Angebliches Recht auf öffentliche IPv4-Adresse

Zu welcher "Tatsache"? Dass die Provider blocken dürfen, oder dass Smartphones die Sicherheit und Integrität von Netzen gefährden?

Ersteres steht in der Verordnung drin.

Zweitens könnten Verkehrsmanagementmaßnahmen, die über derartige angemessene Verkehrsmanagementmaßnahmen hinausgehen, erforderlich sein, um die Integrität und Sicherheit des Netzes, beispielsweise zur Vorbeugung gegen Cyberangriffe durch Verbreitung von Schadsoftware oder gegen Identitätsdiebstahl von Endnutzern durch Spähsoftware, zu schützen.

Wenn mir gegenüber ein Mobilfunkprovider argumentiert: "Ihr habt da draußen Millionen von veralteten Android Geräten", würde mir das persönlich als Begründung für das Blocking ausreichen.

Das ist auch nur ein Erklärungsversuch. Warum einzelne Provider nicht im Einzelfall die Firewall aufheben, weiß ich auch nicht.
 
Wenn man die Verordnung mal genau liest, dann steht da so konkret auch nichts von einer öffentlichen IP Adresse am Anschluss. Da steht lediglich, dass es möglich sein muss, dass der Kunden auch Dienste anbietet. Da steht nicht, dass diese Dienste direkt erreichbar sein müssen. Ansonsten steht da nur, dass die Anbieter gleichartige Daten auch gleich behandeln müssen.

Also auf der Basis der konkreten Formulierung dieser Verordnung auf das Recht einer öffentlichen Adresse am Anschluss zu schließen, ist ... mutig.
 
Naja, Dienste anbieten können, die dann doch nicht erreichbar sind, ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Die BEREC schreibt in Ihren Guidelines auch explizit von Serverdiensten.

Allerdings ist mir die jetzige Umsetzung wesentlich lieber. Grundsätzlich von außen dicht und wer das anders möchte muss (bei Telekom) den APN abändern (IPv4) oder eine feste IPv6 für 5€ buchen.
 
Moinsen

Naja, die BEREC, viele "könnten" und "sollten".
Auf Netzpolitik.org gibt es auch eine Meinung dazu: "Beim europäischen Gremium der Telekom-Aufsichtsbehörden BEREC hatte sie sich dafür eingesetzt, DNS-Sperren gar nicht erst als potenzielle Verletzungen der Netzneutralität einzustufen. Mit dieser Ansicht konnte sie sich dort aber glücklicherweise nicht durchsetzen."
Hurra, BEREC!
...gemeint ist übrigens die: Bundesnetzagentur
Ab "Den Bock zum Gärtner gemacht" - https://netzpolitik.org/2021/edit-p...e-private-netzsperren-ohne-gerichtsbeschluss/

Wenn das so weitergeht, nehm ich mal an, dass wir wirklich bald wieder verbal und persönlich miteinander kommunizieren müssen um uns gegenseitig wenigstens ein bischen vertrauen zu können.
...aber wahrscheinlich hab ich einfach nur zuviel: Fantasie
 
Wenn mir gegenüber ein Mobilfunkprovider argumentiert: "Ihr habt da draußen Millionen von veralteten Android Geräten", würde mir das persönlich als Begründung für das Blocking ausreichen.

Nochmal für dich zum mitschreiben:

Die Provider sehen sehr genau in welchem Gerät die Sim-Karte steckt. Selbst der Kunde kann dies ohne Probleme im Interface von Telekom/Vodafone/etc sehen.
Ein Router mit eigener Firewall/NAT etc. ist immernoch kein "veraltetes Android Gerät".
Gerne kann ja eine Blacklist für "veraltete Android Geräte" erstellt werden. Wie man ohne physischen Zugriff die Steuerung des Gerätes übernehmen kann, zeigst du mir bitte aber erstmal. Der Logik nach wäre jedes WLAN absolut unsicher und zu vermeiden. Muss ich doch Angst haben das jemand auf mein Gerät zugreift...


onenumber.PNG

telekom.jpg


Da steht nicht, dass diese Dienste direkt erreichbar sein müssen. Ansonsten steht da nur, dass die Anbieter gleichartige Daten auch gleich behandeln müssen.

Arbeitest du zufällig für Vodafone oder einen anderen Provider der solches Blocking vornimmt?
Die Argumente werden immer lächerlicher..

Aber gut, dann erklär mal, wieso Vodafone im DSL Netz dem Kunden die Möglichkeit gibt die Dienste von außen zu erreichen, im LTE/5G Netz aber nicht. Scheint irgendwie eine ziemliche Ungleichbehandlung zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Arbeitest du zufällig für Vodafone oder einen anderen Provider der solches Blocking vornimmt?
Natürlich. Wenn die sachlichen Argumente ausgehen, dann kommt diese Keule. Aber eine rechtssichere Auslegung der EU Vorschrift bist du bislang schuldig geblieben. Wo steht da, dass die Dienste am Heimanschliuss erreichbar sein müssen? Bitte präzise die Passage mit der Begründung, warum die so und nicht anders interpretiert werden muss. Und wenn nun kommt "dann lies doch selber", dann ist klar, wie viel Substanz deine Aussage hat.

Aber gut, dann erklär mal, wieso Vodafone im DSL Netz dem Kunden die Möglichkeit gibt die Dienste von außen zu erreichen, im LTE/5G Netz aber nicht.
Das steht ja bereits mehrfach hier im Thread.
 

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