Zwanzigeinundzwanzig
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Wenn man beim Widerspruch sehr deutlich macht, dass der geschlossene Vertrag für beide Seiten bindend ist, werden sie die Erhöhung zurücknehmen (müssen).Wenn sie deinen Widerspruch akzeptieren, ist das OK.
Alternativ die Sonderkündigung aussprechen und notfalls, wenn kein vernünftiges Angebot kommt, die Sonderkündigung zurückziehen und erst dann den Widerspruch aussprechen...
Dabei nur die Fristen beachten.