Personal-Voip (Equada) kündigt Kunden - Rechte an Rufnummer

Hallo,

Danke für den Beitrag. Leider ist das verlinkte Portierungsformular von Ihrer Webseite dann völlig falsch. Bitte korrigieren und dabei die Beträge gleich weit unter die von der BNetzA vorgegebenen Limits reduzieren. Danke!
 
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Hallo,
nur mal vorab, bevor ich genauer darauf eingehe: Was ist/sind denn Ihrer Meinung nach die Limits der BNetzA?
 
Der Link dorthin ist gerade einmal drei Beiträge vorher. :confused:
 
Ja, der Link ist schön. Ich hätte gerne gewusst, ob Sie wissen, was Sie dort "verlinken".
(War das nicht auch meine Frage?)
 
Also gut. Die Limits der BNetzA sind meiner Meinung nach folgende:
Kosten für die Portierung einer Festnetzrufnummer
Für die Mitnahme einer Festnetzrufnummer darf ein Anbieter maximal 11,44 Euro (brutto) in Rechnung stellen. Dies hatte die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur im Jahr 2018 in einem Einzelfall entschieden.

Sollte Ihr Anbieter einen höheren Betrag als 11,44 Euro für die Mitnahme einer Festnetzrufnummer verlangen, zeigen Sie dies der Bundesnetzagentur bitte an. Nutzen Sie bitte dafür das nachstehende Kontaktformular „Fachanfrage Anbieterwechsel“. Reichen Sie bitte auch die Rechnung ein.
 
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Hallo,
naja, auch das ist nicht die Antwort auf meine Frage. Das Kopieren eines Auszuges, ohne inhaltlichen Zusammenhang ist vermutlich die Ursache, für so viel Unklarheiten. Ich denke auch, dass jeder gerne das liest und "heraus liest", was er gerne möchte.
Es beängstigt natürlich etwas, wenn jemand mit 23.784 Beiträgen solche Informationen verbreitet. Was sagt das dann über die Qualität der anderen Beiträge aus...?
Eventuell gehen Sie auch einen Schritt weiter und lesen sich in diesem Zusammenhang tatsächlich mal die bewusst nicht verlinkte Einzelfall-Entscheidung (!) der Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur aus dem Jahr 2018 durch.
 
Das Limit der Bundesnetzagentur ist offensichtlich 11,44 Euro brutto, wie in der Einzelfallentscheidung. Sollte es Anzeigen höherer Beträge geben, wird das wohl zu weiteren Einzelfallentscheidungen führen oder zu einer allgemeinen Regelung, die die Bundesnetzagentur offenbar bisher nicht für nötig hielt. Die könnte den Betrag dann durchaus weiter absenken. Es ist schließlich nicht nachvollziehbar, warum Portierungen im Festnetz teurer als im Mobilfunk sein sollen, wo gerade eine Obergrenze von 6,82 Euro festgelegt wurde.
[Edit Novize: Gelöschten Beitrag wieder hergestellt - Threadvandalismus wird nicht geduldet]
 
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Es beängstigt natürlich etwas, wenn jemand mit 23.784 Beiträgen solche Informationen verbreitet. Was sagt das dann über die Qualität der anderen Beiträge aus...?
Gar nichts. Ich habe diese Information auch gar nicht verbreitet.
Ich habe jetzt aber einfach mal diese Fachanfrage Anbieterwechsel“ zusammen mit dem Portierungsformular der VOIP2GSM s.r.o. an die Bundesnetzagentur geschickt. Da musste ich "_Unbekannter Anbieter" auswählen, denn diese Firma ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt.
 
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Hallo,

die Argumentation kann ich verstehen, wenn man die Details einer Portierung nicht kennt.
Die BNetzA musste hier das deutsche, rückständige System berücksichtigen. Während in vielen Ländern die Portierung rein digital abläuft und außer dem Austausch eines AUTH-Codes (ähnlich, wie bei einer Domain) nichts notwendig ist - und auch der Rest nahezu automatisch läuft, funktioniert die Portierung einer Festnetznummer in Deutschland - rein manuell. (Bevor ich falsch zitiert werde: Es läuft niemand los und zieht strippen oder steckt etwas im Verteilerkasten um!)
Die gesamte Portierung läuft per FAX ab! Faxe werden hin und her gesandt - alle Abstimmung erfolgen so - mit Fristen von 7 Tagen! In dieser Zeit erbauen andere ganze Königreiche ;-) Im Festnetzbereich erprobt man "seit Jahren" eine digitale Lösung. Hier in Tschechien - haben wir - "seit Jahren" eine solche Lösung. Wir portieren Rufnummern in weniger als 24 Stunden.
Meines Erachtens deckt selbst der höhere Preis nicht einmal die tatsächlichen Kosten. Sollte dann mal die digitale Variante funktionieren, wie es die Mobilfunkbetreiber bereits praktizieren, halte ich jegliche Kosten für falsch. Bei einer Domainübernahme gibt es ja sowas auch nicht und der Aufwand wäre dann ungefähr der gleiche.
Spätestens dann sollten, wie in vielen anderen Ländern, die Gebühren ganz entfallen.


