Umzug + neue Mindestvertragslaufzeit - Frage zur Kulanzregelung

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Hallo,
wie ja hinlänglich bekannt ist, wird es durch die bereits beschlossene Novellierung des TKG künftig, bzw. ab Inkrafttreten keine neue Mindestlaufzeit mehr bei Umzug geben. Dazu habe ich ja "meinen eigenen Thread" und auch noch genügend Zeit mit der Ummeldung, um das Inkrafttreten der Neuregelung abzuwarten. Soweit so gut.

Allerdings brennt es einem Arbeitkollegen nun etwas unter den Nägeln. Der muss nämlich in 4 Wochen umziehen. Dazu bräuchte er ein paar Erfahrungswerte.

1. Hier wurde ja öfters berichtet, dass auch früher (vor Beschluss zur Novellierung) durchaus etwas in Sachen Kulanz, also Beibehaltung der alten Restlaufzeit machbar war. Hat jemand aktuelle Infos, ob die Telekom bereits großzügig die noch nicht aktive Neuregelung zur Anwendung bringt ???

2. Wie lange dauert im Regelfall ein "Umklemmen" von DSL und Telefon bei Wohnortwechsel ? Sprich die Wartezeit ?

3. Wie verbindlich sind denn die telefonisch gemachten Zusagen der Telekom-Callcenter-Mitarbeiter, mal angenommen, der Kollege bekäme am Telefon die Zusage, dass der Vertrag mit alter Restlaufzeit weiterläuft ? Nicht, dass die böse Überraschung dann doch noch folgt !?

4. Gibt es für den gemeldeten Umzug denn eine Auftragsbestätigung, so dass bei nicht eingehaltener Zusage vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden könnte oder flattert das erst 4 Wochen später mit den nächsten Rechnung ein und die Chance zum Rücktritt ist durch Fristablauf vertan ?

Thanx
AD
 
Beim letzten Umzug, den ich mitgemacht habe, (ca. vor zwei Jahren) hat sich die Telekom äußerst großzügig gezeigt: an der alten Wohnung wurde der Anschluss für weitere 14 Tage nach Einschalten in der neuen Wohnung aufrechterhalten und der Vertrag lief einfach weiter. Allerdings war in der neuen Wohnung mit 2 Mb verfügbar, während in der alten Wohnung 6 Mb vorhanden waren.
 
1. Hier wurde ja öfters berichtet, dass auch früher (vor Beschluss zur Novellierung) durchaus etwas in Sachen Kulanz, also Beibehaltung der alten Restlaufzeit machbar war. Hat jemand aktuelle Infos, ob die Telekom bereits großzügig die noch nicht aktive Neuregelung zur Anwendung bringt ???

zu 1) Ist möglich wenn der alte Tarif noch nicht vertriebseingestellt wurde z.b: Call&Surf Comfort (2) und (4) sind eingestellt und daher nicht zu übernehmen

2. Wie lange dauert im Regelfall ein "Umklemmen" von DSL und Telefon bei Wohnortwechsel ? Sprich die Wartezeit ?

zu 2) Wenn er den Vorreiter weiß geht es recht flott ansonsten gelten die Vorlaufzeiten bis ein Termin frei ist. i.d.R. mit Technikertermin sind es 7-10 Werktage.

3. Wie verbindlich sind denn die telefonisch gemachten Zusagen der Telekom-Callcenter-Mitarbeiter, mal angenommen, der Kollege bekäme am Telefon die Zusage, dass der Vertrag mit alter Restlaufzeit weiterläuft ? Nicht, dass die böse Überraschung dann doch noch folgt !?

zu 3)Muss jeder für sich selber entscheiden. I.d.R. passt das schon. Ansonsten in den TelekomShop und mit dem Umzug sich direkt schonmal ne Auftragseingangsbestätigung aushändigen lassen. Dann sieht man es direkt.

4. Gibt es für den gemeldeten Umzug denn eine Auftragsbestätigung, so dass bei nicht eingehaltener Zusage vom 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht werden könnte oder flattert das erst 4 Wochen später mit den nächsten Rechnung ein und die Chance zum Rücktritt ist durch Fristablauf vertan ?

zu 4) Wenn er nen Widerruf macht wandert ja der Anschluss zurück zur alten Stätte ;-) Glaube nicht das er das will.
Einfach sich aufklären lassen.Siehe dazu auch meine Antwort zu 1) :-D




Aber bitte :-D
 
Weil mir gerade etwas der Durchblick fehlt und ich auch keine AGB´s zum Call+Surf (2) zur Hand habe:

Wird die Regelung Neuvertrag mit 24 Monaten neuer Mindestvertragslaufzeit bei Umzug PRINZIPIELL ANGEWENDET, also auch bei Verträgen, die sich aufgrund automatischer Verlängerung bereits im 4 Jahr und mehr (24-Monats-Mindestlaufzeit längst abgesessen) befinden oder NUR BEI DENJENIGEN, DIE JÜNGER ALS 24 MONATE SIND, also noch die ursprüngliche Mindestlaufzeit läuft ???
 
