Angebliches Recht auf öffentliche IPv4-Adresse

Hätte auch nichts gegen wenn IPv4 und ggf. IPv6 öffentlich auf Wunsch erreichbar sein muss mit extra APN.

Bei Telekom geht ja nur IPv4 und wird eher als "Test APN" angesehen, heißt kann man wohl jederzeit streichen.
 
Irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht mehr.
Mein eigenes Heimnetz (und die Heimnetze meiner VPN-Partner in den drei Ländern) ist über die verbundenen WG-Server und auch über alle (berechtigten) Clients mit ihren WG-Endpunkten zu erreichen. Dabei spielt es absolut keine Rolle, ob diese Geräte via IPv4 oder IPv6 mit dem I-Net verbunden sind. Ich kann in den WG-Servern festlegen, welche Geräte aus welchem Partnernetz auf welches meiner Geräte (meist auf meine beiden NAS) zugreifen können.
Und auch die immer mit dem VPN verbundenen "außerhäusig" genutzten Geräte wie die Smartphones oder Notebooks sind immer direkt aus dem (jeweiligen) Heimnetz erreichbar. Genau so, als wenn sie bei mir im WLAN eingebunden sind.
Der Tunnel wird immer (blitzschnell) von diesen Geräten aufgebaut. Damit interessiert mich überhaupt nicht, ob die IPs dieser Geräte nun direkt (also ohne VPN) angesprochen werden können. Übers VPN geht eben alles. Inklusive "ungestörtes" Telefonieren ... .
Und - ganz ehrlich - es hat mir immer gut gefallen, dass Mobilfunkgeräte nicht direkt erreichbar sind. Zumindest nicht von "Jedermann". Und die, die es können, sind ja die guten - sagt man zumindest.
 
@erik :
(OffTopic) Unterhaltungen bzw. 'Conversations' sind bei mir für "Nur Mitglieder" freigegeben (gerade überprüft), muß also wirklich das Apostroph sein. (/OffTopic)
Mh, also mit extra-Hardware ... schade, hatte auf eine Lösung mittels der FritzBox gehofft :( . Aber vielleicht ersetzt AVM das IPSec auch in den alten Boxen durch WireGuard, was sie ja gerade bei der 7590 AX ausprobieren. Jedenfalls danke für die Antwort.
 
Wenn die Gegenstelle eine erreichbare IPv4 hat, kann man auch das VPN der Fritzbox nutzen. Eine nicht öffentliche IPv4 wird die Mobilfunk-Fritzbox ja haben, um das VPN aufbauen zu können.

 
[Edit Novize: Überflüssiges Fullquote gemäß der Forumsregeln gelöscht]

Ich weiß nicht woher du diese Informationen nimmst.

Große Provider wie Vodafone/Telekom/O2 haben genügend IPv4 Blöcke. Die Telekom versorgt JEDEN Kunden im DSL/Kabel/Glasfaser Netz mit einer öffentlichen IPv4.

Vielleicht solltest du den von dir angesprochenen Bericht-Text erstmal vollständig lesen & verstehen.

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt ein differenziertes Vorgehen, um eine ausreichende Konnektivität zu ermöglichen und gleichzeitig die Knappheitssituation bei IPv4-Adressen zu berücksichtigen sowie den Übergang auf den IPv6-Standard nicht zu behindern:

- Internetzugangsanbieter mit einem ausreichenden Vorrat an öffentlichen IPv4-Adressen sind verpflichtet, diese ihren Kunden auf Nachfrage zur Verfügung zu stellen. Es muss aber keine statische IPv4-Adresse vergeben werden. Die Vergabe einer dynamischen IPv4-Adresse ist ausreichend. Eine Verpflichtung zur Vergabe öffentlicher IPv4-Adresse entfällt für solche Unternehmen, wenn IPv4 als technischer Standard veraltet ist, d.h. 1 von der IETF als „historisch“ eingestuft wird. In der Praxis teilen mehrere dieser Anbieter ihren Kunden bereits freiwillig öffentliche IPv4-Adressen auf Nachfrage zu.

- Internetzugangsanbieter ohne ausreichenden Vorrat an öffentlichen IPv4-Adressen sind nicht zur Bereitstellung von öffentlichen IPv4-Adressen auf Nachfrage verpflichtet. Dies betrifft v.a. mittelgroße oder kleinere Anbieter. Jedoch müssen sie ihren Kunden im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bei Bedarf andere technische Lösungen (z.B. PCP) zur Verfügung stellen, um eine verbesserte Konnektivität zu erreichen. Ob dies für einen Internetzugangsanbieter wirtschaftlich unzumutbar ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Für die Bereitstellung alternativer technischer Lösungen kann ein angemessenes Entgelt verlangt werden.

