Das Problem, weshalb Faxe nicht durch eMail zu ersetzen sind, liegt schlicht daran, dass es sich durch Gesetz und Rechtsprechung zur Wahrung von Fristen durchgesetzt hat. Um von Gericht gesetzte Fristen für Stellungnahmen einzuhalten, reicht das Fax, dessen Übertragung aber vor Fristablauf (i.d.R. Mitternacht) bei Gericht eingegangen sein muss.
Daher ist ein Abbruch nach 100 Seiten u.U. katastrophal, weil hierdurch ein Rechtstreit verloren gehen kann.
Email ist letztlich kein Ersatz, denn selbst, wenn ein Gericht technisch darauf eingerichtet ist, wäre das Risiko einer Verzögerung - z.B. durch DoS-Attaken relativ groß. Rechtssicherer als bei eMails sind vor allem die Metadaten, Beginn und Ende der Übertragung und damit der Zugang, der bei Gericht (und nicht beim Absender) protokolliert ist.
Da ein Fax zu versenden Geld kostet ( im Gegensatz zu eMails) ist das Faxsystem nicht Opfer von DoS - wozu man letztlich auch Spam zählen müsste.
Fristenwahrung per eMail ist also noch auf absehbare Zeit nicht denkbar, ein Ersatz nocht absehbar.
Das ist nicht nur in Deutschland so, sondern international.
Der Beweis des Absenders eines Faxes stellt sich hingegen kaum - mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Partei hinterher behauptet hätte, ein Fax ans Gericht sei nocht von ihr. Zumal dem Fax i.d.R. die Papierform folgt. Durch ein grfälschtes Fax an ein Gericht lässt sich nichts gewinnen, insoweit ist eine Manipulierbarkeit beim Absender völlig irrelevant.
In der Tat stellen sich durch die Umstellung auf VoIP einige Probleme beim Versenden, warum Anwälte sicher so lange wie möglich bei ISDN bleiben werden. Hier kann man letztlich nur empfehlen, ein gutes klassisches Faxgerät einzusetzen. Ein Faxprovider ist datenschutzmäßig nur akzeptabel bei deutschem Firmensitz und Zulassung als Telekommunikationsanbieter. Da Faxe eh unverschlüsselt sind, kann sie eh jeder gewählte TK-Anbieter abhören - darf dies aber nicht. Wichtig ist dann aber auch, dort geschäftlich als RA angemeldet zu sein.