[Frage] GSM Repeater in einer Gaststätte?

DrHarley

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Der GSM Empfang außerhalb einer Gaststätte ist schon schlecht
Innerhalb der Gaststätte Gaststätte ist gar kein Handytelefonat möglich.
(Pers. Anmerkung: Da braucht man dann keinen Handyblocker.)

Darf der Gaststättenbetreiber einen GSM Repeater installieren oder braucht er dazu eine Genehmigung?
Und wer stellt so eine Genehmigung aus?
Oder ist der Betrieb in Deutschland überhaupt nicht erlaubt?

Gibt es Geräte mit einer Außenantenne und mehreren Sender /Empfänger für den Innenbereich?
 
Hmm... gute Frage. Bei uns in der Firma ist auch eine GSM Repeater installiert sonst wäre im Gebäude kein Handyempfang möglich.
 
hm im gewerblichen Bereich sollte man sich evtl. f.m. beraten lassen.
evtl. auch über Online-Shops bsw.
 
Erstmal Danke für Eure Antworten.
In den Link von informerex habe ich auch Antworten zu rechtlichen Fragen gefunden


Zusammengefaßt.
Die Mobilfunkbetreiber haben die Funklizenzen für bestimmte Frequenzbereiche ersteigert und nur diese dürfen auf den Frequenzen senden. Das ungenehmigte Senden auf den Frequenzen ist daher illegal, aber nicht der Besitz solcher Geräte.
Für JVA gelten für Handyblocker Sonderregeln, bzw man versucht das Problem europaweit zu lösen. (weitere Bereiche Gerichtsgebäude, Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen u.v.a.)


Eigene Meinung
Während der Betrieb von Handyblockern sicher nicht im Sinne der Provider ist, sollten die Provider doch erfreut über jeden in einen (öffentlichen) Gebäude installierten Repeater sein.
Es ist doch im Sinne der Provider, dass die Handys überall genutzt werden können.
Ich denke daher nicht, dass ein Provider über die Nutzung eines Repeaters in einen Gebäude klagt.
 
Das vermute ich auch. Sonst hätten wir sicherlich keine Repeater installiert.
 
...................
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein GSM–Repeater das CE Kennzeichen trägt und dann noch die gesetzlichen und grundlegenden Anforderungen der EG Richtlinie 1999/5/EG erfüllt, insbesondere hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit und der effektiven Nutzung des Frequenzspektrums zur Vermeidung funktechnischer Störungen, darf der Repeater ohne weitere Zustimmung der Netzbetreiber installiert werden. Der GSM–Repeater nutzt, genauso wie euer GSM und Mobiltetefon auch, europaweit harmonisierte Frequenzen, deren Nutzung grundsätzlich einer Frequenznutzungserlaubnis bedarf, soweit richtig. Klar ist, das man, vor Inbetriebnahme des Gerätes klärt, ob sich die Berechtigung zur Frequenznutzung aus der Nutzungserlaubnis der Frequenzen mit demGSM und Mobiltelefon, durch eine Allgemeingenehmigung oder durch eine Einzelzuweisung ergibt. UND: Ganz wichtig: Zugelassene Repeater gibt es nur für das D-Netz! Die BT-10, BT-15 und BT-20 sind als Beispiel solche Repeater.
 

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