Die Bundesnetzagentur kann alle Anbieter zur Vergabe einer öffentlichen IP zwingen.
Wie weit die BNetzA dabei geht, kann man jedoch natürlich nicht beeinflußen.

Ich kann nur jedem empfehlen eine Beschwerde bei der BNetzA einzulegen, falls der jeweilige Provider sich querstellt. Die Mitarbeiter sind dort sehr bemüht.

Bei Vodafone z.B. kann im LTE/5G-Netz keine echte öffentliche IP geschaltet werden. Das ist unzulässig.[/QUOTE]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der ohne Quellenangabe zitierte Text stammt aus "Netzneutralität in Deutschland Jahresbericht 2018/2019" von 2019 und ist hier (eigentlich einfach) zu finden):
https://www.bundesnetzagentur.de/Sh.../Netzneutralitaet_Jahresbericht 2018_2019.pdf und hat wohl eher keinen Gesetzescharakter.

Der Knackpunkt ist und bleibt eben "mit/ohne einem ausreichenden Vorrat an öffentlichen IPv4-Adressen" und "Beabsichtigt". :)
Ansonsten ist das eine hübsche Sammlung von größeren und kleineren Missständen, welche mehr oder weniger die Netzneutralität eklatant verletzen.
 
Naja mal sehen was die Bundesnetzagentur zu Vodafone sagt.

Dort lässt sich wohl über den Support eine öffentliche IPv4 im LTE-Netz schalten, jedoch ist die Firewall von denen so konfiguriert, dass alle eingehenden Verbindungen dennoch abgelehnt werden.

Auch nicht so ganz im Sinne der Netzneutralität ?
 
Was sagen denn die AGB's bzw. Tarif-Konditionen zum Thema Serverbetrieb?
 
Warum sollte das eine Relevanz haben, wenn man beispielsweise Wireguard seines Routers nutzen möchte, um auf seine Kameras zuzugreifen ?
Oder wenn du das schon als Server siehst... eine Portfreigabe auf seine Kamera zu machen und aus der Ferne zuzugreifen?

Art. 3 VO (EU) 2015/2120

Das Internet hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einer offenen Plattform für Innovation mit niedrigen Zugangsschranken für Endnutzer, Anbieter von Inhalten, Anwendungen und Diensten sowie Anbieter von Internetzugangsdiensten entwickelt. Der bisherige Rechtsrahmen zielt darauf ab, Endnutzern die Möglichkeit zu geben, Informationen und Inhalte abzurufen und zu verbreiten bzw. Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen. Sehr viele Endnutzer sind jedoch von einer Verkehrsmanagementpraxis betroffen, die bestimmte Anwendungen oder Dienste blockiert oder verlangsamt. Diese Tendenzen erfordern gemeinsame Regeln auf Unionsebene, damit gewährleistet ist, dass das Internet offen bleibt und es nicht zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts durch individuelle Maßnahmen der Mitgliedstaaten kommt.

Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Netzneutralitaet/start.html)

Da der Zugang zum freien und offenen Internet eine zentrale Bedeutung für uns alle hat, wird das Thema europaweit diskutiert. Der europäische Gesetzgeber hat Regeln zur Sicherstellung der Netzneutralität (Telekom-Binnenmarkt-Verordnung) festgelegt. Die Verordnung verankert Netzneutralität als Grundprinzip und soll sicherstellen, dass Datenverkehr nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird. Dadurch sollen Nutzerrechte geschützt werden, denn alle sollen Informationen und Dienste frei nutzen können.

 
Zuletzt bearbeitet:
Es hat Relevanz, weil man zwischen stationärer und mobiler Nutzung unterscheidet. Bei mobiler Nutzung ist ein Zugriff von außen nicht vorgesehen, und bei den bekannten Sicherheitslücken vieler Mobiltelefone auch nicht zu empfehlen. Mobilfunk-Verträge für die Home Nutzung oder als DSL Ersatz können eine öffentliche routbare Adresse bekommen, das geht auch bei den meisten Anbietern problemlos.
 
