Rufnummernmitnahme bei Umzug möglich?

Gorbi69

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Wie steht es eigentlich mit der Rufnummernmitnahme der freenetKomplett Rufnummer aus, wenn ich z.B. in ein komplett anderes Ortsnetz ziehe ( vorausgesetzt natürlich, daß es da auch freenetKomplett gibt!)? Theoretisch kann ich doch meine Rufnummer deuschlandweit mitnehmen? Ähnlich wie bei einer Mobilfunknummer. Wäre doch praktisch, bei einem Umzug von München nach Hamburg, daß man einfach seinen Router wieder einstöpselt und loslegt mit telefonieren.:)
 
Wenn du deine Ortsnetzrufnummer meinst, dann NEIN!
Rufnummern in Ortsnetzen sind natürlich ortsgebunden und entfallen auch bei Umzug in ein anderes Ortsnetz.

Wenn du einen nicht ortsgebundene Rufnummer (0180, 032, 0700 usw.) meinst,
dann kannst du die national natürlich überall nutzen.
 
er meint ortsnetzrufnummer, denn was anderes gibt es bei freenet-komplett nicht. die orstrufnummern sind num mal orstgebunden, sonst wüsste ja niemand, ob er ein ortsgespräch oder ein ferngespräch mit dir führt, und das sind beim anal. tel.anschluss ohne flatrate schon preisunterschiede.



kudde
 
was kann man denn daran fehldeuten?




kudde
 
also über diese Abkürzung bin ich beim lesen auch gestolpert :)
 
vielleicht war es ja auch wirklich so gemeint wie es da geschrieben steht ;)
 
ich hoffe doch nicht, es war hier im Forum immer so anständig.
:-Ö

Aber BTT, Rufnummern mitnahme geht nur bei Umzug im gleichen Ortsnetz, bzw. gleichbleibender Vorwahl.
 
Ein Problem mit können und dürfen! Man kann das mit den Ortsrufnummern machen. Man kann die Rufnummern ja in jeden Router eintragen. Aber laut Bundesnetzagentur darf man es nicht. Ortsrufnummern sollen ja wie schon gesagt ortsgebunden sein. Theoretisch und praktisch möglich aber das praktische nicht erlaubt.
Wenn Du jetzt Freenet mitteilst, dass Du in ein anderes Ortsnetz ziehst, dann werden Sie dir neue Telefonnummern geben.
Einzige Möglichkeit: Rufnummern zum reinen VOIP-Provider portieren und dann Umzug einläuten. Freenet schaltet DSL. An den portierten Nummern wird sich nicht ändern.
Laut AGB bist Du aber meist verpflichtet Ortswechsel anzugeben. Also alles ist möglich nicht alles ist erlaubt.
 
Nein, es ist auch theoretisch nicht möglich!

Hast du den Eingangsbeitrag richtig gelesen?
Es geht hier um einen realen Umzug!
 
Real oder nicht, wie ich es aufgezeigt habe mit der Portierung geht es. Sowohl theoretisch als auch praktisch. Nur ist es nach der BuNetzA nicht erlaubt, weil man ja so die Ortsrufnummer vom Ort trennen würden. Ein Möglichkeit besteht aber!;)
 
Man, wofuer gibt es eine Suchmaschine! Kann man alles normal und legal machen!

Rufnummer zu @Home/ZuHause/Genion Portieren. Fertig ist die Laube. Die Ortsrufnummer kann ich dann weltweit nutzen ohne dass mit einer dazwischen kommt. Warum diesen Service nur ein Mobilfunkanbieter und kein VoIP-Anbieter machen darf...

Wenn ich die Frage beantworten soll muesst ihr mich erst festhalten. :mad:

Adrinalverseuchte Suchergebnisse:

Telekomnummern behalten!!

Wechsel zu dus.net zu empfehlen? - Ab ca. Seite3

voipd.
 
Natürlich ist das alles kein Problem, wenn der zur Ortsnummer gehörende Wohnort noch besteht. Dieser hier ja weg. Daher wäre es laut BuNetzA in einem solchen Fall auch für einen Mobilfunkprovider nicht erlaubt.
 
