Kündigung durch freenet Funk

H

HabNeFritzbox

Guest
Für 99 Cent pro Tag einen Tag lang unlimitiert mobil surfen, telefonieren und SMS schreiben – das bietet freenet Funk. Klingt gut – möglicherweise zu gut, um wahr zu sein. Viele Kunden, die den Tarif intensiv genutzt haben, berichten nun über Kündigungen durch den Anbieter.
Quelle: https://www.inside-handy.de/news/kuendigung-durch-freenet-funk-das-steckt-dahinter

Intensive Nutzer werden gekündigt wenn die Angebot wirklich nutzen mit über 500GB im Monat und deutlich mehr.

Aber mal ehrlich, wundert es wen? Mich nicht.

Gibt auch einige hier die schimpfen immer auf die doch lange Vertragslaufzeiten von 12 oder 24 Monaten, in dem Fall sieht man auch deutlich, dass es in dem Fall nachteilig für Kunde ist, denn auch Anbieter kann täglich kündigen, und dass passiert nun auch. Wäre Vertrag 24 Monate, hätten die solche Poweruser auch bis zum Ende halten müssen auch wenn es unbequem ist.

Man hat wohl auch kürzlich die AGB geändert zum Nachteil des Kunden, es wird kein Router gestattet wie ne FB, wenn man aber ein Android Smartphone an die FB hängt ist aber wieder ok? Die Smartphone haben auch ne Hotspot Funktion und können so auch hunderte Geräte versorgen im extremen Fall (in Kombination mit Router/Switch etc).
Apropos Kleingedrucktes: Wie aufmerksame freenet-Funk-Nutzer berichten, hat freenet die AGB für den Tarif dahingehend geändert, dass die SIM-Karte nicht mehr in stationären LTE-Routern genutzt werden darf. Wörtlich ist die Rede davon, dass der mobile Internetzugang nur mit „Smartphones, Tablets oder sonstigen Geräten“ genutzt werden darf. Wichtig dabei sei, dass „eine mobile Nutzung unabhängig von einem permanenten kabelgebundenen Stromanschluss“ möglich ist. Ein sogenanntes MiFi, ein kleiner WLAN-LTE-Hotspot wäre demnach zulässig, die Nutzung im Vodafone Gigacube oder einem Router mit LTE von AVM aber nicht. Nach Angaben von freenet erfolgte diese AGB-Änderung bereits wenige Tage nach dem Produktstart.
Quelle: s.o.

Wie üblich, wird dem Kunden natürlich MIssbrauch unterstellt, leider üblich auch bei Vodafone und co, erst Flatrate anbeten und im Sternchentext sind dann mehr wie X Minuten oder so direkt Missbrauch.
 
Tja, war ja wohl eine Frage der Zeit. Die AGB Änderung wurde mir zwar nicht bewusst mitgeteilt, aber bei einer 1-Tages Laufzeit kann das ja ohnehin jeden Tag auf einen zukommen.

Bisher nutze ich es mit relativer Zufriedenheit... die Varianz - und manchmal auch kurzzeitige Ausfälle - ist schon deutlich höher als bei DSL, keine Frage, aber es war gut genug dass ich bisher damit leben kann. Mal schauen, wie lange ich das auch darf ;)
 
Unter 400GB pro Monat scheinen bisher problemlos zu sein.
 
Auch bei 24 Monaten Laufzeit kann, wird und hat der Anbieter fristlos kündigen,
 
@ HabNeFritzbox:
Hör doch bitte mit Deiner "Propaganda" auf!
Wir haben so oft gesehen, daß Mindestvertragslaufzeiten NUR für den Kunden gelten. Egal, was Recht und Gesetz ist. Auf dem Papier.
Und daran wird sich leider auch in Zukunft nichts ändern. Gar nichts!
 
Intensive Nutzung allein ist noch kein Kündigungsgrund, dazu müsste es konkretes Fehlverhalten geben, welches man ggf. anmahnen muss. Und von einer Fair Use habe ich auch nichts gehört wo gesagt wird ab 500GB ist Missbrauch.

Zudem könnte sich wenn es zu unrecht war die Mehrkosten bei Telekom oder so als Schadenersatz geltend machen.

Weiß nicht was daran Propaganda sein soll, die lange Laufzeit muss nicht nur Nachteilig sein. Da sind Preisanhebungen nicht so einfach wie bei kurzer Laufzeit wo die eher Anwendung finden können.

