[Problem] OutdoorDSLAM (Vektoring 17a) Datenrate

So mein lieber NDilPP. Deinen Vorwurf ich würde dich nicht verstehen lasse ich so nicht stehen. Du verstehst anscheinend meinen Standpunkt und meine Meinung dazu nicht und willst sie offenbar auch nicht aktzeptieren.

Fakt ist. Egal was die Telekom oder sämtliche anderen Provider mit ihren DSLAMs veranstalten oder welche Profile sie wem schalten oder sonst was.
Sie bewegen sie immer im rechtlichen Rahmen und innerhalb ihrer AGB's. Was glaubst du wofür es diese Absicherung mittels der AGB's und Leistungsbeschreibungen gibt?
Fakt ist. Kein Kunde hat ein Recht auf 100 Mbit/s weil er keinen Vertrag mit einem Provider über 100Mbit/s abgeschlossen hat. Und auch du hast keinen Vertrag über einen 6Mbit/s Vertrag abgeschlossen sonder über einen 6000RAM IP der in deinem Fall einen Bandbreitenkorridor von bis lt. AGB aufweisen muss und dies auch tut.

Worum es mir in meiner Argumentation geht ist einfach die Tatsache, das jeder versucht den Providern Betrug oder sonst was zu unterstellen nur weil sie nicht das bekommen was sie gerne hätten und nicht in der Lage sind sich mit den AGB's zu beschäftigen.
Ich muss mich als Kunde damit abfinden, das ich gerade bei DSL immer nur eine "bis zu" Geschwindigkeit bekomme und kein, aber wirklich auch kein Provider mir eine feste Bandbreite zusagt und ich ein Recht darauf habe. Gerade bei diesen Bandbreiten oberhalb von 50 Mbit/s ja sogar bei 100 Mbit/s finde ich es geradezu lächerlich wenn wir über 10 oder 20 vielleicht sogar mehr als 20 MBit/s weniger diskutieren. Denn auch hier hat der Kunde den AGB's, die er vorher und vor Vertragsunterschrift aufmerksam gelesen und auch verstanden hat zugestimmt und ist sich bewusst das sein 100 Mbit/s Anschluss "bis zu" 100 Mbit/s beinhaltet. Warum sich ein Provider diesen Bandbreitenkorridor einräumt sollte jeder der die Technik und physikalischen Eigenschaften des DSL versteht nachvollziehen und auch verstehen können.
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Like
Reaktionen: fritzgerhard
So mein lieber NDilPP. Deinen Vorwurf ich würde dich nicht verstehen lasse ich so nicht stehen. Du verstehst anscheinend meinen Standpunkt und meine Meinung dazu nicht und willst sie offenbar auch nicht aktzeptieren.
Das ist Richtig. Weil dein Standpunkt meiner Ansicht nach schlicht die genannte Problematik ignoriert, schönredet oder einfach nur versucht der Problematik auszuweichen indem du versuchst mir Dinge in den Mund zu legen die ich nicht behauptet oder gefordert habe. Du versucht das mit Argumenten zu rechtfertigen die diese Problematik nicht rechtfertigen können.

Fakt ist. Egal was die Telekom oder sämtliche anderen Provider mit ihren DSLAMs veranstalten oder welche Profile sie wem schalten oder sonst was.
Sie bewegen sie immer im rechtlichen Rahmen und innerhalb ihrer AGB's.
Und genau das stelle ich (berechtigterweise) in Frage. Dass das nicht der Fall ist konntest du bisher nicht entkräften. Es ist zumindest im Falle von einigen Rückfallprofilen bei MagentaZuhause S meiner Ansicht nach auch nicht möglich.

Was glaubst du wofür es diese Absicherung mittels der AGB's und Leistungsbeschreibungen gibt?
Und du glaubst, dass die AGB und die LBs der Provider immer einer genaueren (rechtlichen Prüfung) standhalten würden? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das eben nicht immer der Fall ist.

Fakt ist. Kein Kunde hat ein Recht auf 100 Mbit/s weil er keinen Vertrag mit einem Provider über 100Mbit/s abgeschlossen hat.
Das ist das Problem, du verstehst es nicht. Es ist doch überhaupt nicht von mir gefordert, dass bei einem VDSL100-Anschluss 100Mbit/s garantiert werden. Du weichst meiner Argumentation ständig aus und tust so als würde ich Dinge fordern die unrealistisch sind! Kein Wunder, dass ich deine Argumentation einfach nicht nachvollziehen kann.

Und auch du hast keinen Vertrag über einen 6Mbit/s Vertrag abgeschlossen sonder über einen 6000RAM IP...
Wo habe ich geschrieben, dass ich einen Vertrag über "6000 RAM IP" habe? Ganz abgesehen davon, mit "DSL 6000 RAM IP" als bestätigtes DSL-Profil in der Auftragsbestätigung gäbe es auch aus Sicht des Kunden überhaupt keine Probleme.

...der in deinem Fall einen Bandbreitenkorridor von bis lt. AGB aufweisen muss und dies auch tut.
Bei DSL 6000 RAM IP tut er das (sogar besser als es der Kunde erwarten dürfte). Bei den anderen DSL-Produkten/Profilen unter Umständen eben nicht. Und das ist Fakt.

