FRITZ!OS Nutzungsvereinbarung

Ich stimme den Nutzungsbedingungen auch nicht zu.
Dennoch funktioniert mein DynDNS-Anbieter.
 
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Dennoch funktioniert mein DynDNS-Anbieter.
Wurde irgendwo behauptet, dass generell DynDNS nicht mehr funktioniert?
Es geht bei den "ach so üblen" Vertragsbedingungen um deren Zustimmung erbeten wird, um reine zusätzliche Angebote von FRITZ. Genannt wurde diese alle schon einmal in diesem Thread.
Und, wie ich vor ein paar Wochen schon schrieb, wurde hier lediglich Rechtssicherheit hergestellt. Nach meinem Verständnis wurden diese zusätzlichen Daten "schon immer" ausgewertet bzw. sind selbige zur Realisierung der zusätzlichen Angebote auch wirklich erforderlich. Bsp.: wer denn unbedingt das Wetter auf seinem Telefon angezeigt haben "muss", der muss auch seinen Standort angeben.
Und wer, wie auch ich, auch nach gründlichem Nachdenken keinerlei Bedarf für diese zusätzlich angebotenen Dienste hat, der kann ja problemlos seine Zustimmung entfernen. Und selbst im Fall einer Störung kann man problemlos den Hersteller wieder ins Boot holen - und danach auch wieder "ausladen".
Nach meinem unmaßgeblichen Verständnis ist das alles sauber gelöst.

Sry, dass ich da noch einmal nachgehakt habe.
vy 73 de Peter
 
Und, wie ich vor ein paar Wochen schon schrieb, wurde hier lediglich Rechtssicherheit hergestellt. Nach meinem Verständnis wurden diese zusätzlichen Daten "schon immer" ausgewertet bzw. sind selbige zur Realisierung der zusätzlichen Angebote auch wirklich erforderlich.
Ein großer Kritikpunkt meinerseits ist, dass durch Zustimmung der Nutzungsvereinbarung nach dem Update auch automatisch Diagnosedaten und Diagnose und Wartung aktiviert sind und wieder manuell deaktiviert werden müssen. Die Zustimmung dazu sollte meiner Meinung nach separat abgefragt werden (wie früher auch). Denn die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren ist erforderlich, um bestimmte Dienste nutzen zu können, das Senden von Diagnosedaten jedoch nicht.
 
Unter "Konformitätserklärungen" gibt es für jedes Produkt eine "Datenverordnung". In der Datenverordnung wird die komplette "Lokale Datenerhebung einer FRITZ!Box" umfassend dokumentiert.
 
Eine Nutzungsvereinbarumg mit einer Fritzbox wäre noch ok, aber was soll das Ganze mit einem Repeater?
Der auch nur als Repeater fungieren kann - hier brauche ich keine separate Nutzungsvereinbarung.
Dann müsste jetzt aber auch eine Nutzungsvereinbarung für alle Geräte eine geben, also für Fritz!Fon und für alle Fritz! SmartHome.

Desweiteren ist es auch nicht möglich, nachträglich einen Repeater im Mesh den Nutzungsbedingungen zuzustimmen - entsprechende Felder sind ausgegraut
 

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Dann müsste jetzt aber auch eine Nutzungsvereinbarung für alle Geräte eine geben
Das ist ja auch der Fall. Einfach auf den Link in #24 klicken und die "Datenverordnung" der jeweiligen Geräte anzeigen lassen. Es gibt da je nach Gerät oder Produktkategorie durchaus Unterschiede.
 
Für ältere Geräte, welche deutlich vor dem Erscheinen von "2023/2854 Data Act: Verordnung über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU)
2020/1828 (Datenverordnung)" erschienen sind, wird da wohl nichts mehr kommen.
Der FRITZ!Repeater 1160 mit FRITZ!OS 7.15 dürfte vermutlich dadurch nicht betroffen sein.
 
fritz Antwort auf meine Anfrage:

z.B:
  • MyFRITZ! ist nicht mehr nutzbar (auch ein zuvor eingerichteter Fernzugriff und VPN-Verbindungen sind dadurch nicht mehr nutzbar)
  • Der Versand von Fehlerberichten und Supportdaten ist nicht mehr möglich
  • Der Abruf von Diagnosedaten ist nicht mehr möglich
  • Feedback zum Internetanschluss, zur Telefonie und zu WLAN-Geräten ist nicht mehr möglich
  • Der ZACK-Speedtest ist nicht mehr nutzbar
 
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@DDD mit diesen "Einschränkungen" kann ich prima leben.
 
@k-pax: Darum geht es mir ja gar nicht, sondern dass FRITZ hier mal klar öffentlich kommuniziert was man dann abschalten muss, wenn man das ablehnt.
 
Ich finde die Formulierungen in der Antwort von denen etwas unglücklich - um es noch einmal ganz klar zu unterscheiden: Zuvor eingerichteter Fernzugriff und VPN-Verbindungen sind nur dann betroffen, wenn dafür auch DynDNS-Adressen über den MyFRITZ!-Service genutzt wurden.

