Netzbetreiber Primacom droht Zahlungsunfähigkeit

informerex

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da hier im Forum doch einige User bei og Unternehmen sind:
(01.06.2010) Dem Kabelnetzbetreiber Primacom droht die Insolvenz, nachdem Kreditgeber über Nacht 29,2 Millionen Euro zurückgefordert haben. Der Hintergrund sind die stochen Gespräche über eine Restrukturierung des Unternehmens
hier gehts weiter: klick
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte korrigiere Deine Überschrift von "ist" nach "droht"...
Wenn jemand zahlungsunfähig ist, dass droht nicht die Insolvenz, dann ist man insolvent.
Da hier die Insolvenz droht, droht auch "nur" die Zahlungsunfähigkeit. ;)
 
Und wenn man zitiert, sollte man fehlerfrei zitieren. ;)
 
@rmh
wo liegt jetzt dein Problem?
ich hatte vorher lt. DWDL "Netzbetreiber Primacom ist zahlungsunfähig" hab es auf Wunsch von Novize abgeändert auf "Netzbetreiber Primacom droht Zahlungsunfähigkeit"
wichtig ist doch eigentlich nur, dass die Info an die User geht.
 
Die Finanzprobleme der Primacom ziehen sich schon eine sehr lange Zeit hin,hier wäre sicherlich eine ordentliche Insolvenz ratsam.
Die Ursache sehe ich aber nicht nur im Geschäftsgebahren der Finanzinvestoren,die schon einige Firmen in den Abgrund gerissen haben,sondern auch die schlechten Konditionen der Primacom.
 
Wenn jemand zahlungsunfähig ist, dass droht nicht die Insolvenz, dann ist man insolvent.

Im Bericht steht:
"Die Primacom AG ist damit zahlungsunfähig", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
[Wenn ...], wird der Vorstand Insolvenz anmelden müssen.
Umgangssprachlich mag insolvent und zahlungsunfähig das Gleiche bedeuten.
Laut dieser Mitteilung kann die Gesellschaft jetzt ihre Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, ist also zahlungsunfähig. Der Vorstand muß (innerhalb von höchstens drei Wochen) beim Amtsgericht Insolvenz anmelden, sonst ist er persönlich haftbar wegen Insolvenzverschleppung. In diesen drei Wochen kann noch nach einer Lösung gesucht werden.
Zahlungsunfähigkeit ist also der Zustand, nicht bezahlen zu können, während der Insolvenzantrag ein Antrag an das Gericht ist, der zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens frühen kann.
 
sorry, wenn schon, denn schon, korrekt heißt das:

ein Unternehmen stellt beim Gericht Antrag auf Insolvenzprüfung.
 
Und ich hatte gehofft, die werden endlich von einem fähigen und vorallem ausbauwilligen Anbieter aufgekauft.. :(
 
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