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Da einige User evtl. doch zwischenzeitlich ausländische Konten (IBAN) haben, bspw. evtl. https://www.bunq.com/de/ gibt es hier und dort Probleme, diese bei seinem Anbieter für Lastschriften zu hinterlegen.
Die BaFin schreibt hierzu:
https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/sepa-hinweise/
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/sepa-beschwerdeformular/
Die BaFin schreibt hierzu:
die Lösung:Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Beschwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten beschränken. Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen SEPA-Verordnung, wonach ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind (siehe BaFinJournal Dezember 2015). Dazu gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz.
Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese bietet Unternehmen und Verbrauchern die Möglichkeit, sich direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren, wenn ein nicht von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen bestimmte Kunden bei SEPA-Zahlungen diskriminiert (IBAN-Diskriminierung).
https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/sepa-hinweise/
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/sepa-beschwerdeformular/