[Info] FRITZ!Box 4690 FRITZ!OS 8.22 vom 26.02.2026

Andere vermeiden es, einen Ladenhüter zu erwerben ;)
 
@ Karl - Nicht jeder darf sich die Glasfaser in die Wohnung ziehen, zumal cat.7 vorhanden.
- also bewusste Entscheidung für die 4690 (diese ist bestimmt kein "Ladenhüter")
 
Die 4690 ist leider ein Ladenhüter...
Die ISPs setzen an der Stelle auf die 7690.

Falls es um die Telekom geht, diese wird die GF-TA in einem MFH nicht außerhalb der Wohnung anbringen und andere ISPs dürfen es im Grunde genommen auch nicht, Stichwort passiver Netzabschluss.
 
Die 4690 ist leider ein Ladenhüter
Die FB 4690 ist leider für eine Box ohne eingebautes Modem etwas teuer und hat zudem kein Zigbee wie die FB 7690.
Dafür ist der SoC deutlich performanter (der gleiche SoC wie in der FB 5690 pro) und 10G und 2,5G Ports möchten auch bezahlt werden. Günstige Alternative wäre da die FB 4630, sofern keine 10G Ports benötigt werden.
 
Ich setzte auch auf die 7690 zur Verwendung mit vorgeschaltetem ONT, weil die wegen den höheren Stückzahlen vermutlich länger supportet werden wird.

Edit: Ein weiterer Vorteil ist, dass ich bei Problemen mit dem Glasfaseranschluss auch wieder DSL aktivieren kann.
 
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Ich denke, wir sollten die 4690 nicht despektierlich als Ladenhüter bezeichnen.
Es gibt ja auch Nutzer, die ein weitaus komplexeres Hausnetz und andere Anforderungen, als Standard-User haben.
 
Solange es keinen FRITZ!Switch gibt, ist die 4690 ein hevorragendes Produkt. Nicht zu vergessen für all die anderen, die sich lediglich hinter ein Standardmodem per LAN klemmen wollen.
 
die Telekom ... wird die GF-TA in einem MFH nicht außerhalb der Wohnung anbringen.
Stichwort passiver Netzabschluss.
Das stimmt (nur) "in der Regel", Ausnahmen gibt es immer, wohl aber eher selten.

Hier befindet sich sowohl der HÜP/Gf-AP als auch ein GF-TA im gleichen Kellerraum eines MFH (<10). Die Netzebene 4 besteht aus einer (alten) strukturierten Cat5e-Verkabelung. Hinter dem öffentlichen TK/IT-Netz wird die Netzebene 4 gemeinsam und NE 5 privat genutzt. Siehe auch Ratgeber Glasfasernetze in Gebäuden, NE4/NE5, 2026. Damit sich jeder dabei wohl fühlt, wird ein stringentes Zugangsmanagement (IAM) angewendet. Nein, der PreSharedKey der AccessPoints wird dazu nicht verwendet. SSID und das WLAN-Passwort, kurz und leicht zu merken, ist überall gleich.
Ein passiver Netzabschluss (auch passiver Netzabschlusspunkt oder Passive Network Termination, PNT) bezeichnet in der Telekommunikation den Punkt, an dem das öffentliche Glasfasernetz (FTTH) beim Endkunden endet, ohne dass an diesem Punkt eine aktive, stromversorgte Komponente des Netzbetreibers (wie ein ONT/Modem) fest installiert ist.

Endkunde ist in unserem Fall eine (Treppen-) Hausgemeinschaft.
@Karl. Am GPON hinter dem GF-Modem 2 der Telekom (Fiber150/75) routen wir mit einem anderen "günstigen Ladenhüter ohne Modem", der 4050 (zuvor eine 7490) und der Switch kann 1 Gbit/s.
Über einige Tage sieht das grafisch so aus, FritzBox oder home assistant:
GPON150-75_FB.png GPON150-75.png

