Telefonie unter anderem Vertrag

abccba97

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Hallo zusammen,


wohne momentan noch bei meinen Eltern, welche bei 1und1 nen Vertrag haben. Telefoniert wird via Internettelefonie, meine Eltern haben eine Rufnummer, ich habe oben eine eigene RN (Hier RN2)

Ab Juni ziehe ich in eine eigene Wohnung.

Hab ich hier die mögichkeit, wenn ich mir nen Vertrag bei 1und1 hole welcher nur das Surfpacket beinhaltet (1&1 Surf-Flat 6.000), trotzdem die telefonnummer RN2 aus dem Vertrag meiner Eltern an der Fritzbox anzumelden und diese dann in meiner neuen Wohnung zu nutzen? Würde mir hier monatlich 5 € sparen ist nicht die Welt aber wer den Pfennig nicht ehrt^^

Via Sipdroid aufm Handy konnte ich das ganze unter Fremden W-Lan schon erfolgreich testen, nur wie verhält es sich da auf der Fritz box direkt?

Gruß

Julian
 
Technisch machbar, vertraglich/rechtlich verboten. Schau dir die AGB an.
 
naja was laut deren AGB´s so alles verboten und geregelt ist will ich garnicht wissen...

Rechtlich verboten? wieso?

Sperren die das dann wenn ses rausbekommen gibts da schon hinweiße?
 
Bisher ist da wohl noch nichts passiert, ich nutze 1&1 Festnetzflat z.B. an zwei Wohnsitzen. Da ist dass dann allerdings AGB-mäßig nicht ganz so kritisch, ich bin in beiden Fällen der Nutzer. Am Hauptwohnsitz 16.000 Komplettanschluss, am Zweitwohnsitz Surfflat 6.000.

"Technisch machbar" gilt allerdings unter einschränkungen. Sind die Rufnummern an einem über Telefonica-Komplettanschluss über 2. PVC registriert, geht es nicht, sich an einem anderen Ort anzumelden. In dem Fall hilft eigentlich nur, auf 2. PVC zu verzichten.

Wenn Du Angst hast, dass da was von 1&1 nachkommen könnte: Beide Boxen über VPN koppeln, in der Box der Eltern ein IP-Telefon einrichten, das ein-und ausgehend nur Deine Nummer nutzt und dich von Deiner FBF daran anmelden.
In die VPN-Verbindung kann 1&1 nicht reinschauen - die Telefonate gehen dann alle weiter über den Anschluss Deiner Eltern raus.
 
naja dass sind aber 2 paar stiefel.

Wenn in den AGB stehen würde dass ich nur noch das internet nutzen darf wenn ich nie mehr was esse währe dass dann ja auch n gesetzesbruch nach deiner argumentation


@Andre wenn ich die box bei meinen Eltern und die in meiner neuen Wohnung miteinander über vpn verbunden habe, wie konfiguriere ich dann das Analoge telefon, sodass es über die nummer der anderen box raustelefoniert?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn in den AGB stehen würde dass ich nur noch das internet nutzen darf wenn ich nie mehr was esse währe dass dann ja auch n gesetzesbruch nach deiner argumentation
Dann stelle hier keine Fragen und halte dich an Regeln die du auch hier abgenickt hast. > Rechtschreibreform.
 
Sorry wenn es so rübergekommen ist, dass war jetzt nicht böse gemeint.

AGB´s |= Gesetz so sehe ich die Sache halt.

lass mich da ja auch gerne eines besseren belehren
 
AGB sind aber Vertragbedingungen, die zunähst einmal gelten (wenn sie nicht gegen 305ff BGB verstoßen).
Wenn Du ins Theater gehst, kannst du ja auch nicht einfach eine Eintrittskarte nehmen und sagen "Die teile ich mit meiner Freundin, die setzt sich auf meinen Schoß".

Diese Vertragsbedingungen sehen nun mal vor, dass man die Telefonflat nicht an Dritte weiter veräußern darf - auch nicht unentgeltlich. In dem Moment, wo Du ausziehst, lebst Du nicht mehr im Haushalt der Eltern und bist damit Dritter. Formal kann das anders aussehen, wenn Du bei den Eltern mit Zweitwohnsitz gemeldet bleibst - dann wärest Du immer noch Mitglied des dortigen Haushaltes und damit kein Dritter. Dann könntest Du die Nummer durchaus ohne dass Deine Eltern vertragsbrüchig werden, am anderen Standort nutzen - soweit technisch möglich. Dieser Fall ist, wenn ich die AGB richtig lese, nicht umfasst.

