Das halte ich für eine wilde Spukgeschichte. Der DSLAM ist ja ein aktiver Part, der schlicht keine Verbindung aufbaut, wenn etwas seitens der sich verbindenden FRITZ!Boc nicht passt. Noch dazu gehört der DSLAM nicht dem Provider, sondern dem Netzbetreiber. Dieser gibt eine Reihe an Profilen vor und wenn die Firmware die Bedingungen nicht erfüllt, dann kommt einfach keine Synchronisation zustande. Nach der Synchronisation existiert quasi ein Tunnel zu deinem Provider.
Der Netzbetreiber regelt sogar, wenn ich statt einer Super Vectoring VDSL-Box eine einfache DSL-Box anschließe und macht ein entsprechendes Angebot für einen VDSL-Sync.
Mit Firmware alleine richtet da niemand schaden an.
Sollte das wirklich möglich sein, wäre AVM dennoch in der Haftung, weil sie seit Jahren nichts gegen den Zustand unternehmen, dass ihre Inhaus- und sogar Testfeld-Firmware frei zugänglich im Netz abrufbar ist.
Da AVM durchaus bei Kabel- und GFAST-Providern andere Standards in der Bereitstellung der Firmware hat, kann bei den verfügbaren Inhaus-Firmwares kein Schaden entstehen.