Gruß an @SurferFritz - an alle anderen - Sorry für die Störung - bin wieder weg.
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessantes Bild/Link. Sieht hier etwas anders aus (rechtlich). Es gibt genau ein Modem, einen Router, einen Kunden, das ist die Hausgemeinschaft. Jeder hier kann einen eigenen TK/IT-Anschluss haben. Aber keiner der Individuen möchte einen eigenen leitungsgebundenen TK/IT-Anschluss haben. Jeder hat mit seinem handy-Vertrag mehr Datenvolumen als in einer Woche über den Router läuft.
Ausnahmen werden sogar zurückgebaut
bzw. Anschlüsse welche jetzt gebucht werden und solch eine Bauweise haben, werden storniert und das Gebäude wird erstmal als nicht buchbar eingesetzt. Wenn ein einzelner Kunde (Nachbar) diesen Auftrag gibt, ist das kein Problem, höchstens ein finanzielles Thema.

@Karl. Ging es dir nicht um Ladenhüter?
"Routerfreiheit, Datenschutz, Zugang zu Technischen Einrichtungen" "können, sollen, dürfen" wir bei TelekomHilft diskutieren, "müssen" wir nicht. Hier möchte keiner einen Speedport haben. Schlüssel für den Kellerraum bekommt der Techniker nach Anmeldung. Wird demnächst Car-Sharing verboten, um die Autoindustrie zu fördern?

[EDIT] gg. 23 Uhr
Ich habe eben mal bei "Die Telekom, ich helf' dir." vorbeigeschaut, mein account ist gleichlautend. Dort hatte ich in diesem Zusammenhang ein viel spannenderes Thema besprochen. Die zwei Threads zum DHCP-Verhalten des Magenta-TV-Stick's Gen2 einer Nachbarin _sind_ z.Z. _noch_ da, und einige andere Beiträge zu packet loss. Verschwunden ist allerdings der Thread bzgl. meiner Anfrage nach der zugeteilten IP-Adresse an allen Anschlüssen zu einem Zeitpunkt einige Wochen in der Vergangenheit. Hintergrund war eine Abmahnung der Kanzlei Nimrod, Berlin (Impressum) wegen Filesharing von "Commandos Origins". Diesen Thread finde ich nicht mehr. Seltsam. dass solch eine juristische Löschung (Zensur) ohne Benachrichtigung passiert. Die Abmahnung / Schreiben der Kanzlei Nimrod und die Antwortschreiben habe ich vorliegen, falls es wen interessiert.

ISP's unterliegen (noch) sehr kurzen Aufbewahrungsfristen für die IP-Adressen, meist um die 7 Tage, wird derzeit unterschiedlich gehandhabt. Abmahnungen (mit der IP-Adresse des Routers) trudeln nach einigen Wochen ein. Stand Anfang 2026: Die geplante Neuregelung der Bundesregierung diskutiert eine Speicherung der IP-Adresse des Routers von drei Monaten als "Quick-Freeze" (auf Anforderung der Ermittlungsbehörden, Bundesministerium der Justiz (BMJ)). Auf EU-Ebene werden gar bis zu 6 Monate gefordert. Nur um die Verfolgung schwerer Straftaten im Internet zu erleichtern. Das bringt dem Verbraucher im privatrechtlichen Abmahnverfahren keine bessere Position.

Deshalb gab ich schon damals die DRINGENDE EMPFEHLUNG an ALLE, sich von der FritzBox (dem Router) per Push-Nachricht die zugeteilte IP-Adresse zustellen zu lassen und diese Mails zu archivieren. Nur so kann man als Anschlussinhaber bei der Erfüllung der sekundären Darlegungslast glaubhaft machen, dass eine Fehlzuordnung bei der IP-Adresse vorliegt, ohne ein kostspieliges Sachverständigengutachten zu beauftragen. Hinter der IP-Adresse steht noch die Kennung der Telekom für den Login mit 55 beginnend. Diese bei Nimrod bekannte konnte ich keinem unserer Anschlüsse zuordnen.

