Vertrag trotz Widerruf bei 1und1 :mad:

bin-wech

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Hallo Gemeinde - ich muß nun doch mal mein Erlebtes über 1und1 hier zum besten geben.

Vor einiger Zeit( 02.10.2008) hat ein Bekannter auf meine Empfehlung hin bei 1und1 einen Komplettanschluß auf seine Wohnung beauftragt.
In der Bestellung wurde eine Schaltung per 03.11.2008 bestellt.

Nach kurzer Zeit habe ich festgestellt, dass sein Vertrag bei der Telekom noch ca. 1,5 Jahre läuft und die Telekom schon den Auftrag der Schaltung auf die neue Adresse angeordnet hat.

Nun haben wir umgehend 6 Tage nachdem die Bestätigungs-Mail von 1und1 kam einen Widerruf geschrieben und per Einschreiben verschickt. 3 Tage später erhielt mein Bekannter eine E-Mail von 1und1 in der Stand:

Sie haben uns um Stornierung Ihres Auftrages bei 1&1 gebeten.

Bei der Beauftragung von 1&1 Doppel-FLAT 16.000 haben Sie sich für eine schnellstmögliche Schaltung des 1&1 Netzanschlusses entschieden. Damit haben Sie uns beauftragt, die Schaltung Ihrer DSL Leitung noch während der laufenden Frist für Ihr Widerrufsrecht sofort auszuführen.

Wir haben daher auf Ihren Wunsch vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung begonnen und Ihren Auftrag zur Schaltung eines 1&1 Netzanschlusses an unsere Technologiepartner übermittelt. Ein Widerruf Ihres Auftrages ist daher nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie dazu unsere Widerrufsbelehrung:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.)."

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass uns die Stornierung Ihres Auftrags nach den hier bereits getätigten Aufwendungen nicht mehr möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG

Naja, was solls, dachte ich, ist mit Sicherheit ein Versehen von 1und1.
Dort angerufen und denen die Geschichte erklärt. Hier wurde mir auch bestätigt, dass im System bei denen ein Termin für die Bestellung eingegeben ist. Die Dame sagte, ich solle nochmals eine Mail mit der Erklärung senden.
Gesagt - getan Inzwischen sind es glaub ich schon 6 E-Mails an 1und1 gewesen. Auch die Hardware wurde nach dem Widerruf von dem Bekannten Annahme verweigert.

Die Antwort ist aber immer die selbe

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie wir Ihnen bereits im letzten Schreiben mitgeteilt haben, können wir einer Stornierung Ihres Vertrages nicht zustimmen.

Die Gründe hierfür haben wir Ihnen in den vorangegangenen Schreiben nahe gebracht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine weitere Stellungnahme zu diesem Sachverhalt geben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Vertragskundenservice
1&1 Internet AG

1und1 ist nun stur und besteht auf den Vertrag obwohl die Hotline mehrfach bestätigt hat, dass es eine Terminbestellung war.
Leider ist es ja so, dass man in der Bestellbestätigung welche man sich ausdrucken kann, kein vermerk von Termin oder Schnellstmöglich drin steht. Dies scheint 1und1 nun ausnutzen zu wollen.

Wer hat so etwas schon einmal gehabt und was kann mein Bekannter dagegen tun?
Ist ist ja auch so, dass in der neuen Wohnung nun die Telekom schon auf der Leitung ist.
 
Völlig korrekt was 1 & 1 schreibt.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Terminwunsch.
Alex
 
keine Panik, 1&1 muß halt warten bis der T-Vertrag ausläuft
 
Hallo,

nee, das müssen sie nicht. Sie können problemlos über einen alternativen Carrier eine neue Leitung schalten. Wenn ein Neuauftrag erteilt wurde, dann werden sie das auch tun.

Das mit dem Widerrufsrecht ist bei Dienstleistungsverträgen wie DSL Zugängen so eine Sache. Meistens ist es nur sehr eingeschränkt anwendbar. Von daher habt ihr ein Problem.

Das alles wäre aber wahrscheinlich noch auf Kulanz-Basis lösbar gewesen, allerdings habt ihr euch dann im Vorgehen einige dicke Böcke geleistet, die das ganze jetzt kompliziert oder sogar unmöglich machen. Z.B. hättet ihr auf keinen Fall die Annahme der HW verweigern dürfen. Damit habt ihr jeder weiteren Abwicklung bei 1&1 zunächst einen Riegel vorgeschoben. D.h., sämtliche bereits erteilten Aufträge seitens 1&1 an die Carrier werden jetzt unverändert weiterlaufen und nicht mehr storniert, da 1&1 vorläufig keinen Finger rührt, bis dieser Sachverhalt geklärt ist. Und wenn erst mal geschaltet wurde, dann gibt es garantiert kein kostenloses Zurück mehr.
 
