Erfahrungen mit der Mehrwertsteuer-Senkung: 19% statt 16% auf der Rechnung, aber faktisch gesenkt

jbraunm1

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Hallo, liebe Freunde.

die Freunde von Telefonica O2 schreiben auf den aktuellen Rechnungen für einen DSL-Anschluss weiterhin 19% Mehrwertsteuer auf die Rechnung.
Die Summe jedoch ist korrigiert.

Man stellt der Rechnung ein Informationsblatt vor, mit folgendem Inhalt:

Mehrwertsteuersenkung: Information zur Darstellung und Korrektur Ihrer Rechnung
Lieber KUNDE,
im Rahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung erfolgt vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 eine Mehrwertsteuersenkung
von 19% auf 16%, welche wir komplett an Sie weitergeben.
Aus technischen Gründen ziehen wir diese Mehrwertsteuersenkung auf Ihrer beigefügten Rechnung als „Rabatt zur
Weitergabe der MwSt.-Senkung“ im Abschnitt „Zusatzleistungen“ unter „Vergünstigungen / Guthaben“ ab. Ihre Rechnung
weist systembedingt die Höhe der Mehrwertsteuer nach wie vor mit 19% aus.

Auf der Rechnung sieht das dann aber trotzdem so aus:
2020-09-10 10_30_21-8a858ada-ece5-47b9-9fd4-ff95f2bfbfbf.pdf (GESCHÜTZT) - Adobe Acrobat Reade...png
[Edit Novize: Riesenbild gemäß der Forumsregeln auf Vorschau verkleinert]
Der Nutzer des Anschlusses hat nun Sorgen, dass er diese Rechnung nicht zu seinen geschäftlichen Ausgaben nehmen kann.
Die Summe, die bezahlt wird, beinhaltet zwar faktisch 16% MwSt., aber weil eben genau die Nennung "Mehrwertsteuer 19% (22,9201 €)" in der Rechnung aufgeführt ist, sieht er da einen formellen Fehler.
Das Finanzamt bemängelt ja durchaus sowas, wenn es zu einer Buchprüfung kommt.

Ich habe ihn beruhigt; wenn es ein Fehler ist, ist es ja nicht SEIN Fehler, sondern der von Telefonica.
Aber ein wenig erstaunlich ist es schon. Das haben die Wettbewerber glaube ich deutlich besser hinbekommen, oder?

Was sind eure Erfahrungen?


Gruß
jbraunm1
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei geschäftlichen Ausgaben wird doch Netto gerechnet, also kommt auch nur der Nettobetrag zum Ansatz, in der Buchführung muss er dann den Vorsteuerbetrag von 16% rechnen, die er wieder erstattet bekommt, wo ist das Problem?
 
Klar, auf Seite des Kunden ist vom bezahlten Betrag her die Rechnung korrekt.

Dennoch werden die Eingangsrechnungen geprüft und müssen formell und sachlich richtig sein.
So, wie Telefonica das macht, hab ich das noch nirgends gesehen.
Die Nennung " Mehrwertsteuer 19% (22,9201 €) " ist definitiv nicht richtig.
 
Ich darf mal von der Bundesregierung zitieren:

Wie setzt der Handel die Mehrwertsteuersenkung um?
Händler und Dienstleister können zum Beispiel pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung für den Zeitraum von einem halben Jahr ändern zu müssen. Maßgeblich dafür ist die Preisangabenverordnung. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass die Senkung der Mehrwertsteuer möglichst unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergegeben wird.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-mehrwertsteuersenkung-1764364

Also alles korrekt, was Telefonica da macht.
 
Klingt ein bisschen komisch, aber der Lieferant darf auch 19 % USt. berechnen. Die muss er dann auch abführen bzw. als Vorsteuer geltend machen. Genauso könnt ihr - sofern vorsteuerabzugsberechtigt - die ausgewiesenen 19% (nicht 16%!) geltend machen. Und in diesem Fall habt ihr sogar noch etwas gespart: Hätte Telefonica mit 16 % USt. kalkuliert, wäre der Nettobetrag tatsächlich bei den ausgewiesenen EUR 23,51 gewesen, und mit 19 % USt. liegen die Nettokosten 56 Cent darunter. (Nur für nicht vorsteuerabzugsberechtigte "End"kunden ist das wurscht. Der Bruttobetrag bleibt gleich.)

