... und wieder Trennungsgeld von 1&1 die Dritte

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Es ist wirklich verblüffend. Das gleiche Thema wie vor ca. 2 Monaten.
Die gleichen Argumente :(
Interessant wird es doch erst, wenn ein "Power-User" ernst macht und sich auf einen juristischen Streit einlässt.
Erst wenn Gerichte entschieden haben, ob diese Praxis zulässig ist oder nicht, wird diese Diskussion sinvoll.
Ansonsten endet das ganze hier nur wieder in eine Schlammschlacht der Forumsmitglieder.
 
[raven schrieb:
]
Taba schrieb:
Man nehme sauber gestaffelte und vor allem günstige Volumentarife und schon wäre man die "Probleme" los.
Nur dass "Volumentarife" in "Geiz-ist-Geil"-Deutschland nicht mehr richtig verkaufbar sind. Welcher (große) Provider bietet noch Volumentarife an? Man sieht nur noch Flat, Flat, Flat - egal, was im Detail (Portdrosselung, 100¤, uvm) dahintersteckt.
Insofern: Danke Saturn für den Slogan 2004/2005 .... :roll:
1und1 ist nicht gezwungen eine Flat anzubieten, trotz der Geiz ist Geil Mentalität, die es nicht gibt, im Gegenteil man sieht sogar Tendenzen, dass die Konsumenten wieder bereit sind Geld zu verjubeln, da bald wieder Wahlen sind!
Und es spricht nichts dagegen, dass 1und1 Volumentarife anbietet, die können wenn sie sich nicht die Flat leisten können auch nur Volumentarife anbieten, dann muss man halt die Marketingabteilung bemühen oder vollkommen auswechseln und mit einer entsprechenden Strategie in erscheinung treten, dabei wollen wir nicht vergessen, dass es 1und1 war, die mit dem ersten 10¤ Flat für TDSL auf den Markt gekommen sind und kein anderer, also sollen sie die Schuld bei sich selbst suchen und nicht bei den anderen, sie haben die Erde erbebt und nun sollen sie schauen, dass sie wieder aus Schlucht rauskommen ohne dabei erdrückt zu werden, aber nicht auf kosten der Kunden, so ist es und nicht anders!
mfg
 
Bozo schrieb:
Bei 1und1 steht nirgends im Kleingedruckten, das eine echte Flatrate OHNE Volumenbeschränkung wie beworben nur Volumen bis maximal 20 GB ohne Beschränkung vorsieht.

1&1 DSL-AGB schrieb:
Der Kunde ist verpflichtet, sein Nutzungsverhalten so einzurichten, dass eine übermäßige Beanspruchung des Servers und/oder sonstiger Leistungen vermieden wird.

Gruß,
Wichard
 
Definiere bitte "übermäßig"...
 
Und was willst du uns damit sagen?

Wie ist eine übermäßige Belastung des Servers definiert? wo kann ich sehen, wieviel Serverlast ich gerade erzeuge und wieviel ich gerade maximal erzeugen darf?

Woher soll ich also wissen, wie meijn Nutzungsverhalten aussehen soll?

Wenn ich die Werbung "ohne Volumen und Zeitbeschränkung" und "echte Flatrate" genaunehme, müsste 1und1 mir von Rechtswegen die minimal zum Erreichen des rechnerisch möglichen Transferlimits von etwas über 2 Terrabyte im Monat (bei 6 MBit/s) zur Verfügung stellen. Eine übermäßige Beanspruchung eines Servers ist bei einer Flatrate per Definition nicht möglich!!! (geschweige denn zu definieren)

Der passus ist mir wohlbekannt, meiner Meinung nach rechtlich jedoch ohne Bedeutung.

@mama: hehe, 2 dumme ein Gedanke und auch noch fast zur gleichen Zeit. :wink:
 
Natürlich ist das ein "Gummi-Paragraph". Und 1&1 wird den eben so auslegen, daß man bitte nicht xy% mehr Traffic als der Durchschnitt verursachen soll (bzw. der zur Kalkulation angesetzte Durchschnitt).

