Hilfe!!! Mehrfacheinwahl bei 1&1

Ich habe betroffene Kunden u.a. in Düsseldorf, Mannheim, Ulm und Hannover.
Ist schon ein grosser Radius. ;)
 
Als "Komplett-R"-Kunde lese ich schon eine Weile mit und hoffe, dass sich die Umstellung bei mir noch ein Weilchen hinzieht. Auf dieses Theater habe ich keine Lust.
Vielleicht sollte man sich mal an die CT vom Heise-Verlag mit diesem Problem wenden. Unter der Rubrik "Vorsicht Kunde" ( [email protected] ) werden dort des öfteren interessante Fälle geschildert. In diesem Zusammenhang müßte sich 1&1 auch mal Stellung beziehen. Ich denke, die Presse kann dort einiges bewirken.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu bedarf es aber einer lückenlosen Dokumentation, aus welcher hervorgeht, dass der Fehler 100% bei 1und1 liegt. Das ist hier zwar versucht worden, aber noch nicht zu 100% gelungen. z.B. ein lückenloses Ereignisprotokoll für einen Tag mit angeblicher Mehrfacheinwahl.
 
@ Ecki-No1 das ist ja das 1&1-Prinzip, wenn nicht 100%ig sicher ist, dass der Kunde unschuldig ist, machen die wohl nichts...
Aber ganz lückenlos muss der Nachweis nicht sein, allein die Zahl der ungeklärten Fälle sollte den Verdacht auf einen Abrechnungsfehler lenken...
 
Dazu bedarf es aber einer lückenlosen Dokumentation, aus welcher hervorgeht, dass der Fehler 100% bei 1und1 liegt.

Auch wenn der Fehler nur zu 10% bei 1&1 liegt und die anderen 90% vielleicht im Bereich der Technologiepartner, hat 1&1 bislang 0% unternommen, um die Fälle zu prüfen, bevor sie dem Kunde versuchen, die Gebühren 100%ig zu belasten oder ihm 100%iges Fehlverhalten zu unterstellen.
 
Der Fehler liegt 100% bei 1&1. Ich habe meine Fritz!Box per Start Code eingerichtet. Auf der Fritz!Box läuft die Software per Signatur und sonst nichts, keine Patches oder sonstige Änderungen. Ich habe meine 1&1 Internet Zugangsdaten nicht weitergegeben und die Zugangsdaten sind nur auf der Fritz!Box und im 1&1 Kontrollcenter gesetzt.
 
Ich habe betroffene Kunden u.a. in Düsseldorf, Mannheim, Ulm und Hannover. Ist schon ein grosser Radius. ;)
Richtig, aber auffällig auch alles Städte mit eigener QSC Infrastruktur.
Sind eigentlich auch Anschlüsse die über Telefonica realisiert sind betroffen?
 
Na dann würde ich mal Daten sammelt, etwa in der Form:
PLZ..IP-Adresse......1&1-Tarif.......DSL-Wechsler/Neukunde usw.
ohne Datenbank - keine Chance zu sehen, aus welcher Richtung das Problem angreift.
 
Sind eigentlich auch Anschlüsse die über Telefonica realisiert sind betroffen?
Habe mir die Frage grad selbst beantwortet, bei grisusi sieht es nach Telefonica aus.

@Ecki ohne nötige Hintergrundinformationen nutzt das sammeln der von dir vorgeschlagenen Daten herzlich wenig.
Wie schon gesagt kann eigentlich nur der Provider licht ins dunkel bringen weil dort die Fäden zusammenführen.
 
Da beißt sich die Katze in den Schwanz. 1und1 hat außer Verwarnungen, Abmahnungen und Rechnungen zu versenden, noch nichts zur Aufklärung beigetragen.

Wenn wir auf erhellende Informationen von 1und1 warten wollen, na dann :lach:
 
Zuletzt bearbeitet:
Na dann würde ich mal Daten sammelt, etwa in der Form:
PLZ..IP-Adresse......1&1-Tarif.......DSL-Wechsler/Neukunde usw...

Hallo Ecki-No1,

gute Idee. Könnte man die Daten nicht auch in Form einer Umfrage sammeln, wo jeder, den es betrifft, sich mit seinen Daten einträgt?
 