Warum Telefonica bei 19 % bleibt, ist mir auch nicht klar. Wahrscheinlich wäre der Aufwand, die Buchhaltung für das halbe Jahr auf 16% umzustellen, zu groß. Der Wettbewerb ist da wesentlich fortschrittlicher. Kompliziert wird es bei Rechnungen, die Leistungen beinhalten, die bis zum 30.06 erbracht wurden, und solche, die am dem 01.07. anfallen: dann stehen üblicherweise zwei verschiedenene USt.-Beträge auf der Rechnung. Alternativ habe ich auch schon doppelte Rechnungen mit jeweils nur einem USt.-Satz gesehen, eben für Leistungen bis zum 30.06. und ab dem 01.07. (Das gleiche Theater werden wir zum Jahreswechsel haben, dann eben umgekehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, @RealHendrik, der Wettbewerb ist da durchaus besser mit der Änderung umgegangen.
Man sollte ja auch immer Telefonica als "Technologie-Konzern" ansehen, das ist ja kein Handelshaus für Orgelpfeifen.

@chrsto, es ist eben nur von den Beträgen her korrekt. Der Hinweis auf "Mehrwertsteuer 19%" darf eben nicht mehr so oberhalb des Schlussbetrages angegeben sein. Die meisten anderen Unternehmen haben in dem Moment auf die Zeile "inkl. gesetzlicher MwSt." umgestellt, und dabei gleichzeitig natürlich auf 16% angepasst. Sieht man meistens bei kleinen Kassenzetteln/Quittungen, da waren die Kassenhersteller ganz findig.
So ist inhaltlich die Angabe immer korrekt.

Vor allem, weil es eine "gesetzliche Gebührenbeitreibung" ist (Telefonica vereinnahmt Geld, das der Staat bekommt), darf es so, wie Telefonica das macht, nicht sein.
Aber, das ist klar, Olaf Scholz als Finanzminister wird den Unternehmen deswegen keinen Ärger machen. Für die Finanzbehörden, Buchhalter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater jedoch ist das Verfahren von Telefonica ein Unding.

Wie läuft das bei den anderen Unternehmen? Achtet ihr auf so etwas (etwa, weil ihr Selbstständig seid?)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe in der letzen Zeit auch Rechnungen mit 19 % Mwst. bekommen. Die werden bei mir ganz normal als Ausgaben mit 19 % Mwst. gebucht und die komplette Mwst. angemeldet. Für mich ist das kein Problem, aber der Rechnungssteller wird wohl eine Steuernachzahlung machen müssen, die ihm das Genick brechen könnte, wenn er das nicht korrigiert.
 
Ufff... Danke, @Tippfehler, so geht es mir nämlich auch.
Wahrscheinlich muss man das dann auch so machen.
Oder die Rechnung manuell und handschriftlich korrigieren.

EDIT / KORREKTUR :
Auf dem Informationsblatt steht ganz unten kein Beispiel, wie irrtümlich von mir vermutet, sondern die korrekte Nennung. Das heißt, Telefonica hat die korrekte Ausweisung der Mehrwertsteuer hinbekommen, aber eben nicht auf dem Rechnungsbogen, sondern nur auf einem gesonderten Blatt.
2020-09-10 15_57_16-8a858ada-ece5-47b9-9fd4-ff95f2bfbfbf.pdf (GESCHÜTZT) - Adobe Acrobat Reade...png
Warum man dieses Informationsblatt dann jedoch nicht mit Variablen (die es augenscheinlich ja gibt/gab) zu einem vollen gestalteten Rechnungsblatt umgestalten konnte... weiß der Geier... Wäre ja zu einfach gewesen.

Ich drucke das nun aus, schneide diese Zeile ab und klammere das so über die Rechnungsbeträge.
So ist manuell die Rechnung korrigiert, und man versteht's dann auch ohne Erklärung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal: Es ist völlig egal, ob der Rechnungsersteller 16 %, 19 % oder meinetwegen 25 % USt. auf seinen Nettobetrag aufschlägt. Er kann sie vereinnahmen, muss sie aber entsprechend seinem FA auch abführen (oder als Vorsteuer geltend machen). Dem Rechnungssteller wird voraussichtlich keine Steuernachzahlung leisten müssen: die 19%, die er vereinnahmt (also vom Kunden erhält), gehören in voller Höhe dem Staat. Umgekehrt kann der Empfänger der Rechnung die 16 %, 19 % oder 25 % als Vorsteuer geltend machen, sofern er das darf. Nennen wir den aktuellen Steuersatz von 16% schlicht "gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Umsatzsteuer".

Eine "manuelle Rechnungskorrektur" ist in diesem Zusammenhang gar nicht zulässig. Telefonica kassiert 19%, da kannst Du nicht eigenmächtig 16% draus machen - zumal Du Dir damit selbst schadest.