Dann sollte 1und1 aber ein Angebot machen, wie die bereits erbrachten Vorleistungen abgegolten werden könnten (Strafzahlung). Sich einfach auf den Standpunkt stellen: "Bestellt ist bestellt - sieh zu wie 'de da wieder raus kommst" ist kundenunfreundlich.

Ja ich weiß, 1und1 und Kundenzufriedenheit - zwei Welten prallen aufeinander.
 
zu #2
Das Wiederrufsrecht erlischt laut 1und1 wenn die Schaltung sofort - frühstmögich ist und nicht bei einem Termin.

heise.de, cttv.de hat sich mit einem ähnlichen Fall schon einmal beschäftigt.
1und1 braucht bestimmt noch mehr TV Werbung.
 
zu #2
Das Wiederrufsrecht erlischt laut 1und1 wenn die Schaltung sofort -


laut 1u1 - die Antwort wie evtl. Gerichte entscheiden ist offen. ein anderer Weg als über eine Klage existiert augescnheinlichderzeit nicht um sein Widerrufsrecht durchzusetzen.
 
@ Alex50
das ist falsch - dass Widerrufsrecht erlischt bei Schaltung schnellstmöglich und das ist hier nicht der Fall gewesen

@ wodi
es wurde am 04.10 auf 03.11 bestellt - habe mich hier um 2 Tage geirrt
Bestellung habe ich abgespeichert mit dem Datum.

@ RiverSource
iss blöd gelaufen ja - aber die Hardware haben wir zurück gehen lassen nachdem der Widerruf an 1und1 raus war und bevor die Antwort von denen kam. Man denkt ja nicht das es so kpmmt.

@ all
Es wurde ja mehrfach von der Kunden- u. Vertragshotline telefonisch bestätigt das es eine Terminbestellung zum 03.11 war. Nur in den E-Mail behauptet 1und1 eben genau das Gegenteil.
Das Dumme ist eben das dieser Punkt nicht in dem Abschlußausdruck der Bestellung steht. Nun weiß ich auch warum :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
.. eine Schaltung per 03.11.2008 bestellt.

Nach kurzer Zeit habe ich festgestellt, dass sein Vertrag bei der Telekom noch ca. 1,5 Jahre läuft und die Telekom schon den Auftrag der Schaltung auf die neue Adresse angeordnet hat. ...

Wenn dabei eine Rufnummernübernahme beantragt wurde, kommt ein klares NO von der Tcom zurück und 1&1 kann den Vertrag nicht erfüllen, da keine Rufnummern- und Leitungsübernahme möglich ist. Solche Irrtümer sind normal und kein Anbieter kann eine 2. Telefonleitung erzwingen.
Daher kann man sich eigentlich locker zurücklegen und 1&1 bitten noch zu warten bis der Vorvertrag ausläuft ;)
 
1&1 hat eine sehr eigenwillge Interpretation des Widerrufsrechts.

Die einzige einigermaßen zutreffende Einschränkung, die 1&1 hier geltend machen könnte, wäre Abs. (3) 6.
über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
Und hierzu müsste 1&1 ihre Dienstleistung als "Freizeitgestaltung" interpretieren :mad:
 
Es ist halt ärgerlich, dass die Mitarbeiter der Hotline die Terminbestellung bestätigen und wenn mann das ganze dann nochmals in einer E-Mail wiedergibt, heisst es immer das es wegen Schnellstmöglicher Bestellung nicht geht.
Im übrigen hat 1und1 schon zwei mal ohne Erfolg versucht abzubuchen.
 
Dann wird es langsam Zeit, sich professionellen rechtlichen Rat einzuholen. Das kann und darf ein Forum aber nicht, also wirst Du wohl nicht umhin kommen, 100..150¤ locker zu machen, um einen RA zu kontaktieren...
 
Die Sache mit dem Häkchen "schnellstmöglich" wird hier beschrieben, http://www.hr-online.de/website/fer...p?rubrik=20530&key=standard_document_35009272

Dieser Bericht ist sehr interessant und wirklich sehenswert, zeigt er doch das 1und1 die Gesetze sehr zu ihren eigenen Gunsten auslegen. Da gibt es aber noch mehr Dinge, z.B. die Art der Kündigung, die 1und1 vertraglich vorbestimmt und vor keinem Gericht in der BRD Bestand hätten. Sagt zumindest mein Rechtsanwalt.

Escher http://www.mdr.de/escher kennt die Methoden von 1und1 zur genüge, genauso wie ich und viele andere Kunden.

Gruß
 
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