Wir haben letztes Jahr Glasfaser FTTH von der Telekom bekommen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist es nicht klar, ob alle 6 Parteien auch Glasfaser nutzen möchten. Bei mir (und ich vermute auch bei Euch im Gebäude) wird bei der Installation des Glasfaser-Hausanschlusses der "alte" Telefonanschluss" nicht angetastet und bleibt bestehen. Bedeutet rein theoretisch, es muss nur eine Partei einen Glasfaser-Vertrag abschließen und die anderen nutzen weiter die alte Leitung. Man muss sich halt dann nur mit der WEG einigen, dass der Durchbruch und die Installation im Gemeinschaftskeller von allen genehmigt wird. Bei uns war die FTTH-Anschlusslegung (bei Vertragsabschluss für mind. 24 Monate bei der Telekom) kostenfrei, weil die Gegend gerade komplett neu "verglast" wurde. Wenn man der Telekom/dem Provider mitteilt, dass der Anschluss in einem 6-Parteienobjekt realisiert wird, dann können die die entsprechende Anzahl von zusätzlichen Fasern einblasen, so dass später auch alle die Glasfaser nutzen können. Bzgl. der Verkabelung vom Glasfaser-HÜP bis in Deine Wohnung musst Du Dir Gedanken machen. Und bevor ich jetzt hier zerfleischt werde, weil die Informationen nicht stimmen: Ich habe das bei meiner Installation sowohl vom niederländischen Fachmann, der die Glasfaser "eingeblasen" hat als auch vom Techniker der Telekom bei der Aufschaltung und Installation des ONT erhalten. Das ist allerdings jetzt teilweise ja auch schon fast 2 Jahre her. Vielleicht helfen Dir meine Erfahrungen ein wenig.
Gruß... Atze