Rein rechtlich beginnt ein Vertrag, wenn auf beiden Seiten die vollen Vertragsbedingungen erfüllt sind. Ich selbst war so dumm, und habe mich mit der Sofortanmeldung 30 Minuten nach Bestellung bei 1&1 eingeloggt. Ich konnte sofort die Telefonflat und die Internetflat nutzen. Leider sind von 1&1 nach 6 Wochen noch nicht alle Vertragsbedingungen erfüllt worden, es wurde aber sofort der volle Rechnungsbetrag abgebucht (nun schon das 2. Mal). Ich habe jetzt auf Anraten eines Anwaltes eine detaillierte Aufstellung der Kostennote verlangt (per Fax), wo die einzelnen Posten (Internetflat, Telefonflat, Movieflat, Hardware und DSL-Anschluss) kostenmäßig aufgeführt sind. Die Beträge der noch nicht geleisteten Leistungen werde ich zurückrechnen.
Jeder ebay-Verkäufer würde bei solchen Geschäftspraktiken (Ware trotz Werbung nicht auf Lager, fehlende Kommunikation) schon entsprechende Konsequenzen (Anzeige) zu tragen haben.
Gruß digi1