T-Home startet VDSL ohne IPTV

Hab gerade mit ner netten Dame von der Telekom gesprochen. Nach kurzer Beratung mit Ihren Vorgesetzten und anschließendem Rückruf teilte Sie mir mit, die neuen AGBs gelten für ALLE C&S VDSL, egal wann beauftragt. man habe die Schwelle festgelegt um gewerbliche Nutzer zu bremsen.

Also: "Flatrate mit Fullspeed Volumenbegrenzung" ist Fact und bestätigt für ALLE Nutzer von C&S VDSL, auch die, welche es schon haben.

Ich habe bislang keine Vertragsänderung von der Telekom erhalten und würde dieser auch widersprechen, auch wenn ich üblicherweise < 20 GB/Monat ziehe. Und von allein gelten neue AGB nicht.

Aber ich glaube nicht, dass die Telekom bestehende Verträge jetzt ändern wird, denn sie hat technisch gar keine Möglichkeiten zu drosseln und tut dieses auch nicht. Mit der Klausel behält sie sich nur vor, dieses unter Umständen später mal einzuführen.
 
Als ich von 1und1 6000er DoppelFlat zur 16000er gewechselt bin (Komplett) wurde die Leitung binnen Sekunden nach Abschluss des Bestellprozesses auf 16.000 umgeschaltet. War selber erstaunt! Warum sollte man die Max-Rate nicht auch binnen Sekunden drosseln können? ;)

Also technisch sollte das schon gehen :-Ö

Gruß
Smithy
 
@mobafan

oder halt gegen gewerbliche nutzer vorgehen zu können.

Ähnliche Sachen gibts auch in der Mobilfunk-Branche. Das Drosselung drin stehen aber eher selten gezogen werden.
Abwarten und Tee trinken ;-)
 

Anhänge

  • VDSL.pdf
    169 KB · Aufrufe: 18
Das ist nur die Preisliste, und keine AGB.
 
Das ist nur die Preisliste, und keine AGB.

Tut mir leid,aber das war das einzige downloadbare. Ich habe auch endlich heute C&SC VDSL neu bestellt und soll nächste Woche geschaltet werden. :D
 
Fakt ist, die Dame heute sagte mir definitiv:

Bisher gab es nur eine Klausel gegen gewerbliche Nutzung, nun haben wir einen Schwellenwert festgesetzt (den es aber bei Entertain nicht gibt).

Weiterhin sagte Sie:

Egal wann Sie DSL beantragt haben gelten immer die aktuellen AGBs, sie können ja ein Einschreiben an den Kundenservice Bonn schicken mit Bitte auf Sonderkündigung.

Ich werde es mit nächste Woche ansehen und die 200 GB meines 50000ers mal ausnutzen ..... mal sehen wieviele Linuxdistris es so gibt.

dann kann ich mehr sagen

sollte nicht lange dauern, 50000 = 3-4 MB/s , 200GB/3,5=
57147 sek = ca 16 Stunden


Wenn die mir ne 50000er Flat als 1 Tages Paket verkaufen wollen, dann gibts nen Widerruf mit Sonderkündigung
 
F
Egal wann Sie DSL beantragt haben gelten immer die aktuellen AGBs, sie können ja ein Einschreiben an den Kundenservice Bonn schicken mit Bitte auf Sonderkündigung.

Die freundlichen Damen der Tcom sagen alles mögliche, die Erfahrung hab ich schon gemacht - daher höre ich nicht mehr darauf.

Ich bin nun kein Anwalt oder ähnliches, aber ich denke mal es gelten immer die AGB's zum Vertagsunterzeichnungs, bzw. Auftragsbestätigungs Zeitpunkt.
Diese gelten dann für die Laufzeit, also in dem Fall 24 Monate. Dies dann in guten wie in schlechten Zeiten. Also man kann weder die Verbesserungen neuer Leistungsbeschreibungen bekommen, noch sich verschlechtern.
Ausser, es wird einem die neue Leistungsbeschreibung zugesendet und man nimmt sie an.

Oft genug hat man ja den negativen Effekt einer Bindung, nun wäre er halt mal positiv.

Man kann ja nicht ein paar Wochen nachdem der Vertag zustande kommt, den Vertrag derart ändern. Man hat etwas vertraglich vereinbart und beide Parteien sind für die Laufzeit daran gebunden. Ich kann ja auch nicht einfach so jetzt etwas an dem Vertrag ändern.