WARUM LIEST HIER KEINER DIE BEITRAEGE UND DIE LINKS! :mad:

Wie schon mehrmals angefuehrt. BEISPIELHAFT HIER LESEN: ZuHause FAQ:

Muss die Vodafone Zuhause-Adresse meiner Meldeadresse entsprechen?
Nein, Sie können bei Vodafone Zuhause eine beliebige Adresse hinterlegen. Zum Beispiel können Sie auch die Adresse Ihres Arbeitsplatzes angeben. Einzige Voraussetzung: Es ist eine gültige Adresse in Deutschland (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort).

Ist das nicht eindeutig genug? Gibt es da noch irgendwas zu diskutieren? Vielleicht die Frage: "Was ist eine gueltige Adresse in Deutschland?" Aber sonst wohl nichts oder? :rolleyes:

Entschuldigung, aber eben hat meine Shift-Taste geklemmt.

voipd.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ortsnetzrufnummer bei Mobilnetzen

[Edit Novize: Unsinniges Fullquote vom Beitrag #13 gelöscht. Lies bitte noch einmal die Forumsregeln!]

Doch, ein Mobilfunkanbieter darf eine Ortsnetzrufnummer auch dann bereitstellen, wenn du keinen Wohnsitz in dem Ortsnetz hast. Voraussetzung ist allerdings, dass die Rufnummer an die Nutzung in diesem Ortsnetz gebunden ist, zum Beispiel in Form einer dort gelegenen "Homezone".

Die Bundesnetzagentur verlangt einen Ortsnetzbezug des Anschlusses, über den die Rufnummer genutzt wird. Bei kabelgebundenen Anschlüssen ist der Ortsnetzbezug zum Beispiel durch den Standort des Anschlusses gegeben, bei Mobilfunkanschlüssen mit "Homezone" durch die Lage des Homezone-Bereichs. Bei VoIP-Anschlüssen hat der Anschluss selbst dagegen keinen Ortsnetzbezug, deshalb muss der Teilnehmer einen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte in dem Ortsnetz haben.
 
Das ist insoweit falsch, dass es beim Mobilfunk KEINEN Ortsbezug gibt.

Wie die Firmen das Produkt nennen (@Home oder Irgendwo oder GanzDeutschland) ist vollkommen egal. Bei O2 gibt es auch die BundesweiteHomezone. S.o.


voipd.
 
Ortsbezug im Mobilfunk

[Edit Novize: Unsinniges Fullquote vom Beitrag darüber gelöscht. Lies bitte noch einmal die Forumsregeln!]

Den Ortsbezug gibt es schon, weil man über die Ortsnetzrufnummer nur in einem regional begrenzten Gebiet in einem bestimmten Ortsnetz erreichbar ist. Wie der Anbieter das Produkt nennt, ist dabei natürlich egal.

Nun kann man sich Anrufe trotzdem zu einem beliebigen Ort weiterleiten lassen. Das nimmt der Forderung nach einem Ortsnetzbezug viel von ihrem praktischen Sinn. Die Bundesnetzagentur hält jedoch am Ortsnetzbezug fest und sieht ihn auch bei Homezone-Produkten als ausreichend gegeben an. Für herkömmliche Festnetzanschlüsse gibt es ja auch die Möglichkeit der Anrufweiterschaltung, und die haben trotzdem ihren Ortsnetzbezug.

Bei o2 gibt es übrigens keine "bundesweite Homezone". So nennen nur manche Nutzer den Kniff, den sie anwenden, um keine Gebühren für die Weiterschaltung zum Handy zu zahlen.
 
Warum ist keiner des lesens maechtig oder meint die Links und Infos nicht zu lesen? :mad:

Fuer euch zitiere ich NOCHMALS:

Weiterhin sind die Homezonenrufnummern dennoch Bundesweit nutzbar. Du zahlst halt evtl. etwas dazu wenn du einen Anruf auf der Homezonennummer ausserhalb der Homezone entgegennimmtst. (Bei Genion im Businesstarif ist die Bundesweite Homezone kostenlos: o2 startet bundesweite Homezone für Geschäftskunden)

Das euch als "Weiterleitung" verkaufte Feature ist eigentlich nichts anderes als nationales Roaming innerhalb des Netzes. Lest bitte mal beide Threads durch die ich oben angegeben habe!