Worum es mir eigentlich ging:
Hat denn jemand verstanden für was diese Limits tatsächlich sind? Die freie Formulierung "Rufnummernmitnahme" sollte vermutlich Unklarheit zurücklassen.
Es geht bei der Regelung einzig und allein, um die abgehende Portierung - nämlich die Portierung, bei der der Kunden den Kosten und Regeln des Anbieters ausgesetzt ist und keine Wahl hat. Daher stehen die Limits im direkten Zusammenhang mit der Verpflichtung des Anbieters, die Rufnummer freizugeben und eine Portierung zu ermöglichen.
Es besteht aber keinerlei Pflicht und Verpflichtung für den neuen Anbieter die Nummer aufzunehmen! Eine eingehende Portierung liegt im Ermessen des Anbieters. Der Anbieter alleine entscheidet, ob er eine Portierung akzeptiert und zu welchen Konditionen er bereit ist, die Portierung durchzuführen. Hier hat der Kunden nämlich die freie Wahl - er kann sich problemlos für einen anderen Anbieter entscheiden und muss den Preis nicht akzeptieren. (Dies gilt, wenn der neue Anbieter eine Portierung nicht zuvor vertraglich zugesichert hat).
 
Höhere Preise im Festnetz sind OK, weil die Betreiber ein umständliches System zur Abstimmung untereinander einsetzen? Wären auch 150€ pro Rufnummernmitnahme in Ordnung, wenn man sich auf berittene Boten geeinigt hätte?
[Edit Novize: Gelöschten Beitrag wieder hergestellt - Threadvandalismus wird nicht geduldet]
 
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Naja, bei den berittenen Boten müssten wir die Pferde gesondert berücksichtigen, denn vermutlich meldet sich dann irgendeine grüne Umweltgruppe und weist uns auf die Ruhezeiten hin, da die Last so schwer ist ... damit würde man mit 150 Euro nicht hinkommen.

Hier laufen ein paar Ansichten völlig falsch.

Kein Mensch stellt die Speditionskosten in Frage, weil der Benzinpreis ständig steigt.
Kein Mensch stellt Kosten in Frage, welche sich durch höhere Stromkosten ergeben.

Die Kommunikation bei der Portierung ist so vorgeschrieben bzw. wird so gefördert - genau von dem selben Verein, der jetzt die Preise vorgibt.

Wir haben einen Kunden, welcher von VODAFONE zu uns portiert hat - bereits am 29.03.2020 wurde die Portierung abgeschlossen. VODAFONE hat es bis heute versäumt, die Nummern aus dem eigenen Netz zu löschen (passiert in letzter Zeit häufiger). Wir haben dem Kunden geraten, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden.
Und dann bekommen wir - sowas - von der Bundesnetzagentur:


Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt eine Verbraucherbeschwerde zum Anbieterwechsel vor. Details zur Verbraucherbeschwerde entnehmen Sie bitte der Anlage.
Gemäß der Verfügung ,,Festlegung eines Eskalationsprozesses für Teilnehmerbeschwerden beim TK-Anbieterwechsel’’ sind Sie verpflichtet, in den dort niedergelegten Fristen Stellung zu nehmen und der Beschwerde innerhalb von drei Arbeitstagen abzuhelfen.

Tragen Sie Ihre Rückmeldungen bitte jeweils in die Zeilen 0), a)-i) hinter dem Doppelpunkt oder in die darauf folgende Leerzeile ein.

0) Anbietername:
1. Rückmeldung: Bis spätestens am folgenden Arbeitstag um 16.00 Uhr
a) Eingeleitete und noch notwendige Maßnahmen:
b) Prognose zum erfolgreichen Abschluss des Anbieterwechsels (tt.mm.jjjj):
c) Konnte eine Weiterversorgung realisiert werden (Ja/Nein):
d) In welcher Form:
e) Weiterversorgt seit (tt.mm.jjjj):

Abschlussmeldung: Bis spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen

f) Ist der Anbieterwechsel erfolgreich abgeschlossen (Ja/Nein):
g) Vollzug des Anbieterwechsels am (tt.mm.jjjj):
h) Ursache für die Verzögerung bzw. das Scheitern des Anbieterwechsels:
i) Anmerkungen zu den Rückmeldungen:
j) Ende der Eingabe

Hinweise:

Bitte belassen Sie die Vorgangsnummer unverändert im Betreff.
Bitte belassen Sie die Struktur der Punkte 0) a)-i) j) unverändert.
Bitte antworten Sie an [email protected].