Neue Kunden wissen ja nun was sie erwartet.

Zitat aus der Telekom AGB:

Nach Ziffer 1 bis 3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der
Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht
ausschließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt
sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor
ihrem Wirksamwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht
zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein
Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von
sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht
schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des
Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf
diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders
hingewiesen
 
Zuletzt bearbeitet:
Bezüglich der Drosselung gibt es inzwischen einige interessante Fragen/Antworten im Service-Forum der Telekom.

Frage:
Da drängt sich jetzt natürlich die Frage auf warum jetzt diese Begrenzung? Filesharing-Bekämpfung wohl kaum, denn dann müßte man ja auch eine "normale" 16.000er Leitung oder die Entertainment-Pakete deart beschränken. Hier gibt es aber solche Einschränkungen nicht.
Antwort T-Home Team:
Ja. Dies legt die Vermutung nahe, dass wir mit den neuen VDSL-Tarifen unsere Entertain-Angebote nicht abwerten möchten.
Frage:
Ich war einer der "Frühbucher" für C&S VDSL 25000 und habe den Anschluß am 13.08.2009 geschaltet bekommen. Was mich interessiert: Gelten diese neuen AGB&acute;s für mich jetzt auch, oder habe ich noch die alten AGB&acute;s und habe diese Begrenzung auf 100 GB Datenvolumen im Monat nicht?
Antwort T-Home Team:
Wir gehen davon aus, dass die für Sie einsehbaren AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig sind.
Ist die Begrenzung des Datenvolumens darin nicht enthalten, kann diese aus unserer Sicht (wir sind keine
Juristen) für Sie nicht gelten.
Dies ist insofern aktuell nicht wirklich relevant, da die in den AGB vereinbarte Begrenzung vorerst technisch nicht umgesetzt wird.
Frage:
Ich habe mir jetzt die letzten AGBs zum Entertain Comfort durchgelesen, jedoch nichts in die Richtung (Trafficbegrenzung) darin gefunden.
Antwort T-Home Team:
Unsere T-Home Entertain Tarife sind von der Einschränkung nicht betroffen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn die Telekom im rückwirkend einfach Vertragsbedingungen ändert, wo führt das hin?!

z. Bsp.: Ein Kunde telefoniert extrem viel ins deutsche Festnetz, um einfach mal eine Zahl zu nennen, über 100 Std. im Monat. Das wäre ja vertraglich vereinbar, da der Kunde ja eine Deutschlandflaterate hat und lt. Vertrag unbegrenzt ins deutsche Festnetz telefonieren darf.

Jetzt würde die Telekom es nachträglich vereinbaren, und die max. Gesprächszeit auf 20 Std. im Monat zu begrenzen. Wäre das in Ordnung?

Ich habe eine Internetflatrate, ohne Begrenzung, und möchte diese auch nutzen wie es mir vertraglich zugesichert wurde. Und wenn ich mir im Monat 500 x die Knoppix DVD downloaden möchte, was mein gutes Recht ist, ist das legal und wäre vertragsgemäß.

Als Kunde habe habe ich ja schließlich auch nicht das Recht rückwirkend etwas am Vertrag zu ändern wie es mir gefällt. Das ist doch die Gegenfrage und auch der Knackpunkt.
 
Vertragsänderungen MÜSSEN immer schriftlich mitgeteilt werden. Is in Deutschland so...

EGAL ob Bank,Telefon oder Strom.

Am besten alle in T-Forum...
Nen Thread auf machen und in nem ruhigen Ton sagen das es ohne den Passus besser is.

So ähnlich is die Mauer auch mal gefallen *MegaROFL*
 
Edit:

Ich habe im T-Com Forum mal einen Beitrag erstellt.

Siehe hier


Vllt. kommt ja eine Reaktion vom T-Com Team.
 
so, hab nun die Ab hier,

in den angelegten "AGBs" (AGBs müssen bei Vertragsabschluss direkt ersichtlich sein in Deutschland) steht nichts von der Drosselung. Der Verweis auf AGBs im Internet ist rechtlich nicht zulässig, da man ja evtl noch kein Internet hat.