Eine solche "Fair Use-Policy" findet sich aber bei so gut wie jedem Provider.
 
Wie war das gleich nochmal...?

Das Vertrauen eines Kunden zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren Sekunden.

Der Imageschaden dürfte um einiges mehr kosten als die paar Gigabytes.
Aber jedem das Seine.

Grüße

TWELVE
 
Da ich am 10. Tag schon wieder über 40GB bin warte ich eigentlich nur noch auf den Anruf ;-)
Ich bin gespannt ob da am Telefon wirklich wie so oft beschrieben die Unwahrheit gesagt wird...
Ich halt euch auf dem Laufenden wenn es soweit ist
 
mayday7 schrieb:
Und wieder einmal zeigt 1und1 das sie den Begriff der Flatrate verstanden haben und einen seriösen Partner darstellen!
Noch 10 Tage und ich bin die endlich los, schade mich haben sie nicht angerufen bin mit meinen 20 GB einfach nicht lästig genug :kasper:
Die Haltung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, 1und1 verhaltet sich gegenüber dem Kunden falsch und das allerlustigste dabei ist noch, dass sie unverständlicherweise die Cityflat auf unter 5¤ reduzieren, da versteh einer mal die Welt, aber die Wege des 1und1 sind unergründlich :beerdigu:
Hoffe, die bekommen mal vom Verbraucherschutz einen Denkzettel, sowas können die doch(EDIT) nicht ungestört bis in die Ewigkeit machen!
gruß mayday7

Also um noch einmal rechtliches Licht ins Dunkel zu bringen


1) rechtlich ist das alles korrekt, da keiner gezwungen wird, das Angebot von 1&1 anzunehmen; von daher auch kein Grund (und auch keine Möglichkeit) für den Verbraucherschutz.

2) es ist nicht nur rechtlich sondern auch moralisch korrekt, da kein Kunde gezwungen wird, den Abstandsvertrag zu unterschrieben und dafür 100,- zu kassieren. Wer es machen will der soll es tun, wer nicht, der bleibt bei 1&1 und es bleibt alles so wie es ist

3) Wurde irgendjemand schon deswegen gekündigt? Wenn nicht, ist das alles wilde Spekulation. Ob eine Kündigung aufgrund der AGB-Klausel möglich wäre, ist eine andere Frage.

4) Dass 1&1 z.B. keine Vertragsänderung auf DSL 6000 vornimmt ist ebenso rechtlich korrekt, da niemand in der BRD gezwungen wird, Verträge abzuschließen


Und abschließend noch zu dem Wirts-Wasser-Fall: Wenn der Wirt nach dem 2. Glas Wasser sagt: "An Sie verkaufe ich kein Wasser mehr, verlassen Sie mein Lokal." Dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung. Niemand ist in der BRD gezwungen, Verträge (Verkauf eines Glases Wassers) zu schließen und der Wirt hat das Hausrecht, kann also Dritte vom Verbleib in den Räumlichkeiten ausschließen - alles andere ist Hausfriedensbruch.
Da braucht er noch nicht einmal 150,- oder eine Chipstüte anbieten...
 
Punkt 1) und 2) größtenteils einverstanden, allerdings nicht, was das "moralische" angeht. Und 3) müßte man prüfen.
Moralich bedenklich und anprangernswert deshalb, weil ich denke, hier mißbraucht 1&1 seine Marktmacht eindeutig.
Ein kleinerer Provider, der um neue Kunden kämpfen muß, könnte sich sowas nicht erlauben, erst die Kunden zu Ködern und dann sagen "April, April, war nicht so gemeint". 1&1 macht den kleinen Image-Schaden durch massive Werbebombadements wett.