Inwieweit die AGB-Regelung einer Prüfung nach 305ff BGB standhält, ist eine andere Frage, dei durchaus den einen oder anderen Juristen beschäftigen könnte. Zwar ist sie auf den ersten Blick einleuchtend - klar, dass die Flat nicht weiter gegeben werden soll. Andererseits ist sie, wie in vielen Fällen, wieder einmal so allgemein formuliert, dass es durchaus Fälle geben kann, in denen sie unzulässig wäre. Das kann hier durchaus der Fall sein, denn eine unentgeltliche Überlassung wäre ja auch, wenn man Besuch hat und diesen das Telefon benutzen lässt, um zu hause Bescheid zu gebenm, dass der Abend so gemültich ist, dass es später wird. So, wie es in den AGB steht, wäre das nicht erlaubt... Überrascht?
Hie haben die Juristen der Telekommunikationsanbieter mal wieder mangelhaft gearbeitet. Die Prüfung nach §§305ff BGB erfolgt nach einem strengen Schema, dem sogenannten "Blue-Pencil-Test". Jede einzelne Klausel wird zunächst so weit ausgelegt, wie es ein unbedarfter (allerdings nicht schwachsinniger) Leserverstehen könnte(!). Verstößt die Klausel dann nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder Gebot und ist auch nicht überraschend, so bleibt sie wirksam. Ansonsten ist sie zu streichen (keine geltungserhaltende Reduktion, sie gilt dann gar nicht und nicht etwa nur soweit gesetzlich zulässig). Eine seit 40 Jahren vom BGH verwendete Methose (damals natürlich noch fürs AGBG).

Die Frage ist nun, ob die Interpretation "Dritter" sei auch ein privater Besucher als möglich oder als schwachsinnig (natürlich als "äußerst fernliegend" bezeichnet) interpretiert. Im ersteren Fall ist die AGB in diesem Punkt unwirksam, man könnte also die Rufnummer unentgeltlich weiter geben (entgeltich wäre allerdings aus anderen Gründen voraussichtlich unzulässig). Im letzteren Fall wäre die Regelung wirksam und die Weitergabe verboten (wie gesagt, durch Beibehaltung des Zimmers bei den Eltern als Zweitwohnsitz evtl. zu umgehen).

Gefühlsmäßig würde ich dazu tendieren, dass auch ein Richter die Regelung als rechtmäßig einstufen würde - zumindest in den ersten Instanzen. Beim BGH bin ich mir da nicht ganz sicher, der tendiert dazu, sehr extrem bei AGB zu urteilen - frei nach dem Motto: Die können sich doch gute Juristen leisten - dann sollen sie gefälligst korrekte und eindeutige AGB verfassen.
Aber wie das so schön ist: reine Glückssache.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter. Insofern verwende ich die VPN-Variante - wenn 1&1 nichts merkt (wie gesagt, bei mir wäre es ja sogar legal, da beides mein Wohnsitz) kanns auch keinen Ärger geben...
 
Dein Problem liegt in diesen Absatz.

5. Nutzung
5.1

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Internet-Zugang ganz oder teilweise weiterzuvermieten. Eine vollständige oder teilweise Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nur gestattet, falls diese dritten Personen der häuslichen Gemeinschaft (bei privater Nutzung) oder dem Geschäftsbetrieb (bei gewerblicher Nutzung) zugehören. Der Kunde darf den 1&1 DSL-Anschluss nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von 1&1 weitervermieten oder Dritten zum alleinigen Gebrauch überlassen.


Du bist aus der häuslichen Gemeinschaft ausgezogen.
 
Das ist die Regelung für Internet, wobei es natürlich überraschend ist, dass jemand, der nur zu hause zu Besuch ist, dort nicht mal eben seine Mails cheken darf (2. Satz...)

Telefonie findet sich in Abschnitt II:

2.6


Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.


Auch hier übberraschend, dass ein Gast nicht mal zu hause anrufen dürfte, wenn die Skatrunde länger dauert.

"Im Haushalt lebt" ist dann erfüllt, wenn sich dort noch ein gemeldeter Wohnsitz befindet.
 