Es ist egal ob du einen Bezug zur Adresse hast oder nicht. Das einzige was passiert, dass du ggf. pro Anruf (Weiterleitung) oder pauschal (Monatsgebuehr/Roaming) Geld bezahlst.

voipd.
 
Voipd, ich habe deine Links und Informationen durchaus gelesen. Hast du die Verfügung der Bundesnetzagentur eigentlich auch gelesen?

Ortsnetzrufnummern dürfen nur vergeben werden, wenn der Netzzugang geografisch im Ortsnetz liegt, oder wenn der Teilnehmer einen Wohn- oder Betriebssitz in dem Ortsnetz hat.
Bei Mobilfunkanschlüssen mit Homezone wird der Ortsnetzbezug dadurch hergestellt, dass die Homezone in dem Ortsnetz liegt. Deshalb ist es nicht notwendig, dass der Teilnehmer dort wohnt.

Du kannst das gerne anders sehen, aber die Bundesnetzagentur ist jedenfalls der Meinung, dass Mobilfunkanschlüsse mit Homezone einen Ortsnetzbezug haben. Andernfalls wäre es nicht zulässig, dort (unabhängig vom Wohnort oder Betriebssitz des Teilnehmers) Ortsnetzrufnummern zu vergeben.

Was teltarif als "bundesweite Homezone" bezeichnet, heißt bei o2 übrigens "Genion-Weiterleitungs-Option" und kostet monatlich 7,50 Euro plus Mehrwertsteuer. Und mit Roaming (im Sinn von Mobilfunk-Roaming) hat das nichts zu tun.
 
Gut, dann einigen wir uns auf folgendes:


Es muesste z.B. ein VoIP Provider eine "VoIP Homezone" anbieten.

Ich wohne in Hamburg und habe meine "VoIP Homezone" nach Muenchen legen lassen.
Mit Muenchen habe ich nichts weiter gemeinsam, als die Tatsache, dass ich dort eine Homezone habe. OK.

Wenn sich nun mein SIP-Client (z.B. FritzBox) an einer nur in Muenchen vergebenen IP (z.B. 49.89.xxx.xxx) anmeldete bezahle ich 0,00 Euro pro Minute bei ankommenden Gespraechen. Wenn ich nun meine Fritzbox in Frankfurt anmelde zahle ich pro Minute etwas (Weiterleitungskosten) hinzu. (Vielleicht 0,1 ct/min ;) ). Oder ich zahle meinem VoIP Provider eine monatliche Weiterleitungsgebuehr. (Vielleicht 1,00 Euro/Monat).

Wenn ich mich fuer die pauschale Weiterleitungsgebuehr entscheide, wird auch keine Pruefung mehr benoetigt, ob ich mich mit einer IP aus meiner Homezone anmelde oder nicht. :)

Das waere nach deiner Argumentation ausreichend?! So koennte ein VoIP Provider jede Ortsrufnummer jedem Kunden bundesweit anbieten, oder?

Also fehlt nur die Kreativitaet der VoIP Anbieter! Die meisten IP Adressen der Einwahlcarrier sind (grob) lokal zuordbar. :!:

Waere damit wieder alles schoen? :keks:

--- Zaesur ---

Nochmals hierzu:
Verfügung der Bundesnetzagentur schrieb:
3. Verwendungszweck
Bei Ortsnetzrufnummern erlaubt die ONKz einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Teilnehmers.

Wie argumentiert man dies bei den @Home/zuHause/Genion Rufnummern? Man kann keinen Rueckschluss ziehen! Zu meiner Homezone in Weilersbrueck habe ich keinerlei Bezug. Die Telefonnummer war nur huebsch.

voipd.
 

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