Ich denke, eine Flatrate sollte eine Flatrate ohne Wenn und Aber sein (mein Provider bietet auch gar nix anderes ;) ), und selbstverständlich auch die Poweruser einkalkulieren. Wenn mein Provider stöhnen würde, weil ich mir jede Woche die aktuellsten Linux-Kernel-Quellen sauge, könnte er mit 'nem lokalen Mirror seine Traffik-Last reduzieren. Und bei Online-Radio und diversen Multimedia-Schnickschnack wird der Volumenhunger immer größer, und je höher die Bandbreite, desto mehr mehr Traffik erzeugt man

Es gibt ja diverse andere Anbieter, die eine sogenannte "Fair Use" Policy gleich in die Vertragsbedingungen rein schreiben. Da weiß man zumindest vorher was einen erwartet (ich mach um sowas aber lieber einen großen Bogen). Und was 1&1 da versucht, ist die "Fair Use Policy" nachträglich für bestehende Vertragsverhältnisse durch die Hintertür einzuführen. Andererseits profitieren Bestandskunden nicht ohne weiteres von günstigeren Konditionen für Neukunden...
 
Die Kunden berichten aber und zwar auch hier im Ippf, dass denen "aus wirtschaftlichen Gründen" die Deutschlandflat verweigert wird, speziell wenn sie Resalekunden sind, ist das doch die Ungerechtigkeit pur!
Das sind die Schikanen, die sie sich einfallen lassen und sowas denke ich sollte in jedem positiven und negativen Artikel zu 1und1 in der Presse zumindest in einem Nebensatz dabeistehen, damit sowas stigmatisiert wird und verpönt wird!
1und1 sollte zumindest direkt neben ihre Flat schreiben "MIT FAIR-USE-POLICY", wenn deren Marketingabteilung gut genug sind, können die das als Mehrwert verkaufen oder Alleinstellungsmerkmal, so etwas wie das Vodafone Live!
So etwas würde 1und1 ziemlich sympatisch machen und die Freaks, die dann zu opfern werden, würden die dann auch meiden und dann hätten sie das Klientel, was die sich scheinbar wünschen unerfahrene 1 GB versurfer, wie etwa meinem Bruder!
Nebenbei, ich kann immer noch nicht verstehen, warum die die Cityflat von 7¤auf 5¤ senken, sowas nenn ich unehrlich und Hohn gegenüber dem Kunden aufgrund der jetzigen Aktion!
gruß mayday7
 
mayday7 schrieb:
Die Kunden berichten aber und zwar auch hier im Ippf, dass denen "aus wirtschaftlichen Gründen" die Deutschlandflat verweigert wird, speziell wenn sie Resalekunden sind, ist das doch die Ungerechtigkeit pur!

Noch einmal:
1&1 hält sich, soweit ich das erkennen kann, an den geschlossenen Vertrag. Hier ist bislang niemand, dem außerordentlich vor Ablauf der Vertragslaufzeit wegen zu hohem Traffic gekündigt wurde (ordentlich zum Ablauf der Vertragslaufzeit geht natürlich immer, der Kunde kann ja auch zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit kündigen).

Sie bieten einzelnen Kunden den Abschluss eines Aufhebungsvertrages an: Kunde bekommt 100,- wenn er im Gegenzug dazu bereit ist, den ursprünglichen DSL-Vertrag vorzeitig zu beenden (aufzuheben). Wir sind eine freie Gesellschaft, freie Menschen - jeder kann selbst entscheiden ob er das will und macht oder nicht. Wenn er es nicht macht drohen ihm auch für den laufenden Vertrag jedenfalls bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit keine Konsequenzen (allenfalls auf Grund der Klausel in den AGB - aber das war dem Kunden auch mit Vertragsschluss bekannt und diese Klausel hat er auch unterschrieben).