Zu prüfende Punkte nennt https://www.anwalt.de/rechtstipps/
  • Korrektheit der IP-Adresse: Wir hinterfragen kritisch, ob die in der Abmahnung genannte IP-Adresse fehlerfrei ermittelt und dem Anschlussinhaber korrekt zugewiesen wurde. Gerade in Filesharing-Massenverfahren zeigt die Praxis, dass die Rückverfolgung der IP-Adresse ein fehleranfälliger Prozess sein kann.
  • Technische Beweisführung (Hash-Werte): Auch die technische Zuordnung der angeblich geteilten Datei muss kritisch beleuchtet werden. Die hierbei oft genutzten Hash-Werte können auf als unsicher eingestuften Verfahren wie SHA-1 basieren. Das BSI warnt davor, da dies die Beweisführung erheblich erschwert. Die Beweislast für die Urheberrechtsverletzung liegt klar bei der Gegenseite.
  • Haftung des Anschlussinhabers in der Familie / in der WG: Im Fall einer Wohngemeinschaft muss die sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers geprüft werden, d.h., welche Nachforschungen er unternehmen muss, ohne sich selbst oder seine Mitbewohner zu belasten.
Ich frage mich, warum wurde dieser Thread gelöscht? Welche druckvollen rechtlichen Schritte hat Nimrod gegen den Forenbetreiber unternommen? Leide ich an Amnesie? Das Recht auf Vergessen gibt es im Internet und es gilt auch für die Kanzlei Nimrod. Die KI-Antwort erläutert, wie folgt:
  • Anwendung auf Kanzleien: Nimrod Rechtsanwälte verarbeitet im Rahmen von Abmahnungen wegen Filesharings personenbezogene Daten (IP-Adressen, Name, Anschrift). Wenn ein Verfahren abgeschlossen ist (z.B. nach Zahlung oder erfolgreicher Abwehr) und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dagegen sprechen, können Betroffene die Löschung ihrer Daten fordern.
Ich muss die Löschung in unserem Fall als Bestätigung der erfolgreichen Abwehr (Verfahren abgeschlossen) werten, denn bezahlt haben wir nichts. Auf unser letztes Schreiben vom 20.11.2025 an RA Bockslaff bzgl. des unvollständigen Ermittlungsdatensatzes mit Datei, Hashwert, IPv4-Adresse, Tatzeit, Gestattungsverfahren, haben wir keine Antwort erhalten. Nur dröhnendes "Schweigen im Walde", was eine ständige psychische Belastung für alle Familien im Haus war.
Die von ihnen schriftlich vorgetragene Kennung 55xy abcd mnop kann keinem unserer Internetanschlüsse bei der Telekom zugeordnet werden. Das ist kein unwahrer Vortrag (so auch Urteil des LG Köln vom 10.12.2020; Az.: 14 S 7/18), sondern wurde in den Anlagen des Schreibens vom 31.10.2025 belegt. Auch ohne Sachverständigengutachten ist das ein konkreter Anhaltspunkt für eine Fehlzuordnung (vgl. Urteil vom 11. Juni 2015, Az. I ZR 19/14 "Tauschbörse I").

Ich/Wir, der Anschlussinhaber, haben diese Rechtsverletzung nicht begangen und denken, dass wir hiermit der sekundären Darlegungslast als Inhaber mehrerer Anschlüsse bei der Telekom vollumfänglich nachgekommen sind. Ohne hinreichende Konkretisierung des Tatorts ihrerseits, erstreckt sich die sekundäre Darlegungslast nicht auf einen konkreten Netzanschluss und keinesfalls auf alle.

Für das äußerst entgegenkommende Angebot danken wir Ihnen, nehmen es nicht an. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung benennen Sie bitte konkret "den Internetanschluss", an dem die Rechtsverletzung stattgefunden hat, z.B. durch die Nennung einer unserer ISP-Kennung. Selbstverständlich kommen wir der sekundären Darlegungslast in der erforderlichen Ausführlichkeit am betreffenden Internetanschluss als "locus operandi" nach.

Unnötigen Weiterungen sehen wir gelassen entgegen. Für die klaglose Erledigung merken wir uns den 05.12.2025 vor.