Muss jeder für sich entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Propaganda deshalb, weil wir gerade bei Vodafone sehen, daß für alle DSL-Kunden, völlig unabhängig von deren verbliebener Laufzeit, ab 1. September die Preise erhöht werden.
Ergo: Laufzeiten gelten NUR für den Kunden! Zum x-ten Male der Beweis.

Im Übrigen hat freenet ja auch nicht wegen zu hohen Datenverbrauchs gekündigt. Sondern wegen (eines ominösen und nicht näher definierten) Verstoßes gegen einen Paragraphen der (ominösen und gummihaften) AGB.
Rein theoretisch könnte man dagegen gerichtlich vorgehen, aber selbst Du - HabNeFritzbox - würdest das, wenn es einmal auch bei Dir - egal aus welchem Grunde - zu einer solchen Situation kommen sollte, NICHT machen! Sondern kuschen. Davon bin ich absolut überzeugt.

PS: Vodafone hat den Kunden sogar gnädigst ein Sonderkündigungsrecht einräumt (obwohl es ein Sonderkündigungsrecht gar nicht gibt und darüber hinaus ein Recht zur Kündigung gar nicht eingeräumt werden braucht, denn einer der Vertragspartner nimmt es sich einfach!); das ist nun keine Nächstenliebe oder die Erfindung der Kundenfreundlichkeit, sondern klares Kalkül seitens Vodafone und da kam diese Möglichkeit gerade recht, die Erhöhung der TAL-Gebühren kann man der Telekom in die Schuhe schieben und muß nicht selbst den Kopf hinhalten.
 
Ist trotzdem keine Propaganda, eher mal wieder nerviges ala typisch ciesla. In wie weit die einfach erhöhen kann, sollte man prüfen lassen, halte ich nicht für ok. Sonst könnte ja jeder beliebig Preise ändern weil Mitarbeiter plötzlich mehr wollen, oder Strom teurer ist, oder Vermieter die Miete erhöht hat. Sind Risiken der Unternehmer. Dann müssten Preise auch so ausgewiesen werden, dass eben Grundgebühr X + TAL Y eben einen Preis ergibt. Macht man aber nicht sondern ein Paketpreis, dann halt deren Pech. Da ich dort kein Kunde bin, bin ich nicht betroffen, sonst hätte ich es nem Anwalt gegeben.

Freenet um die es geht, dürfte trotzdem für viele noch eine Option sein, nur halt dass man im Hinterkopf haben sollte bei etwa halben TB ist bei den vorbei, also nicht DSL Anschluss ersetzen, und nicht alles unnötige herunterladen.
 
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Propaganda deshalb, weil wir gerade bei Vodafone sehen, daß für alle DSL-Kunden, völlig unabhängig von deren verbliebener Laufzeit, ab 1. September die Preise erhöht werden.
Ergo: Laufzeiten gelten NUR für den Kunden! Zum x-ten Male der Beweis.
[...]
PS: Vodafone hat den Kunden sogar gnädigst ein Sonderkündigungsrecht einräumt (obwohl es ein Sonderkündigungsrecht gar nicht gibt und darüber hinaus ein Recht zur Kündigung gar nicht eingeräumt werden braucht, denn einer der Vertragspartner nimmt es sich einfach!); das ist nun keine Nächstenliebe oder die Erfindung der Kundenfreundlichkeit, sondern klares Kalkül seitens Vodafone und da kam diese Möglichkeit gerade recht, die Erhöhung der TAL-Gebühren kann man der Telekom in die Schuhe schieben und muß nicht selbst den Kopf hinhalten.
Ich bin nun garantiert auch kein Freund von Vodafone, aber das ist einfach nur Quark, was da von @ciesla behauptet wird.

Für alle Verträge, die unter Einbeziehung der AGB vom 01.09.2015 geschlossen wurden (seitdem gibt es diese Klauseln in den Vodafone-AGB unter wechselnden Ziffern), wurde vereinbart (die Trennzeichen stehen halt so im PDF, nehme ich jetzt in Kauf):
1.4 - Vodafone ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung der Gesamtkos-ten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Ver-trages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Instandhaltung und Betrieb des deutschen Vodafone-Netzes einschließlich Materialkos-ten, Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilnehmeranschluss-leitungen, Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitar-beitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben sowie bei Tariflohnerhöhungen. Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.