Was danach kommt unterliegt der Vertragsfreiheit. Du wirst doch auch nicht gezwungen, Verträge abzuschließen. Sagen wir mal, du bist Maurer. Wirst du dann gezwungen, mit mir einen Vertrag abzuschließen in dem es heißt, dass du ein Bad verputzt? Sagen wir du bist Bäcker: Wirst du da von irgendjemandem gezwungen, an irgendjemanden Semmeln zu verkaufen? Nein. Du wirst es zwar im Regelfall machen, weil du Geld damit verdienen willst; wenn du aber nicht willst (z.B. weil du gerade keine Zeit hast, schon ausgelastet bist oder auch nur keine Lust hast, gerade an mich Semmeln zu verkaufen) dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung. Das ist soziale Marktwirtschaft: Menschen können sich frei entscheiden.
 
Ich kann dieser Argumentation nicht folgen.Schließlich gibt es doch Repressalien, wenn derjenige nicht aus dem Vertrag aussteigt.Er kann
nicht auf eine höhere Geschwindigkeit umsteigen.Ein DSL Anschluß
ist aber nichts, was man heute mal eben im Laden mitnimmt und
morgen bei Nichtgefallen zurückgibt.Mit freiem Markt hat DSL eher
weniger zu tun.Wir wissen ja alle, das Provider sich gegenseitig
blockieren.Und das könnte bei einem Wechsel bedeuteten, das
man lange auf einen neuen DSL Anschluß wartet.

Deine Argumentation ist eher in die Richtung:

Wenn jemand auf der Arbeit gemobbt wird, kann er sich ja eine neue Arbeit
suchen.

Wenn jemand ein Montags-Auto kauft, kann er es ja zurückgeben.

Wenn jemand keinen DSL Anschluß bekommt, kann er ja vor Gericht dagegen klagen.

Wenn jemand vom Vermieter gemobbt wird, kann er sich ja eine neue
Wohnung suchen.

Wenn jemand durch einen Ärztepfusch Schaden erleidet, kann er diesen ja
verklagen und sich einen neuen suchen.

Ist das wirklich so einfach...?

Immerhin wird hier ein Vertragspartner über die Hintertür rausgedrückt,
auch wenn er dafür 100 Euro bekommt.Vielleicht ist derjenige ja mit den
Vetragsbedingungen zufrieden und will gar nicht kündigen...?
Nur blöd, das er Gebrauch von seiner Flat macht und dies dem Provider
nicht paßt.

Ich bin ein absoluter Verfechter der Marktwirtschaft, aber Dein Vergleich hinkt doch da ein wenig, da der Telco Markt bei weitem noch nicht so liberal ist, das ein Verbraucher völlige Handlungs- und Entscheidungsfreiheit hätte.
Im übrigen hat das mit "sozialer" Marktwirstchaft überhaupt nichts zu tun.

Einen DSL Anschluß zu kündigen oder zu wechseln ist nicht das gleiche wie
einen Fehlkauf am nächsten Tag ins geschäft zu bringen, um am gleichen Tag einen neuen mitzunehmen.

Viele User sind froh, wenn sie überhaupt mal einen DSL Anschluß bekommen, und einige wohnen so, das sie die Wahl zwischen
Big T und...1&1 haben.Toller Markt.Da haben sie ja die volle Auswahl.

Ich denke also, das Du ein wenig Theorie und Praxis verwechselst.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.

Grüße

TWELVE
 
TWELVE schrieb:
Schließlich gibt es doch Repressalien, wenn derjenige nicht aus dem Vertrag aussteigt.Er kann nicht auf eine höhere Geschwindigkeit umsteigen.

Das sind keine "Repressalien" - wie gesagt, niemand kann 1&1 zwingen, einen Kunden anzunehmen. Und auch Du kannst aus nichts das Recht ableiten, unbedingt auf einen anderen Vertrag bzw. eine andere Geschwindigkeit wechseln zu dürfen.

Wenn jemand auf der Arbeit gemobbt wird, kann er sich ja eine neue Arbeit suchen.
Bei Mobbing liegt ein Straftatbestand vor - ist bei 1&1 nicht der Fall.