Worum es mir in meiner Argumentation geht ist einfach die Tatsache, das jeder versucht den Providern Betrug oder sonst was zu unterstellen nur weil sie nicht das bekommen was sie gerne hätten
Dann hast du dir mit mir den falschen Diskussionspartner für deine Argumentation gesucht denn es geht mir nicht um Betrug. Höchstens um Intransparenz, missverständliche Benennung und fehlenden Erläuterungen (LB) zu den vom Provider verwendeten DSL-Profilen/Produkten und daher auch die eventuelle in Fragestellung ob der Korrektheit der aktuellen Vertragsunterlagen. Den Begriff Betrug hast nur du hier nun zum ersten mal verwendet.

Es geht mir auch nicht darum etwas zu bekommen was mir der Anbieter an meiner Adresse nicht zur Verfügung stellt sondern das, was er an meiner Adresse zur Verfügung stellt, einfach richtig benennt und dazu auch auf den passenden Bandbreitenkorridor in den Vertragsunterlagen bereithält.

...und nicht in der Lage sind sich mit den AGB's zu beschäftigen.
Auch dieses Argument zieht nicht denn selbst wenn man noch so gut die AGB und die LB liest und studiert, man findet zu der von mir genannten Problematik nichts, rein gar nichts in den AGB oder der LB.

Ich muss mich als Kunde damit abfinden, das ich gerade bei DSL immer nur eine "bis zu" Geschwindigkeit bekomme und kein, aber wirklich auch kein Provider mir eine feste Bandbreite zusagt und ich ein Recht darauf habe.
Du willst es einfach nicht verstehen, da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln... Es geht nicht um garantierte oder feste Bandbreiten. Es geht um die Bandbreitenkorridore in den Vertragsunterlagen (LB), Produktinformationsblättern und vielleicht (wobei das eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit ist die zur Transparenz beitragen würde) noch DSL-Profil-/Produktnamen die zum gelieferten DSL-Profil/Produkt passen. Nicht mehr und nicht weniger.

Die Telekom hat sich bei ADSL-AnnexJ zu diesen fein abgestuften DSL-Profilen entschieden welche nach der berechneten Leitungsdämpfung nach Datenbank geschaltet werden und auch mit der AB bestätigt werden (nur das dort irreführenderweise verschleiernde Bezeichnungen verwendet werden die in den Vertragsunterlagen nicht erläutert werden) und die realen Leitungsbedingungen (Ergebnis Datenbank und Realität stimmt nicht immer überein denn es gibt natürlich weitere Leitungsbeeinflussungen die die Datenbank nicht immer erfassen kann) nicht berücksichtigt. Dagegen ist prinzipiell auch nichts einzuwenden, zumindest wenn die Telekom diese Profile, welche in der AB bestätigt werden, auch für den Kunden nachvollziehbar in der AB benennt und in der LB sowie dem zugehörigen Produktinformationsblatt mit ihren jeweiligen Bandbreitenkorridoren erläutern würde, das tut sie aber nicht!


Nun geht die Telekom bei VDSL-Vectoring einen ähnlichen Weg der feiner abgestuften DSLAM-Profile. Hier wird aber nun das DSL-Profil nicht von vornherein wie bei ADSL-AnnexJ nach einer Datenbank festgelegt und somit auch nicht in der AB genannt sondern das DSLAM-Profil soll nun mit Hilfe eines "Dynamic Line Management" (DLM) den realen Bedingungen angepasst werden. Die Idee ist erst einmal nicht schlecht und ich habe auch nicht generell etwas dagegen, die VDSL-Vectoring Anschlüsse machen teilweise durchaus Probleme weshalb das nachvollziehbar ist. Die British Telecom setzt DLM übrigens auch schon länger ein bei Vectoring.

Ein Problem habe ich aber dann damit, wenn das DLM quasi Amok läuft, also auch Anschlüsse auf langsamere DSLAM-Profile setzt obwohl diese bisher keine Probleme hatten oder eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung stattfindet (beispielsweise die Schaltung eine Profiles welches max. nur noch 70Mb/s erlaubt obwohl die Leitung beim aktuell verwendeten Modem auch stabil mit 80 oder 90Mbit/s DSLAM Datenrate Max. funktionieren würde). Genau das ist in der Anfangszeit häufiger passiert aber mittlerweile scheinen einige (nicht alle) Probleme mit dem DLM-Algorithmus behoben zu sein weshalb man das weiterhin im Auge behalten sollte. Die Auswirkungen des DLM sind auch davon abhängig über welchen DSLAM der Anschluss läuft, die Hersteller scheinen da mit verschiedenen Vorgabewerten zu arbeiten.


