[Info] Gericht: 1&1-Werbung "Das beste Netz" ist irreführend

Der einzige - auch hier konzedierte - Unterschied ist m.W. der abweichende Ablauf beim Assistenten in der Erstkonfiguration, wo bei 1&1 gleich die Option mit dem Startcode ins Rennen geht.
Naja, dann wäre der Wust an HTML/CSS/JS/LUA in /var/html/../1und1/ noch erklärungsbedürftig.
...und /etc/default

Bei der 6.32 der 7412 war es die (1&1?) Firmware selbst die W-LAN nicht (unabhängig vom Branding) ermöglichte.
 
@koyaanisqatsi:
Vergleiche mal die beiden Zweige in der Firmware per "diff" miteinander ... die Unterschiede in "/etc/default.$CONFIG_PRODUKT" beschränken sich (schon länger) praktisch auf ein fehlendes Root-Zertifikat von m-net und den fehlenden "fritzchen"-Schlüssel von der Telekom im 1&1-Branding (da "fehlt" dann also sogar im 1&1-Branding etwas) und in "/usr/www/avm" und "/usr/www/1und1" findest Du gar keinen Unterschied in den Dateien. Das ist u.a. auch ein Grund dafür, warum das Löschen eines Brandings im Rahmen von Freetz nur sehr, sehr geringe Gewinne an Platz bringt (ein paar Byte Verwaltungsinformationen), weil das SquashFS Duplikate von Dateien nur ein einziges Mal speichert.

Die 06.32 war aber damit auch nicht besser (und auch nicht besser abgestimmt auf 1&1-Anschlüsse), da wurde absichtlich eine Funktion des "1&1-WLAN-Modems" abgestellt (und das am Ende auch noch ziemlich dilettantisch, denn es gab in der Folge Fehler an anderen Stellen in der Firmware, die mit der WLAN-Funktion gar nichts zu tun hatten) - das war dann auch schon der einzige Unterschied (der Vergleich findet sich sicherlich noch irgendwo).

Vielleicht wäre noch die "Feststellung" interessant (gewesen), daß man die 7412 gar nicht direkt käuflich erwerben konnte/kann - aber das ist im Zusammenhang mit der Einlassung von 1&1 auch irrelevant, denn es ging nicht um die 7412, sondern um den "1&1 HomeServer" und der wurde hier seitens der Telekom sogar als 7490 identifiziert und das wurde auch von 1&1 nicht "geradegerückt" in der Hinsicht, daß der "1&1 HomeServer" eben eine 7362SL wäre, die ebenfalls als Retail-Modell gar nicht verkauft wurde (soweit ich weiß, das muß ja nicht stimmen).
 
Wie jetzt ? Umlackiert auf AVM-Design ?
In den freien Handel gelangen die durch 1&1 Kunden.
...und die "Kleinen Schwarzen" sind durchaus beliebt.

Was ich mit dem Branding meinte, und bis Dato auch nicht verstehe, ist...
Warum befindet sich auf den normalen AVM Firmwares ein 1und1 Branding ?
 
Ich denke mal, Du weißt schon, worauf ich hinaus will ... wenn 1&1 von "gewöhnliche FRITZ!Box" schreibt im Streitvortrag, dann sollte man das auch mit einer Retail-Box gleichsetzen und dazu braucht es auch ein Modell, was sowohl bei 1&1 als auch als Retail-Version erhältlich ist. Das meint dann tatsächlich ein Modell - üblicherweise in AVM-Rot mit Silber oder Weiß kombiniert -, welches vom Hersteller (über Grossisten, wenn nötig) auch an den Einzelhandel abgegeben wird. Nicht einmal der Verkauf eines größeren "Restpostens" über irgendeinen Händler würde darüber hinwegtäuschen können, daß die schwarzen Geräte in aller Regel mit dem 1&1-Logo "verziert" sind.

Wenn nur solche "Spezialversionen" für 1&1 (und die 7412 und die 7362SL sind m.W. solche - von denen gibt es nicht mal bei AVM in der jeweiligen Support-Seite ein Foto, was nicht in "1&1-Schwarz" wäre und wo nicht der 1&1-Schriftzug sichtbar auf dem Gerät prangt) zum Vergleich herangezogen werden (was aber in Hamburg offensichtlich nicht der Fall war), dann könnte man ja tatsächlich auf den Trichter kommen, daß es sich bei 1&1-Hardware (und wo wollte man die 7412 oder 7362SL denn anders beziehen (als "Erstkäufer") als bei 1&1?) um "besonders abgestimmte Hardware" handeln könnte.