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Referat 216
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
http://www.bundesnetzagentur.de
24.04.2020


Ich bin schon erstaunt, dass wir per E-Mail antworten dürfen und nicht per FAX ;-)
Aber so läuft hier die Kommunikation.

Wer noch etwas tiefer schauen möchte... Ich habe mal Portierungsformular inkl. Hinweise angehangen... Einfach mal anschauen.



Und hier sind ein paar Antworten auf FAXE:




"Der Portierungsauftrag mit der Rufnummer +49 711 XXXXXX wird nicht bearbeitet da der Anschlussinhaber unvollständig ist. Bitte korrigieren Sie die Daten und senden den Auftrag an den korrekten Eingangskanal 0800 505 2177"

Die Portierung ging per E-Mail an VODAFONE und der Kunde hatte aus Platzgründen "Kindertagesstätte" statt "Kindertagesstätte e.V." geschrieben.




An VODAFONE D056, denn der Herr ist (war) Kunde bei VODAFONE und stimmte der Preiserhöhung im April nicht zu:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Rufnummer +49 53XXXXXX habe ich Ihnen mitgeteilt, dass sich diese Rufnummer nicht im Bestand von Vodafone D009 / D056 befindet. Laut dem Rufnummernmanagement liegt die Rufnummer bei D012 - Mobilfunk.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX

Send-In GK-Pre-DL-Clearing"


Die Antwort von D012:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie höflichst aber letztmalig darauf hinweisen, dass ein Anbieterwechsel generell nur mit dem EKPabg zu führen ist. Und des Weiteren sieht das Verfahren eine reine Kommunikation via Fax vor, außer wenn dieses bilateral anders vereinbart wurde.
Der EKPabg ist der Rechnungsteller des Endkunden und somit, wie auch in diesem Fall, ermittelbar. Die Kontaktdaten können Sie dem EKP-Portal entnehmen.
Die entsprechende gültige Spezifikation, können Sie dem öffentlichen Bereich der AKNN Web Seite entnehmen.
...
Wir haben Ihre Mail mit dem fehlerhaft an uns gesendeten Anbieterwechselauftrag direkt final gelöscht.
Um unnötige arbeitslast seitens BT zu vermeiden, behalten wir uns vor, bei erneuter fehlerhafter Kontaktaufnahme mit BT als PKI, solche Mails oder ggf. Faxe kommentarlos zu ignorieren.
MFG
Torsten Klingbeil

Network Engineer BT GCS"


Das Spiel ging dann noch 2 mal hin und her, bis der Kunde VODAFONE mit Klage drohte. Plötzlich erledigte sich die Portierung in wenigen Tagen.


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Hunderte solche Nachrichten haben wir hier. Bestimmend dafür sind die großen Netzbetreiber. Andere Anbieter wie 1&1 senden Portierungen mir dem Vermerk "nachträgliche Portierung" und verzichten auf die Unterschrift, da diese bei einer "echten nachträglichen Portierung" nicht nötig ist. Nur fehlt bei 1&1 überhaupt erstmal eine Portierung.

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Es kann sich jeder seinen eigenen Reim daraus machen.
Ich hatte weiter oben schon gesagt, ich wäre für die Abschaffung der Portierungsgebühren mit der gleichzeitigen Nutzung eines digitalen Systems.
Nur dazu fehlen die Voraussetzungen. So lange die Bundesnetzagentur den großen Netzbetreibern solche Dinge durchgehen lässt, wird es immer Streit im die Gebühren geben.
Wir behalten uns daher ausdrücklich das Recht vor - eingehende Portierungen abzulehnen. Daher gibt es von uns diese generelle, vertragliche Zusage auch nicht.
 

