Ich finde die Formulierungen in der Antwort von denen etwas unglücklich - um es noch einmal ganz klar zu unterscheiden: Zuvor eingerichteter Fernzugriff und VPN-Verbindungen sind nur dann betroffen, wenn dafür auch DynDNS-Adressen über den MyFRITZ!-Service genutzt wurden.
Mit einem anderen DynDNS-Anbieter funktioniert das auch dann noch, wenn man der Nutzungsvereinbarung nicht zugestimmt hat. Das traut man sich wohl doch nicht, da andere DynDNS-Anbieter komplett rauszuwerfen, zumal das auf das Entfernen einer zugesicherten Eigenschaft hinauslaufen dürfte und mit "technischem Fortschritt" kaum zu begründen wäre. Ob das Entfernen anderer DynDNS-Anbieter als "Liste" auch in die Richtung lief, mag ich nicht beurteilen (die waren teilweise ohnehin veraltet und mit IPv6 überfordert) - zumindest ist es etwas schwieriger für den durchschnittlichen Benutzer geworden, da einen eigenen Anbieter zu verwenden und irgendeine gewonnene Flexibilität kann ich da nicht sehen, denn "benutzerdefiniert" gab es für Sonderfälle schon länger und jetzt ist wohl der Wunsch bzw. das Bedürfnis, da einen anderen Anbieter verwenden zu wollen, schon eine Besonderheit. Neue Optionen eröffneten sich dem Benutzer m.W. durch die Änderung jedenfalls nicht (meinetwegen neue Parameter für die URL o.ä.).
Für die immer weiter verbreiteten IPv6-Adressen ist die DynDNS-Unterstützung von AVM ja auch schon länger mangelhaft, wenn man keine "MyFRITZ!-Freigaben" nutzen wollte, denn ein DynDNS-Service für Freigaben von IPv6-Geräten hinter der AVM-Firewall muß jeweils vom Client selbst aktualisiert werden, wenn die Box neue öffentliche IPv6-Präfixe erhält und weitergibt, wenn beim DynDNS-Anbieter nicht spezielle Vorkehrungen getroffen werden (und nur der Präfix dort aktualisiert werden muß).
Bei IPv6-Adresswechseln aktualisiert FRITZ!OS nur die IPv6-Adresse des Routers selbst und - auch das nur bei passend formulierter Update-URL - noch das eigene Präfix. Schon für Präfix-Delegierungen muß jeder kaskadierte Router seine eigene Aktualisierung unterstützen (ich kenne keinen Weg, wie man davon überhaupt erfahren würde, wenn man nicht der "Empfänger" so eines Teilnetzes ist) und vornehmen. Dabei könnte man gleich bei einer Freigabe einer IPv6-basierten Ressource noch angeben lassen, ob und wenn ja welcher DynDNS-Account von der FRITZ!Box mit aktualisiert werden soll, wenn sich das Präfix vom Provider ändert.
Aber inzwischen sind die von verschiedenen Providern vergebenen IPv6-Adressen und -Präfixe häufig auch "stabil" und eine Art Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, wenn eigentlich dynamische Adressen (bei IPv4 war mal Mangel der Grund für dynamische Vergaben öffentlicher Adressen) trotz DHCPv6-Protokoll "quasi-statisch" sind und nur bei längerer Unterbrechung (und nicht beim Reconnect) sich vielleicht mal ändern. Ich kenne das jedenfalls bei Vodafone im Kabelnetz so, daß man seinen IPv6-Präfix ewig behält, bei 1&1 am DSL-Anschluß wechselt zumindest der Teil mit den Bits von 48 bis 63 für die eigene IPv6-Adresse der Box und Präfixe für Delegierungen stammen aus einem anderen Bereich - bei 56er-Maske ändert sich da auch schon mal etwas zwischen Bit 32 und 55.
Aber zurück zur Antwort von FRITZ! - tatsächlich würde man ja für "nachträglich" eingerichtete Services auch per se einen eigenen/anderen DynDNS-Service brauchen - insofern ist das sachlich durchaus richtig dargestellt, aber schon sehr spitzfindig und für mein Empfinden auch etwas manipulativ, damit nur wenige Kunden besser auf ihre eigenen Daten aufpassen wollen.
Dennoch finde ich es gut, daß mit dieser neuen Nutzungsvereinbarung jetzt auch DEUTLICH wird, daß es längere Zeit bei AVM durchaus schon die Angewohnheit gab, Daten zu sammeln - mit nur sehr oberflächlicher Information der Kunden, die vermutlich nicht als "informierte Einwilligung" gelten konnte.