Aber es ging in Hamburg ja deutlich (und seitens 1&1 unwidersprochen) beim Test und dem Testergebnis um eine 7490 und die gibt es tatsächlich in 1&1-Schwarz und AVM-Rot (vielleicht auch noch in O2-Blau und Telekom-Magenta, wer kann das schon sicher wissen außer AVM). Der einzige - hier bekannte - Unterschied ist dann aber das Branding (mal vom äußeren Erscheinungsbild abgesehen und da glaube ich wieder nicht, daß dieses auch in das Testergebnis eingeflossen ist) als "Einstellung".

EDIT:
Warum gibt es auch in der AVM-Firmware immer ein 1und1-Branding?

Sicherlich gerade wegen der Geschichte mit dem Startcode und weil 1&1 vermutlich auch immer noch der größte (Einzel-)Abnehmer von FRITZ!Boxen sein wird. Da, wo früher noch für Hinz und Kunz irgendein eigenes Branding in die Firmware eingebaut wurde und es "XY-Editions" mit abweichendem Branding gab (bei der 7390 gibt es ja bis heute das "otwo"-Branding auch noch - man bräuchte ja auch ein "Spezial-Update", um die Boxen auf "avm" zu ändern), gibt es heute zwar wohl immer noch "Editions" mit abweichenden Artikelnummern und vorinstallierten Provider-Settings, aber die verwenden (meines Wissens) alle nur noch dieselbe Firmware und ansonsten eine "provider_additive"-Konfiguration, wenn die vonnöten ist.

Wenn AVM ausdrücklich betont, die Laborreihen wären immer nur für "originale" AVM-Boxen oder die 1&1-Versionen verwendbar, liegt das ja i.d.R. nicht daran, daß die Labor-Versionen auf anderen Geräten nicht arbeiten würden, sondern daß für den "normalen Benutzer" kein Rückweg zur letzten Release-Version vorhanden ist.

Wenn AVM hier einfach mal ein Programm veröffentlichen würde, was nichts anderes macht, als "linux_fs_start" umzuschalten (wobei man darauf auch gut verzichten könnte) oder nur die reine Release-Firmware neu zu installieren und das Löschen der TFFS-Settings durch Neuschreiben des Images dem neu installierten System in der "flash_update" zu überlassen (dann geht auch der Inhalt einer "provider_additive" nicht automatisch verloren, weil das laufende System den auslesen und sichern könnte bzw. kein Image schreiben muß, sondern die Nodes einzeln löschen kann), dann wäre es auch kein Problem mehr, ein solches Recovery-Programm (meinetwegen ist das auch nur "Recovery/2") auf eine Box mit "provider"-Protection loszulassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Header eines Threads weist doch eigentlich die Diskussions-Basis/-Richtung

Wenn wir nun einem "kleinen Aspekt" hier: OEM (Branding)/Retail nachgehen, kommen wir doch in Spekulationen, denn die Anlage (CMB 9 - Seite 70) liegt uns nicht vor.
... und selbst wenn diese uns vorliegen würde, stellt sich die Frage, ob die Angaben überhaupt korrekt dargelegt/nachgewiesen sind.

Um auf die Headline zurück zu kommen und wir uns die connect-Tests anschauen, muss man doch bereits als Laie schmunzeln.
(für andere Leser einsehbar bspw. über www.readly.com - kostenlose Test-Zeit - Achtung Kündigung notwendig - online durch klick möglich / kein Fax o.ä.)
So wird in 8/2017 Seite 78 "Bunter Festnetzmix" auf Grundlage "kyago Whitepaper Die Multi Play- und Benchmarking Plattform" das angebliche Ergebnis aus (kumuliert: Sprache, Daten, Web-Services, Web-TV) genannt.
Wie man zu der jeweiligen Bewertung (Formel) kommt, steht nicht im Artikel bzw. wurde nur auf das vorgenante Whitepaper verwiesen.
In diesem Test liegt sodann die Telekom in Sachen Sprache mit 155, vor 1&1 mit 148 usw.
 
Einfach Parameter zum testen so anpassen dass bestimmter Kunde/Sponsor ect. gut dasteht. Doch eh teils reine Willkür dort, wenn man nichts angibt wie getestet wurde.
 
Der Header eines Threads weist doch eigentlich die Diskussions-Basis/-Richtung
OK, darauf können wir uns einigen ... aber da im Header steht ebenso wenig etwas über die Sinnhaftigkeit derartiger Vergleichstests noch über die dabei anzuwendenden Verfahren und ob da nun ein Endgerät mit seinen Leistungen einzuziehen wäre oder nicht.