Anhänge

  • Portierungsformular_20170518_explanation.pdf
    88.6 KB · Aufrufe: 10
Herr VOIP2GSM, das deutsche System der Rufnummernportierung per Fax (ja, tatsächlich!) ist rückständig, gar keine Frage. Noch schlimmer bei der manuellen Eingabe, dass sich die Menschen dahinter auf jeden Punkt und jedes Komma, die fehlen oder zu viel sind, versteifen und wegen solcher Nichtigkeiten die Portierung ablehnen. (Den krassesten Fall habe ich erlebt, dass eine Portierung konsequent nicht durchgeführt werden konnte, weil beim aufnehmenden Betreiber unter der betreffenden Postleitzahl nur ein Ort namens "Mülheim" bekannt war, aber nicht, wie beim abgebenden Netzbetreiber (und auch sachlich richtig) "Mülheim an der Ruhr".)

ICh wäre auch konsequenterweise für ein einheitliches(!) digitales System, ob mit oder ohne Kosten sei erstmal dahingestellt. Was letztendlich auch mit einkalkuliert werden muss: Rufnummern muss jeder Netzbetreiber bei der BNetzA beantragen, und die nehmen dafür Geld. Eine einzelne Rufnummer stellt für den beantragenden Netzbetreiber einen wirtschaftlichen Wert an sich dar. Dass die nicht übermäßig erfreut sind, dass ihre teuren Rufnummern von anderen Netzbetreibern (die diese Nummer eben nicht bei der BNetzA beantragt haben und ihnen sozusagen kostenlos zufliegt) genutzt werden dürfen, kann man sich denken.

Es gibt tatsächlich keine gesetzliche Vorgabe in Deutschland über die Kosten der Rufnummernportierung. Sollte sich jedoch ein Endverbraucher bei der BNetzA über zu hohe Kosten der Rufnummernportierung beschweren, wird die Behorde der Sache nachgehen. Es gab in 2018 eine Beschlusskammerentscheidung, demzufolge eine Rufnummernportierung nicht mehr als EUR 11,44 incl. USt. kosten darf, und klugerweise haben sich so ziemlich alle Netzbetreiber - obwohl sie nicht direkt betroffen waren - dieser Entscheidung mehr oder weniger freiwillig unterworfen haben. Fast alle rufen Preise für die Portierung auf, die diesen Betrag nicht mal erreichen - Sipgate z.B. gerade mal EUR 9,95 für einen kompletten Vorgang mit beliebig vielen Rufnummern. An der bewußten Beschlusskammerverhandlung waren übrigens auch mehrere "Große Netzanbieter" beteiligt, die gemeinsam darüber beraten haben, wie hoch die Kosten tatsächlich sind.

Auch wenn VOIP2GSM ein tschechiches Unternehmen ist: Sobald es in Deutschland geschäftlich aktiv ist, handelt es im Sinne deutschen Rechts. Warum sich also wegen ein paar Euro unnötige Probleme bereiten?

Im Übrigen begann ich mich gerade für VOIP2GSM zu interessieren. Das hier vorgetragene... na, sagen wir: rechthaberische Geschäftsgebaren läßt mein Interesse aber schon wieder deutlich abkühlen.
 
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Verstehe, du willst also die Regeln nicht einhalten und versuchst deine eigene Regeln durchzusetzen. Das ist übrigens ein guter Grund solche Portierungen erst gar nicht anzufassen. Aussitzen und gut ist, machen wir mit solchen Buden wie dir gern.
 
Hallo "RealHendrik",

ich hatte mich in dieses Thema eingebracht, da die Annahmen zu den Entscheidungen und Limits der Bundesnetzagentur nicht stimmen. Auch Sie zitieren aus dem Beschluss von 2018 falsch und stellen die Tatsache nicht dar, dass es sich um die Kosten für eine abgehende Portierung handelt und auch nur für "die" wurde entschieden.
Wie ich weiter oben ausgeführt habe, betreffen all diese Entscheidungen die Rufnummernmitnahmen - vom ALTEN Provider.
Bereits in der ersten Zeile der Bundesnetzagentur wird klargestellt, dass dem neuen provider völlig freisteht, ob er die Portierung zu sich überhaupt annimmt und durchführen möchte.
Somit steht fest, dass die Verpflichtung zur Ermöglichung der Rufnummernmitnahme nur für den ALTEN Provider besteht und damit auch verbunden die Kostenlimits für die Portierung.
Wir liegen mit den Kosten für die ausgehende Portierung nah an den Wünschen der Bundesnetzagentur - mit 12,50 Euro sehe ich Aufgrund der Umstände keinen Handlungsbedarf.

Letztlich bleibt es jedem Kunden selbst überlassen, welchen Vertrag er eingeht. Dazu informiert jeder Anbieter zuvor über Preise und Konditionen. Ich denke auch es gibt noch so viele weitere Kriterien, welche bei der Anbieterwahl eine Rolle spielen. Ich gehe mit der Bundesnetzagentur einher, wenn es darum geht - den Verbraucher zu schützen, wenn er keine andere Wahl mehr hat und einem Nachteil direkt ausgesetzt ist.
 