1.5 - Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Preises, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag im Umfang des von der Preiserhöhung betroffenen Produkts und – soweit das betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt ist – auch im Umfang des anderen Produkts innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Ver trag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt zu dem neuen Preis fortgesetzt. Vodafone wird den Kunden im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht fristgerecht einge-gangenen Kündigung besonders hinweisen.
Das führte vermutlich zur Benachteiligung von Kunden (weil hier nur von Preiserhöhungen aufgrund von Preisänderungen bei Vorleistungen die Rede ist/war) und so kam in der AGB-Fassung vom 01.10.2016 (glücklicherweise ist Vodafone an der Stelle nicht 1&1, wo es offensichtlich auch nichts Besonderes ist, wenn 2x monatlich neue AGB erscheinen) dann dieser Punkt hinzu:
1.6 Führen Umstände, die nach Ver tragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden, dazu, dass sich die Gesamtkosten im Sinne von Ziffer 1.4 vermindern, verpfl ichtet sich Vodafone dazu, den vom Kunden zu zahlenden Preis unverzüglich im Umfang der Kostenminde-rung und entsprechend dem Anteil des verminderten Kostenelements an den Gesamtkosten zu ermäßigen. Etwaige Erhöhungen einzelner Kosten kann Vodafone hierbei berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung gefunden haben.
Im Januar 2018 änderten sich die AGB aber erneut und da zogen diese Klauseln dann um und wurden als
3.7 Vodafone ist berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamt-kosten den vom Kunden zu zahlenden Preis für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus anfallenden Kosten für Instandhaltung und Betrieb des entsprechenden Netzes, für die technische Zuführung der Inhalte/Dienste und die Netzzusammen-schaltung bzw. Kosten für Netzzusammenschaltungen und Teilneh-meranschlussleitungen einschließlich jeweils der Materialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten inkl. Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für die Kundenverwaltung (Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung; bei Produkten mit urheberechtlich geschützten Inhalten bestehen Gesamtkosten darüber hinaus aus Entgelten für Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte (insbe-sondere für Vergütungsansprüche von Verwertungsgesellschaften sowie für etwaige Ansprüche nach § 20 Urheberrechtsgesetz). Die Preisanpassung darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprechend dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig, wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten von Vodafone ihre Preise erhöhen, bei der Belegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder weiteren hoheitlichen Steuern oder Abgaben, bei Tariflohnerhöhungen oder bei einer Erhöhung der Tarife von Verwertungsgesellschaften (insbesondere für die Kabelweitersen-dung gemäß § 20b UrhG). Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung der Gesamtkostenbelastung von Vodafone mindernd zu berücksichtigen. Eine Preiserhöhung ist für jedes Produkt jeweils nur einmal pro Kalenderjahr und bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit außerdem nur mit Wirkung zum Beginn einer verlängerten Laufzeit des Ver trages (vgl. Ziff.4.1) zulässig.

3.8 Eine Preiserhöhung gemäß Ziff. 3.7 wird wirksam zu dem Termin, zu dem der Kunde seinen Ver trag nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung das nächste Mal ordentlich kündigen könnte, sofern er von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht. Kündigt der Kunde fristgemäß, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. Vodafone wird den Kunden bei der Mitteilung über die Preiserhöhung auf das Kündigungsrecht und die Folgen einer nicht oder nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hinweisen.

3.9 Führen Umstände, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von Vodafone nicht veranlasst wurden, dazu, dass sich die Gesamtkosten von Vodafone im Sinne von Ziffer 3.7 vermindern, verpflichtet sich Vodafone dazu, den vom Kunden zu zahlenden Preis unverzüglich im Umfang der Kostenminderung und entsprechend dem Anteil des verminderten Kostenelements an den Gesamtkosten zu ermäßigen. Etwaige Erhö-hungen einzelner Kosten kann Vodafone hierbei berücksichtigen, soweit diese nicht bereits im Rahmen einer Preiserhöhung Berücksichtigung gefunden haben.
für neu abgeschlossene Verträge vereinbart. Das ist auch noch in den derzeit gültigen AGB (Stand: Juli 2019) enthalten.