Ergo, kommt die Drosselung gibts Mahnung und danach Forderung auch Erfüllung
 
Soooo meine lieben! Da der Tarif C&SC VDSL jetzt offiziell ist habe ich mal nachgefragt was denn jetzt mit meiner Onlinebestellung los ist. Die Antwort wie schon erwartet:“ Also, der Auftrag muss wohl ins leere gelaufen sein.“ ;)Also habe ich dann neu bestellt (08.09.09) weil ich sowieso jetzt den Router W722V will. Der T-Mitarbeiter sagte das währe ein Downgrade und ich dann die Hotspotflat nicht mehr hätte was ich dann bestätigte und sagte das ich das sowieso nicht nutze da ich eine Handyflat habe. Er sagte:“Also Ok, die Freischaltung währe dann ende nächster Woche.“ :D Heute habe ich die Auftragsbestätigung bekommen und wie schon geahnt haben die mir den Tarif C&S-Plus VDSL gebucht für 49,95¤ und soll freigeschaltet werden am 06.10. . :mad: Ich natürlich angerufen und gefragt wieso bekomme ich einen Tarif den ich nicht gebucht habe und es den Tarif bei euch nicht gibt. Darauf die Antwort:“ Ja, in unserer liste ist er buchbar.“:confused: Ich sollte zurückgerufen werden aber jetzt nach 4Std.immer noch kein Rückruf. Fortsetzung folgt….
 
Haste doch per Telefon gemacht oder?
Dann storniere es. und lass den richtigen einsetzen.

Geh in den Telekom Shop in deiner Nähe. Erkläre das denen ganz ruhig und sachlich und dann stornieren die das vll auch ;-) und setzen den gewünschten Tarif für dich ein.

Nur zur Erinnerung es sind überall immer noch Menschen ^^
 
Ja, wobei die PLUS Veriante doch erhebliche Vorteile bietet:

Norton 360 für 3 Rechner,
E-mail Paket,
bessere Preise für Mobiltelefon Gespräche,
Mediacenter mit 11 GB Speicher......

zusätzlich zur Hot Spot Flat
 
Ich habe schon storniert und heute noch mal nachgefragt. Das storno war durch und habe neu bestellt und die nette Frau ;) hatt dreimal wiederholt ob es der richtige Tarif ist. Am Montag wird die Bestätigung losgeschickt und werde dann sehen ob es auch richtig ist.:rolleyes:

Ja, wobei die PLUS Veriante doch erhebliche Vorteile bietet:

Norton 360 für 3 Rechner,
E-mail Paket,
bessere Preise für Mobiltelefon Gespräche,
Mediacenter mit 11 GB Speicher......

zusätzlich zur Hot Spot Flat

1.Ich hasse Norton :mad:
2.Brauche ich nicht
3.Telefoniere selten zu Mobilfunk von zuhause
4.Brauche ich auch nicht
5.Habe Handy-Internetflat wobei ich dazu sagen will das ich das so gut wie nie in den letzten 2 Jahren gebraucht habe und die Hotspots so selten sind in meiner Umgebung das ich die vor einem T-Com Shop mit aller Not und Mühe empfange. :kotz:
 
Hallo ich habe Gestern im T-Com Shop auf das neue Call & Surf Comfort VDSL 25 Paket umgestellt.
Nun sagte mir der freundliche Herr hinter dem Tresen das die Umstellung zum 29.09.2009 erfolgen soll er mir aber auch sagte das ein Techniker am selben Tag vorbei kommt um die VDSL Leitung durchzumessen. Habe von so einer vorgehensweise mit Techniker im Haus noch nie was gehöhrt.Ich habe schon seit mehreren Jahren einen DSL 2000 er Anschluss mit dem Paket Call und Surf Comfort.
Nun meine Frage an Euch ist die Ausage des Herren richtig das die neu geschaltete Leitung beim Kunden duchzumessen ist.

LG schnuffel68:)
 
Tach auch...

Davon habe ich noch nichts gehört. Meines Wissens können die Telekom-Techniker die Leitung auch von der Vermittlungsstelle durchmessen. Es ist aber wahrscheinlich, dass ein Techniker zum nächsten Verteilerschrank raus muss, um die (V)DSL-Leitung "umzustecken" (was technisch genau dahintersteckt, darüber bin ich nicht genau im Bilde). In diesem Zusammenhang wird die Leitung noch einmal durchgemessen. Vielleicht hat der T-Punkt-Mitarbeiter ja das gemeint.
Warte mal die Auftragsbestätigung ab. Dort sollte genaueres erklärt sein.

ascador :mrgreen:
 

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