Wenn jemand ein Montags-Auto kauft, kann er es ja zurückgeben.
Genau - nennt sich "Gewährleistung" mit Recht auch Nachbesserung, Minderung, Wandlung. Hat mit 1&1 nichts zu tun - sie erfüllen ja ihren Vertrag.

Wenn jemand keinen DSL Anschluß bekommt, kann er ja vor Gericht dagegen klagen.
Nein - wieso auch? Gibt es ein gesetzlich verbrieftes Recht auf DSL in Deutschland?

Wenn jemand vom Vermieter gemobbt wird, kann er sich ja eine neue Wohnung suchen.
Siehe oben. Wenn Dir Dein Vermieter aber anbietet, Du nimmst 1.000,- EUR und suchst Dir eine andere Wohnung, dann kannst Du das annehmen, mußt aber nicht. Dann wird Dir der Vemieter aber fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen. Und er wird sicher nicht auf die Idee kommen, Dir vorher noch eine zweite oder eine größere Wohnung im Haus anzubieten und wird ein solches Mietgesuch von Dir auch dankend ablehnen...

Wenn jemand durch einen Ärztepfusch Schaden erleidet, kann er diesen ja verklagen und sich einen neuen suchen.
Genau. So ist die Gesetzeslage. Aber was hat das mit 1&1 zu tun?

Immerhin wird hier ein Vertragspartner über die Hintertür rausgedrückt, auch wenn er dafür 100 Euro bekommt.Vielleicht ist derjenige ja mit den Vetragsbedingungen zufrieden und will gar nicht kündigen...?
Er wird nicht hinausgedrückt, er bekommt ein Angebot zur vorzeitigen Vertragsauflösung. Nimmt er das nicht an, dann läuft der Vertrag seine Laufzeit (12 Monate) noch zu Ende und wird dann sicherlich nicht von 1&1 verlängert. Sind sie ja auch nicht zu verpflichtet, siehe oben. Dieses Kündigungsrecht hat 1&1 immer - und müsste dann noch nicht einmal Gründe nennen. Sieh diese 100,- EUR also als ein gutes Angebot, die Hardware kannst Du ebenfalls behalten. Nach einem Jahr ständest Du sonst ohne Anschluß und ohne 100,- EUR da.

Ich denke also, das Du ein wenig Theorie und Praxis verwechselst.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge.
Nur müsste man erst einmal Recht haben... ;)
 
Noch einmal: Der Kunde MUSS ja nicht kündigen! Du unterstellst in deiner ganzen Argumentation, dass der Kunde kündigen müsse oder aber außerordentlich gekündigt werde - ersteres schlicht falsch und letzters nicht bewiesen und bis dato habe ich auch keinen Fall diesbezüglich gehört (und selbst wenn, dann auf Grund der Klausel in den AGB zumindest denkbar möglich).

Der Vertragspartner wird auch nicht über die Hintertür rausgedrückt: Du hast die freie Wahl zu sagen: Ich nehme die 100,- und gehe zu Congster, T-Online, 3U, Freenet, QSC, Tiscali und viele viele andere oder du sagst: Ich bleibe bei Ihnen weil mir ihre Vertragsbedingungen gefallen, in meinem bisherigen Tarif und jedenfalls bis zum Ablauf der normalen Vertragslaufzeit (i.v.F. 12 Monate). Das ist doch deine ureigenste freie Entscheidung. Jeder wie er will.

Wir wissen ja alle, das Provider sich gegenseitig
blockieren.Und das könnte bei einem Wechsel bedeuteten, das
man lange auf einen neuen DSL Anschluß wartet.

Ich weiß das nicht. Mein Bruder ist vor 4 Wochen ohne Probleme von Tiscali zu 3 U gewechselt. Du argumentierst permanent mit pauschalen Behauptungen oder im Konjunktiv.

