[Info] Fritten&Fax – kostenloses Fax für die FRITZ!Box (Windows 10/11 + Android), Open Source

Gibt's die Windows-Version auch über WinGet-Paketmanager zum Download und "Auto-Update"?
In den Einstellungen findet sich dieses schon mal:

Sicherung​

einschließlich empfangener Faxe
Sicherung herunterladenSicherung wiederherstellen …

Info​

Version 3.6.1
Einmal am Tag nach neuen Versionen sehen
Jetzt nach Updates sehen
Du hast die neueste Version (geprüft 15.10.26, 00:31).

Fritten&Fax fragt dazu nur die Download-Seite auf maikstrings.de nach der neuesten Versionsnummer. Nichts wird automatisch heruntergeladen oder installiert.

Fritten&Fax ist freie Software unter der GNU General Public License, Version 3 oder neuer (GPL-3.0-or-later), © 2026 Maik Krohm (Maikstrings). Der Quellcode liegt in der Datei FrittenFax-Quellcode-<Version>.zip (in der Übergabe-ZIP) und auf der Download-Seite https://frittenfax.maikstrings.de/.

Fritten&Fax enthält freie Software (u. a. Ghostscript unter AGPL-3.0). Lizenztexte und Quellcode-Links: Ordner „Lizenzen“ im Installationsordner und Datei LIZENZEN.txt.

Lizenzen anzeigenGPL-3.0 anzeigen
 
wird es bspw. von der Android-Version eine Pro Version geben, die bspw. für die Google Play Familienmediathek freigegeben ist?
und wo man grundsätzlich die Entwicklung/Entwickler (ua. Banner-Entfernung) unterstützt mit einem kleinen Obolus?
Eine Android Version in eine andere Richtung ist hier jetzt gerade von mir auf der Webseite https://softstringsphone.maikstrings.de/ Online. Die Basic Version und die Pro Version sind hier jetzt im Moment for free und die Fritten&Fax ist ja auch mehr oder weniger erst auf dem Weg zum Mainstream. Vielleicht schwenkst Du ja um auf die Pro Version von Softstringsphone wenn Dir diese zusagt. Welche Richtung sagt Dir denn mehr zu? Gruß und bis dann
 
Schon wieder sehr cool, und ein tolles Beispiel dafür, was Claude Code heute doch so alles schon schafft.
Sieht sehr gut aus, was auch tolle Funktionen eingebaut.

Zwei Fragen bzw. Anmerkungen dazu:
- Was nimmst du zu offline Spracherkennung? Was lädst du da danach? Whisper?
- Beachte bitte, dass die DSGV O die Live Transkriptionen, ohne explizit Opt-in des Anrufers untersagt

Rechtlich ist es zwar nicht dein Problem als Hersteller der Software, aber die des Anwenders.
Und weil du das ja nicht anders integriert hast bisher, so ist davon auszugehen, dass die Anwender das nicht rechtskonform einsetzen.

Daher solltest du den Automatismus nicht anbieten und einen Rechts Hinweis bei Nutzung der Funktion vorsehen.

Abschließende Frage, die aber generell allgemeiner Natur ist:
Siehst du Chancen für deine Programme auch iOS zu bedienen?
 
Danke für den Hinweis – das haben wir zum Anlass genommen, die Mitschrift in Softstringsphone Pro 2.4.0 deutlich abzusichern:

  • Kein Ton wird aufgenommen. Untertitel und Notizen entstehen als Text direkt auf dem Handy; nichts geht an einen Server – auch nicht an uns.
  • Alles ist ab Werk ausgeschaltet. Bevor Untertitel, Notizen oder der Anrufassistent automatisch laufen, muss der Nutzer einen Rechtshinweis bestätigen: dass er für den Einsatz verantwortlich ist und beruflich nach der DSGVO die Einwilligung des Gesprächspartners nötig sein kann.
  • Der Gesprächspartner wird immer informiert, sobald Notizen gespeichert werden: Zu Beginn hört er eine Ansage – „Dieses Gespräch wird als Text mitgeschrieben, aber nicht aufgenommen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, sagen Sie es bitte …“. Diese Ansage lässt sich bei Notizen nicht abschalten.
  • Widerspruch wird sofort umgesetzt: Mit „Mitschrift aus“ endet die Mitschrift, alles bisher Erkannte wird verworfen und nichts gespeichert.
  • Der Anrufassistent stellt sich als automatischer Assistent vor und sagt dem Anrufer, dass seine Antwort nur als Text angezeigt wird.
  • Datensparsam: Notizen werden verschlüsselt auf dem Handy gespeichert und nach 90 Tagen automatisch gelöscht.
  • Die Datenschutzerklärung beschreibt das ausführlich und ist direkt aus der App erreichbar.
Du hast recht: Verantwortlich für den rechtskonformen Einsatz ist der Anwender – genau deshalb informiert die App ihn vorher ausdrücklich und macht es ihm leicht, sein Gegenüber zu informieren und einen Widerspruch sofort umzusetzen.

​

Was ein echtes Opt-in braucht​

Nach der DSGVO (Art. 4 Nr. 11 und Art. 7) muss die Einwilligung des Gesprächspartners:

  1. vorher erteilt werden. Bis zur Zustimmung wird nichts vom Gegenüber in Text umgewandelt.
  2. eindeutig sein, also ein klares „Ja“. Schweigen oder einfach Weiterreden reicht nicht.
  3. informiert erfolgen: Das Gegenüber muss wissen, was passiert, wer es tut und wozu.
  4. freiwillig sein. Bei „Nein“ läuft das Gespräch ganz normal weiter, nur ohne Mitschrift.
  5. nachweisbar sein. Der Anwender muss im Zweifel belegen können, dass zugestimmt wurde.
  6. jederzeit widerrufbar sein, und zwar sofort wirksam.
 
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