[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

@Novize: Du liegst da falsch, in der Mail von 1&1 heißt es:

"Falls Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum DATUM DER PREISERHÖHUNG, außerordentlich kündigen. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung ist auch telefonisch möglich.

Die Mail kam bei mir einen Monat vor Inkrafttreten der Preiserhöhung.

@Action Andy: Ganz ehrlich, weil das Guthaben zweckgebunden ist, hab ich Dir weiter vorne schon gesagt und weil die Aussage eines "kleinen" Support-Mitarbeiters am Ende keine Bedeutung hat. Du kannst dich zwar darauf berufen, bzw. es versuchen... Viel Spaß bei der rechtlichen Auseinandersetzung... Ich sehe das wie Bonus-Guthaben im Prepaid-Bereich. Das zahlt Dir KEIN Anbieter aus, nur selbst aufgeladenes und eingezahltes Guthaben, was ja auch logisch ist.
 
Neues habe ich dem heise-Artikel nicht entnehmen können:
Doch, eines wurde hier noch nicht besprochen: Bei einer Preiserhöhung ist eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich, stillschweigen ist eben keine aktive Zustimmung. Somit ist ein Widerspruch eigentlich nicht notwendig... (Beschleunigt die Sache aber...)
die Aussage eines "kleinen" Support-Mitarbeiters am Ende keine Bedeutung hat.
Nee, so einfach ist es nicht. Der Mitarbeiter handelt im Namen von 1&1....
 
Ihr bringt hier ständig die juristische Bedeutung einer Kündigung mit der umgangssprachlichen Verwendung durcheinander. Eine Kündigung zu erklären bedeutet eben nicht (zwingend) das der Vertrag sofort beendet ist sondern das er zu irgendwann in der Zukunft beendet werden soll. Es ist eine reine Willenserklärung die entsprechend ausgestaltet sein kann das sie ein Enddatum enthält. Und sowohl das Gesetzt, die AGB von 1&1 und auch jetzt der Artikel von Heise sagen ganz klar man hat 3 Monate nach der Mittelung Zeit die Willenserklärung zur Kündigung abzugeben. Beenden kann man den Vertrag aber frühstens ab Inkraftreten der Änderung. Nach eurer Interpretation hätte man effektiv also nur 2 Monate Zeit zu kündigen. Aber ein spätestes Datum der Beendigung wird nirgendwo festgelegt, nur bis wann man die Kündigung erklären muss. Das ergibt sich höhstens daraus das eine Sonderkündigung eigentlich bedeutet das es einer Vertragspartei nicht zuzumuten sei dass man den Vertrag weiter erfüllt. Da passt es ja nicht noch ewig den Vertrag weiterlaufen zu lassen. Es ist aber nirgends definiert wie lange da zu lange ist. Am Ende ist das aber auch relativ egal weil es nur darauf ankommt welches Datum 1&1 am Ende akzeptiert, weil das sonst vor Gericht ausgetragen werden muss was sich wohl absolut nicht lohnen würde. Man kann also durchaus Versuchen ein späteres Datum zu nennen, wenn 1&1 sich da aber querstellt kann man aber realistisch nicht viel machen.
 
Hat denn jemand schon verlängert und die FritzBox zu Neukundenkondtionen dazu bekommen? Bei mir wollen die 10 Euro im Monat für die nächsten 24 Monate
 
Genau das, was hier seit 20..30 Seiten diskutiert wird.
Was also ist Deine Frage?
Es geht aus wie das Hornberger Schiessen: viel Rauch um nix.

Niemand kennt die Rechtslage genau, niemand wird hier klagen. Stattdessen versucht jeder nach eigenem Ermessen zu seinen Gunsten zu handeln ohne sichere Rechtsgrundlagen für eine vernünftige VVL mit oder ohne vorzeitige Erhöhung.

