Also ich habe vor ca. 2 jahren einen glasfaservertrag bei der telekom abgeschlossen und dann hat sich der Ausbau auch noch stark verzögert.
Wenn vor 2 Jahren (also 24 Monaten) abgeschlossen und dieser Vertrag nun nicht mehr erwünscht ist, einfach kündigen, wo ist das Problem? Die 24 Monate MVLZ sind ja nun um. Die max. 24 Monate bzw. max. 2 Jahre Vertragslaufzeit gelten laut einem Urteil von letztem Jahr auch für vorab abgeschlossene Verträge ab Unterzeichnung und nicht erst ab Schaltung des Anschlusses:
https://heise.de/-10252960
Wobei ich den Themen-Titel nicht nachvollziehen kann. Was soll da jetzt "extrem aggressiv" seitens der Telekom vermarktet werden? Solche Vorverträge sind doch imo nichts ungewöhnliches… Was daran ist "aggressiv"?
BTW:
Und dann wurde plötzlich vor einer Woche die Glasfaserdose in meiner Wohnung installiert mit nur 2 Tagen Vorankündigung. Ein paar Tage nach der Installation hatte ich dann plötzlich schon ne Bestätigung für meinen Festnetzauftrag. Ist das überhaupt zulässig?
Warum soll das nicht zulässig sein? Viele andere wären froh, wenn das (nach Installation des Gf-TA) immer so "schnell" ginge (manche würden aber auch da meinen, dass das noch zu langsam wäre)… Man kann doch froh sein, dass das nach der langen Verzögerung nun doch recht flott ging. Wo ist hier nun das Problem? Wobei "schnell", die Bestätigung für den Festnetzauftrag ist doch offensichtlich der abgeschlossene Vertrag von vor 2 Jahren. Also eher eine starke Verzögerung. Aber dennoch verstehe ich nicht, was daran nicht zulässig sein soll…
Ich dachte der Glasfaseranschluss wäre erst aktiviert nach dem aufrufen des Einrichtungslinks?
Das ggf. schon. Aber was ist da jetzt die Frage bzw. Problem? Eine "Bestätigung für den Festnetzauftrag" ist ja schließlich noch kein aktiver Glasfaseranschluss (im Sinne bspw. eines provisionierten xPON-ONT) sondern eben nur die Bestätigung zur Schaltung/Aktivierung eines solchen…
Das Problem ist jetzt ich habe 2 Internetverträge, rechnet die Telekom auch ab, wenn ich mein Glasfaser nicht aktiviert habe?
Wenn du nicht kündigst, klar, kann passieren… Wenn der Kunde seinen ONT nicht provisionieren/aktivieren lässt, ist das ja letztendlich nicht das Problem bzw. Verschulden des Provider.
Ich habe ja auch noch einen alten Kabelvertrag der noch problemlos läuft(mit dersdelben geschwindigkeit).
Ein alter Kabelvertrag wäre ja kein Problem. Denn wenn "alt" (>=24 Monate VLZ), lässt sich dieser ja jederzeit (mit 1 Monat Kündigungsfrist) kündigen (genau wie der Vertrag mit der Telekom wenn >=24 Monate "alt"). Also auch kein Problem…
Notfalls überlege ich noch rechtlich gegen die Telekom vorzugehen.
Wogegen denn überhaupt? Was soll die Begründung dafür sein? Hast du überhaupt schon den Vertrag mit der Telekom gekündigt? Akzeptiert die Telekom etwas diese Kündigung nicht? Nur in diesem Fall könnte man imo überhaupt überlegen rechtlich vorzugehen. Denn sonst sehe ich imo keinen Grund rechtlich gegen die Telekom vorzugehen…
besonders da dann auch schon mein Startguthaben von 100€ verrechnet wird was ich als Bonus hatte
Warum soll das nicht verrechnet werden dürfen?
also diese plötzliche Installation der Glasfaserdose werte ich als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Bitte was? Wie soll das denn begründet sein? Hat sich die Telekom bzw. die von der Telekom beauftragte Firma bzw. Techniker etwa unerlaubt Zugang zu deiner Wohnung beschafft (bspw. während Abwesenheit Wohnungstür aufgebrochen) und den Gf-TA in der Wohnung installiert? Oder wie soll ich mir das vorstellen können?
Das war weder organisiert noch noch in irgendeiner Weise irgendwie konkret durchdacht. Terminierung ist da das Stichwort!
Wo ist da nun das Problem? War es unpassend? Warum wurde dann der Firma bzw. den Technikern überhaupt Zugang zur Wohnung gestattet wenn diese nicht eingebrochen sein sollten?
[…] als die Rechte der Telekom meinen Glasfaseranschluss willkürlich zu starten(nachdem willkürlich die Glasfaserdose in meine Wohnung gekloppt wurde...)
Was daran ist "willkürlich"? Du hast ja angeblich vor 2 Jahren dazu einen Vertrag mit der Telekom abgeschlossen. Klar, die große Verzögerung ist ärgerlich, aber ein "willkürlich" kann ich bis jetzt zumindest nicht erkennen…
Aber ich habe mich sowieso schon auf rechtlichen Streß eingestellt.
Das klingt schon eher wie "Den Splitter im Auge eines anderen sehen aber den Balken im eigenen nicht wahrzunehmen…"