Hallo zusammen,
seit 15 Jahren habe ich bei 1+1 die Doppelflat 6000. Die Geschwindigeit lag meist zwischen 4000-manchmal 6500. Lag sie in seltenenen Fällen unter 4000, dann half ein Anruf und das Problem wurde behoben.
Mein Vertrag endet im Januar 2023.
Ich werde nun demnächst umziehen und würde gerne meinen jetzigen Vertrag mitnehmen bzw. zu einem höherpreisigen Vertrag wechseln.
Leider habe ich an meiner neuen Wohnung nur eine 3000er Bandbreite. Mir wurde angeraten von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Meine Kündigung wurde abgelehnt, weil Telefonie und Internet mit der anliegenden Bandbreite störungsfrei genutzt werden kann.
Soll wohl heißen, solange man telefonieren kann und ins Internet kommt, ist jede Geschwindigkeitsreduzierung rechtens.
Meine Frage: hab ich unter diesen Umständen wirklich kein Recht auf eine Sonderkündigung?
Danke schon mal im voraus"
LG
seit 15 Jahren habe ich bei 1+1 die Doppelflat 6000. Die Geschwindigeit lag meist zwischen 4000-manchmal 6500. Lag sie in seltenenen Fällen unter 4000, dann half ein Anruf und das Problem wurde behoben.
Mein Vertrag endet im Januar 2023.
Ich werde nun demnächst umziehen und würde gerne meinen jetzigen Vertrag mitnehmen bzw. zu einem höherpreisigen Vertrag wechseln.
Leider habe ich an meiner neuen Wohnung nur eine 3000er Bandbreite. Mir wurde angeraten von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Meine Kündigung wurde abgelehnt, weil Telefonie und Internet mit der anliegenden Bandbreite störungsfrei genutzt werden kann.
Soll wohl heißen, solange man telefonieren kann und ins Internet kommt, ist jede Geschwindigkeitsreduzierung rechtens.
Meine Frage: hab ich unter diesen Umständen wirklich kein Recht auf eine Sonderkündigung?
Danke schon mal im voraus"
LG