Ich hatte mich bezüglich dieser Thematik der Rechtmäßigkeit auch noch enthalten als der TO in Beitrag #5 angedeutet hatte, dass das doch gegen die Vertragsbedingungen verstoßen würde. Denn soweit würde ich hier noch nicht mitgehen da es ja im Gegensatz zu den ADSL-AnnexJ Profilen erst durch die realen Leitungsbedingungen beeinflusst wird (zumindest wenn das DLM anständig funktioniert, das ist ja ein weiterer Punkt weshalb das noch nicht als Freibrief zu verstehen ist).
Auch gegen Beitrag #6 von @Pom-Fritz! hatte ich eigentlich noch nichts einzuwenden denn er hat ja durchaus Recht. Auch wenn ich weiß, das aufgrund dieser Deckelprofile auch die angezeigte Leitungskapazität zu vorher mit dem ungedeckelten Profil auch teilweise deutlich leiden kann. Verursacht wird das vermutlich die durch das Deckelprofil verursachte hohe INP-Stufe (durch die Begrenzung der DSLAM-Datenrate Max. wird nicht nur ein höherer Signalrauschabstand ausgehandelt sondern auch eine höhere INP-Stufe), dadurch verschätzt sich dann mitunter der Algorithmus der die Leitungskapazität ermitteln soll, imo.


Sauer aufgestoßen ist mir dann im wahrsten Sinne des Wortes tatsächlich erst der Beitrag #6 denn genau definiert ist es in den AGB oder der LB imo eben nicht (siehe dazu auch die nachvollziehbare Bemerkung in Beitrag #8), insbesondere wenn ein unverhältnismäßiger Deckel eingesetzt wird (Amoklauf des DLM, auch wenn das beim TO natürlich nicht der Fall sein muss). Auch weil dort in Beitrag #6 MagentaZuhause S erwähnt wurde wo es eindeutig eben nicht eindeutig ist. Da musste ich sofort (auch wenn es etwas Offtopic ist aber eigentlich auch nicht ganz wenn man es generell betrachtet denn der TO hatte ja in Beitrag #5 das Thema selbst angefangen) an die bereits seit Jahren bestehende Diskrepanz zwischen Realität und Vertragsunterlagen bei den genannten DSL-Profilen denken und habe daher auch so meine Zweifel (auch wenn ich das bisher nicht so geäußert habe, was nicht bedeutet, dass ich die Situation gut heiße), ob die in Beitrag #5 genannte Argumentation des TO, die Telekom würde in diesem Fall ebenfalls gegen die Vertragsbedingungen verstoßen, irgendwo Gehör finden wird wenn das schon bei MagentaZuhause S seit Jahren nicht der Fall ist (übrigens auch erst mit der Einführung der ADSL-AnnexJ-Profile, zu ADSL-AnnexB Zeiten war das imo noch alles richtig benannt und aufgeschlüsselt).

Ich habe dann in Beitrag #9 auch nicht behauptet, dass das Betrug wäre oder dass das definitiv ein Vertragsbruch ist, ich habe lediglich die berechtigte Frage gestellt, ob das der Fall sein kann, dass man das als Vertragsbruch bezeichnen kann. Festgestellt hatte ich in Beitrag #9 nur, dass ich das intransparent finde, und das ist berechtigt!
Ich habe dann auch an keiner späteren Stelle verlangt, das mir der Provider einen schnelleren Anschluss zur Verfügung stellen muss oder ein offenes DSLAM-Profile schalten soll sondern lediglich das die vom Provider verwendeten Profile einfach verständlich und korrekt benannt und in die Vertragsunterlagen (LB) aufgenommen werden.


Das ganze stößt vielleicht in Verbindung mit VDSL-Vectoring auch deshalb wieder sauer auf, da die Telekom in der letzten Zeit schon verschiedene DSLAM-Profilanpassungen zur Stabilisierung der Vectoring-Anschlüsse vorgenommen hat, nach der Aktivierung von G.INP im Upload wurde dort beispielsweise der Target-SNR auf 9dB angehoben was völlig neu war für die Telekom, die hatte bisher bei ihren DSLAM-Profilen immer nur ein Target-SNR von 6dB verwendet. Und im Download wird nun der Target-SNR dynamisch ausgehandelt (6-10dB). Und nun führt die Telekom auch noch DLM flächendeckend ein was ebenfalls wieder für geringere Datenraten sorgt und das alles obwohl sich die Leitungsbedingungen nicht zwangsweise verändert haben müssen (Beschaltungsgrad). Da fragt man sich schon weshalb da mit so vielen Maßnahmen gearbeitet wird. Das ganze stößt auch daher sauer auf da die stabilen und ungestörten VDSL-Vectoring Anschlüsse ebenfalls durch diese Maßnahmen beeinträchtigt werden und die gestörten Anschlüsse dadurch bisher nicht merklich entstört werden konnten. Man erhält den Eindruck, dass die eigentliche Problemursache nicht gefunden wird und man nun mit Provisorien versucht die Sache zu lösen.

Eigentlich könnte es doch reichen wenn man beispielsweise nur den Target-SNR auf beispielsweise 9dB anhebt (im Download und Upload) oder nur DLM einsetzt. Jedenfalls scheint die Telekom in letzter Zeit gerade viel an den DSLAM aber auch an den BNG Profilen zu experimentieren, die ersten VDSL100-Anschlüsse der Telekom erreichen nun sogar echte 100Mbit/s wenn Vollsync (109Mbit/s brutto) vorliegt, auch nach einem PPPoE-Reconnect. Früher war ja immer schon bei 95Mbit/s Nutzdatenrate Schluss auch wenn das Modem mit mehr als 105Mbit/s im Download synchronisiert hatte.
 

