IBAN-Diskriminierung: Neue Beschwerdestelle bei der Wettbewerbszentrale

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Da einige User evtl. doch zwischenzeitlich ausländische Konten (IBAN) haben, bspw. evtl. https://www.bunq.com/de/ gibt es hier und dort Probleme, diese bei seinem Anbieter für Lastschriften zu hinterlegen.

Die BaFin schreibt hierzu:
Hintergrund für die Notwendigkeit einer solchen Beschwerdestelle ist, dass einige Unternehmen ihren Kunden anbieten, per Lastschrift zu bezahlen, diese Möglichkeit aber auf deutsche Zahlungskonten beschränken. Dies verstößt gegen Artikel 9 Absatz 2 der europäischen SEPA-Verordnung, wonach ein Unternehmen, das den Lastschrifteinzug anbietet, Konten aus allen Staaten zulassen muss, die mit dem SEPA-Lastschriftverfahren erreichbar sind (siehe BaFinJournal Dezember 2015). Dazu gehören neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz.
die Lösung:
Die Wettbewerbszentrale hat auf ihrer Internetseite eine SEPA-Beschwerdestelle eingerichtet. Diese bietet Unternehmen und Verbrauchern die Möglichkeit, sich direkt bei der Wettbewerbszentrale zu beschweren, wenn ein nicht von der BaFin beaufsichtigtes Unternehmen bestimmte Kunden bei SEPA-Zahlungen diskriminiert (IBAN-Diskriminierung).

https://www.bafin.de/SharedDocs/Ver...2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html

https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/sepa-hinweise/
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/sepa-beschwerdeformular/
 
Du schmeisst aber nicht SEPA, IBAN und EURO in einen Topf?

IBAN Diskriminierung vs. SEPA Beschwerdestelle. ;-)

Mal eine Zusatzfrage: Sind alle SEPA Ueberweisungen in Euro kostenlos, auch wenn der Empfaenger nicht in einem Euroland ist? Z.B: 100 Euro von Deutschland nach Norwegen ueberweisen.

voipd.
 
Ist wie bei der Telefonie: Du bezahlst das, was Du "gewählt" hast.
Erreichst Du also Deinen Gesprächspartner irgendwo in der Welt, hast aber eine geografische deutsche Nummer gewählt, kostet Dich das Deinen Tarif (i.d.R. also Flat).
Sind in Deinem Kontomodell alle Überweisungen inclusive (das ist heutzutage gleichbedeutend mit SEPA-Überweisung), dann kostet Dich jegliche Überweisung auf ein SEPA-Konto nichts extra. Egal, ob das Konto mit DE oder CH oder NO beginnt. Und die Bank DARF Dir (dieses Kontomodell vorausgesetzt) auch nichts extra berechnen.
Leider leben wir in einem Polizeistaat (EU-weit allgemein als der größte und schlimmste Polizeistaat gesehen), so daß immer wieder versucht wird, den "dummen Bürger" zu bevormunden (und der Deutsche ist ja im Allgemeinen A....kriecher, also nach Oben kuscht er ohne Ende und nach Unten versucht er - soweit es geht - auszuteilen und Bestimmer zu spielen).
Dein Arbeitgeber darf also von dir nicht verlangen, daß Dein Gehaltskonto mit DE beginnen muß (weil CH ja nicht nach deutschem Recht pfändbar ist; solche Sachen werden regelmäßig so begründet). Und vieles Andere mehr ...
 
Zuletzt bearbeitet:
hm, du hast aber schon gesehen, dass ich mich extra auf die BaFin bezog und von dort auch Header sowie Infos auszugsweise hierher übernommen habe. Dh. du darfst dich daher dort bei deren Online-Redaktion o.ä. beschweren, wenn du der Meinung bist, dass die einen Fehler gemacht hat.

Ich würde es nicht machen, denn die Aussage stimmt.
schau auch hier, falls du noch ein paar Infos brauchst: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/zahlungsverkehr_sepa.html
 
ach - zu deiner Zusatzfrage noch (obwohl es mit o.g. nichts zu tun hat) - wenn du von Deutschland nach Norwegen in Euro überweist verhält es sich wie eine "Inlandsüberweisung" (Preise - je nach Kontomodell)

wenn jedoch in NK überwiesen werden muss/soll, dann wäre es eine Auslandsüberweisung. ("sehr teuer")
für Auslandsüberweisung sollte man daher prüfen, inwieweit dein Drittanbieter kostengünstiger wäre bspw. www.xendpay.de - www.transferwise.com/de/ - www.currencyfair.com - www.azimo.com/de/
 

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