[Info] LTE Netz <> IMEI Sperre für Telekom-Netz dh nur autorisierte Hardware erlaubt

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Achtung beim Neukauf bzw. Neuvertrag.
Eine Telekom-Sprecherin erklärte unserer Redaktion auf Anfrage, dass das Unternehmen nur LTE-Endgeräte zulasse, die im eigenen Netz getestet wurden. Damit will der Bonner Konzern einen störungsfreien Betrieb beim Kunden sicherstellen. Der auf dem Markt frei verfügbare LTE-Router Fritz!Box 6840 LTE, den sich viele Nutzer als eine mögliche Alternative wünschen, sei dagegen noch nicht getestet worden. ... setzt die Telekom auf IMEI-fancing. Sprich: Die IMEI, eine eindeutig identifizierbare 15-stellige Seriennummer des Gerätes, wird für den LTE-Zugang abgeglichen. Die Hardwaresperre soll auch in diesem Jahr nicht aufgehoben werden.

Quelle: onlinekosten.de Newsmeldung "LTE-Router: Telekom sperrt Hardware aus"
 
Das Argument mit "störungsfreiem Betrien beim Kunden" ist nicht ganz aus der Luft gegriffen, da die Telekom auch 1800 MHz Netze plant, die Fritzbox aber z.B. nur 800 MHz und 2600 MHz kann.
 
Woher weiß die Telekom hinter welcher IMEI sich welcher Geräte-Typ verbirgt?
Aus meiner Sicht ist das aber ein Fall für die Bundesnetzagentur, da man laut Gesetz freie Endgerätewahl hat bzw. haben sollte.
 
In welchem Gesetz steht denn, dass jeder Anbieter jedes ggf. selbstgebaute Hobby Handy ins Netz lassen muss? ;)

Ist nichts neues mit der IMEI und nur zugelassenen Geräten.
 
@schnappi
die IMEI ist wie oe. eine eindeutige ind. Seriennummer, sodann gibt es ja div. Möglichkeiten
a.) Zugriff auf Hersteller-Datenbank
b.) der Aufbau (Hersteller-Nummer+Teile-Nummer bzw. Nummerkreis) ist immer gleich - somit reicht ein Teilabgleich

wobei es gibt weitere Artikel/Meldungen ua.: Telekom LTE: Hardware-Sperre fällt endlich (06.07.2012)
Angelegenheit ist aber anscheinend von der dortigen Redaktion in der nochmaligen Prüfung, siehe Kommentare vom 21/22.11.
 
In welchem Gesetz steht denn, dass jeder Anbieter jedes ggf. selbstgebaute Hobby Handy ins Netz lassen muss?
Nicht jedes Wald und Wiesenhandy, aber solange es die grundlegenden technischen Standards beachtet, ist es zuzulassen.
http://www.heise.de/newsticker/meld...ckbox-Zwang-fuer-DSL-Anschluesse-1701561.html
Das Zwangs-Bundling aus Anschluss und Box ist aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht zu beanstanden. Dass die Anbieter durch die Geheimhaltung der Zugangsdaten den Anschluss anderer Hardware unmöglich machen, widerspricht aber möglicherweise einschlägigen Vorschriften des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG). Die Behörde überprüft diese Praxis derzeit, wie ein Sprecher bestätigte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fteg/gesamt.pdf
Ich nehme an es ist damit §11 Abs. 3 FTEG gemeint ist:
(3) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen den Anschluss von
Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle aus technischen Gründen nicht
verweigern, wenn die Endeinrichtungen die geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllen.

Wer meldet den Fall der Bundesnetzagentur?

a.) Zugriff auf Hersteller-Datenbank
Wo kann man sich eine solche Datenbank runterladen?
 
Das Ursprungsposting ist aus Januar 2012, worauf jetzt erst geantwortet wurde. Die IMEI Sperre besteht doch schon längst nicht mehr.
 
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