Portierte Rufnummer nicht erreichbar

Ronon_Dex

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Hallo zusammen,

am Mittwoch wurde meine Rufnummer von KabelBW Unitymedia zu easybell portiert. Aber auch heute, am dritten Tag nach der Portierung ist die Nummer weder aus dem D1 noch aus dem D2 Netz erreichbar. Auch wenn ich über meine andere easybell Nummer die portierte Rufnummer anrufe, kommt kein Freizeichen.

Meine andere Nummer bei easybell funktioniert!

Bin ich zu ungeduldigt oder stimmt da was nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du den neuen SIP-Account in deinem Router eingerichtet?
Ist der registriert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bin ich zu ungeduldigt oder stimmt da was nicht?
Bis 2-3 Arbeitstage gelten bei einer Portierung als normal, aber nach dem Wochenende würde ich trotzdem mal nachfragen, es könnte ja tatsächlich was schiefgelaufen sein...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo eisbaerin,

die Nummer hab ich natürlich in meiner Fritzbox richtig eingerichtet. Der SIP Test nach der Einrichtung war erfolgreich.

@Hans-Juergen
Dann werd ich mich wohl Montagabend bei easybell melden, falls die Nummer noch immer nicht erreichbar ist.

@all
Die Daten in meiner Signatur sind aktuell.
 
Geht denn rausrufen über diese Nummer?
 
Ja, das geht.
 
Siehst du die eingehenden Anrufe in der Anrufliste bei easybell?
 
Nein, die sehe ich nicht. In der Anrufliste sind nur abgehende Anrufe von meinen zwei easybell Nummern aufgelistet. Eingehende Telefonate werde da nicht aufgeführt.
 
OK, so genau wußte ich das noch nicht, da mein Freund easybell nur rauszu nimmt, reinzu nimmt er sipgate.

Da hilft dann wirklich nur abwarten oder bei denen anrufen.
 
Ok, dann warte ich mal bis Montagabend ab und hack nochmal bei easybell nach.
 
Ich war auch erst am 4.ten Tag für alle erreichbar.
 
Bei mir sind es nun fast 14 Tage, in denen eine zu Easybell portierte Festnetznummer von "draußen" nicht erreichbar ist. Lediglich von einem anderen Easybell-Anschluss und aus dem Mobilfunknetz von O2 kommen eingehende Anrufe an.
 
Dann wird es jetzt Zeit, bei Easybell nachzufragen... Irgendetwas ist bei der Portierung dann hängengeblieben und muss nun nachgearbeitet werden.
 
Das hab ich ja schon ein paar Mal gemacht, zuletzt gestern. Nach Auskunft vom Support stimmt das Routing noch nicht. Entsprechend wurde noch einmal eine Störung gemeldet. Ich werde morgen wieder nachfragen, wenn sich nichts tut.
 
und, wie ist der Stand?

Habe auch eine Festnetznr. Portierung seit dem 2.4. am laufen.
Nummer wurde laut Congstar freigegeben, sprich Fax an Telefonica gesendet.
Laut Auskunft von easybell haben diese noch keine Rückmeldung erhalten.
Nach dem Wochenende frage ich noch mal.
 
Bei mir gibt es leider noch immer keine Veränderung. :(
 
Bei mir gibt es leider noch immer keine Veränderung. :(

Wie, so lange schon?

Laut TKG § 46 Abs. 4:
"... Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. ..."

Bei Easybell haben sie mir immer mitgeteielt, dass die Portierung bei Ihrem Altanbieter beauftragt wurde, jedoch noch nicht bestätigt ist.
Komisch ist nur, dass ich eine Bestätigung vom Altanbieter bekommen habe und dieser auch an Telefonica gesendet hat. Zusätzlich habe ich es auch nochmal easybell gesendet.

Ich frag mich wer veräppelt wen?

Also ich bin ziemlich enttäuscht!!
 
Wendet euch an die Bundesnetzagentur, oder teilt dem Anbieter mit, dass ihr euch an diese wendet, wenn die Schaltung nicht innerhalb x Tagen durchgeführt wird. Beachtet die Postlaufzeiten. Schreibt beweissicher, also (zusätzlich) per Einschreiben.
 
Laut TKG § 46 Abs. 4:
"... Die technische Aktivierung der Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages zu erfolgen. ..."
Was genau umfasst denn die "technische Aktivierung"? Die Portierung selbst wurde am ursprünglichen Termin durchgeführt, ausgehend kann der Anschluss auch seit dem genutzt werden.

Nachtrag
Wie ich vor ein paar Minuten feststellen konnte, scheint es nun zu funktionieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
BGH bestätigt fristlose Kündigung eines DSL-Kunden

Gerade gefunden:
Nach Anbieterwechsel mehrere Wochen nicht erreichbar

BGH bestätigt fristlose Kündigung eines DSL-Kunden

Wer nach einem Anbieterwechsel mehrere Wochen telefonisch aus anderen Netzen nicht zu erreichen ist, kann seinen Vertrag fristlos kündigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Telekommunikationsunternehmen damit geworben hat, beim Wechsel von einem anderen Anbieter "alles Weitere" für den neuen Kunden zu übernehmen. Dies entschied der BGH mit am Montag bekannt gegebenem Urteil.

Das klagende Telekommunikationsunternehmen hatte damit geworben, sich nach einem Vertragsschluss um "alles Weitere" zu kümmern, einschließlich der Rufnummermitnahme. Der Beklagte schloss Ende 2009 mit dem Unternehmen einen Vertrag. Anfang Dezember bemerkte er, dass er nur aus dem Netz der Klägerin erreichbar war. Da das Telekommunikationsunternehmen das Problem auch nach mehrfacher Aufforderung nicht behob, kündigte der Beklagte Ende Dezember den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund.

Das Telekommunikationsunternehmen akzeptierte die Kündigung nicht und stellte dem Ex-Kunden weiterhin monatlich die Anschlusskosten in Rechnung. Da dieser nicht zahlte, kündigte die Klägerin den Vertrag schließlich und verklagte den Mann auf Zahlung der ausstehenden Beträge.

Sie behauptete, die technische Störung gehe auf einen Fehler des vorherigen Telefonanbieters des Beklagten bei der Übertragung der Rufnummer zurück und falle damit in dessen rechtliche Sphäre. Ein wichtiger Grund zur fristlosten Kündigung bestehe daher nicht.

"Alles Weitere" umfasst gesamte Abwicklung des Anbieterwechsels

Dem folgte der Bundesgerichtshof (BGH) nicht. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund habe, wem die Fortsetzung eines Vertrags nicht zugemutet werden könne. Dies sei zwar nur dann der Fall, wenn die Gründe, auf welche der Kündigende seine Erklärung stützt, im Risikobereich des Kündigungsgegners liegen.

Da das Telekommunikationsunternehmen aber damit geworben hatte, nach einem Anbieterwechsel "alles Weitere" für den Neukunden zu übernehmen, fielen die Probleme mit der Rufnummermitnahme in ihren Risikobereich, urteilten die Karlsruher Richter. Denn unter "alles Weitere" sei die gesamte Abwicklung des Anbieterwechsels, einschließlich der Mitnahme der bisherigen Rufnummer zu verstehen.

Über mehrere Wochen aus den Netzen anderer Anbieter nicht erreichbar zu sein, sei außerdem ein wichtiger Grund, befand der III. Zivilsenat. Damit falle eine der wesentlichen Funktionen des Telefons aus (Urt. v. 07.03.2013, Az. III ZR 231/12).
 

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