Ich würde gerne die vertragliche Struktur verstehen bei einer Mietwohnung mit Kabelanschluss.
- Der Mieter zahlt an den Vermieter Kabelgebühr über die Nebenkosten.
- Zusätzlich muss der Mieter einen Vertrag mit Unitymedia machen, sofern er Kabel-Internet nutzen möchte.
Das verstehe ich nicht.
Berechnet UM zweifach Gebühren?
- Einmal an den Vermieter für die Bereitstellung des Anschlusses mit Analog-TV?
- und einmal an den Mieter für Internet über diesen Anschluss?
- Der Mieter zahlt an den Vermieter Kabelgebühr über die Nebenkosten.
- Zusätzlich muss der Mieter einen Vertrag mit Unitymedia machen, sofern er Kabel-Internet nutzen möchte.
Das verstehe ich nicht.
Berechnet UM zweifach Gebühren?
- Einmal an den Vermieter für die Bereitstellung des Anschlusses mit Analog-TV?
- und einmal an den Mieter für Internet über diesen Anschluss?