Ich persönlich will die rabattierte Phasen um 20 Teuro möglichst 12 Monate nutzen, um nicht schon im 11. in die VVLS vorzeitig zu fallen bei meinen Verträgen.

UPDATE: bei meinem alten Herrn jetzt ein Inkasso Büro drauf per Mail wegen des alten Repeaters nach 1 Jahr Gebrauch nach Sonderkündigung, mit + 20€ auf die ursprünglichen 49€ ...
 
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Doch, eines wurde hier noch nicht besprochen: Bei einer Preiserhöhung ist eine aktive Zustimmung des Kunden erforderlich, stillschweigen ist eben keine aktive Zustimmung. Somit ist ein Widerspruch eigentlich nicht notwendig... (Beschleunigt die Sache aber...)

Nee, so einfach ist es nicht. Der Mitarbeiter handelt im Namen von 1&1....
... Und die Buchhaltung... oder nennen wir es Fachabteilung verweist dann auf irgend einen Teil der AGB wo drin steht, dass Bonus-Guthaben nicht ausgezahlt werden. ... So, und dann?

@Joachim06: Du wirfst aber auch etwas durcheinander, nämlich die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung. Die außerdentliche Kündigung kann nur unter bestimmten Umständen ausgesprochen werden. Es geht hier darum, einen Vertrag VORZEITIG zu beenden.

Die Mail kommt einen Monat vor der Preiserhöhung. Ab Erhalt der Mail hast Du 3 Monate lang Zeit, den Vertrag zu beenden. Du kannst den Beendigungszeitpunkt frei wählen; frühestens ist die Beendigung ab Inkrafttreten der Preiserhöhung möglich, was ja logisch ist, denn bis dahin bleiben die vereinbarten Konditionen ja so, wie Du sie abgeschlossen hast. Das ist rechtlich auch korrekt. Mit der Preiserhöhung muss ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden udn das tut 1&1 hier.
 
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Natürlich nicht, war mir aber gestern Abend schon klar.
 
Die lügen wie gedruckt, es heißt ja auch HomeServer oder 100€ Startguthaben.
Hast du nicht immer gesagt schriftlich bestätigen lassen?
Und jetzt, Widerruf?
 
Es gibt eine Bandaufnahme mit der Vereinbarung, dass der Homeserver und die Fritzbox gewährt werden.
 
Ja, sie lügen wie gedruckt, wobei die Dame eher unaufdringlich war, also recht ruhig und sie hat auch nicht versucht, irgendwas tot zu quatschen, wie man das sonst vielleicht kennt, oder erwartet hätte. Ich hätte etliche Dinge anders machen MÜSSEN. Das geht schon los beim zu frühen Kündigungszeitpunkt. Der 16.11. ist einfach zu nah in der Zukunft. Wenn ich jetzt widerrufe und die brauchen eine Woche bis 10 Tage für die Rückabwicklung, dann bin ich nicht unterbrechnungsfrei online, wenn ich einen Anbieterwechsel durchführen würde... Ganz ehrlich, ich weiß es gerade nicht. ...

Ich meine, 6 x 0,00 Euro + 18 x 44,99 Euro - 100 Euro Startguthaben + 19,99 Euro Tarifwechselgebühr ist jetzt Gott sei Dank nicht ganz mies.

@t-logger: Die Bandaufnahme hat KEINEN Wert. Es geht dabei NUR um die Einhaltung der DSGVO und die Erlaubnis, dass man Dir das Angebot zuschicken darf. Die eigentliche Vereinbarung kommt aufgrund der Inhalte in der Mail zustande. Ich kann mich zwar offiziell beim Vorstand beschweren, werde ich auch. Das wird aber nicht dazu führen, dass sie sich einsichtig zeigen.
 
Mit DSGVO hat die Bandaufnahme nix zu tun. Da geht es nur um Nachweisbarkeit, was besprochen wurde.
 
