FB 6660 - 2913 bei Pyur anmelden.

[...] die Verkäuferin [...] war ganz freundlich und hat nach zwei Nachrichten angeboten, die FB zurückzunehmen.
Klingt als ob es im Hintergrund ein oder zwei Ermahnungen der Plattformen oder von Pyur gegeben hat.
Mal schauen, ob ich mir noch eine FB hole oder nicht.
Die FritzBoxen können nichts dafür, wenn Menschen (hier die Verkäuferin) schlechte Entscheidungen treffen :) .

Die Hardware und der langjährige Support sind den Kaufpreis echt wert. Ich hoffe, das bleibt auch so unter den neuen Eigentümern.
 
keine Ahnung, ob sie von einem der beiden informiert wurde
Ich schätze der dritte im Bunde, Pyur, hat sich bei ihr gemeldet und darauf hingewiesen, daß es sich um eine Mietbox handelt und welche Konsequenzen drohen bei Nichtrückgabe.
 
Naja, die Box wird halt berechnet ... aber ich weiß nicht, wieviel Pyur für die konkrete Box aufruft.
Wenn die Kundin eh schon finanziellen Zoff mit Pyur hat, ist das nur die Kirsche auf der Torte.
 
wieviel Pyur für die konkrete Box aufruft
"Die zur Verfügung gestellte Hardware ist in unserem Eigentum verblieben. Für einen Verlust müssen Sie leider haften. Ihre Rücksendepflicht entfällt bei Verlust nicht generell ersatzlos. Wenn sie nun die Hardware nicht mehr besitzen und uns diese nicht zurücksenden können, sehen wir uns leider gezwungen Ihnen den Wertersatz der Hardware bedauerlicher Weise berechnen zu müssen."
 
Wurde einem jedoch die Hardware selbst gestohlen (z.B. bei einem zur Anzeige gebrachten Einbruch), sollte man bei einem solchen Verlangen nach Wertersatz zunächst einmal einen Anwalt konsultieren und den konkreten Fall vorbringen/prüfen lassen - dann ist dieser "Verlust" nämlich in aller Regel auch das Problem des Eigentümers, solange die Sache nur "verwahrt" wurde für ihn.

Das sollte man dem Text des Providers noch (zur Klarstellung) hinzufügen: Der Kunde (Besitzer der Hardware) haftet nur für den Verlust, wenn er ihn auch zu vertreten hat.

Und ihn (den Anbieter) ggf. sogar darauf hinweisen, was hier die korrekte Schreibweise von "bedauerlicherweise" wäre: https://www.duden.de/rechtschreibung/bedauerlicherweise (nur weil's die Augen schmerzt).



Und da der Provider den (unmittelbaren) Besitz (oder auch "unmittelbare Sachherrschaft", falls jemand suchen will) FREIWILLIG aufgegeben hat, als er die Hardware dem Kunden überließ, kommt die Hardware auch bei einer nachträglichen Veräußerung durch den Kunden dem Provider nicht abhanden, was eine(!) grundlegende Vorausetzung dafür wäre, daß ein gutgläubiger Erwerb (nach §932 BGB) durch §935 BGB ausgeschlossen ist.
Du hast also kein Eigentum erworben.
Verkaufst Du aber die Box weiter (selbst wenn Du Verlust machst), wirst Du vom Opfer zum Täter - Hehlerei.
Das ist falsch, solange die Hardware vom Besitzer(!) (aka Kunden) veräußert wurde und diesem nicht wirklich selbst "abhandengekommen" ist, was angesichts von
Jetzt wurde schon drei Monate kein Geld mehr bezahlt und ein Inkassoverfahren wurde eingeleitet.
zumindest zu bezweifeln wäre (als "Besitzer" eines Leihgerätes hätte man dann auch einfach ein Ersatzgerät vom Provider fordern und den Vertrag damit nutzen/fortführen können).



weitere Hobbyjuristen zu Wort melden
Sorry, mußte dann doch sein (der zweite Abschnitt), wobei der Text von PŸUR in seiner "Absolutheit": "Für einen Verlust müssen Sie leider haften." der eigentliche Auslöser (für den ersten Abschnitt) war. Das stimmt eben nur, wenn man den Verlust auch zu vertreten hat … und auch eine längere Nutzungszeit beim Kunden muß bei der Bemessung des "Wertersatzes" entsprechend berücksichtigt werden (wenn z.B. zwei Jahre MVLZ um sein sollten): https://www.verbraucherzentrale.nrw...schadensersatz-fuer-mietgeraete-zu-hoch-59383
 
Ob das Gerät dem Kunden nur verliehen oder gegen Entgelt vermietet wurde ist unerheblich - das Gerät gehört dem Provider.
Auf der sicheren Seite ist man, wenn in den Vertragsunterlagen oder -bedingungen ausdrücklich vermerkt ist, daß das Endgerät in das Eigentum des Kunden übergeht.