Von welcher Regelung redest du jetzt?
 
Dass bei Umzug am neuen Standort ein neuer Vertrag mit neuer Mindestlaufzeit beginnt
 
Kurz und Knapp: JA
 
Ja. Vertrag ist Vertrag wie es so schön heißt.

Kann mir vorstellen das die TK's quer durch die Bank in Deutschland alle das dann mit einer Umzugsgebühr belegen die etwas höher ist als bisher falls vorhanden.
 
Zuletzt bearbeitet:
evtl. ist es ja auch möglich, dass der Nachmieter einfach in den Vertrag einsteigt bzw. die Miete für den Anschluss bezahlt.
somit entfällt das kündigen usw. und der Nachmieter kann sofort "los surfen".

________________
Neues TKG ist Meilenstein für noch schnelleres Internet und stärkere Verbraucherrechte bei Telekommunikation

Überblick über die Regelungen des novellierten Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Sonderkündigungsrecht für Telefon- und DSL-Verträge bei Umzug
Im Falle eines Wohnungswechsels sieht der TKG-Entwurf ein Sonderkündigungsrecht zugunsten des Verbrauchers vor (§ 46 Abs. 8 TKG-Entwurf). Wenn in der neuen Wohnung die bisherige Telekommunikationsdienstleistung nicht angeboten
wird, erhält der Endkunde ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Wird die Leistung angeboten, darf der Umzug nicht zu einer Verlängerung der Vertragslaufzeit führen. Gleichzeitig werden die Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, den Anbieter des Anschlusses in der alten Wohnung über den Auszug den Endkunden zu informieren, so dass der Anschluss für den Nachmieter nicht blockiert ist
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Andreas Wilke

Welcher Fall wird nicht eintreten ?

Aber nochmal zum Thema "Mindestvertragslaufzeit" - wie ist die definiert ?
Meines Erachtens sind damit die ersten 24 Monate definiert, ein Vertrag, der sich bereits aufgrund mehrfacher automatischer Verlängerungen um ein Jahr im 5 Vertragslaufjahr befindet, ist meiner Meinung nach ausserhalb der Mindestvertragslaufzeit

siehe hierzu bei der Telekom
http://telekom.dsl-flatrate-angebot...luss/umzugsservice-t-home-neuer-anschluss.htm
 
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Der Link ist von einem Telekom Partner ;-)

Bei dem Text den du meinst geht es darum wenn der Kunde jetzt z.b.: 10Monate schon Vertrag hat von seinem Anschluss dann wird der alte Vertrag beendet und am neuen Standort wird ein neuer gemacht weil der alte ja unter den Tisch fällt.

bei der AUtomatscihen Verlängerung (egal ob Mobilfunk oder Festnetz) verlängert sich ja der Vertrag von selbst. Gehört irgendwie dann doch dazu.
 
zu 1) Ist möglich wenn der alte Tarif noch nicht vertriebseingestellt wurde z.b: Call&Surf Comfort (2) und (4) sind eingestellt und daher nicht zu übernehmen

Naja, mehrere Telefonate führten nicht zum Erfolg, bzw. zu einer Kulanzregelung im Hinblick und mit Verweis auf das wohl bald eintretende neue Gesetz.

Begründung:
"Vertriebseingestellter Tarif. Da können wir nicht ummelden unter Beibehaltung der Vertragsrestlaufzeit. Geht systemseitig nicht."

Der Verweis, dass dies aber wohlmöglich schon übernächste Woche gesetzliche Vorgabe sei und die Telekom dann umstellen müsse, bzw. dies dann so zu handhaben sei, wurde ignoriert, bzw. dazu wurde kein Kommentar abgegeben .
Einen Kommentar dazu erübrige ich mir. Kann sich jeder selbst denken.