@Karl. lass uns besser hierzu einen neuen Thread aufmachen, wenn du dieses Thema vertiefen möchtest. Mein Titelvorschlag wäre: Der Sperranspruch und die sekundäre Darlegungslast im Urheberrecht bei einer Abmahnung wegen filesharing. Ein anderer Thread wäre: Pflichten als LAN/WLAN-Betreiber. Private Gäste sind keine Kunden. Warum das ''Gäste-WLAN'' nur für Kunden taugt.

[/EDIT]
 
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Ich mag keine Sülze (kaltes Gericht u. a. aus Fleisch oder Gemüse, das in Gelee (!!!) eingelegt ist.)

Kommt doch bitte wieder auf die technischen Aspekte der 4690 für diejenigen zurück, die einen klaren Anwendungsgall für diese konkrete FritzBox haben.

(Ich nutze sie weit abgesetzt von der 5690 XGS als Telefonie-Dect-Station mit WIFI 7 an 2,5 GBit LAN) Das Gerät ist für mich absolut TOP!!
 
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Produkt: FRITZ!Box 4690
Version: FRITZ!OS 8.22
Sprache: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Spanisch
Release-Datum: 26.02.2026
```
# Neue Funktionen und Verbesserungen in FRITZ!OS 8.22
## Internet:
- **Behoben** Bei Nutzung eines externen Modems konnte es zu einem Interoperabilitätspunkt auf Ethernet-Ebene und daraus resultierend zu einer Performance-Veränderung kommen
- **Behoben** Bei aktivierter Paketbeschleunigung konnte es nach längerer Laufzeit zu Performance-Veränderungen kommen


@GNUMAS Wäre es möglich, den Threadtitel anzupassen?
 
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Sie habe da was gefixt, also behoben.
Komisch meine Tests zeigen mir was anderes.

Bilder sagen mehr als 1000 Worte
einmal mit Hardwarebeschleunigung
und einmal ohne Hardwarebeschleunigung
und wahrscheinlich kommt gleich noch der Rüffel wegen falschen Einfügens der Bilder.
 

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Sie habe da was gefixt
Der Fix für die Stammzertifikate für SSL.com für DNS over TLS und für verschlüsseltes VoIP sind hier in diesem Release auch nicht mit enthalten. Da musste man wohl vor dem MWC nur "Irgendetwas" abliefern,
 
wahrscheinlich kommt gleich noch der Rüffel wegen falschen Einfügens der Bilder.
Genau das!
Du weißt, wie es geht, in den ganzen Threads hier ist’s unzählige Male beschrieben worden. Du bist mit über 200 Beiträgen schon lange genug dabei, um mit der Forumssoftware umgehen zu können… Damit extra für dich ein weiteres Mal:
Lösche dieses Bild im Text und, wenn überhaupt notwendig, dann klicke auf dem Anhang auf „Vorschaubild“.
Wobei bei deinem Beitrag eh nichts beschreibendes dahinter steht und es im Anhang belassen noch sinnvoller ist.
 
@ #33
Auch für die 5690 Pro ist dieser Fehler mit der 8.22 nicht behoben.
Die falsche Ankündigung zieht sich wohl durch, ebenso wie hier für die 4690.
 
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Die 4690 ist leider ein Ladenhüter...
Die ISPs setzen an der Stelle auf die 7690.
Die 7690 hat ein LAN Port weniger ,hinter einem ONT als die 4690 .. für mich ein Nogo zur 7690 , ich brauche ein LAN Port mehr .
So ist das ..jeder nutzt die Boxen anders.
 
Und die Begründung gibt es auch dazu warum das so sein sollte?
 
Ein (managebarer) Switch ist da häufig die bessere Lösung als eine möglichst grosse Anzahl von LAN-Ports am Router.
Ja genau , wieder ne Runde basteln..noch ne Steckdose , noch n Geräte dazu .. man hat ja sonst nix zu tun.
Da kommt ein Glück " die Firma Fritz " ins Spiel und baut verschiedene Router für verschiedene Anwendungsfälle , ohne Basteln zu müssen
 
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