Auszug aus den AGB's.
"easybell schaltet stets die maximal an einem DSL Anschluss verfügbare Bandbreite. Bei ADSL sind dies bis zu 16.000 kbit/s Download und bei VDSL bis zu 50.000 kbit/s. Die tatsächlich erreichbare Bandbreite hängt vom eingesetzten Router sowie den Leistungsparametern der jeweiligen Anschlussleitung ab. Diese ergeben sich u. a. aus der Entfernung (Leitungslänge) des Anschlussortes des Kunden zum zugehörigen Verteiler, dem Signal-Rausch-Abstand, Störsignalen, Reflexionen sowie dem Adernquerschnitt der jeweiligen TAL (Teilnehmer-Anschluss-Leitung). Ist der Kunde auf eine bestimmte Bandbreite angewiesen, hat er dies vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird easybell die voraussichtliche Bandbreite schätzen und eine Mindestbandbreite garantieren. Anderenfalls stimmt der Kunde dem Abschluss mit der nächst niedrigen DSL-Bandbreite zu, wenn aus technischen Gründen das Produkt nicht mit der gewünschten Bandbreite realisiert werden kann. Dem Kunden wird ein Sonderkündigungsrecht jeweils 14 Tage zum Monatsende eingeräumt, wenn im Download eine Bandbreite von 1.000 kbit/s (ADSL) oder 20.000 kbit/s (VDSL) nicht erreicht wird (Routersynchronisation bei Einsatz eines durch easybell empfohlenen Routers mit aktueller Firmware). easybell ist eine angemessene Frist zur Entstörung zu gewähren."

So ne richtige Bandbreitengarantie ist es nicht, oder?
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und lieber NDilPP. Du kannst versuchen mich zu zerpflücken bis zum Sanktnimmerleinstag. Ich bleibe bei meinem Standpunkt und bei meiner Meinung, das die Provider mit der Benennung ihrer Profile und den Bandbreitenkorridoren nichts falsch machen und somit versuchen dem Kunden im Bezug auf Leitungsqualität und Stabilität das bestmögliche zu liefern und zu gewährleisten. Und das in meinen Augen überschaubar und transparent. Denn wie z.B. von dir gefordert das 6000er RAM Profil in dem es nur zu max. 3.5Mbit/s kommt ist ebenfalls transparent denn auch hier gilt im besten Falle bis zu 6Mbit/s was aber nach Prüfung störanfällig wäre und somit die maximale Rate auf eben 3,5Mbit/s beschränkt wird. Stichwort. Leitungsstabilität und Qualität. Und auch hier gilt der in den AGB's genannte Bandbreitenkorridor.
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und lieber NDilPP. Du kannst versuchen mich zu zerpflücken bis zum Sanktnimmerleinstag. Ich bleibe bei meinem Standpunkt und bei meiner Meinung, das die Provider mit der Benennung ihrer Profile und den Bandbreitenkorridoren nichts falsch machen und somit versuchen dem Kunden im Bezug auf Leitungsqualität und Stabilität das bestmögliche zu liefern und zu gewährleisten.
Du kannst selbstverständlich bei deinem Standpunkt bleiben, auch wenn ich der Ansicht bin, dass du mit diesem Standpunkt nicht immer richtig liegst.

Und das in meinen Augen überschaubar und transparent. Denn wie z.B. von dir gefordert das 6000er RAM Profil in dem es nur zu max. 3.5Mbit/s kommt ist ebenfalls transparent denn auch hier gilt im besten Falle bis zu 6Mbit/s was aber nach Prüfung störanfällig wäre und somit die maximale Rate auf eben 3,5Mbit/s beschränkt wird. Stichwort. Leitungsstabilität und Qualität. Und auch hier gilt der in den AGB's genannte Bandbreitenkorridor.
Diese Antwort zeigt mir, dass du die Problematik nicht verstanden hast. Denn was bekommt man im von dir erwähnten allerbesten Falle bei DSL 6000 RAM IP (1)? Etwa 6Mbit/s weil ja auch dafür in den Vertragsunterlagen ein Bandbreitenkorridor von 2 bis 6 Mbit/s genannt wird? Falsch! Es sind im allerbesten Falle 3,5Mbit/s brutto (3Mbit/s max. Nutzdatenrate) und eben nicht 6 Mbit/s! Warum fällt es so schwer dieses Profil richtigerweise "DSL 3000 RAM IP" zu nennen?

Oder wie wäre es mit Beispiel 2, was bekommt man im allerbesten Falle wenn einem in der Auftragsbestätigung DSL 16.000 RAM IP (1) bestätigt werden? Etwa 16Mbit/s weil ja auch dafür in den Vertragsunterlagen ein Bandbreitenkorridor von 6 bis 16 Mbit/s genannt wird? Falsch! Es sind im allerbesten Falle 11,5 Mbit/s brutto (10Mbit/s max. Nutzdatenrate) und eben nicht 16 Mbit/s! Warum fällt es so schwer das Profil richtigerweise "DSL 10.000 RAM IP" zu nennen?

Du kannst wie gesagt gerne weiterhin die Augen vor diesem Misstand verschließen und das als überschaubar und transparent bezeichnen. Aber erwarte nicht, dass das mir gegenüber auf Gegenliebe stößt denn für den gesunden Menschenverstand ist das meiner Ansicht ganz sicher nicht überschaubar oder transparent!
 
