Tach,
eine Frage zur Kindersicherung und folgendes Problem bei einigen Androidgerätschaften.
Wenn die Kindersicherung aktiviert ist und sich nur eine einzige Internetseite in der Blacklist befindet, wird der Internetzugang beispielsweise sporadisch beim Fire TV 2 und 3 als getrennt angezeigt und der Fire TV ist nicht nutzbar.
Also nicht nur die Seite aus der Blacklist, sondern der komplette Internetzugang.
https://service.avm.de/help/de/FRITZ-Box-7590/017p1/hilfe_syslog_800
Die Lösungsvorschläge von AVM wie beispielsweise "Setzen Sie in der Spalte Erlaubt das Häkchen vor der im Meldungstext angegebenen IP-Adresse" sind Erfolglos, da unendliche Adressen bzw. Fehlermeldungen mit "Der Zugriff auf die feste IP-Adresse [IP-Adresse] wurde durch die Filter für Internetseiten verhindert" generiert werden.
Der Fehler lässt sich gezielt mit der Update-Funktion (Verfügbarkeit von Systemupdates ) am Fire TV 3 und 2 reproduzieren.
Abschließend noch eine Frage: Wenn keine “Gesperrte Anwendungen“ im Profil eingetragen werden, sollte hier auch grundsätzlich nichts gesperrt werden?
Gruß, Sten
eine Frage zur Kindersicherung und folgendes Problem bei einigen Androidgerätschaften.
Wenn die Kindersicherung aktiviert ist und sich nur eine einzige Internetseite in der Blacklist befindet, wird der Internetzugang beispielsweise sporadisch beim Fire TV 2 und 3 als getrennt angezeigt und der Fire TV ist nicht nutzbar.
Also nicht nur die Seite aus der Blacklist, sondern der komplette Internetzugang.
https://service.avm.de/help/de/FRITZ-Box-7590/017p1/hilfe_syslog_800
Die Lösungsvorschläge von AVM wie beispielsweise "Setzen Sie in der Spalte Erlaubt das Häkchen vor der im Meldungstext angegebenen IP-Adresse" sind Erfolglos, da unendliche Adressen bzw. Fehlermeldungen mit "Der Zugriff auf die feste IP-Adresse [IP-Adresse] wurde durch die Filter für Internetseiten verhindert" generiert werden.
Der Fehler lässt sich gezielt mit der Update-Funktion (Verfügbarkeit von Systemupdates ) am Fire TV 3 und 2 reproduzieren.
Abschließend noch eine Frage: Wenn keine “Gesperrte Anwendungen“ im Profil eingetragen werden, sollte hier auch grundsätzlich nichts gesperrt werden?
Gruß, Sten