Ob man die "Verwahrung" als Ausrede heranziehen kann ist fraglich - beschädige oder veräußere ich eine Sache, die mir jemand zur Verwahrung gegeben hat, bin ich gegenüber dieser Person schadenersatzpflichtig.

Wird mir die Sache bei einem Einbruch gestohlen, ist der Verlust zwar nicht meine Schuld, ich kann aber trotzdem schadenersatzpflichtig sein, wenn ich die Sache nicht angemessen verwahrt habe.

Und dann gibt es noch "höhere Gewalt" - wenn die Sache bspw. durch ein unvorhersehbares Ereignis (Unfall oder Naturkatastrophe) beschädigt wird oder abhanden kommt.
 
Einen Router wirst wohl kaum im Tresor verwahren können um seine Funktionaltiät zu erhalten.
Somit ist jedwede Nutzung in den eigenen 4 Wänden zulässig und angemessen.
Veräußerung zählt nicht dazu ...
 
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Sie war ganz freundlich und hat nach zwei Nachrichten angeboten, die FB zurückzunehmen. Also hatte ich wirklich großes Glück.
und wie machst du das jetzt, wartest du bis das Geld zurück ist und verschickst ihr dann die Box?
 
Freut mich, dass Du aus der Nummer noch so "günstig" herausgekommen bist! Wie erwähnt, hatte ich absolut keine Probleme damit, eine FRITZ!Box 6670 Cable in der "Vodafone Edition" nach der Freischaltung der Updates und dem Einspielen der aktuellsten Labor-Firmware bei PYUR aktivieren zu lassen. Und die 6670 hätte zwei "charmante" Vorteile: 1. WiFi 7 und 2. Zigbee-Integration! Und die 6670 gibt es über die Kleinanzeigen schon für unter € 100,-- ...
 
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Hallo Leute, sorry das ich mich erst jetzt melde. Hatte sehr viel zu tun.

Es gibt schon wieder Neuigkeiten. Ich habe jetzt von einem Nachbarn meiner Eltern für einen ganz schmalen Euro eine 6670 bekommen. Die war zwar auch schon bei Pyur angemeldet aber kein Leihgerät sondern ganz normal neu gekauft. Da er jetzt aber von Pyur weggegangen ist, braucht er sie nicht mehr. Glück für mich. :)
Läuft auch schon an meinem Anschluss.

Die 6660 hatte ich an die Verkäuferin zurück geschickt - an die Adresse die als Absender auf Ihrem Paket stand. Am Donnerstag kam das Paket wieder zu mir zurück, mit dem Vermerk "Name bei Adresse nicht gefunden".

Ich ihr wieder geschrieben was das soll. Die Antwort war " Ach ja, das ist meine alte Adresse, da wohne ich aber schon zwei Monate nicht mehr. Ich bin jetzt auch 5 Wochen nicht in Deutschland. Kannst die Box behalten oder wegwerfen. Mir egal"

Irgendwie merkwürdig, oder? Was soll ich jetzt mit der Box machen?

Viele Grüße

Gerdi
 
Wenn du dein Gewissen beruhigen möchtest schick sie halt an Pyur zurück, sollen sie dir ein Rücksendelabel geben, wie sie es auch der ehem. Kunden gegeben hätten.
Dann wird vielleicht sogar die Forderung an sie rückgestellt. Müßtest halt das Rücksendeticket auf ihren Namen und Anschluß beantragen.
 
Huh, das ist ein sehr komisches Verhalten ...

Nochmal die Frage: Über welchen Weg hat sie Dir, @Gerdi16 , das Geld "rückerstattet"?
 
Sie hat es über "Freunde und Familie" gesendet.
 
Ok, mein Befürchtung war, dass sie über den Weg "Waren und Dienstleistung" das Geld schickt, die Box zurückbekommt und sie sich dann auch noch das Geld zurückholt.
Das ist eine beliebte Masche bei Betrügern, vor der alle paar Monate gewarnt wird :( .
 
Ja das dachte ich auch erst. Es waren, glaube ich, wirklich nur unglückliche Umstände.
 
Was soll ich jetzt mit der Box machen?
Nicht entsogen, aber auch keinesfalls weiterverkaufen. Die Lösung ist da eine "eigenübliche Aufbewahrung".
Den gesamten Sachverhalt würde ich der Verkäuferin und Pyur schriftlich mitteilen mit dem Hinweis auf eine eigenübliche Aufbewahrung der Box und dass die Box bei Dir zur Abholung bereit liegt. Um schriftliche Mitteilung bitten, wie hier weiter verfahren werden soll.
 
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