Es ist einfache eine rechtliche Geschichte: wer den Dialog der Vorschaltseite im Labor nicht angeklickt hat, der ist - auch wenn es unwahrscheinlich ist - ein rechtliches Problem für AVM. Labor/Inhausversionen haben nicht den Freigabe-Prozess der Provider durchlaufen, wie Releaseversionen und werden geduldet.
Weil Provider verpflichtet sind, ein gewisses Maß an Support zu leisten, um gegenüber den Kunden nicht vertragsbrüchig zu werden, muss an irgendeiner Stelle deutlich werden, dass für „Labor/Inhausversionen“ keln Support geleistet werden muss.
Abwegig, aber denkbares Beispiel:
An einer FRITZ!Box ist ein Hausnotruf für die Oma angeschlossen. Szenario: Mit der Release-Version funktioniert alles - eine Labor/Inhaus hat eventuell ein nicht erkanntes Problem.
Passiert der Oma etwas und der Hausnotruf funktioniert nicht verlässlich, dann ist das bei der Release-Version möglicherweise eine Mitverantwortung des Providers, der alles tun muss, um die Funktionalität sicherzustellen.
Bei der Labor/Inhausversion würde es aber nicht den Provider treffen, sondern FRITZ, die diese Version einfach in Umlauf bringen. Daher muss bei der Vorschaltseite der Haftungsausschluss angeklickt werden.
Das macht aber die Inhaus-Versionen um so problematischer. Sie stehen halb-offen im Netz, sind nicht gegen das herunterladen geschützt und insofern trägt AVM/FRITZ grundsätzlich eine rechtliche Verantwortung dafür, dass die Version mit dem möglichen Fehler, der z.B. Omas Hausnotruf unzuverlässig macht.
Mitarbeiter sind per Hausvertrag bei Telnahme an der Inhausreihe sicherlich informiert. Bei Dritten ist dss nicht der Fall und theoretisch könnte Regress in Frage kommen.
Was den Inhausversionen und Laborversionen am Direkt-Download-Link fehlt, ist das Schild: „Kein Support durch den Provider! Kann Fehler enthalten! Benutzung auf eigene Gefahr!“
Wir kennen diese Schilder aus dem realen Leben. Da steht dann z.B. am Strassenrand „Kein Winterdienst! Benutzung auf eigene Gefahr!“ oder direkt „Betreten verboten.“