Der Header eines Threads weist doch eigentlich die Diskussions-Basis/-Richtung
OK, darauf können wir uns einigen ... aber da im Header steht ebenso wenig etwas über die Sinnhaftigkeit derartiger Vergleichstests noch über die dabei anzuwendenden Verfahren und ob da nun ein Endgerät mit seinen Leistungen einzuziehen wäre oder nicht.
Es geht deutlich um
rechtliche Aspekte (und auch eher um das UWG) und daß es tatsächlich bereits beim OLG Hamburg ein Urteil im Berufungsverfahren zu dem Thema gibt (wenn auch zu einer früheren Werbung), ist zumindest an mir zuvor vollkommen vorbeigegangen ... aber offenbar auch am größten Teil der deutschen Öffentlichkeit, denn ähnliche Meldungen wie nach dieser Entscheidung des OLG Köln (inzwischen sind die Fundstellen dazu bei den Suchmaschinen mehr als zahlreich) finden sich nicht (bzw. nicht in derselben Anzahl) und auch bei teltarif.de o.a. findet sich erst seit dem 21.09.2017 ein Artikel zu diesem Urteil aus dem Mai 2017. Mit dem Aktenzeichen aus Hamburg findet man (außer auf Sites, die sich mit derartigen Urteilen automatisch befassen, wie dejure.de u.a.) nur die Seite bei teltarif.de und wenn man mal normale Fristen annimmt, dürfte selbst der erst entstanden sein, nachdem das erstinstanzliche Verfahren in Köln schon durch war und damit wohl klar wurde, daß die Telekom die Füße nicht stillhalten würde.
Irgendjemand von der Telekom wird schon die Leute von teltarif.de auf den Spruch aus dem Mai aufmerksam gemacht haben ... der könnte ja auch durchaus eine Rolle dabei gespielt haben, daß man tatsächlich seitens der Telekom vorläufigen Rechtsschutz erlangt hat, obwohl sich die Situation ggü. älteren Tests (und älteren Urteilen) wohl auch im Hinblick darauf geändert hat, daß seit dem 01.07.2016 die ehemalige Versatel GmbH nun als 1&1 Versatel GmbH firmiert und damit die Argumentation von 1&1, man habe tatsächlich eigene Infrastruktur (und wäre nicht mehr nur über die Konzernmutter UI an der Versatel GmbH beteiligt) vielleicht etwas mehr Gewicht erhält.
Da finde ich es dann schon interessanter (erst recht nach Deinem Hinweis, daß es beim OLG Köln ja "nur" eine Einstweilige Verfügung ist und anfangs ja (zumindest bei heise.de) gar nicht ersichtlich war, wie die Sache vor dem OLG gelandet ist), ein bereits gefälltes Urteil zu betrachten und dessen Begründungen zu lesen und zu verstehen. Daß ich in diesem Fall nichts dazu finden kann, ob Revision zum BGH zugelassen wurde oder nicht bzw. ob 1&1 in Revision gegangen ist oder Beschwerde bei Nichtzulassung eingelegt hat, habe ich bereits geschrieben.
Deinem Link in #2 (auf beck-aktuell) kann man auch nicht entnehmen, daß/warum das OLG Köln ebenfalls auf das verwendete "Meßverfahren" abgestellt hat oder abstellen sollte bzw. was der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung war. Auch bei 1&1 kann man ja nur lesen, daß die erste Instanz den Anspruch der Telekom verneint hat und diese dagegen Berufung eingelegt hat. Ob hier überhaupt das Einbeziehen der Router in das Ergebnis zum Streitgegenstand gehört oder nicht, ist also ebenso pure Spekulation wie meine Frage, was nun auf Seite 70 stehen mag. Ich finde weder ein Aktenzeichen noch eine Veröffentlichung zum ersten Rechtszug. Wenn Du mehr wissen solltest, wäre ich Dir dankbar, wenn Du das (mit Quellenangabe) darlegen könntest.
Ansonsten kann - wenn die Telekom die erste Instanz
verloren hat - ja bisher kaum als Urteilsbegründung angeführt werden (und damit auch nicht anerkannt worden sein), daß das verwendete Verfahren zur Ermittlung des "Testsiegers"
nicht objektiv war ... denn gewonnen hat ja wohl 1&1 (den Vergleichstest und das erstinstanzliche Verfahren) - warum sollte es also in diesem Verfahren bisher überhaupt interessiert haben, daß mit anderen Endgeräten (oder "bis zur Dose") am Ende vielleicht ein anderes Ergebnis (ein besseres für die Telekom) erzielt worden wäre?
Nun kann man sich also hinsetzen und sich darüber lustig machen, was, wie und mit welchem Ergebnis/welcher Kompetenz da "connect" jedes Jahr aufs Neue eine Show abzieht (das "bestes Netz"-Prädikat der "Stiftung Warentest" hat die Telekom für ihr Mobilfunknetz "offiziell" erhalten (Note 1,9 iirc) und das ist kaum vergleichbar mit diesen Tests, wo jede Zeitschrift irgendwann ihren eigenen macht - auch bei Routern an sich ist das ja so, siehe AVM/FRITZ!Box/connect-Leserwahl/Stiftung Warentest/Computer-BILD/usf.) oder man "spekuliert" halt etwas (aber ja nun auch nicht einfach ins Blaue hinein).
Warum da jetzt nur die Belustigung über sinnvolle oder sinnentleerte Tests und -methoden erlaubt sein soll und nicht die Frage, was denn nun hinter der 1&1-Argumentation in einem anderen Verfahren (das auch noch viel weiter fortgeschritten ist und damit auch wesentlich belastbarere Informationen bietet - oder hast Du irgendwo Zugriff auf das erstinstanzliche Urteil und den Parteienvortrag beim LG Köln?) wohl stecken könnte, kann ich nicht so richtig einsehen.