Ich kann die Entscheidung der Telekom nachvollziehen. Sie teilen die Produktbezeichnungen der DSL-Verträge z.B. "DSL 16.000 RAM IP (1)" anhand des groben Bandbreitenkorridors "DSL 16.000 RAM IP" in Kategorien und für die Techniker unter den Kunden gibt es die Ergänzung "(1)" ,"(2)" ,"(3)" für langsamer, mittlerer oder schneller Bereich im Bandbreitenkorridor (Unterkategorien). Sofern der technische Leistungsumfang eines Produktes beschrieben ist, sollte ein Anbieter seine Produktbezeichnungen selbst wählen dürfen. Die Zahl "16.000" in "DSL 16.000 RAM IP (1)" ist ein Teil der Produktbezeichnung und keine technische Eigenschaft. Auszug von der Seite der Telekom:

Downstream:
DSL2000RAM ohne Splitter (1): 448 kbit/sec (als Festwert)
DSL2000RAM ohne Splitter (2): 716 kbit/sec bis ca. 2 Mbit/sec

DSL6000RAM ohne Splitter (1): ca. 2 Mbit/sec bis ca. 3,4 Mbit/sec
DSL6000RAM ohne Splitter (2): ca. 2 Mbit/sec bis ca. 5,6 Mbit/sec
DSL6000RAM ohne Splitter (3): ca. 2 Mbit/sec bis ca. 8 Mbit/sec

DSL16000RAM ohne Splitter (1): ca. 6 Mbit/sec bis ca. 11 Mbit/sec
DSL16000RAM ohne Splitter (2): ca. 6 Mbit/sec bis ca. 14 Mbit/sec
DSL16000RAM ohne Splitter (3): ca. 6 Mbit/sec bis ca. 17 Mbit/sec

DSL16000TV ohne Splitter: ca. 10 Mbit/sec bis ca. 17 Mbit/sec

Upstream:
DSL2000RAM ohne Splitter (1): 288 kbit/sec (als Festwert)
DSL2000RAM ohne Splitter (2): 364 kbit/sec bis ca. 0,5 Mbit/sec

DSL6000RAM ohne Splitter (1), (2) und (3): 364 kbit/sec bis ca. 2,8 Mbit/sec

DSL16000RAM ohne Splitter (1), (2) und (3): ca. 0,7 Mbit/sec bis ca. 2,8 Mbit/sec

DSL16000TV ohne Splitter: ca. 0,8 Mbit/sec bis ca. 2,8 Mbit/sec
 
Und genau das ist lieber Dev in den Augen NDilPPs ein Missstand vor dem wir die Augen verschliessen und eine im wesentlichen transparente Benennung einer technischen Eigenschaft als in seinen Augen mehr als intransparent ist und den Kunden in die Irre führt. Mein Vorschlag. Im Sinne der vielen vielen in die irre geführten Kunden seine "transparente" und Kundenfreundliche Benennung der technischen Eigenschaften eines DSL Anschlusses an die Provider schicken mit der Verpflichtung der sofortigen Umsetzung. Vielleicht unter Zuhilfenahme der Verbraucherzentralen und der Bundesnetzagentur. Da die DSL Technik ja eben sehr unkompliziert ist und kaum an Vorraussetzungen gebunden macht es ist vielleicht Sinn die Profile in 1000er Schritten zu benennen damit für jeden in die Irre geführten Kunden was dabei ist und eben für den Kunden überschaubare Transparenz.
So. Ich verschließe jetzt weiter meine Augen und versuche meinen Menschenverstand in die Richtung eines gesunden Menschenverstandes im Sinne aller geprellten Kunden zu bringen.
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich kann die Entscheidung der Telekom nachvollziehen. Sie teilen die Produktbezeichnungen der DSL-Verträge z.B. "DSL 16.000 RAM IP (1)" anhand des groben Bandbreitenkorridors "DSL 16.000 RAM IP" in Kategorien und für die Techniker unter den Kunden gibt es die Ergänzung "(1)" ,"(2)" ,"(3)" für langsamer, mittlerer oder schneller Bereich im Bandbreitenkorridor (Unterkategorien). Sofern der technische Leistungsumfang eines Produktes beschrieben ist, sollte ein Anbieter seine Produktbezeichnungen selbst wählen dürfen. Die Zahl "16.000" in "DSL 16.000 RAM IP (1)" ist ein Teil der Produktbezeichnung und keine technische Eigenschaft.
Das Problem ist nur der Kunde kann nicht nachvollziehen was mit diesen Ziffern in Klammern, die im ja in der AB bei der Produktbezeichnung genannt werden, bedeuten denn nirgendwo wird die Bedeutung dieser Zahlen seitens der Telekom erläutert. Der Kunde kann also nicht erkennen, dass sich hinter DSL6000RAM ohne Splitter (1) nur ca. 2 Mbit/sec bis ca. 3,4 Mbit/sec ergeben können.
Wenn ein Stern oder eine Ziffer hinter einer Produktbezeichnung steht geht man ja davon aus, dass man die entsprechende Erläuterung dazu im Kleingedruckten findet.