Warum machst Du (abccba97) es nicht einfach sauber:

Du nimmst zu deinem (1&1 Surf-Flat 6.000) noch eine SIM-Karte (die kostet 1 mal ca. 10€) und hast damit eine Flat ins Festnetz.
Und zum erreicht werden bekommst du auch eine VoIP-Nummer in deinem Vertrag.
 
Das handhabt scheinbar jeder von uns dreien so.
 
Deswegen sollte es ja auch noch ein 4. u.s.w. machen, oder nicht?
Manches muß man den (ich hoffe) jungen Leuten einfach mal erklären.

Ich finde es zwar sehr komisch, daß 4 mal SIM zu Festnetz kostenlos ist, aber 1 mal VoIP zu Festnetz 5€ kostet.
Aber das ist wohl so die Zeit und so sind nun mal die Preise.

Ich find' es positiv: Ich kann mein Handy entlich mal aktiv nutzen!
Bisher hatte ich es nur um erreichbar zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Andre wenn ich die box bei meinen Eltern und die in meiner neuen Wohnung miteinander über vpn verbunden habe, wie konfiguriere ich dann das Analoge telefon, sodass es über die nummer der anderen box raustelefoniert?

Das ist schon mehrfach hier im Forum beschrieben, daher nur eine sehr kurze Zusammenfassung:
VPN zwischen den Boxen nach der Beschreibung von AVM einrichten.
In der Box der Eltern ein IP-Telefon (z.B. 620) einrichten, das ein- und ausgehend nur die gewünschte 1&1-Nummer nutzt (z.B. 123456).
In Deiner Box nach der Anleitung von AVM vorgehen, also "Anderer Internettelefonieanbieter" mit Rufnummer 123456, Benutzernamen 620 Kennwort wie bei der Einrichtung des IP-Telefons festgelegt, Registrar = interne IP der FBF der Eltern (nach Einrichtung VPN ist das ja nicht mehr 192.168.178.1, sondern z.B. 192.168.177.1 - halt wie mans eingerichtet hat)
Für das analoge Telefon wird eingerichtet, dass ausgehende Anrufe immer über 123456 gehen sollen.
In den Wahlregeln wird festgelegt, dass Notrufe immer über die von 1&1 Deinem Vertrag zugewiesenen Nummern rausgehen (sonst kommt die Feuerwehr zu Deinen Eltern, wenn es bei Dir brennt)
Wenn Du schon dabei bist, richtest Du noch InterVoIP als Anbieter ein (ins Mobilnetz ca. 3 Cent/Min) und legst Wahlregeln für Mobil/Ausland über InterVoIP an.

Die 1&1 SIM ist natürlich auch eine Möglichkeit, kostenlose Festnetzflat zu bekommen, aber man springt dann immer zwischen Handy und Festnetztelefon hin und her - außer man verwendet ein Gateway, was ja auch wieder nach AGB umstritten wäre. Wenn man ein solches verwendet, hat es aber besseres zu tun: eingehende Anrufe kostenlos auf ein anderes Handy weiter zu leiten...
Handyempfang muss natürlich auch in der neuen Wohnung sein...

In meinem Fall: Handyempfang an meinem Hauptwohnsitz = 0. Am Zweitwohnsitz 100%. Wo wohl die Gateways stehen... Natürlich über VPN freigegeben.


Die Sache mit Festnetflat auf SIM kostenlos, am VoIP-Anschluss 5€/Mon ist durchaus nachvollziehbar. Die Interconnection-Entgelte sind bei Mobilfunk deutlich höher und die meisten rufen, wenn sie vom Handy aus angerufen wurde und den Anruf verpassten, auf dieses zurück, nicht auf eine Festnetznummer, die sie erst nachschlagen müssten. Damit verdienen die Mobilfunkbetreiber doch ihr Geld, nicht mit den ausgehenden Anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohje da hab ich ja was losgetretten ;)

Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben. Bei einem Tarif, der zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf ausschließlich der Geschäftskunde 1&1 Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern nutzen.

Hmm wenn ich meine neue wohnung als 2. Wohnsitz angebe, "lebe" ich dann nicht noch ein bischen im Haushalt meiner Eltern? ;)


Die Idee mit der Sim Karte ist klasse, so werd ichs dann wohl auch machen. Hab eh noch n altes handy rumliegen.


Danke euch für eure Hilfe.
 
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