Es geht deutlich um rechtliche Aspekte (und auch eher um das UWG) und daß es tatsächlich bereits beim OLG Hamburg ein Urteil im Berufungsverfahren zu dem Thema gibt (wenn auch zu einer früheren Werbung), ist zumindest an mir zuvor vollkommen vorbeigegangen ... aber offenbar auch am größten Teil der deutschen Öffentlichkeit, denn ähnliche Meldungen wie nach dieser Entscheidung des OLG Köln (inzwischen sind die Fundstellen dazu bei den Suchmaschinen mehr als zahlreich) finden sich nicht (bzw. nicht in derselben Anzahl) und auch bei teltarif.de o.a. findet sich erst seit dem 21.09.2017 ein Artikel zu diesem Urteil aus dem Mai 2017. Mit dem Aktenzeichen aus Hamburg findet man (außer auf Sites, die sich mit derartigen Urteilen automatisch befassen, wie dejure.de u.a.) nur die Seite bei teltarif.de und wenn man mal normale Fristen annimmt, dürfte selbst der erst entstanden sein, nachdem das erstinstanzliche Verfahren in Köln schon durch war und damit wohl klar wurde, daß die Telekom die Füße nicht stillhalten würde.

Irgendjemand von der Telekom wird schon die Leute von teltarif.de auf den Spruch aus dem Mai aufmerksam gemacht haben ... der könnte ja auch durchaus eine Rolle dabei gespielt haben, daß man tatsächlich seitens der Telekom vorläufigen Rechtsschutz erlangt hat, obwohl sich die Situation ggü. älteren Tests (und älteren Urteilen) wohl auch im Hinblick darauf geändert hat, daß seit dem 01.07.2016 die ehemalige Versatel GmbH nun als 1&1 Versatel GmbH firmiert und damit die Argumentation von 1&1, man habe tatsächlich eigene Infrastruktur (und wäre nicht mehr nur über die Konzernmutter UI an der Versatel GmbH beteiligt) vielleicht etwas mehr Gewicht erhält.

Da finde ich es dann schon interessanter (erst recht nach Deinem Hinweis, daß es beim OLG Köln ja "nur" eine Einstweilige Verfügung ist und anfangs ja (zumindest bei heise.de) gar nicht ersichtlich war, wie die Sache vor dem OLG gelandet ist), ein bereits gefälltes Urteil zu betrachten und dessen Begründungen zu lesen und zu verstehen. Daß ich in diesem Fall nichts dazu finden kann, ob Revision zum BGH zugelassen wurde oder nicht bzw. ob 1&1 in Revision gegangen ist oder Beschwerde bei Nichtzulassung eingelegt hat, habe ich bereits geschrieben.

Deinem Link in #2 (auf beck-aktuell) kann man auch nicht entnehmen, daß/warum das OLG Köln ebenfalls auf das verwendete "Meßverfahren" abgestellt hat oder abstellen sollte bzw. was der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung war. Auch bei 1&1 kann man ja nur lesen, daß die erste Instanz den Anspruch der Telekom verneint hat und diese dagegen Berufung eingelegt hat. Ob hier überhaupt das Einbeziehen der Router in das Ergebnis zum Streitgegenstand gehört oder nicht, ist also ebenso pure Spekulation wie meine Frage, was nun auf Seite 70 stehen mag. Ich finde weder ein Aktenzeichen noch eine Veröffentlichung zum ersten Rechtszug. Wenn Du mehr wissen solltest, wäre ich Dir dankbar, wenn Du das (mit Quellenangabe) darlegen könntest.

Ansonsten kann - wenn die Telekom die erste Instanz verloren hat - ja bisher kaum als Urteilsbegründung angeführt werden (und damit auch nicht anerkannt worden sein), daß das verwendete Verfahren zur Ermittlung des "Testsiegers" nicht objektiv war ... denn gewonnen hat ja wohl 1&1 (den Vergleichstest und das erstinstanzliche Verfahren) - warum sollte es also in diesem Verfahren bisher überhaupt interessiert haben, daß mit anderen Endgeräten (oder "bis zur Dose") am Ende vielleicht ein anderes Ergebnis (ein besseres für die Telekom) erzielt worden wäre?

Nun kann man sich also hinsetzen und sich darüber lustig machen, was, wie und mit welchem Ergebnis/welcher Kompetenz da "connect" jedes Jahr aufs Neue eine Show abzieht (das "bestes Netz"-Prädikat der "Stiftung Warentest" hat die Telekom für ihr Mobilfunknetz "offiziell" erhalten (Note 1,9 iirc) und das ist kaum vergleichbar mit diesen Tests, wo jede Zeitschrift irgendwann ihren eigenen macht - auch bei Routern an sich ist das ja so, siehe AVM/FRITZ!Box/connect-Leserwahl/Stiftung Warentest/Computer-BILD/usf.) oder man "spekuliert" halt etwas (aber ja nun auch nicht einfach ins Blaue hinein).