Lassen wir die KI (Geoogle Gemini) was dazu sagen - Fragestellung: Welche Bedeutung hat die Bandaufzeichnung bei einer DSL Vertragsverlängerung (1&1), wenn der Inhalt des Gesprächs von den Konditionen in der E-Mail, die anschließend kommt, abweicht.

"Die Bandaufzeichnung hat in diesem Fall nur eine einzige praktische Funktion: Sie dient dem Anbieter als interner Nachweis, dass der Callcenter-Mitarbeiter im Beratungsgespräch die gesetzlichen Pflichten eingehalten hat.

Ihre Bedeutung beschränkt sich auf folgende zwei Punkte:

1. Interne Absicherung und Qualitätskontrolle des AnbietersDie Mitarbeiter im Callcenter sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Pflichtinhalte und Widerrufsbelehrungen mündlich vorzulesen. Die Aufzeichnung dient 1&1 als Nachweis gegenüber Aufsichtsbehörden oder der eigenen Qualitätskontrolle, dass der Berater Sie korrekt informiert hat.

2. Unterlage für eine nachträgliche Reklamation (Kulanz / Korrektur)Für Sie entsteht aus der Aufzeichnung selbst kein direkter Anspruch auf die mündlich genannten Preise, da rechtlich einzig die Textform in der E-Mail maßgeblich ist. Die Aufnahme ist für Sie jedoch das Mittel, um bei einer Abweichung den Kundenservice zur Korrektur zu bewegen: Reicht das E-Mail-Angebot nicht an die mündliche Zusage heran, kann der Anbieter anhand des Mitschnitts nachvollziehen, was besprochen wurde, und ein korrigiertes E-Mail-Angebot nachsenden.

Fazit: Für das eigentliche Zustandekommen des Vertrags hat die Bandaufzeichnung rechtlich keinen Wert. Sie ist lediglich ein internes Kontrollinstrument und eine Protokollierung des Beratungsgesprächs."
 
Du hast doch die Bestellbestätigung abgenickt, nur was da drin steht gilt. Irgendwo steht in den AGB, dass mündliche Absprachen nur gelten, wenn sie schriftlich bestätigt werden...
 
Ja, rechtlich gesehen ist alles sauber gelaufen. Das kann ich auch gar nicht schön reden. Es ist natürlich so, Dinge wie das TV Paket mti den Privatsendern in HD, oder auch die Mobilfunk-Flat vom Festnetz aus, wurden nie in den Mails bestätigt. Man musste sich da im Endeffekt "immer" auf die mündlichen Zusagen verlassen. Auch bei zugesagten Gutschriften war das teilweise so.
 
@ChrK2000: Es war abgemacht, dass die Fritzbox in einer extra Mail bestätigt wird. Diese Mail ist bis jetzt noch nicht da. Da würde ich mich drauf beziehen und diese Mail einfordern.
 
Das mache ich auch, direkte Beschwerde beim Vorstand, denn der reguläre Kundenservice reagiert auf so einen Sch*** naturgemäß nicht... Den HomeServer wird mir das nicht bringen, vielleicht ne kleine Gutschrift, wenn überhaupt...
 
Hat wegen der "Preiserhöhung" schon jemand versucht über die Verbraucherzentrale eine Verbandsklage einzureichen?
Hinweis: die Verbandsklage ist der Nachfolger der alten "Sammelklage" und darf nur noch von Institutionen, wie der Verbraucherzentrale eingereicht werden.
 
Warum "Jemand"... Warum nicht Du? Du wirst hier Niemanden finden, der das für dich macht und der Grund dafür ist relativ einfach. Die Preiserhöhung lässt sich auf die eine, oder andere Weise abwenden.
 
Da ich davon nicht selbst betroffen bin, kann ich (mangels Schriftverkehr) eine derartige Klage leider nicht anstossen.
Es war lediglich als Hinweis auf diese Möglichkeit für die Betroffenen gedacht.
 
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