AndreR
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Was denn genau?florianr schrieb:@AndreR
Sorry aber was Du hier schreibst ist schlicht weg falsch! (Und gefährlich!)
Niemand streitet hier ab, dass dies vor Gericht anders ausgehen würde, schon allein, weil in Deutschland bekanntermaßen Recht haben nicht zwingendermaßen Recht bekommen bedeuten muss.florianr schrieb:Ich will ja nicht behaupten ich wüsste, wie so eine Angelegenheit vor Gericht ausgeht, aber so eindeutig, wie Du es darstellst ist die Lage in keinem Fall!
Ich hab mich jetzt nur an dein Beispiel gehalten, wenn die TAL absäuft, ist in aller Regel absolut garnichts mehr möglich. Wie gesagt, für einen funktionierenden Telefonanschluss ist der Kunde verantwortlich.florianr schrieb:Und Deine Ausführungen bezüglich der TAL sind haarsträubend, Sofern Telefonie möglich ist, ist im Verhältnis T-Com Kunde alles in Ordnung,
Gut, dann für den Einzelfall, dass nur der DSL Teil betroffen ist: Punkt 9.1 der AGBflorianr schrieb:sofern durch Beschädigung der TAL DSL gestört ist, ist es Sache von 1und1 sich darum zu kümmern!! Punkt 3 der AGB sagt dazu nichts aus.
Dies betrifft NUR und AUSSCHLIEßLICH einen Zeitpunkt VOR Zustandekommen des Vertrages. In diesem Fall besteht der Vertrag schon und die vertragliche Leistungsbeschreibung KANN ERBRACHT werden.florianr schrieb:Auch 2.3 der AGB verweist nur auf die Leistungsbeschreibung, die wie bereits mehrfach gesagt, dass abweichende Geschwindigkeiten nur auf Wunsch des Kunden geschaltet werden!
Wieso? Ich habe mich damit einverstanden erklärt einen Sack Äpfel mit einer Menge X, jedoch nicht mehr als 5kg zu einem Festpreis zu kaufen. Natürlich ist es mies vom bauer nur 500g reinzupacken, keine Frage. Hier wäre jetzt zu klären: ist der Bauer technisch in der Lage mehr reinzutun? Was wenn er nur 500g hat? Was wenn der Sack nur 500g fasst?florianr schrieb:Und was das Beispiel mit den Äpfeln anbelangt, dies ist genauso auszulegen, wie ich oben Geschrieben habe, es kommt nicht ein Vertrag über Äpfel bis zu 5 kg zustande, sondern über Äpfel, 4-5 kg (oder eine ähnliche Spanne, das hängt natürlich vom Einzelfall ab). Und damit eben nicht erfüllt.
1&1 könnte ja nicht mal mehr schalten, selbst wenn sie wollten!