Zu Risiken und Nebenwirkungen bei der Umsatzsteuererklärung fragen Sie Ihren Steuerberater...
 
Zuletzt bearbeitet:
"Zu Risiken und Nebenwirkungen bei der Umsatzsteuererklärung fragen Sie Ihren Steuerberater...", gut gebrüllt, Löwe ... ;)

Genau der Steuerberater hat die Korrekturmethode empfohlen. Eben weil dieses "Informationsblatt" die "korrekte Darstellung" ja nennt.
Weil der Telefonvertrag hier aber von einem Privatkunden ist, geht Telefonica wohl nicht davon aus, dass hier Vorsteuer gezogen wird.
Mehr Fragen an den StB will ich nicht stellen, kostet ja alles auch Geld.

"Telefonica kassiert 19%, da kannst Du nicht eigenmächtig 16% draus machen - zumal Du Dir damit selbst schadest.", auch damit hast du Recht. Womit mich der StB und meine Buchhalterin allerdings überzeugt haben, dass es schwierig wird: in dem Vorsteuer-Formular gibt es für diese Monate kein reguläres Feld für "Vorsteuer 19%".
Ich will zwar nicht "eigenmächtig" sein, aber wie ich das richtig in die Vorsteuererklärung reinnehmen kann, da hört es dann wirklich auf.

Wir lassen den Betrag nun einfach mal weg, und buchen das erst in der Jahresumsatzsteuer-Erklärung.
Bin gespannt, wer hier noch so seine Erfahrungen dazuschreibt. Gibt bestimmt noch mehr solche Fälle.
 
Hallo,

nach meinen Informationen hat der Rechnungsempfänger für Rechnungen mit Leistungsdatum im zweiten Halbjahr 2020 den Anspruch darauf, nur 16% USt berechnet zu bekommen. Ist es mehr, kann er es beim Rechnungssteller reklamieren. Der Rechnungsempfänger kann nämlich nur 16% Vorsteuer zurückbekommen, während der Rechnungssteller komplett abführen muß.

Es gibt lediglich per Erlaß vom Finanzministerium einen Übergangsmonat, also den Juli 2020. Da hätten sie ruhig auch das halbe Jahr komplett reinnehmen können.

Aber auf meiner O2-Rechnung (Business-DSL) stehen auf Seite 1 die korrekten 16%. Mit dem Hinweis, daß auf der übrigen Rechnung "systembedingt" die gewohnten 19% berücksichtigt wurden. Das wirkt zwar etwas umständlich, sollte aber steuerlich korrekt abzuarbeiten sein.

Siehe auch Bild:

o2mwst.png

Grüße.

Update: Der Text aus dem "Anwendungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 30.06.2020" (gekürzt und vereinfacht):

Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette

Hat der leistende Unternehmer im Juli 2020 erbrachte Leistung 19% anstelle von 16% ausgewiesen und abgeführt, wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn der Unternehmer die Rechnungen nicht berichtigt. Einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger wird aus Gründen der Praktikabilität aus derartigen i.S. von § 14c Abs. 1 UStG unrichtigen Rechnungen auch für die im Juli 2020 seitens eines Unternehmers erbrachte Leistung ein Vorsteuerabzug auf Grundlage des ausgewiesenen Steuersatzes gewährt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klingt ein bisschen komisch, aber der Lieferant darf auch 19 % USt. berechnen. Die muss er dann auch abführen bzw. als Vorsteuer geltend machen. Genauso könnt ihr - sofern vorsteuerabzugsberechtigt - die ausgewiesenen 19% (nicht 16%!) geltend machen.

Klingt deshalb ein bisschen komisch, weil es auch ein bisschen falsch ist. Du darfst als Vorsteuer lediglich 16% geltend machen (oder allgemeiner gesagt: Nur die korrekte MwSt), auch wenn Dir der Lieferant mehr ausweist.

Umgekehrt kann der Empfänger der Rechnung die 16 %, 19 % oder 25 % als Vorsteuer geltend machen, sofern er das darf.

Eben nicht.

Der Rechnungsempfänger kann nämlich nur 16% Vorsteuer zurückbekommen, während der Rechnungssteller komplett abführen muß.

Richtig.

Wäre es anders, dann hätte man sich im B2B-Umfeld nämlich eine ganze Menge Geld sparen können für die Umstellung (einfach weiter 19% berechnen, kann der Kunde ja geltend machen). War aber leider nicht so.
 
Gut, zu wissen, Glücklicherweise waren es bei mir Juli-Rechnungen von Ebay-Versendern.
 
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