Mit ADSL-AnnexB hat es doch auch funktioniert die bestehenden und genutzten DSL-Produktbezeichnungen nachvollziehbar zu benennen, warum ist das heute nicht mehr möglich? Da wusste man was man mit DSL 6000 RAM bekommen würde, 2-6Mbit/s. Und wenn das laut Datenbank nicht möglich war bekam man beispielsweise DSL 3000 R (das R stand hier für Rückfall und nicht für RAM) oder auch nur DSL 2000 RAM. Zwar nicht unbedingt schön aber der Kunde konnte schon anhand der DSL-Produktbezeichnung erkennen was er zu erwarten hatte.

Auszug von der Seite der Telekom:
Das ist ja auch einer meiner Kritikpunkte das seitens der Telekom diese Produktbezeichnung nirgendwo aufgeschlüsselt werden.
Interessant ist ja, dass das erst im Telekom-Forum vom Telekom hilft Team veröffentlicht wurde. Warum ist diese Aufschlüsselung nicht Inhalt der Vertragsunterlagen oder zumindest auf der Webseite der Telekom (damit meine ich nicht das Forum dort) zu finden? Im Forum wurde auch erst auf explizite Nachfrage (zumindest im Thema was ich dazu gefunden hatte) was denn der "mittlere Geschwindigkeitsbereich sei" von einem Mitarbeiter genauer aufgeschlüsselt.

Übrigens sind die Produktbezeichnungen mittlerweile umbenannt worden, es heißt nicht mehr ...ohne Splitter sondern ...IP. Also bestehende Produktbezeichnungen umbenennen kann die Telekom zumindest schon einmal. ;)


Da die DSL Technik ja eben sehr unkompliziert ist und kaum an Vorraussetzungen gebunden macht es ist vielleicht Sinn die Profile in 1000er Schritten zu benennen damit für jeden in die Irre geführten Kunden was dabei ist und eben für den Kunden überschaubare Transparenz.
Das ist Unsinn. Weitere feinere Abstufungen habe ich nicht nicht gefordert oder gewünscht. Lediglich, dass die bereits vorhandenen und verwendeten nachvollziehbar benannt oder zumindest diese mit ihrem jeweiligen Bandbreitenkorridor in die LB aufgenommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Kunde muss auch nichts mit den Produktbezeichnungen vor allem den in den Klammern anfangen können weil die Telekom so wie andere Provider dem Kunde im Sinne des Qualitätsversprechens immer die bestmögliche verfügbare Bandbreite zur Verfügung stellen wollen und dies auch in der Regel tun. Und das, und ich wiederhole mich ungern, immer im Rahmen des in den Agb's angegebenen Bandbreitenkorridor und in meinen Augen auch transparent.
Wie gesagt. Intransparenz oder bewusste Irreführung kann bei der Bundesnetzagentur angezeigt werden und gleichzeitig kann man den Providern unter Zuhilfenahme des Verbraucherschutzes ja die Produktbezeichnungen die transparenter sein sollen vorschlagen und versuchen durchzusetzen, damit eben der Kunde sich nicht weiter in die Irre geführt fühlt.
https://www.telekom.com/de/kontakt
https://verbraucherschutz.de/kontakt/
Als Betreff.
"Lediglich, dass die bereits vorhandenen und verwendeten nachvollziehbar benannt oder zumindest diese mit ihrem jeweiligen Bandbreitenkorridor in die LB aufgenommen werden."

Schönen Gruß an die Verbraucherschützer.


Ist das anstrengend.:confused:
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Kunde muss auch nichts mit den Produktbezeichnungen vor allem den in den Klammern anfangen können
Die Kunden müssen in der Tat nichts mit der Produktbezeichnungen anfangen können, Produktnamen können auch Phantasienamen sein. Wenn das aber der Fall ist und bei den Kunden mit den verwendeten Phantasiebezeichnungen falsche Illusionen erweckt werden dann kann man das einfach nicht als transparentes Vorgehen bezeichnen.
 
Siehst du. Und deswegen ist die Transparenz vorhanden. Denn die Produktbezeichnungen sind in den AGB's erläutert und erklärt. Ja sogar durch genaue Angaben wie z.B. den Bandbreitenkorridor spezifiziert.. Also weit weg von Phantasiebezeichnungen. Nochmal. Du kannst deinen Unmut beim Verbraucherschutz und der Bundesnetzagentur vorbringen und die Provider zur Umsetzung deiner transparenten Bezeichnungen auffordern.
Jeder andere Kunde mit einem auf 3,5Mbit,/s kastrierten 6000RAM IP ist wahrscheinlich froh, das sein Provider so handelt nur um seinen Kunden eine so stabil wie möglich funktionierende Leitung zu garantieren. Da ist es ihm wohlmöglich relativ egal wie die Leitung heißt. Hauptsache sie funktioniert.
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Siehst du. Und deswegen ist die Transparenz vorhanden. Denn die Produktbezeichnungen sind in den AGB's erläutert und erklärt. Ja sogar durch genaue Angaben wie z.B. den Bandbreitenkorridor spezifiziert.
Zeige mir die Stelle, wo diese Produktbezeichnungen in den AGB transparent beschrieben. Das müssen dann ja ganz neue AGB sein.