Du hast doch Handlungsfreiheit und Wahlfreiheit. Du kannst zu Freenet gehen, zu T-Online, zu Congster, zu QSC, zu 3U, zu..... Keiner zwingt dich dazu, bei 1&1 Kunde zu bleiben oder zu werden. Zwischen den Anbietern, die auf dem DSL-Anschluss von der Telekom aufbauen (und das sind die meisten) kannst du frei wählen. Und das sind eben nicht nur - wie von dir dargestellt - "Big T und ... 1&1". Wenn du nicht mehr kennen solltest, dann bietet teltarif.de eine gute Übersicht. Aber deine (bewusste) Verkürzung/Darstellung, dass es nur 2 DSL-Provider in diesem Land geben würde ist schlicht falsch. Wenn es so wäre, dann sähe unsere Diskussion sicher anders aus - so ist es aber nunmal nicht.


Wenn jemand auf der Arbeit gemobbt wird, kann er sich ja eine neue Arbeit
suchen.
Kann er auch - natürlich kann er aber auf Grund spezieller Schutzvorschriften auch hiergegen vorgehen.

Wenn jemand ein Montags-Auto kauft, kann er es ja zurückgeben.
Gewährleistungsrecht: Nachbesserung, Wandlung Genau so sieht es der Gesetzgeber vor.


Wenn jemand keinen DSL Anschluß bekommt, kann er ja vor Gericht dagegen klagen.
Kann er nicht, weil niemand einen rechtlichen Anspruch darauf hat, dass ihm ein Dritter einen DSL Anschluss zur Verfügung stellt (Vertragsfreiheit). Du bist ja auch nicht verpflichtet, mir deine Arbeitskraft kostenlos oder auch zu 5,- / h zur Verfügung zu stellen, oder?

Wenn jemand vom Vermieter gemobbt wird, kann er sich ja eine neue
Wohnung suchen.
Kann er auch, aber natürlich kann er auf Grund spezieller §§ auch z.B. Mietminderung geltend machen. Apropos, was ist denn Mobbing genau nach deiner Vorstellung - weniger pauschal als mehr konkret zu diskutieren wäre m.E. sinnvoller.

Wenn jemand durch einen Ärztepfusch Schaden erleidet, kann er diesen ja
verklagen und sich einen neuen suchen.
Ja so ist es, dafür gibt es Schadensersatz. Und natürlich kann er auch weiterhin zum selben Arzt gehen - das ist ja jedem seine freie Entscheidung (nur: wer wird das machen?).



Ich denke, rechtlich ist jetzt alles gesagt - zumal wir diese Diskussion schon in anderen Threads geführt haben. Mir ging es mehr darum, mal ein wenig rechtliches Licht ins Dunkel zu bringen und schlicht falsche Behauptungen (wie mit dem Wirts-Wasser-Fall) richtig zu stellen.
 
Zum vorletzten Punkt von wichard: Die 100 ¤ sind kein gutes Angebot, denn die gehen ja schon für die Neubeauftragung des neuen DSL Anschlusses drauf. Zudem ist keinesfalls sichergestellt, dass der Anschluss ohne Verzögerung, und damit Nachteil für den Kunden umgeschaltet werden kann.

Ich meinte damit, das jedes Glas Wasser pünktlich und sofort bezahlt wird, daß es eigentlich ja schon bezahlt ist (deshalb sprach ich ja auch von einer Glas Wasser Flat) und somit kann mir der Wirt den Abschluss des Kaufvertrages nicht verwehren, da gar kein Vertrag mehr geschlossen wird, sondern die vertraglich beschlossene Leistung zu erbringen ist. Und da nervt er rum und erzählt mir, dass er mir ne Tüte Chips (100 ¤) anbietet, wenn ich kein Wasser mehr trinke. Er will also, wenn ich zustimme, raus aus seinem Vertrag. In einer Kneipe, in der mir sowas angeboten wird, würde ich einen solchen Vertrag sicherlich nicht mehr machen, zudem würde ich allen Bekannten von einem solchen Vertrag dort abraten und den Vertrag selbst würde ich gerade dann wegen diesem Angebot, vor allem wenn es wirklich schon bei lächerlichen 20 GB im Schnitt kommt auskosten und mal schön viel Wasser saufen bis ich platze.

