Bisher habe ich das Thema mangels Interesse eher nur nebenbei verfolgt. Dabei gewann ich den Eindruck, dass die Haftungsfrage noch nicht höchstrichterlich durchgeurteilt ist. Zwar behauptet Telekom "Nein, bei WLAN TO GO besteht keinerlei Haftungsrisiko für eine eventuelle gesetzeswidrige Nutzung durch Dritte." Gleichzeitig ist aber auch diese Website mit dem üblichen Haftungsausschluss belegt, wonach Telekom für die Richtigkeit eben dieser Aussage gerade nicht haftet.
:lach:
Gut, Thema für mich vertagt - meine FB wird hoffentlich noch viele Jahre arbeiten. Bis ihr Nachfolger vielleicht mal WLAN TO GO unterstützt, ist die Frage hoffentlich endgültig geklärt.