Gut, dann einigen wir uns auf folgendes:
Es muesste z.B. ein VoIP Provider eine "VoIP Homezone" anbieten.
Ich wohne in Hamburg und habe meine "VoIP Homezone" nach Muenchen legen lassen.
Mit Muenchen habe ich nichts weiter gemeinsam, als die Tatsache, dass ich dort eine Homezone habe. OK.
Wenn sich nun mein SIP-Client (z.B. FritzBox) an einer nur in Muenchen vergebenen IP (z.B. 49.89.xxx.xxx) anmeldete bezahle ich 0,00 Euro pro Minute bei ankommenden Gespraechen. Wenn ich nun meine Fritzbox in Frankfurt anmelde zahle ich pro Minute etwas (Weiterleitungskosten) hinzu. (Vielleicht 0,1 ct/min
). Oder ich zahle meinem VoIP Provider eine monatliche Weiterleitungsgebuehr. (Vielleicht 1,00 Euro/Monat).
Wenn ich mich fuer die pauschale Weiterleitungsgebuehr entscheide, wird auch keine Pruefung mehr benoetigt, ob ich mich mit einer IP aus meiner Homezone anmelde oder nicht.
Das waere nach deiner Argumentation ausreichend?! So koennte ein VoIP Provider jede Ortsrufnummer jedem Kunden bundesweit anbieten, oder?
Also fehlt nur die Kreativitaet der VoIP Anbieter! Die meisten IP Adressen der Einwahlcarrier sind (grob) lokal zuordbar. :!:
Waere damit wieder alles schoen? :keks:
--- Zaesur ---
Nochmals hierzu:
Verfügung der Bundesnetzagentur schrieb:
3. Verwendungszweck
Bei Ortsnetzrufnummern erlaubt die ONKz einen Rückschluss auf die geographische Lokation des Teilnehmers.
Wie argumentiert man dies bei den @Home/zuHause/Genion Rufnummern? Man kann keinen Rueckschluss ziehen! Zu meiner Homezone in Weilersbrueck habe ich keinerlei Bezug. Die Telefonnummer war nur huebsch.
voipd.