Bei einer Online-Bestellung kann man aber die AGBs nicht mehr verändern bzw. ergänzen, was handschriftlich wiederum möglich ist bzw. ich auch getan habe.
In der Regel können AGB nicht verändert werden. In vielen AGB gibt es auch eine Klausel "Nebenabreden sind ungültig". Davon abgesehen, nutzt es nichts, die AGB (=Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu ändern, denn die gelten wie der Name schon sagt nur für die allgemeine Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Anbieter. Wenn man Sonderwünsche hat, muss man die Konditionen des eigenen Vertrags ändern, in diesem Fall die Leistungsbeschreibung (in der ist geregelt, welche Leistung der Kunde im konkreten Fall vom Anbieter verlangen kann). Ich habe aber noch nie gehört, dass sich ein Anbieter darauf eingelassen hat.
Und "selbstverständlich" habe ich das Kleingedruckte gelesen, bloß leider stand/steht da nirgends was von VOIP, sonst hätte ich das reklamiert.
Bei der Online-Bestellung sind die Optionen "Komfort-Anschluss plus" und "Komfort-Anschluss classic" direkt untereinander aufgeführt und die Unterschiede erläutert. Insbesondere steht
nur bei der Option "Komfort-Anschluss classic" der eindeutige Hinweis "echtes ISDN". Bei der Option "Komfort-Anschluss plus" fehlt dieser Hinweis. Es genügt ein Mausklick, um den Komfort-Anschluss classic auszuwählen. Und vor allem kann dabei im Gegensatz zu einer mündlichen Vereinbarung nichts schiefgehen.
Es gibt aber auch Fälle, da ist der Komfort-Anschluss classic gar nicht verfügbar. Vielleicht ist das bei dir der Fall und auch der Grund, warum man deinen Wunsch nach echtem ISDN nicht berücksichtigt hat. Du kannst das nochmal nachprüfen, indem du den Online-Bestellprozess für deinen Anschluss nochmal durchläufst (natürlich nicht bis zum Ende, du willst ja nicht noch einen Anschluss bestellen
). Im Verlauf des Bestellprozesses müssten dir die Komfort-Optionen unter dem Reiter "Paket Wählen -> Festnetz" angeboten werden.
Mir geht es bei dem ISDN-Anschluß um drei Sachen:
1. Ich möchte auch telefonieren können, wenn das Internet nicht geht.
Das klappt.
2. Ich will die Stromkosten sparen, die eine Easybox verursacht (20-30 Euro im Jahr werden es sein.)
Das klappt nicht. Die Easybox stellt auch Telefoniefunktionen bereit. Wenn man sie abschaltet, kann man nicht telefonieren und ist natürlich auch nicht telefonisch erreichbar. Man kann allerdings auf die Easybox verzichten und stattdessen nur einen DSL-Router anschließen. Den kann man dann bei Nichtgebrauch abschalten. Um trotzdem telefonisch erreichbar zu bleiben, muss dann aber ein ISDN-Telefon angeschlossen werden, denn bei einem DSL-Router fehlt der ISDN-/Analog-Wandler, den die Easybox mitbringt. Ein solcher Wandler wird zwingend benötigt, wenn man ein analoges Telefon an einem ISDN-Anschluss betreiben will.
3. Außerdem behagt es mir nicht, außer Haus zu sein und Geräte stromtechnisch unter Spannung lassen zu müssen, bin mir nämlich nicht sicher, ob das von der Hausratversicherung abgedeckt ist, wenn so eine Easybox einen Kurzschluß hat und einen Brand verursacht.
Bei Kühlschrank und Therme ist das der Fall.
Wenn ein elektrisches Gerät einen Brand verursacht, greift die Produkthaftung des Herstellers. Bei sachgerechter Verwendung geraten VDE-gerechte elektrische Geräte aber nur sehr selten in Brand. Und es ist davon auszugehen, dass die Easyboxen die VDE-Vorschriften einhalten.
Grüßle
Der Mikrogigant