Ich rede auch nur von abgebender Portierung. Das Limit liegt seitens der Bundesnetzagentur bei EUR 11,44 brutto. Aber schon diesen Betrag übersteigt VOIP2GSM um EUR 1,06.

Natürlich kann man für die Aufnahme von Rufnummern Entgelte erheben. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass der weitaus größte Teil der Anbieter dafür keine Kosten erhebt (obwohl der aufnehmende Netzbetreiber dadurch tatsächlich einen gewissen Aufwand treiben muss), sollte VOIP2GSM dieses Geschäftsgebaren gründlich überdenken.

Das Schöne an der Liberalisierung des Telekommunikationsmarkts (immerhin schon seit 1998) ist die freie Auswahl des Netzbetreibers für jeden Einzelnen. (Was übrigens auch nur teilweise stimmt: Bei uns in der Nähe entsteht ein Neubaugebiet, das fernmeldetechnisch von Vodafone betreut wird. Und die legen - kaum zu glauben - ausschließlich Breitbandkabel in die 44 Häuschen. Das schränkt die mögliche Auswahl der Anbieter auf exakt 1 ein. Wenn man nicht aut LTE oder - irgendwann einmal - 5G setzt.) Wie ich aber schon erwähnte: Wenn ein Anbieter ein solches rechthaberische Geschäftsgebaren an den Tag legt, wird sich so manche potentielle Kunde schwer überlegen, mit ihm einen Vertrag einzugehen. - Wie schon erwähnt: Gerade begann ich, mich für VOIP2GSM zu interessieren....
 
Bereits in der ersten Zeile der Bundesnetzagentur wird klargestellt, dass dem neuen provider völlig freisteht, ob er die Portierung zu sich überhaupt annimmt und durchführen möchte.
Somit steht fest, dass die Verpflichtung zur Ermöglichung der Rufnummernmitnahme nur für den ALTEN Provider besteht und damit auch verbunden die Kostenlimits für die Portierung.

Also dieser Satz (habe den Teil mal fett markiert) klingt doch ein wenig weltfremd und sei mir nicht böse, arrogant. Es kann sich kein Provider leisten, den Kundenwunsch der Rufnummernportierung abzulehnen. Lehnt er ab, hat er keinen neuen Kunden und macht kein Geschäft. Ob das zielführend ist? Das ist ja gerade der Sinn der "Rufnummernmitnahme". Der Kunde kann seinen Provider frei wählen und wechseln. Eine Rufnummer ist oft etwas persönliches, ähnliches eines Domainnamens im Internet. Kein ISP käme auf die Idee, mein Providerwechsel den Kunden einen anderen Domainname "aufzunötigen".

Und gerade in Krisenzeiten, Insolvenzen, Massenarbeitslosigkeit und damit deutlich geringerem Umsatz werden sehr sehr viele Provider äußerst flexibel werden und das eine oder andere "Schmankerl" kostenlos drauflegen. Machen sie das nicht, werden die weniger werdenden Kunden, zu anderen Providern gehen. Denn wer letztendlich nicht ganz spezielle Features anbieten kann sondern nur über den Preis interessant ist, hat kein Alleinstellungsmerkmal und der Kunde wandert weiter.

Was ich bei VoIP2GSM nicht so recht verstehe, warum Rufnummern bei euch so schweineteuer sind! Bei vielen Providern bekomme ich neue hinterhergeworfen.

Viele Grüße
Michael
 
Hallo "RealHendrik",

mir hat gerade ein Kollege zugeworfen, wir können auf die Portierungsgebühr komplett verzichten. Wir berechnen einfach Euro 8,50 für die Schaltung einer neuen Rufnummer. Das war zwar bisher kostenlos, aber vermutlich gefällt das den einzelnen besser, als eine Portierungsgebühr. ;-) Es betrifft ja auch nur, die neuen, von uns geschalteten Nummern.
Bei Nummern, welche zu uns portiert wurden, berechnen wir keinerlei Gebühren für die abgehende Portierung. Der Aufwand ist in der Gebühr der Hinportierung enthalten.

Von daher - nochmal - jeder hat die freie Wahl und glücklicherweise kann auch der Anbieter noch vieles frei entscheiden. Wir bleiben lieber bei günstigen und stabilen Preisen - ohne Grundgebühr - damit scheinen wir das Interesse und den Bedarf so vieler Kunden genau zu treffen.
 
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