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Ich bin Österreicher, und auch wenn da die rechtliche Situation etwas anders ist, so ist in vielem auch eine große Ähnlichkeit, und die Gerichte lassen sich offenbar auch von Urteilen inspirieren.
Weiß jemand von euch, ob es rechtlich einwandfrei ist ohne (oder mit) Ankündigung ein Gespräch mit einem IVR-System als jemand der dem IVR-System-Betreiber zuzurechnen ist mitzuhören?
Falls es nicht verständlich ist, ein hypothetisches Beispiel:
Die Weinbergschneckenzucht Müller betreibt eine Telefonanlage mit IVR-Filter, "Für die Schneckenzucht wählen sie 1, für die Auftragsabwicklung 2, für alles andere 0". Wenn jetzt ein Mitarbeiter schon vor dem Durchstellen, d.h. bevor überhaupt auf "seiner" Seite ein Mensch drangeht mithört, und z.B. den Anrufern beim Fluchen über die Telefonanlage zuhört, ist das dann rechtlich OK? Wäre es z.B. OK das auf einen Lautsprecher im Sekretariat mitlaufen zu lassen?
Danke im Vorhinein,
Ralph
Weiß jemand von euch, ob es rechtlich einwandfrei ist ohne (oder mit) Ankündigung ein Gespräch mit einem IVR-System als jemand der dem IVR-System-Betreiber zuzurechnen ist mitzuhören?
Falls es nicht verständlich ist, ein hypothetisches Beispiel:
Die Weinbergschneckenzucht Müller betreibt eine Telefonanlage mit IVR-Filter, "Für die Schneckenzucht wählen sie 1, für die Auftragsabwicklung 2, für alles andere 0". Wenn jetzt ein Mitarbeiter schon vor dem Durchstellen, d.h. bevor überhaupt auf "seiner" Seite ein Mensch drangeht mithört, und z.B. den Anrufern beim Fluchen über die Telefonanlage zuhört, ist das dann rechtlich OK? Wäre es z.B. OK das auf einen Lautsprecher im Sekretariat mitlaufen zu lassen?
Danke im Vorhinein,
Ralph