AVM - Kundenfreundlichkeit ist etwas anderes

@Exodus88 Ah, verstanden, danke. Inhaltlich stimme ich dir zu. Die Textinhalte von https://avm.de/service/garantiebestimmungen/ und dem jeweiligen Garantieabschnitt im Handbuch sind unterschiedlich.

Allerdings sehe ich das wohl weniger "kleinkariert" und bin mit dem (unvollständigen) Verweis auf das Handbuch zufrieden.
 
Diese Bestimmungen inkl. einfach und verständlich werden alle von AVM durch das beiliegende Dokument eingehalten - auch meine persönliche Meinung.

Aber die Seite bei AVM mit der Bezeichnung Garantiebestimmungen ist in meinen Augen unklar formuliert und führt zu dieser angesprochenen Verwirrung.
Mit klarem Menschenverstand und ein wenig Logik ist auch alles nachvollziehbar, darum geht es mir aber nicht - evtl. wurde auch das nur falsch interpretiert.

Aber sucht man nach den Garantiebestimmungen von AVM, so kommt man unweigerlich auf die Seite https://avm.de/service/garantiebestimmungen/

Will ich wissen, wie lange ich eine Herstellergarantie auf das Produkt habe, erfahre ich das auf dieser Seite mit der Antwort.

"Die jeweils gültige Garantiedauer entnehmen Sie bitte dem Handbuch oder der Kurzanleitung zu Ihrem Produkt."

Ich gehe also auf die Seite der Handbücher und suche mir mein Produkt raus. Die Seite mit den Handbüchern ist nicht einmal verlinkt, was zu einer neuen Suche führt. https://avm.de/service/handbuecher/fritzbox/

Ich habe mir die ersten Kurzanleitungen angesehen, in keinem dieser Kurzanleitungen finde ich etwas über die Garantiedauer - somit ist diese Aussage schon einmal falsch.
Im Handbuch suche ich dann den Part mit der Herstellergarantie. Bsp. einer 7590 Seite 310

Die Frage der Garantiedauer ist mit dem ersten Satz beantwortet.

Wir, AVM GmbH, Alt-Moabit 95, 10559 Berlin, bieten als Hersteller dieses Originalprodukts 5 Jahre Garantie auf Mängel des Produkts, die
nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.

Die Frage, die ich mir ursprünglich gestellt habe, wurde damit beantwortet.

Erst im nächsten Absatz findet man die Erwähnung des Kaufbelegs des Erstkäufers - was auch vollkommen legitim ist.
 

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