Mit einem anderen DynDNS-Anbieter funktioniert das auch dann noch, wenn man der Nutzungsvereinbarung nicht zugestimmt hat. Das traut man sich wohl doch nicht, da andere DynDNS-Anbieter komplett rauszuwerfen, zumal das auf das Entfernen einer zugesicherten Eigenschaft hinauslaufen dürfte und mit "technischem Fortschritt" kaum zu begründen wäre. Ob das Entfernen anderer DynDNS-Anbieter als "Liste" auch in die Richtung lief, mag ich nicht beurteilen (die waren teilweise ohnehin veraltet und mit IPv6 überfordert) - zumindest ist es etwas schwieriger für den durchschnittlichen Benutzer geworden, da einen eigenen Anbieter zu verwenden und irgendeine gewonnene Flexibilität kann ich da nicht sehen, denn "benutzerdefiniert" gab es für Sonderfälle schon länger und jetzt ist wohl der Wunsch bzw. das Bedürfnis, da einen anderen Anbieter verwenden zu wollen, schon eine Besonderheit. Neue Optionen eröffneten sich dem Benutzer m.W. durch die Änderung jedenfalls nicht (meinetwegen neue Parameter für die URL o.ä.).

Für die immer weiter verbreiteten IPv6-Adressen ist die DynDNS-Unterstützung von AVM ja auch schon länger mangelhaft, wenn man keine "MyFRITZ!-Freigaben" nutzen wollte, denn ein DynDNS-Service für Freigaben von IPv6-Geräten hinter der AVM-Firewall muß jeweils vom Client selbst aktualisiert werden, wenn die Box neue öffentliche IPv6-Präfixe erhält und weitergibt, wenn beim DynDNS-Anbieter nicht spezielle Vorkehrungen getroffen werden (und nur der Präfix dort aktualisiert werden muß).

Bei IPv6-Adresswechseln aktualisiert FRITZ!OS nur die IPv6-Adresse des Routers selbst und - auch das nur bei passend formulierter Update-URL - noch das eigene Präfix. Schon für Präfix-Delegierungen muß jeder kaskadierte Router seine eigene Aktualisierung unterstützen (ich kenne keinen Weg, wie man davon überhaupt erfahren würde, wenn man nicht der "Empfänger" so eines Teilnetzes ist) und vornehmen. Dabei könnte man gleich bei einer Freigabe einer IPv6-basierten Ressource noch angeben lassen, ob und wenn ja welcher DynDNS-Account von der FRITZ!Box mit aktualisiert werden soll, wenn sich das Präfix vom Provider ändert.

Aber inzwischen sind die von verschiedenen Providern vergebenen IPv6-Adressen und -Präfixe häufig auch "stabil" und eine Art Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, wenn eigentlich dynamische Adressen (bei IPv4 war mal Mangel der Grund für dynamische Vergaben öffentlicher Adressen) trotz DHCPv6-Protokoll "quasi-statisch" sind und nur bei längerer Unterbrechung (und nicht beim Reconnect) sich vielleicht mal ändern. Ich kenne das jedenfalls bei Vodafone im Kabelnetz so, daß man seinen IPv6-Präfix ewig behält, bei 1&1 am DSL-Anschluß wechselt zumindest der Teil mit den Bits von 48 bis 63 für die eigene IPv6-Adresse der Box und Präfixe für Delegierungen stammen aus einem anderen Bereich - bei 56er-Maske ändert sich da auch schon mal etwas zwischen Bit 32 und 55.

Aber zurück zur Antwort von FRITZ! - tatsächlich würde man ja für "nachträglich" eingerichtete Services auch per se einen eigenen/anderen DynDNS-Service brauchen - insofern ist das sachlich durchaus richtig dargestellt, aber schon sehr spitzfindig und für mein Empfinden auch etwas manipulativ, damit nur wenige Kunden besser auf ihre eigenen Daten aufpassen wollen.

Dennoch finde ich es gut, daß mit dieser neuen Nutzungsvereinbarung jetzt auch DEUTLICH wird, daß es längere Zeit bei AVM durchaus schon die Angewohnheit gab, Daten zu sammeln - mit nur sehr oberflächlicher Information der Kunden, die vermutlich nicht als "informierte Einwilligung" gelten konnte.
 
von FRITZ:
"vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich hatte Ihren Verbesserungsvorschlag bereits an unser Produktmanagement weitergeleitet."
Manchmal hilft es wenn es noch ein paar andere melden ;)

Das haben die vorher übrigens auch noch geschrieben:
"Wenn Sie ohne MyFRITZ! über das Internet auf Ihre FRITZ!Box zugreifen oder VPN-Verbindungen nutzen wollen, müssen einen Account von einem anderen DynDNS-Anbieter in der FRITZ!Box einrichten (VPN-Verbindungen müssen danach neu eingerichtet werden).

Bei Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung arbeitet das FRITZ!-Produkt wie zuvor. Wir verarbeiten auch nicht mehr Produkt-Daten als vor Installation von FRITZ!OS 8.25.

Die Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung können Sie jederzeit unter "Internet > Zugangsdaten > FRITZ-Dienste" anpassen."
 
Auf der master Box?
 
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Das haben die vorher übrigens auch noch geschrieben
OK, mit dieser Ergänzung klingt der erste Ausschnitt aus der Mail vom Support nicht mehr so "manipulativ", wie ohne - hinsichtlich der Bemerkungen zur IPv6-Unterstützung von Freigaben für Geräte im LAN, wenn man NICHT den MyFRITZ!-Service nutzen kann/will/darf, bleibe ich aber dabei.
 
Ja, steht ja oben drüber. Genauso wie du zum Master wechseln sollst und es dort einstellen sollst?
 
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