Vodafone schickt Rechnung für Mietrouter ohne Rücksendeaufforderung

Charlies Tante

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Ich habe mir das schon gedacht nach all den Ärgernissen mit Vodafone:

Nachdem mein Vertrag mit Vodafone im August ausgelaufen war, flattert nun eine Rechnung über 194 EUR ins Haus für die gemietete Fritz!Box 7490.
Eine Aufforderung bzw. einen Hinweis zur Rücksendung mit der Box mit der Angabe der Versandadresse habe ich nach Ablauf des Vertrages, also
vor der Zusendung dieser Rechnung, nicht erhalten.

Natürlich will man auch gleich abbuchen. Ich werde dieser Rechnung widersprechen. Hat jemand hier diesbezüglich Erfahrungen mit dem "kundenfreundlichen"
Gebahren dieser Firma?
 
Aufforderung ist nur freundlicher Hinweis, Rest ergibt sich aus den AGB mit unaufgefordert auf eigene Portokosten zurückzusenden.
 
Schick die Box jetzt zurück und hoff das beste
 
Vielleicht hat er sie aber schon verkauft.
Natürlich nicht für 194€ und jetzt trauert er um die Differenz.
 
Ich versteh eh nicht weshalb man sich teuer einen Router mietet
Das 1+1 Modell ist okay, aber ansonsten
 
Kein schlechtes Geschäft, für ein über 2(?) Jahre gemietetes Gerät nochmal den Neupreis einzufordern, das traut man sich nicht mal beim Autoleasing. Aber Vertrag ist Vertrag.
Vorher rechnen hätte sich gerechnet.

vodafone schreibt übrigens in seiner Preisliste https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf von "Überlassungsgebühr bei Nichtrückgabe –Router", womit dann endlich das unsägliche "Unterschlagung"-Gesabbel Geschichte wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es, die Anbieter machen da auch Teils ne Option draus, dass dann für den Tarif zahlst, obwohl diese Option zwingend ist für die Hardware. Und dann wird noch mehr an Option gebunden wie zweite Telefonleitung oder Rufnummer usw.
 
Bei Kabelanbietern wird auch gern mal vergessen, dass Hardware fristgerecht zurückgeschickt wurde. Dann wir einfach vom Konto abgebucht
Es hatte Wochen gedauert bis deren Mahnung aufgehört haben ^^
 
Lastschrift kannst zurückbuchen lassen, und Mahnung in Tonne werfen wenn den mitgeteilt hast dass Hardware bei denen zurück ist. Am besten per Mail oder Fax, und Beleg vom Paketdienst aufbewahren.
 
Hlft nichts gegen ne Flut an Mahnungen
 
Ist eigentlich ganz normal.
Mein ehemaliger, seit 2 Jahren insolventer Stromanbieter behauptet noch heute ich würd ihm Geld schulden.
Das System dahinter ist aber immer das gleiche: Die Leute nerven bis sie für etwas bezahlen was sie nicht müssten
 
Nun mal ein Update und ein paar Antworten auf die Mutmaßungen und Ansichten hier im Thread:
Ich habe die 7490 vor 3,5 Jahren, nicht gekauft, weil diese damals bei Vertragsabschluss mit Vodafone nicht ohne eine kräftige Zuzahlung
zu bekommen war. Auch die Telekom wollte mir bei der gezwungenen Anschlussumstellung auf das NGN keine 7490 als langjährigen Kunden
zur Verfügung stellen. Daher war die Miete die für mich günstigste Lösung.

Mit dem Wechsel des Providers habe ich mir eine 7530 gekauft, etwas teurer als die Routergutschrift, aber günstiger, als etwas zu mieten.

Die Aufforderung zur Rücksendung war nur der Kündigungsbestätigung von Mai (Vertrragsende im August) im PDF mit angehängt, also nach runter scrollen sichtbar.
Dort stand aber kein "Kaufpreis" bei Nicht-Rückgabe. Dieser ist nur online in irgendwelchen Dokumenten sichtbar.

Ob ich mit der vergessenen, zeitnahen Rücksendung gleich einen Kaufvertrag abegeschlossen habe? Oder ob Vodafone nicht vor Rechnungsstellung die Rücksendung
hätte mahnen müssen? Ob ein Rechnungsbetrag quasi in Höhe des Neupreises angemessen ist für den Vodafone entstandenen Schaden? Keine Ahnung ich bin kein Jurist.

Wie dem auch sei, ich habe bei Vodafone angerufen, und man war mir gegenüber kulant und hat die Rücksendung der Box gestattet.
 
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@fda89 So ist es, es wird immer probiert, selbst wenn Forderung verjährt ist und so, wenn Zahlst obwohl nicht musst, ist dein Geld weg.

@Charlies Tante Hast auch zur FB kein Kaufvertrag abgeschlossen, dieses ist ein Schadenersatz, da du gem. AGB nicht zurückgesendet hast. In wie weit dieser angemessen ist, müsste man tatsächlich mal prüfen lassen, aber dieses wird wohl kaum wer Gerichtlich prüfen lassen, genau wie bei so manchen bei 1&1 und co.

Daher können Anbieter einfach machen, nach dem Motto, wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Also sowas hab ich bisher auch noch nie in der Art mitbekommen.
Finde ich ja schon recht dreist.

Immerhin wurde jetzt geduldet, dass die Rücksendung akzeptiert wurde.
Allerdings sollte bei einem geliehenen Router bei Beendigung des Vertrages mitgeteilt werden, dass der Router bis zum vereinbarten Tag X zurück gesendet werden darf.
So war es bei mir bisher jedes Mal, und ich hatte schon einige Wechsel.
 
bei einem geliehenen Router ... mitgeteilt werden, dass der Router bis zum vereinbarten Tag X zurück gesendet werden darf.
Warum? hast ihn ja nicht gekauft sondern gemietet. Und den Vertrag hast du wohl selbst gekündigt. Die Fristen stehen in der AGB
 
Was mich an der Vorgehensweise stört (und das betrifft ja wohl auch andere Anbieter), möchte ich an Hand eines Gleichnisses verdeutlichen:
Ein Mieter kündigt seine Wohnung, übergibt diese aber erst 1-2 Monate später an den Vermieter. Sicherlich kann der Vermieter verlangen,
dass ihm für diese Zeit die Miete nebst Nebenkosten, sowie ein angemessener Schadenersatz gezahlt werden. Letzteren muss er dazu sicher entsprechend belegen.
Er kann aber nicht eine Rechnung schicken mit einem selbst festgelegten (Neu-) Kaufpreis der Wohnung, selbst wenn es im Kleingedruckten des Mietvertrages so erwähnt wird.
 
So ist es, denn der Schadenersatz ist eben Schadenersatz und kein Kaufvertrag.

Und wer meint der Schadenersatz ist nicht angemessen, muss die Forderung entsprechend anfechten, und ggf. auch vor Gericht prüfen lassen.
 
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