[Sammlung] Aktuelle Konditionen für DSL-Vertragsverlängerung

So Nochmal angerufen. DSL 100 im 13 Monat 12 x 24,99 Euro dann 44,99 Euro. Auf meine Ablehnung des Repeaters bekam ich die Mobilflat. Alles kurz und schmerzlos.
 
Folgende Situation:

Im Mai habe ich für den Anschluss meiner Mutter DSL 50 Mbit für 12x für 17,99 Euro, danach 39,99 Euro verlängert. Nun habe ich von 1&1 die "lustige" 3 Euro Preisanpassung per Mail erhalten und sie bzw. wir können bis 07.11. Einspruch einlegen. Der Grundpreis soll dann statt 39,99 Euro nun 42,99 Euro betragen. Wenn ich es richtig verstehe, gilt das auch für den rabattierten Preis (also statt 17,99 Euro dann 20,99 Euro).

Wir haben eigentlich nicht vor 1&1 komplett zu kündigen aber ich finde das Vorgehen mehr als Frech eine einseitige Preisanpassung einfach so den Leuten zuzuschicken trotz der 24-Monate Vertragsbindung. Was würdet ihr machen?
 
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.... ich meine sogar die Antwort schon mehrmals gelesen zu haben....
Wie wäre es mit Widerspruch?
 
... Oder anrufen... oder die 3 Euro akzeptieren, wenn man ohnehin keinen Komplettwchsel möchte. Das sind doch die "logischen" Möglichkeiten.
 
Anders geht es nicht. Lass aber nicht unbedingt durchblicken, dass Du eigentlich keinen Komplettwechsel möchtest. Das müssen die ja nicht wissen.
 
Ja ich muss mir noch einen Text überlegen. Ich fand deinen Vorschlag ein paar Seiten vorher gar nicht so schlecht, würde den aber vermutlich nicht ganz so "drastisch" formulieren.
 
Anders geht es nicht. Lass aber nicht unbedingt durchblicken, dass Du eigentlich keinen Komplettwechsel möchtest. Das müssen die ja nicht wissen.

Könnte man nicht jedem von der Preiserhöhung Betroffenen generell empfehlen, zu sonderkündigen - für die maximale "Drohkulisse"?

Eigentlich ist das ja kein großes Risiko, weil man die Kündigung im schlimmsten Fall im Account stornieren kann.
 
Das kann natürlich sein.

Vielleicht läuft es da anders als bei der Stornierung einer "vorgemerkten Kündigung". Bei der reicht ja ein Klick auf "stornieren" und sie wird sofort automatisch rückgängig gemacht.
 
Einen betreuten Vertrag verlängert (per Chat, obwohl 1und1 erst unbedingt telefonieren wollte):
DSL 50 im 13. Monat 12 x 23,99 Euro dann 39,99 Euro. Homeserver+ (7630) für 6,99 EUR / Monat (wollte ich gern haben). Mobilflat gab es auch dazu. Vertragsstart: sofort, Repeater wollte ich nicht unbedingt und habe deshalb nicht gefragt.
 
Bedingt durch die Tatsache, dass man die Routeroption wohl mindestens 24 Monate laufen lassen muss wäre der Einmalkauf des Routers vielleicht wirtschaftlich besser gewesen. Andererseits hast Du durch die Routeroption jetzt ordentlich Cloud-Speicher, der eigentlich erhalten bleiben sollte, wenn die Routeroption mal gekündigt ist.
 
würde den aber vermutlich nicht ganz so "drastisch" formulieren.
Das kann man gar nicht drastisch genug formulieren. Es handelt sich bei 1&1 ganz eindeutig um vertragswidriges Verhalten. Der Vertrag gilt für beide Seiten.
Wobei man dazu sagen muss dass das Kulanz von 1&1 ist. Ein Anrecht darauf hat man nicht
Wie kommst du da drauf? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die jederzeit widerrufen werden kann. Nur bitte nicht zu spät, wenn der Prozess in den letzten Tagen einmal läuft besteht die Gefahr der Unterbrechung...
 