Nochmal, gegen das rechtliche Vorgehen im einzelnen habe ich nichts einzuwenden, das Ganze halte ich wie gesagt aber für moralisch fragwürdig und in Verbindung mit der irreführenden Werbung eventuell auch für Unrecht.

Meine Auffassung ist folgende:
1. Ich habe das Recht Auto zu fahren. (Verträge anzubieten und abzuschliessen)
2. Ich habe das Recht zu Bremsen. (Verträge kündigen, wenn gegen die Vertragsbedingungen verstossen wird)
3. Wenn ich auf freier Autobahnstrecke leicht Bremse und einen Unfall verursache und dabei nur aus dem Grund gebremst habe um den Unfall zu verursachen, handele ich widerrechtlich. Mir das Nachzuweisen wird dem Unfallgegner aber schwer fallen. (Kündigungsangebot ohne verletzung einer Vertragsbedingung mit der Suggestion, dass der Kunde was falsch macht)
 
Bozo schrieb:
Zum vorletzten Punkt von wichard: Die 100 ¤ sind kein gutes Angebot, denn die gehen ja schon für die Neubeauftragung des neuen DSL Anschlusses drauf. Zudem ist keinesfalls sichergestellt, dass der Anschluss ohne Verzögerung, und damit Nachteil für den Kunden umgeschaltet werden kann.
Wo ist der Unterschied bei der Neubeauftragung nach einem "Rauswurf" durch 1&1 und nach einer normalen, fristgerechten Kündigung? Gibt es den Neuanschluß im zweiten Fall kostenlos?

Bozo schrieb:
3. Wenn ich auf freier Autobahnstrecke leicht Bremse und einen Unfall verursache und dabei nur aus dem Grund gebremst habe um den Unfall zu verursachen, handele ich widerrechtlich.
Wenn Du also auf Anschlag alles saugst, was Dir unter die Finger kommt, um 1&1 zu "schädigen", handelst Du also nicht widerrechtlich?

Du bist ja auch nicht verpflichtet, mir deine Arbeitskraft kostenlos oder auch zu 5,- / h zur Verfügung zu stellen, oder?
Das Argument ist in Zeiten von Hartz IV allerdings nicht das Beste... ;)
Ansonsten: 2 Doofe, ein Gedankengang...
 
Hallo zusammen,

hier gibt es nicht zu rütteln, rein rechtlich bewegt sich 1und1 da auf der sicheren Seite.
Mit 2 kleinen Außnahmen:
In den AGB's (die ja gern ohne Info geändert werden :D) steht ein Recht alle 30 Tage in einen neuen Tarif wechseln zu können. Darauf könnte man sich berufen wenn sie das verweigern.
Wettbewerbsrechtlich bewegt sich 1und1 auf äußerst dünnem Eis und es würde mich nicht wundern wenn dort bald ein Donnerwetter gibt. Denn mit der aggresiven Werbung die dann bei genauerer Betrachtung meilenweit vom ist-Zustand weg ist, werden sich einige Konkurenten das Spiel sehr genau anschauen und ggfs eingreifen. Denn bei einer solchen aggressiven Werbung ist es nicht mehr ganz so einfach mit der Vertragsfreiheit, da stößt man sehr sehr schnell an die Grenzen des Wettbewerbsrechts. Denn ich habe noch in keiner Werbung von 1und1 gelesen das sie sich vorbehalten Kunden mit hohem Traffik-Aufkommen nicht zu nehmen, aber genau das müssten Sie um wettbewerbsrechtlich nicht mit total runtergelassenen Hosen dazustehen. Dies ist aber leider nicht von Kunden sondern nur von Konkurenten einklagbar.

