Rechtliche Frage: Mithören bei einseitig maschinellem Gespräch

Mitglied seit
11 Jul 2021
Beiträge
75
Punkte für Reaktionen
11
Punkte
8
Ich bin Österreicher, und auch wenn da die rechtliche Situation etwas anders ist, so ist in vielem auch eine große Ähnlichkeit, und die Gerichte lassen sich offenbar auch von Urteilen inspirieren.

Weiß jemand von euch, ob es rechtlich einwandfrei ist ohne (oder mit) Ankündigung ein Gespräch mit einem IVR-System als jemand der dem IVR-System-Betreiber zuzurechnen ist mitzuhören?
Falls es nicht verständlich ist, ein hypothetisches Beispiel:

Die Weinbergschneckenzucht Müller betreibt eine Telefonanlage mit IVR-Filter, "Für die Schneckenzucht wählen sie 1, für die Auftragsabwicklung 2, für alles andere 0". Wenn jetzt ein Mitarbeiter schon vor dem Durchstellen, d.h. bevor überhaupt auf "seiner" Seite ein Mensch drangeht mithört, und z.B. den Anrufern beim Fluchen über die Telefonanlage zuhört, ist das dann rechtlich OK? Wäre es z.B. OK das auf einen Lautsprecher im Sekretariat mitlaufen zu lassen?

Danke im Vorhinein,
Ralph
 
Grundsätzlich darf hier niemand rechtliche Beratung anbieten.
 
Wenn jemand eine generelle Idee hat zur rechtlichen Situation Gespräche mit Automaten betreffend, so würde ich mich freuen, und das nicht als verbindliche Rechtsauskunft auffassen (alleine schon weil ich Österreicher bin). Im Sinne wie ich etliche Postings gefunden habe, wo Leute sagen, dass man aus rechtlichen Gründen nicht 2 Telefone an einer Dose parallelschalten darf.

Wenn auch das nicht möglich ist, bitte Thread einfach löschen.
 
https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html verbietet das Abhören des "nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen".

Jetzt darfst Du für dich selbst beurteilen, ob

a) die Zuhörerschaft deines Lautsprechers wirklich allesamt als "der Angerufene" zählt (so dass die Antworten, die der Anrufer im Sprachmenü gibt, zu deren aller Kenntnis bestimmt sind). Wenn ich irgendwo Anrufer und Angaben in einem Sprachmenü mache, gehe ich schon davon aus, dass der Agent, mit dem ich irgendwann spreche, meine Angaben kennt. Aber nicht, dass die halbe Belegschaft mir zuhört)

und

b) ob Zwischenkommentare, die der Anrufer in seinen eigenen Bart nuschelt, überhaupt zur Kenntnis des angerufenen Unternehmens (und damit des befugten Agents) gedacht sind
 
D.h. potentiell wäre es illegal auch einen Anrufbeantworter mit aufgedrehtem Lautsprecher in einem Büro mitlaufen zu lassen?
 
Für eine juristische Beurteilung frage bitte jemanden, der das beantworten kann und darf. Und idealerweise für österreichisches Recht.

Für den Hausgebrauch ist gesunder Menschenverstand aber bei überraschend vielen Rechtsfragen erstmal ein guter Anhaltspunkt:

Wenn ich irgendwo anrufe und auf einen AB quatsche, dann bin ich mir im Klaren darüber, dass diese Nachricht von möglicherweise mehreren Personen abgehört wird (alleine schon, weil die Person, die sich die Nachricht anhört, ja vorher hat nicht wissen kann, ob sie selbst mir helfen können wird). Und die Lebenserfahrung sagt, dass es nicht nur Einzelbüros gibt, und die meisten Anrufbeantworter oder Voicemails mit Lautsprecher abgehört werden. Ergo darf ich als Anrufer wohl nur darauf vertrauen, dass nicht Hinz und Kunz, vor allem Dingen betriebsfremde Leute, meine Nachricht zu hören bekommen - aber mehr Vertraulichkeit würde ich nicht erwarten dürfen. (Persönliche Voicemail auf einer Durchwahl sieht da wieder anders aus).