Jeder andere Kunde mit einem auf 3,5Mbit,/s kastrierten 6000RAM IP ist wahrscheinlich froh, das sein Provider so handelt nur um seinen Kunden eine so stabil wie möglich funktionierende Leitung zu garantieren. Da ist es ihm wohlmöglich relativ egal wie die Leitung heißt. Hauptsache sie funktioniert.
Man kann sich Misstände auch schönreden.

Die Leute sind immer wieder überrascht und froh darüber, dass ich (nicht die Telekom oder der Inhalt der Vertragsunterlagen von der Telekom) ihnen die von der Telekom verwendeten Produktbezeichnungen erläutere. Die Leute fänden es schön, wenn dies bereits die Telekom tun würde denn die verwendeten Produktbezeichnungen sind eben nicht transparent.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Streiko
Fakt ist. Der Kunde bestellt DSL und der Provider schaltet ein Produkt wo er der Meinung ist dem Kunden die bestmögliche Qualität und Stabilität zur Verfügung zu stellen. Da spielt es keine Rolle ob das Produkt dahinter RAM IP (1), (2) oder sonst was als Bezeichnung hat. Denn der Kunde bestellt den Tarif und nicht die damit unter Umständen verbundene ihn nicht zufriedenstellende Geschwindigkeit. Will der Kunde eine bestimmte Geschwindigkeit bestellen werden ihm die an seinem Standort verfügbaren Tarife mit den "bis zu" Geschwindigkeiten während des Bestellvorgangs angezeigt. Und das erst einmal unverbindlich. Erst mit der Auftragsbestätigung erhält der Kunde den Tarif den man ihm mit einer "bis zu" Geschwindigkeit zusagt. Und dieser Tarif beinhaltet den in den AGB's transparent aufgeführten Bandbreitenkorridor.
Nochmal. Der Kunde bestellt einen Tarif wie z.B. bei der Telekom Magenta zuhause S, M oder L!
Ich kann nebenbeigesagt keinerlei Missstände erkennen und bin raus. Solch eine Kleinkrämerei. Vielleicht hilft es dir ja wen ich dir schlussendlich pauschal Recht gebe und somit meine Ruhe habe und meine Meinung dazu.
[Edit Novize: Beitrag wieder hergestellt]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fakt ist. Der Kunde bestellt DSL und der Provider schaltet ein Produkt wo er der Meinung ist dem Kunden die bestmögliche Qualität und Stabilität zur Verfügung zu stellen.
Das habe ich bisher auch nicht in Frage gestellt.

Da spielt es keine Rolle ob das Produkt dahinter RAM IP (1), (2) oder sonst was als Bezeichnung hat.
Das spielt sehr wohl eine Rolle, schließlich sind das die jeweiligen DSL-Produkte welche geschaltet werden. Wenn der Provider der Meinung ist aufgrund der Stabilität und Qualität ein bestimmtes DSL-Produkt zur Verfügung zu stellen dann sollte er das dem Kunden gegenüber auch transparent und nachvollziehbar benennen oder beschreiben, wenigstens in den Vertragsunterlagen.

Wenn aber bei einigen DSL-Produkt selbst unter besten Umständen nicht die in den Vertragsunterlagen genannte maximale Bandbreite erreichbar ist, ja wenn noch nicht einmal (selbst unter besten Umständen) die im für dieses DSL-Produkt ausgewiesenen Bandbreitenkorridor genannte "normale Bandbreite" erreicht werden kann, dann ist schlicht was faul und ganz sicher nicht transparent. Das hat auch nichts mit Kleinkrämerer zu tun.

Denn der Kunde bestellt den Tarif und nicht die damit unter Umständen verbundene ihn nicht zufriedenstellende Geschwindigkeit.
Der Kunde bestellt einen Tarif und ihm wird im Rahmen dessen ein DSL-Produkt angeboten was der Provider beim Kunden für realisierbar hält. Wo ist das Problem dieses DSL-Produkt richtig und nachvollziehbar zu bezeichnen?
 
Ich kann nebenbeigesagt keinerlei Missstände erkennen und bin raus. Solch eine Kleinkrämerei.
Na ja ... die Tatsache, daß man selbst keine Ungereimtheiten sieht, muß ja noch nicht heißen, daß die nicht trotzdem existieren. Das hat auch mit "Kleinkrämerei" nichts zu tun ... die Verwirrung, die hier von der Telekom (ob absichtlich oder unabsichtlich, will ich gar nicht beurteilen) schon dadurch geschaffen wird, daß man verschiedene Zugangstechnologien unter demselben Produktnamen vertreiben will, ist durchaus objektiv vorhanden und kann ja kaum wegdiskutiert werden (zumindest nicht in Gänze).

