mad79 schrieb:
Zitat von Ergänzende Geschäftsbedingungen für callandoDSL-Anschlüsse
1.3 (...)Bietet callando einen callandoDSL-Internetzugang ohne monatliche Grundgebühr an, so ist der Nutzer verpflichtet diesen callandoDSL-Internetzugang ausschließlich einzusetzen und keine DSL-Zugänge alternativer Provider zu benutzen.
uiuiui ... da hast du mich aber grade hellwach gemacht mit deinem Posting, mad79
Ist ja komisch ausgedrückt ... gilt das also für DSL-6000
nicht (da monatl. GG) ?
(EDIT: ... ich glaube ich habe Pech
)
Die AGB gelten doch erst dann ab Änderungsdatum, oder ?
(also für schon abgeschlossene Verträge nicht)
Also wieder mal n Grund sich die bei Abschluss auszudrucken und gut aufzuheben.
Hat noch jemand die AGB-Version (*) davor ?
EDIT:
Kann callando eigentlich prüfen, ob
ausschließlich nur deren Zugangs-Daten genutzt werden ?
EDIT:
(*) Ich meine die "
Ergänzende Geschäftsbedingungen für callandoDSL-Anschlüsse" (produkte_dsl_agb_anschluesse.pdf),
nicht die "Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen" (produkte_dsl_agb.pdf) ...
EDIT:
zur Frage der Gültigkeit habe ich das gefunden:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der callando Internet GmbH
sowie die vorliegenden AGB geltenden jeweils
in ihrer aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung
und sind abrufbar unter
http://www.callandoDSL.de/. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Nutzers wird widersprochen.
Gabs die Ergänzenden Geschäftsbedingungen für callandoDSL-Anschlüsse schon am 28.10. ?
Hat die jemand für mich bitte ?
Muss in sowas nicht auch n Datum rein (Stand vom ...) ? Dürfen die das ? :noidea:
EDIT:
Habe mittlerweile die alte AGB-Fassung. Danke, J.
EDIT:
zu "dürfen die das?":
Wenn ich Punkt 9.1 aus "Ergänzende Geschäftsbedingungen für callandoDSL-Anschlüsse" richtig verstehe, dann nicht:
9.1 callando behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie
die vereinbarten Tarife und Preise für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden
soweit gesetzlich vorgeschrieben, im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht. callando wird den
Nutzer mindestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform über die Änderungen informieren.
Sollte der Nutzer mit einer Änderung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, sich von dem Vertrag mit
einer Frist von vier Wochen zum Datum des Inkrafttretens der Änderung zu lösen. Kündigt der Nutzer
nicht fristgerecht, gelten ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens die geänderten Bedingungen als
vereinbart. callando wird den Nutzer auf die Kündigungsmöglichkeit sowie die Folgen der nicht
fristgerechten Kündigung besonders hinweisen.