Was das Verhalten von 1und1 vor allem in letzer Zeit angeht, muss ich sagen das sich 1und1 innerhalb eines Jahres vom Top-Provider zu einer Lachnummer gemacht hat. Bestandskunden grob zu verarschen, ellenlange Wartezeiten mit abwälzen der Probleme auf den Kunden, unfreundliche, inkompetente Hotline, dies war nach 5 Jahren der Grund 1und1 sehr schnell den Rücken zu kehren. Mit diesem Verfahren hat man zwar die "Unternehmensnachricht" rausgeben können ein bomben Neukundengeschäft gemacht zu habe, auf längere Zeit spielt hier 1und1 aber mit Ihrem Ruf, und wenn der dahin ist, wird es mehr als schwer den wiederherzustellen.

1und1 sollte sich sehr sehr bald wieder auf die Kunden konzentrieren, und nicht auf Ihre Aktionäre. Denn die wollen nur Geld sehen, die Kunden zahlen es. Poweruser (so man Leute mit 60 GB/Monat dazu zählen kann :D) gehören nun mal zu einer Mischkalkulation, wenn alle nur 20 GB verbrauchen würden, bräuchte niemand eine Flatrate. Und im nächsten Jahr wird sich diese Lage enorm zuspitzen. Dank Bandbreitenzuwachs im DSL (16-25 MBit) und neuen Medieninhalten (VideoOnDemand, Onlinevideothek, Spielvertrieb usw usw.) werden die Übertragungsvolumen im nächsten Jahr dramatisch ansteigen (wie eigendlich jedes Jahr :D).

Übrigens weil hier der Passus von wegen Übermäßiger Serverbelastung gefallen ist. Den kann man gar nicht so dehnen das er passen würde. Oder würdet Ihr eine Auslastung von nicht mal 5 % (6,5 MBit Up/down pro Sekunde = 70 GByte/Tag = 2,1 TByte/Monat) als übermäßig sehen, ein Richter sicherlich nicht :D.

Grüße

Rivendel
 
Noch ein kleiner Nachtrag meinerseits: Laut AGB hätte 1&1 noch eine viel elegantere Möglichkeit, einen Kunden aus seinem Vertrag zu bekommen:

1&1 AGB schrieb:
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. [...]
Sie könnten Dir also eine Tariferhöhung "anbieten", die Du natürlich nicht akzeptieren mußt (Sonderkündigungsrecht). Damit ständest Du dann ebenfalls vor Ablauf der Vertragslaufzeit ohne Anschluß da - und ohne die 100,- EUR... ;)

Edit: @RobertHerter - den Passus des Tarifwechsels alle 30 Tage habe ich gerade nicht finden können. Kannst Du mir die Stelle kurz angeben? Danke!
 
wichard schrieb:
Wo ist der Unterschied bei der Neubeauftragung nach einem "Rauswurf" durch 1&1 und nach einer normalen, fristgerechten Kündigung? Gibt es den Neuanschluß im zweiten Fall kostenlos?

Der Unterschied liegt darin, dass in 12 Monaten viel Wasser den Berg runter fliesst und es bis dahin eventuell eine Möglichkeit gibt von resale kostengünstig wieder zu T-com zurückzuwechseln. Mit lächerlichen 100 ¤ können die mich jedenfalls nicht ködern (wenn sie es denn überhaupt wollten)

wichard schrieb:
Wenn Du also auf Anschlag alles saugst, was Dir unter die Finger kommt, um 1&1 zu "schädigen", handelst Du also nicht widerrechtlich?

Nein, wieso? Wie RobertHerter sehr richtig behauptet, dürfte ich laut Vertrag und Werbung ca 2,1 Terrabyte pro Monat saugen. Basta. Darin ist nichts widrrechtliches sondern nur die Ausschöpfung der mir vertraglich zugesicherten Leistung.

Und auch ich bin seiner Meinung, dass es da bald krachen wird.
 
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