Wenn ich irgendwo anrufe wo eine Ansage läuft (egal ob als Sprachmenü, Voicemail-Begrüßung, ...) dann gehe ich davon aus, dass am anderen Ende (nur) eine Maschine ist. Und die nur redet. Und wenn am anderen Ende noch jemand menschliches ist, der mich hören kann, dann wäre das für mich überraschend (und dürfte damit nicht der planmäßige Empfänger dessen sein, was ich da von mir gebe).
 
falsch zitieren ist einfach falsch zitiert
In der Tat habe ich etwas unsauber die Bedienung "mit einem Abhörgerät" in meinem Zitat weggelassen.

Wenn man aber das hier diskutierte Setup als Abhörgerät einstuft (und wenn man sich die Definition im Münchner Kommentar anguckt, gehört schon viel Mut dazu, das nicht zu tun), dann ist das reine Abhören auch ohne Aufzeichnung verboten.

Einfaches zuhören ist zulässig, aufzeichnen und das Verbreiten bzw Veröffentlichen nicht...
Diese Zusammenfassung ist unvollständig und darum falsch.
 
generelle Idee hat zur rechtlichen Situation
In Deutschland dürfen nur ganz bestimmte, berichtigte Personen eine Rechtsberatung geben – und das auf eine juristische Einschätzung, ein Gutachten zu ändern oder zu Verallgemeinern, ändert leider diesen Personenkreis nicht. Mein Tipp: Anstatt die Begrifflichkeit „mithören“ zu verwenden, würde ich nach „belauschen“ suchen. Dann brauchst Du nur noch abklappern, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dass „belauschen“ vorliegt (siehe erste Ausführungen von jodost).

Das Problem ist, dass ihr in Österreich nicht nur eine andere Rechtsprechung sondern auch andere Begrifflichkeiten verwendet. Das meine ich nicht abfällig, sondern ist der gesellschaftlichen Entwicklung geschuldet. Bei Euch sehen selbst (private) Parkverbotsbeschilderungen komplett anders aus als bei uns. Hier in Deutschland existieren für kleinere Anliegen bereits telefonische Rechtsberatungen. Vielleicht gibt es so etwas auch in Österreich. Die Nachfrage wird dann aber nach der (technischen) Notwendigkeit sein, also das Motiv warum überhaupt das Szenario zustände kommt. Hier solltest Du vorbereitet sein.

Und dann stellt sich die nächste Frage: Betrifft Dich das als Kunde, Mitarbeiter oder bist Du der technisch Verantwortliche (Einrichter bzw. Chef) oder ist Dir dieses mögliche Fehlverhalten bei Kollegen aufgefallen.
 
Schlußendlich wird hier niemand die Eingangs gestellten Fragen klären können, es sei denn er hat eine juristische Ausbildung mit Abschluß und ist spezialisiert auf diesem Gebiet. Weiter gilt zu berücksichtigen das die rechtliche Lage in Deutschland wohlmöglich eine andere wie in Österreich ist.
[Edit Novize: Gelöschten Beitrag wieder hergestellt - Threadvandalismus wird nicht geduldet]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@HappyGilmore damit hast du natürlich recht. Als Österreicher fällt einem bei solchen Threads am meisten auf, wenn man sich in einem vorwiegend deutschen Forum befindet. Ich werde solche Fragen nicht mehr stellen.
 
Ein IVR-System mit Mithören - ich mag die Begriffe Abhören oder Belauschen in diesem Zusammenhang gar nicht, denn diese implizieren immer bösen Absichten - sind eigentlich sehr unüblich und mir fällt auch keine TK-Anlage ein, wo ich das konfigurieren könnte.

Ansonsten war ich mal in den Voice-IVR-Tiefen der Telekom schon in der 2 Runde gefangen und wollte gerade mit den Worten "Ach f*ck mich!" beenden, als ein "Ja, ok" ertönte.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.