Warum da jetzt nur die Belustigung über sinnvolle oder sinnentleerte Tests und -methoden erlaubt sein soll und nicht die Frage, was denn nun hinter der 1&1-Argumentation in einem anderen Verfahren (das auch noch viel weiter fortgeschritten ist und damit auch wesentlich belastbarere Informationen bietet - oder hast Du irgendwo Zugriff auf das erstinstanzliche Urteil und den Parteienvortrag beim LG Köln?) wohl stecken könnte, kann ich nicht so richtig einsehen.
 
Also, wie sieht denn Otto Normalverbraucher einen Werbeschriftzug "Das beste Netz"? Er weiß, diese Aussage kommt von einem Telekommunikationsunternehmen und ersetzt das Wort "Netz" sofort mit "Telefonnetz". Dieser Otto Normalverbraucher weiß in der Regel gar nichts von einem Test der Zeitschrift Connect. Von da her finde ich das schon sehr irreführend. Hat 1&1 eigentlich ein (eigenes) (Telefon)Netz? Nein! Jedenfalls keines, was Otto Normalverbraucher sehen und anfassen kann (vielleicht am APL?). 1&1 ist sogar ein Unternehmen, welches - ein Teil dieses Netzes - die Leitung seines Kunden, komplett von der TAE bis zum HVt von der Telekom herstellen und entstören lässt, während andere Unternehmen, wie z.B. EWE, zumindest Glasfaser neben den Telekom KVz's anbieten. Mag sein, dass 1&1 ein modernes Glasfasernetz in seinem Backbone betreibt - dieses wird aber nicht sichtbar für den Kunden beworben! Wenn 1&1 mit "Die besten Internetanschlüsse gibt's bei 1&1" werben würde, dann wäre das ok - ein kundensichtbares "(Telefon)Netz" haben die aber noch lange nicht!

Unter diesem Gesichtspunkt sehe ich die Klage der Telekom als absolut gerechtfertigt an und hoffe auf ein entsprechendes Urteil!
 
1&1 hat eigenes Netz, Glasfasern (Versatel), sonst sind die nur Provider.

Telekom wirbt mit dem Slogen für Mobilfunk nicht Festnetz, und wie ungenau der Test ist naja...

Können ja auch mal am Test machen mit VVDSL 100 im Vergleich mit der 1&1 FB 7112 gegen nen Speedport Smart, mal sehen wer besser abschneidet. ;):D:rolleyes:
 
Also, wie sieht denn Otto Normalverbraucher einen Werbeschriftzug "Das beste Netz"?
Ich denke da ganz unbedarft sofort an Mobilfunknetz (hier D1), weitergehend an Funknetz im Allgemeinen.
Telefonnetz ist das adhoc nicht.
 
Ich denke da ganz unbedarft sofort an Mobilfunknetz (hier D1), weitergehend an Funknetz im Allgemeinen.
Telefonnetz ist das adhoc nicht.

Werbung kommt von1&1. 'Das beste Netz'
1&1 hat aber kein eigenes Mobilfunknetz;)
 
Jop, aber laut deren Stellungnahme sprechen die ja auch vom Festnetz, sprich ehmals Versatel ist besser als Telekom und Unitymedia.

Außer Telekom bietet von den keiner Flächendeckend überhaupt Netz an, aber beste sein wollen....

Ist Birnen mit Äpfeln vergleichen.

Im IPPT User Test - den ich gerade durchgeführt habe ;)o_O:D - ist 1&1 leider Komplett durchgefallen mit 0 von 100 Punkten. da es nicht möglich war mit einer 1&1 FB 7112 in Hamburg mit VVDSL 100 am Versatel Anschluss ins Netz zukommen (gibt es hier überhaupt von den Netz?).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Jop, aber laut deren Stellungnahme sprechen die ja auch vom Festnetz, sprich ehmals Versatel ist besser als Telekom und Unitymedia.

Außer Telekom bietet von den keiner Flächendeckend überhaupt Netz an, aber beste sein wollen....

Genau das ist der Joke.:rolleyes:
 
Selbst bei Webseiten Angaben führen die in Irre, möchte man Vertrag verlängern, steht dort "*Sie erreichen uns täglich rund um die Uhr - kostenfrei aus dem Fest- und Mobilfunknetz der 1&1 Telecom GmbH.", ruft man an, "Herzlich Willkommen bei 1&1 dem Festnetz Testsieger der Connect 2017. Leider rufen Sie außerhalb unserer Servicezeiten an diese sind Mo-Fr von 8-22 Uhr...."

Man wirbt also aktiv mit fragwürdigen Test (wenn auch nicht mit "beste Netz"), und dann ist irgendwie Samstag Früh um 5 anscheint nicht innerhalb der "täglich rund um die Uhr" enthalten zu sein. :rolleyes:
 
Und die ist auch noch kostenfrei ... ebenfalls rund um die Uhr.
 
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