Die Bundesnetzagentur kann alle Anbieter zur Vergabe einer öffentlichen IP zwingen.
Genau das kann man aus dem von dir zitierten Text nicht ableiten. Ich kenne bisher auch keine anderen Fakten/Umstände, die zu diesem (pauschalen) Schluss führen könnten.
 
[Edit Novize: Überflüssiges Fullquote gemäß der Forumsregeln gelöscht]

Diese Unterscheidung kennt nur die Begrifflichkeit "Netzneutralität" im Sinne der EU nicht.

Wenn der Kunde es wünscht, hat der Provider es bereitzustellen. Der der es wünscht, weiß sicherlich was er tut.

Wenn man deiner Argumentation folgt, dann dürfte es ja kein Problem sein bei Vodafone bei deren "DSL Ersatz"-Tarifen eine öffentliche IP zu bekommen, oder?

Dann ließ mal hier: https://zuhauseplus.vodafone.de/gigacube/

Wofür kann ich den GigaCube nutzen?

Mit dem GigaCube kannst Du im Internet surfen, Videos oder Musik streamen, Dateien runterladen oder verschicken, über WhatsApp chatten oder Video-Anrufe machen. Nur einige Anwendungen, die eine öffentliche IP-Adresse erfordern, funktionieren nicht mit dem GigaCube. Also z.B. einige Konsolenspiele.

Wie kann das im Sinne der Netzneutralität sein?
Es lässt sich bei Vodafone mit Gigacube-Tarif weder eine öffentliche IPv4 noch IPv6 schalten.

In allen anderen Tarifen lässt sich zwar prinzipiell eine öffentliche IPv4 und IPv6 schalten, die Firewall lehnt trotzdem alles ab. Abschalten lässt sich das nicht, egal in welchem Endgerät die Sim-Karte steckt.

Und jetzt bitte nicht von AGB schreiben, die eine Nutzung dieser Simkarten in stationären Geräten verbieten .. es gilt Endgeräte-Freiheit, auch wenn einige Provider sich noch bis vor den BGH dagegen wehren wollen (siehe O2 https://www.heise.de/news/Urteil-Mo...Endgeraetefreiheit-sicherstellen-5993733.html)

[Edit Novize: Überflüssiges Fullquote des Beitrags direkt darüber gemäß der Forumsregeln gelöscht]
Siehe
Art. 3 VO (EU) 2015/2120

Die Bundesnetzagentur ist sogar als Überwachungsbehörde dazu verpflichtet permanent zu überprüfen, ob die Provider dies auch einhalten. Wenn nicht, müssen halt Bußgelder verhängt werden.
Das behaupten die auch von sich selber:

Seit 2016 überwacht die Bundesnetzagentur die Netzneutralität in Deutschland. In diesem Zusammenhang prüfen wir, ob Anbieter bestimmte Webseiten oder Dienste blockieren oder ein Zugriff auf bestimmte Angebote verlangsamen oder priorisieren.

Quelle https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Netzneutralitaet/start.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Frage ist halt, ob man mit Netzneutralität argumentieren kann, wenn es darum geht, eine mangelhafte Implementierung eines spezifischen Dienstes zu umgehen. Computerspiele kann man problemlos so umsetzen, dass sie kein Problem mit privaten Adressen haben.

In der ursprünglichen Diskussion ging es ja eher darum, ob spezifische Dienste bevorzugt werden dürfen, z.B. ein Video-Streaming Dienst wird aufs Datenvolumen angerechnet, und ein anderer nicht. Es ging nie darum, implementierungsspezifische Defizite auszugleichen.
 
Wie kann das im Sinne der Netzneutralität sein?
Es lässt sich bei Vodafone mit Gigacube-Tarif weder eine öffentliche IPv4 noch IPv6 schalten.
Vielleicht steht das in den Vertragsbedingungen drin?
"Netzneutralität" heißt nicht, dass es bei jedem Vertrag mit drin sein darf, wenn dieser Vertrag durch Einschränkungen für den Kunden günstiger wird und dem Kunden das mitgeteilt wird.

Ist wie mit dem MHD:
Wenn der Händler sagt: "Diese Gurke hat ein MHD bis morgen, dafür kostet sie nur 10% des normalen Preises", dann liegt es an dir, dieses Vertragsangebot anzunehmen.

Und wenn der Provider sein Angebot, welches der Netzneutralität genüge tut, zu 150€/Monat vertreibt, ....

Auch als direkter Kunde der DTAG ist es nicht einfach, dort feste, routbare IPv4-Adressen zu bekommen.