Mein Kollege wird jetzt nach Rücksprache mit seinem Vermieter ebenfalls die Sache aussitzen. Also für einen nicht mehr genutzen Anschluss in der dann nicht mehr vorhandenen Altwohnung zahlen und erst bei Inkrafttreten den Umzug melden. Und dann die eigentlich für längere Dauer geplante Telekom-Ehe fristgerecht zum Ende der Vertragsrestlaufzeit für alle Zeiten aufkündigen. Wobei ich ihm empfohlen habe, den kompletten Schriftverkehr mal nach Bonn zu senden, vielleicht interessiert es ja dort jemanden, warum die Kunden wegrennen.

Schade, dass man bei den Verantwortlichen keine anderen Wege findet...
Vielleicht muss dieses Beispiel erstmal gründlich Schule machen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sagte ich doch das es nicht geht wenn der Tarif vertriebseingestellt ist ;-)

Was sollen die denn sagen zu etwas was noch nicht in Kraft ist?

Das wäre wenn man wüsste oh nächste Woche kommt § XXX raus. Und jetzt? o_O

Das mit der Laufzeit ist in der ganzen Branche so. Hab da einige Beispiele aus Freundes-/Bekanntenkreis von 1&1 und Co.

So wie es auch gesetzlich ist bzw eher immo nicht ist macht es fast jeder immer. Es ist bei jedem Anbieter heutzutage möglich den Tarif beim Umzug nicht zuverlängern gezwungenermaßen WENN der Tarif nicht zu alt ist. (siehe dazu erster Satz von mir ;-) )

Das klassische Festnetzgeschäft ist da wo die Kunden extrem Kunden verliert. Dazu zählen aber nicht die DSL-Kunden.

In meinem Freundes-/Bekanntenkreis (also so 50-60 Leute) war vor gut 2 Jahren (etwas weniger vielleicht) das da eigentlich so gut wie jeder Anbieter vertreten war.
Jetzt sind bis auf 4 Leute alle bei der Telekom.
Dieser Fluss fließt in 2 Richtungen.
Der letzte Absatz ist halt persönliche Erfahrung!

Kein Anbieter ist perfekt das wissen wir alle. Aber es ist wie bei Kleidung immer was für einen mit dabei.

//OFFTOPIC ON
Für mich ist Deutschland ein ENTWICKLUNGSLAND. Das hat mit der ganzen Branche der Telko's zu tun (1&1,Telekom,Telefonica, und so weiter) und auch den Kunden.

Muss schauen ob ich das Interview finde aber es gab als diese ganz Preisspirale begann ein schönes Zitat eines Chef's eines Mitbewerbers. Sinngemäß: "Wenn alle Monatskosten so stark runtergehen und nachher bei 20-25€ Landen wo soll da noch für Service&Ausbau was zurückbleiben. Entweder Buhmann weil zu teuer zu den anderen (TELEKOM muss man da teilweise in schutzholen die dürfen durch die Regulierung nicht alles mit den Preisen machen; wegen Preisdumping-Gefahr) oder du bist zu günstig und dein Ausbau&Service leiden drunter."

Wenn ich im kopf habe war das so 2002 oder so. Schlimm das er recht hatte!!!
//OFFTOPIC OFF
 
Bald ändert es sich ja wieder ^^
Wurde aber nicht wirklich offen kommuniziert dann wenn es nicht mehr geht.

Ich muss mal drauf achten ;-)
 
Es geht beim T auch dann nicht, wenn der Tarif noch nicht zum Vertrieb eingestellt ist. Das war früher mal so.

Es gab, auch hier, einige Leute, die berichtet haben, dass es früher mal ging, bei beiden Varianten, sowohl bei den aktuellen Tarifen als aber auch bei den vertriebseingestellten Tarifen. Das war auch der Grund/Anlass für die (Kulanz-)Anfrage.

Oder haben die Poster alle gelogen ?!

Ist ja aber auch eigentlich fast egal, die Möglichkeit des "Aussitzens" besteht und wird funktionieren, eine Lehre wirds aber trotzdem sein. Eine Aussage wie "Vertriebseingestellter Tarif. Da können wir nicht ummelden unter Beibehaltung der Vertragsrestlaufzeit. Geht systemseitig nicht. Auch wenn wir gerne möchten und sie somit als Kunden halten können." ist einfach nur lächerlich ! Und falls tatsächlich den Tatsachen entsprechend noch traurig dazu. Wenn das von einem "Global Player" kommt. Und unter Berücksichtung der Tatsache, dass oftmals jeder telefonische Kontakt mit der Hotline ein anderes Ergebnis/eine andere Aussage liefert, dann geht mir so langsam das Vertrauen aus...
 
Da hast Du wohl was missverstanden. Früher ging das. Gelogen hat da also niemand.
 
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