Es handelt sich bei 1&1 ganz eindeutig um vertragswidriges Verhalten.
Das kann man so nicht pauschal sagen. Die Regelung ist in den AGB veränkert und nicht generell ungültig, das haben auch Gerichte schon bestätigt. Wenn sie Preissteigerungen weitergeben müssen sie eigentlich auch Preissenkungen weitergeben. Dafür müssten sie aber auch ihre Preiskalkulationen öffentlich machen dass man das nachprüfen kann. Es dürfte sehr dünnes Eis für 1&1 sein wenn das ganze wirklich mal vor Gericht landen würde. Aber das kann man vorher nie genau wissen.

Wie kommst du da drauf? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung ...
Ja und genau deshalb wird sie wirksam wenn sie beim Vertragspartner eingeht.
§130 BGB
Eine einmal ausgesprochene Kündigung lässt sich eigentlich nicht Rückgängig machen.
 
Die Regelung ist in den AGB veränkert
Wo? und wie? Vor einigen Seiten hatte hier jemand die Mail wiedergegeben. Interessant war, dass zwar der Paragraph der TKG genannt, aber nur allgemein auf die AGB verwiesen wurde...
Nach meiner Erinnerung darf der Preis nur bei Erhöhung der Umsatzsteuer angepasst werden.
 
Zitat aus der Email:

Das ändert sich für Sie

Auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) passen wir den Preis für Ihren Internetanschluss 1&1 DSL 50 an. Ab dem 07.11.2026 beträgt Ihr monatlicher Grundpreis 42,99 EUR statt bisher 39,99 EUR.

Die Anpassung beläuft sich also auf 3,- EUR je Monat.

Ihr Vertrag läuft zu den vorgenannten Konditionen weiter. Sie müssen nichts weiter tun. Sollten Sie aktuell von Rabatten profitieren, gelten diese für den vereinbarten Zeitraum selbstverständlich weiter.

Falls Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum 07.11.2026, außerordentlich kündigen. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung ist auch telefonisch möglich.
 
Wo? und wie? Vor einigen Seiten hatte hier jemand die Mail wiedergegeben. Interessant war, dass zwar der Paragraph der TKG genannt, aber nur allgemein auf die AGB verwiesen wurde...
Nach meiner Erinnerung darf der Preis nur bei Erhöhung der Umsatzsteuer angepasst werden.

Bei mir kam das als Antwort auf meinen Widerruf:

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zu den Hintergründen:

1. AGB-Klausel & Fassung:
Die Preisanpassung stützt sich auf Ziffer 10.1 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ("Änderung der Preise) in Verbindung mit § 315 BGB. Die AGB finden sie unter www.1und1.de/agb

2. Voraussetzungen & Gründe:
Gemäß Ziffer 10.1 und 10.2 unserer AGB ist eine Anpassung berechtigt, wenn sich die Gesamtkosten für die Leistungserbringung verändern. In unserem Fall durch gestiegene Aufwendungen für Energiekosten, den Betrieb und Ausbau der Netzinfrastruktur.

3. Gesetzlicher Rahmen & Sonderkündigungsrecht:
Wie in Ziffer 10.3 der AGB sowie in § 57 Abs. 1 TKG geregelt, steht Ihnen im Falle einer Preisänderung ein fristloses, kostenfreies Sonderkündigungsrecht zu.
 
10.1 1&1 ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Berechnung des vereinbarten Preises maßgeblich sind.

Dabei sind natürlich nur die (nicht vorhersehbaren!) Entwicklungen der Gesamtkosten seit Vertragsschluss zu berücksichtigen...
Bei @hansguenther65 seit Mai... Würde für 1&1 sicher nicht ganz einfach werden.

Aber da immer nur ein Teil der Kunden widerspricht reagiert 1&1 eher großzügig bei Kündigungsdrohungen... ;)
 
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Der Meinung bin ich auch. Pauschale Preiserhöhungen nur aufgrund angeblich gestiegener Kosten während der Mindestvertragslaufzeit sind eben nicht ohne weiteres zulässig. Das muss der Anbieter schon sehr konkret begründen, wenn ich mich da richtig erinnere. Die Behauptung, dass es zu solchen Preiserhöhungen Gerichtsurteile gäbe, ist geradezu grotesk. Also ja, es gibt Urteile, die Verbraucher haben recht bekommen., *g*


Die Sammelklage läuft weiter und wenn man dann sieht, dass z. B. Amazon auch jüngst wegen Prime in die Schranken gewiesen wurde, dann muss man sich schon fragen, warum 1&1 das an dieser Stelle überhautp versucht.
 
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