So Nochmal angerufen. DSL 100 im 13 Monat 12 x 24,99 Euro dann 44,99 Euro. Auf meine Ablehnung des Repeaters bekam ich die Mobilflat. Alles kurz und schmerzlos.
Anders geht es nicht. Lass aber nicht unbedingt durchblicken, dass Du eigentlich keinen Komplettwechsel möchtest. Das müssen die ja nicht wissen.
Wobei man dazu sagen muss dass das Kulanz von 1&1 ist. Ein Anrecht darauf hat man nicht auch wenn es aktuell immer und über das Kundencenter sehr einfach möglich ist.... weil man die Kündigung im schlimmsten Fall im Account stornieren kann.
Das kann man gar nicht drastisch genug formulieren. Es handelt sich bei 1&1 ganz eindeutig um vertragswidriges Verhalten. Der Vertrag gilt für beide Seiten.würde den aber vermutlich nicht ganz so "drastisch" formulieren.
Wie kommst du da drauf? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die jederzeit widerrufen werden kann. Nur bitte nicht zu spät, wenn der Prozess in den letzten Tagen einmal läuft besteht die Gefahr der Unterbrechung...Wobei man dazu sagen muss dass das Kulanz von 1&1 ist. Ein Anrecht darauf hat man nicht
Das kann man so nicht pauschal sagen. Die Regelung ist in den AGB veränkert und nicht generell ungültig, das haben auch Gerichte schon bestätigt. Wenn sie Preissteigerungen weitergeben müssen sie eigentlich auch Preissenkungen weitergeben. Dafür müssten sie aber auch ihre Preiskalkulationen öffentlich machen dass man das nachprüfen kann. Es dürfte sehr dünnes Eis für 1&1 sein wenn das ganze wirklich mal vor Gericht landen würde. Aber das kann man vorher nie genau wissen.Es handelt sich bei 1&1 ganz eindeutig um vertragswidriges Verhalten.
Ja und genau deshalb wird sie wirksam wenn sie beim Vertragspartner eingeht.Wie kommst du da drauf? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung ...
Wo? und wie? Vor einigen Seiten hatte hier jemand die Mail wiedergegeben. Interessant war, dass zwar der Paragraph der TKG genannt, aber nur allgemein auf die AGB verwiesen wurde...Die Regelung ist in den AGB veränkert
Das ändert sich für Sie
Auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) passen wir den Preis für Ihren Internetanschluss 1&1 DSL 50 an. Ab dem 07.11.2026 beträgt Ihr monatlicher Grundpreis 42,99 EUR statt bisher 39,99 EUR.
Die Anpassung beläuft sich also auf 3,- EUR je Monat.
Ihr Vertrag läuft zu den vorgenannten Konditionen weiter. Sie müssen nichts weiter tun. Sollten Sie aktuell von Rabatten profitieren, gelten diese für den vereinbarten Zeitraum selbstverständlich weiter.
Falls Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten innerhalb von drei Monaten nach Erhalt dieses Schreibens, frühestens jedoch zum 07.11.2026, außerordentlich kündigen. Ihr Recht, den Vertrag ordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Eine Kündigung ist auch telefonisch möglich.
Wo? und wie? Vor einigen Seiten hatte hier jemand die Mail wiedergegeben. Interessant war, dass zwar der Paragraph der TKG genannt, aber nur allgemein auf die AGB verwiesen wurde...
Nach meiner Erinnerung darf der Preis nur bei Erhöhung der Umsatzsteuer angepasst werden.