Als die BNetzA die Transparenzverordnung erlassen hat, hatte man sicherlich nicht solche "Transparenz-Angaben" dabei im Auge:

MagentaZuhause_S_PIB.PNG

(aus https://www.telekom.de/is-bin/inter...onsblatt/pib-pk-festnetz-magentazuhause-s.pdf - nur zur Vorsicht, falls die Datei "verschwindet")

Ich bin mehr als erstaunt, daß die BNetzA hier die Telekom noch nicht zurückgepfiffen hat ... denn die Angaben hier nach "DSL" und "Fiber" zu unterscheiden (War nicht bei der Telekom ohnehin schon die Einführung von DSL-Vectoring am Ende "Glasfasertechnologie"? Was unterscheidet denn "Fiber" von "Glasfaser"?) und das zu einem Zeitpunkt im Bestellprozess, wo der Kunde zwar (verordnungsgemäß) auf dieses PIB hingewiesen wurde, ihm aber noch keine Angaben darüber zur Verfügung stehen, welche Zugangstechnologie die Telekom in ihrer unendlichen Weisheit denn für die Adresse vorgesehen hat, ist schon nahezu die Pervertierung des Grundgedankens der TKTransparenzV.

Wie kommt man als Kunde zu diesem "Produktinformationsblatt"?

Nun ... man ruft die Telekom-Seite mit den "MagentaZuhause"-Tarifen auf (https://www.telekom.de/zuhause/tarife-und-optionen/internet) und macht (damit es keine Ausreden für die Unzulänglichkeiten - man könnte sie auch Mißstände nennen - gibt) den Verfügbarkeitscheck.

Anschließend sieht das dann (als Beispiel) so aus:
Telekom_MagentaHome.PNG
Ich kann da beim besten Willen (auch auf der kompletten Seite, aus der ich hier nur einen Teil zeige) nicht erkennen, welche Zugangstechnologie die Telekom mir hier anzubieten gedenkt (und ich sage einfach mal, "ich bin vom Fach") ... damit ist dieses gesamte PIB als Information für den Kunden gfA - und eher eine Verhöhnung des interessierten Kunden als eine echte "Entscheidungshilfe".

Sooo einfach, wie Du das weiter oben darstellen willst (daß es so gar keinen Zusammenhang zwischen Produktnamen und "Erwartungen" des Kunden gibt und daß die Telekom das alles schon sehr schön transparent handhaben würde), ist es dann auch wieder nicht ... hier verarscht die Telekom schon den Kunden und den Gesetzgeber (zur TKTransparenzV gibt es noch passende Muster-Formulare, zeige mir eines, was solche "entweder/oder"-Angaben vorsehen würde) ganz gehörig.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den Beschreibungen geht es nur um eines. Geld beim technischen Support einzusparen, weil DLM die Leitungen mit niedriger Bandbreite stabil hält. Das ist ja alles soweit in Ordnung. Was ich aber als problematisch ansehe ist das es keine konkreten Aussagen seitens der Telekom gibt wann DLM greift. Greift es schon wenn ich ein paarmal am Tag meinem Router ein FW-Update verpasse oder greift es erst bei vielen Fehlern auf der Leitung. Woher will die DLM Software wissen, ob nicht der Kunde den Abbruch wissentlich herbeigeführt hat. Ein paar mehr Informationen über das System wäre nicht schlecht und würde auch bei der Telekom den technischen Support weiter entlasten. Momentan scheint das System immer noch Amok zu laufen und drosselt Leitungen die locker die vollen 100Mbit erreichen. Besonders Fritzbox User sind davon betroffen. Kann aber auch daran liegen, das die Boxen von AVM die DSL Informationen besonders detailiert anzeigen und Kunden die die Router einsetzen besonders Technikafin sind.
 
In den Beschreibungen geht es nur um eines. Geld beim technischen Support einzusparen, weil DLM die Leitungen mit niedriger Bandbreite stabil hält.

DLM hält die Leitungen stabiler. Aber der Hintergrund ist, dass die Telekom ein Massenanbieter ist und im Endkundengeschäft ist es seit jeher üblich den Leuten viel mehr Bandbreite anzudrehen als sie verwenden können (weswegen das trotz grotesker rechnerischer Überbuchung der Anbindung ans Backbone problemlos funktioniert). Die meisten Leute wissen nicht, was der Unterschied zwischen Megabit und Megabyte ist und haben auch keinen Begriff davon wie viel bzw wie wenig Bandbreite sie tatsächlich brauchen. Der Vertrieb findet kaufmännisch ausgefeilt, nicht technisch vernünftig, statt. Da die typische VDSL Leitung auch in den Abendstunden nur durch kurze bursts ausgelastet wird merkt der Normalverbraucher einfach nicht wenn sein VDSL50 real nur mit 30 mbit synchronisiert. Das ist genug um auf zwei Glotzen gleichzeitig Netflix HD zu streamen und trotzdem ist auch der 30er Downstream nur zur Hälfte ausgemaxt und VoIP, surfen auf dem second screen etc funktionieren problemlos.

Was die Leute bemerken sind "Stotterer" durch instabile Leitungen oder Resyncs. Das heißt, in jeder Hinsicht ist der Normalverbraucher, bei dem die Störsicherheit höhere Priorität hat, der glücklichere Kunde. Ein Großteil schaut auch nie in sein Routermenü und weiss gar nichts über die tatsächliche Sync und denkt bei der Buchung "50.000" klingt schnell oder 100.000 noch schneller, etc. wie zur Jahrtausendwende die Fixierung auf immer mehr Mhz bei PCs, ohne Sinn und Verstand von der Materie.

Wir hier und in anderen Foren sind Exoten und Sonderlinge, zumindest aus Sicht der BWLer, die bei Providern nun einmal das Sagen haben.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.