Ich habe hier ne kleine Vermutung: Wer von euch könnte ein "unliebsamer Kunde" sein, den man loshaben will?
Ich für meinen Teil nehme das Wort Flatrate wörtlich und habe mindestens 40gb Traffic im Monat.
 
Hier eine Anwort von [email protected]

Code:
Sehr geehrter Herr ***,

für Ihre Aufregung haben wir Verständnis.

Sie informieren, dass Sie die in der Rechnung aufgeführten Onlinezeiten
nicht selbst verursacht haben.

Ihre Benutzerkennung wird bei einem Verbindungsaufbau als eindeutiges
Identifikationsmerkmal mitgegeben. Am Ende des Tages ordnen wir die
Nutzungszeiten -Einwahl und Abwahl- Ihrem Datensatz zu und erstellen am
Ende des Abrechnungszeitraumes die Rechnung.

Gehen Sie davon aus, dass Ihr Internetzugang von einem Dritten genutzt
wurde, stellen Sie bitte eine Strafanzeige gegen Unbekannt. Dies
ermöglicht Ihnen, die Einzelverbindungsdaten sichern zu lassen. Über
Ihre zuständige Polizeidienststelle erhalten Sie weitere Auskünfte zum
Thema "Computerbetrug und Ausspähen von Daten".

Damit Sie die 1&1 Dienstleistungen weiterhin nutzen können, bezahlen Sie
bitte vorerst die angefallenen Gebühren. Sobald die
Strafverfolgungsbehörde den Telefonanschluss ermittelt hat, von welchem
die Einwahl erfolgte, können Sie die Kosten gegenüber dem Verursacher
geltend machen. Selbstverständlich werden wir Ihr Anliegen zur Klärung
an unseren technischen Kundendienst weiterleiten. Sie erhalten in Kürze
eine Information.

Bei weiteren Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Herr *****
Rechnungsstelle
1&1 Internet AG
 
Hm, dumm nur, wenn dann die 1und1 Einzelverbindungsdaten auf Deinen Telefonanschluss hindeuten (wovon ich mal ausgehe) - dann stellst Du ja die Strafanzeige gegen Dich selbst. :blöd:
 
Hallo Scames,
und was ist mit den Anwendern von Maxdome? Einem Angebot von 1und1? Die haben die 40Gb an einem verregneten Wochenende lockerflockig überschritten.
Das war früher mal so, 2004 oder 2005. Aber heute ist das kein Thema mehr.

gruß aus dem verregneten Westerwald
Dietmar
 
Die haben die 40Gb an einem verregneten Wochenende lockerflockig überschritten.
Seit 1und1 mit Telefonica und QSC zusammenarbeiten, scheint der Traffic kein Thema mehr zu sein. 1und1 kann anscheinend mit einer gesunden Mischung von Powersaugern und "Normalos" kalkulieren.
 
Hm, dumm nur, wenn dann die 1und1 Einzelverbindungsdaten auf Deinen Telefonanschluss hindeuten (wovon ich mal ausgehe) - dann stellst Du ja die Strafanzeige gegen Dich selbst.
Nein, das ist Unsinn. Der Strafantrag lautet auf Verdacht des Betrugs und richtet sich vorläufig gegen Unbekannt... Die Aussage von 1&1 ist angesichts der Zahl dieser Meldungen schlicht hinhaltend und ein Versuch der Einschüchterung. Aber eine Beweissicherung ist eben nur so möglich, wenn 1&1 freiwillg nichts tut.
 
Falsche Vorgehensweise!

Wenn ich jemand etwas in Rechnung stelle, muss ich im Zweifel doch erst mal belegen, dass ich einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung habe.
Die Beweislast auf den Kunden abzuschieben ist ja wohl der Gipfel der Unverschämtheit.

Ihre Benutzerkennung wird bei einem Verbindungsaufbau als eindeutiges
Identifikationsmerkmal mitgegeben.

Diesem eindeutigen Identifikationsmerkmal ist mit Sicherheit mehr zu entnehmen als die reine Kennung und das Passwort.


Und könnte mir mal jemand sagen, wo ich den Hinweis finde, welche Kosten bei einer Mehrfacheinwahl anfallen. Dies finde ich momentan gerade nicht.

Zumindest nicht in der aktuellen Preisliste. Und diese sollte doch eigentlich abschliessend sein.
 

Anhänge

  • 1und1_surf_and_phone_preisliste-September2008.pdf
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