Wenn ihr welche haben wollt, wendet euch an das DoD, die haben wohl 32 IPv4-Netze der Größe /8
 
"Netzneutralität" heißt nicht, dass es bei jedem Vertrag mit drin sein darf, wenn dieser Vertrag durch Einschränkungen für den Kunden günstiger wird und dem Kunden das mitgeteilt wird.

Aber die EU-Verordnung zur Netzneutralität hast du gelesen und verstanden?
Wie kommst du zu diesem Unsinn ?
Glaubst du nur weil jemand was in seine AGB oder Verträge schreibt, wird es dadurch in Stein gemeisselt? Stehen die Provider über den Gesetz und die EU-Regularien sind nur Empfehlungen?

Wäre ja nicht das erste Mal, dass Provider über das Ziel hinausschießen... siehe Routerzwang oder Verbot von stationären Endgeräten im LTE-Netz oder oder oder

Auch als direkter Kunde der DTAG ist es nicht einfach, dort feste, routbare IPv4-Adressen zu bekommen.

Aber den Unterschied zwischen einer dynamischen und festen IP hast du verstanden? Was hat überhaupt eine öffentliche IP mit einer "festen, routbaren IPv4-Adresse" zu tun?

Fragen über Fragen...
 
Hast du es denn gelesen? Was hat denn eigentlich das Vorhandensein einer öffentlichen IP, einer routbaren IP oder einer festen IP mit der Netzneutralität zu tun?
 
Man bekommt ja im Mobilnetz eine öffentliche IPv6. Leider kann man trotzdem damit nicht auf seine Geräte zugreifen, weil die Firewall des Mobilfunkanbieters eingehende Verbindungen blockiert. Somit sind z.B. meine Überwachungskameras nur über ihre Hersteller-Cloud ansprechbar. Oder über eine dazu eingerichtete VPN-Verbindung, die ein extra Gerät aus dem Mobilnetz heraus permanent aufbaut. Dazu braucht man dann aber zusätzlich einen erreichbaren Anschluss wie z.B. DSL, mit dem man sich verbinden kann.

Gibt es denn im Zusammenhang mit hier besprochenen Urteilen eine Verpflichtung für den Mobilnetzbetreiber, diese Sperre eingehender Verbindungen abschaltbar zu machen?
 
Vielleicht hilft ein Blick in die Guidelines der BEREC zu diesem Thema:


Where restrictions to reach end points stem from the use of two different internet
addressing schemes, IPv4 and IPv6, this typically does not mean the services cannot
be defined as an IAS. While it is not possible to connect two different points with different
types of addresses without any translation function, BEREC considers that the term
“virtually all end points” should, at present, not be interpreted as a requirement on ISPs
to offer connectivity with both IPv4 and IPv6.

Und zum Thema Firewall im Mobilfunk: Internetanbieter haben das Recht zu blocken, wenn es um die Sicherheit und Integrität von Netzen geht. Bei einem Netzwerk von Smartphones, ist eine vorgeschaltete Firewall wohl gerechtfertigt.
 
Die Sinnhaftigkeit bestreite ich ja nicht, aber wenn man die Sim in einem Router betreiben darf, was offenbar nicht mehr per AGB untersagt werden darf, wäre eine Möglichkeit zur Abschaltung solcher Art Sperre mMn folgerichtig.
 
Gibt es denn im Zusammenhang mit hier besprochenen Urteilen eine Verpflichtung für den Mobilnetzbetreiber, diese Sperre eingehender Verbindungen abschaltbar zu machen?

Du musst dich an die Bundesnetzagentur wenden, Beschwerdeformular.
Stichwort: Netzneutralität.

Hast du es denn gelesen?

Klar. Siehe dazu auch gerne Post #69

Und zum Thema Firewall im Mobilfunk: Internetanbieter haben das Recht zu blocken, wenn es um die Sicherheit und Integrität von Netzen geht. Bei einem Netzwerk von Smartphones, ist eine vorgeschaltete Firewall wohl gerechtfertigt.

Wie kommst du zu dieser "Tatsache" ?
Inwieweit ist die Sicherheit und Integrität von Netzen gefährdet, wenn ich eine Sim-Karte in einen Router stecke ?

Der Provider (Vodafone) weiß ziemlich genau, in welchem Endgerät die Sim-Karte steckt.. kann jeder Kunde bei denen sogar im Kundeninterface sehen.
 

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