Hier wird inzwischen auch klargestellt, daß solche Preiserhöhungen auch für den Anbieter erst zum Ende einer Mindestvertragslaufzeit möglich sind und dann auch nur einmal pro Kalenderjahr. Ob das Vodafone dann noch selbst bemerkt hat, daß die Rechtsposition hier vielleicht(!) schwach wäre (aber da müßte der Kunde dann auch erst mal gewinnen, wenn er einen Prozess anstrengt - die Frage wäre auch bei Unwirksamkeit der Klausel, ob eine Preiserhöhung < 5% tatsächlich eine unangemessene Benachteiligung der einen Partei darstellt, solange sie nicht willkürlich von der anderen vorgenommen wurde), oder ob da die vzbv abgemahnt hatte, kriegt man nicht so ohne weiteres heraus ... ich habe jedenfalls keine diesbezüglichen Urteile gegen Vodafone gefunden. Die vzbv macht das ja desöfteren und nicht immer endet das so spektakulär wie mit dem kürzlich ergangenen Urteil gegen mobilcom-debitel hinsichtlich der Verlängerung von Vertragslaufzeiten.

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Wer also solche Geschichten wie die eingangs von mir zitierte (von @ciesla) behauptet, der sollte erst einmal klären, ob diese Preiserhöhung von Vodafone auch tatsächlich - wie geschrieben - für alle DSL-Kunden zum 01.09.2019 angekündigt wurde. Denn bei den Kunden, deren Verträge unter Einbeziehung der AGB seit dem 13.01.2018 geschlossen wurden, wäre diese Erhöhung auch seitens Vodafone ja erst mit einer Verlängerung nach Ablauf einer MVLZ möglich.

Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß Vodafone für diese Verträge ebenfalls die Preiserhöhung zum 01.09.2019 angekündigt hat (für den damit verbundenen Ärger und Aufwand halte ich die Justiziare bei Vodafone für zu schlau) - wer aber seinerseits festhält, daß alle DSL-Kunden von Vodafone davon betroffen wären (auch die Pressemeldungen sprechen m.W. nicht von "allen" (bzw. ich habe mal wieder keine derartige gefunden), sondern davon, daß die Betroffenen von Vodafone benachrichtigt wurden/werden), der müßte auch für Verträge unter Einbeziehung der AGB seit dem 13.01.2018 ja mindestens eine solche Ankündigung vorweisen können, oder?

Aber auch für die Verträge davor, stimmt das Geschriebene ja nicht wirklich ... da die DSL-Preiserhöhung bei Vodafone 1,39 EUR/Monat (brutto) beträgt, trifft Punkt 1.5 (hinsichtlich des außerordentlichen Kündigungsrechts) also schon mal automatisch nur auf alle (DSL-)Produkte zu, deren monatlicher Preis maximal

20 x 1,39 EUR - 0,01 EUR = 27,79 EUR

betrug, denn dann wären es mehr als 5 % Erhöhung, verglichen mit dem bisherigen Preis. Wenn der Provider darüber hinaus noch dem Kunden einseitig ein weitergehendes Kündigungsrecht einräumen will, ist das seine Sache ... es erspart ihm am Ende auch den Streit um dieses Recht des Kunden zur einseitigen Kündigung und die Prüfung im Einzelfall.

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Und warum sollte es ein Sonderkündigungsrecht generell nicht geben? Der Text aus 1.5 oben beschreibt z.B. zunächst das Recht des Kunden, den Vertrag im Falle einer solchen Preiserhöhung zum Zeitpunkt des Eintretens von deren Wirkung auch dann zu kündigen, wenn vereinbarte Mindestlaufzeiten noch nicht erreicht sind. Ob bzw. dass deren grundsätzliche Vereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch rechtens ist, ergibt sich schon aus der Tatsache, daß §309 BGB (Nr. 9) für die in AGB wirksam zu vereinbarenden Laufzeiten und Kündigungsfristen entsprechende Beschränkungen vorgibt. Mit "dieses Sonderkündigungsrecht" im darauf folgenden Satz (korrekt flektiert als "mit diesem [...]" - "mit" ist Präposition mit nachfolgendem Dativ) wird eindeutig auf den vorstehenden Satz Bezug genommen und damit der Begriff des "Sonderkündigungsrechts" definiert bzw. eingeführt.

Und auch wenn jede Vertragspartei einen Vertrag durchaus von sich aus kündigen kann (was @ciesla wohl mit "nimmt es sich einfach" meint), wird die Wirksamkeit einer solchen Kündigung sicherlich von dem/den anderen Vertragspartner(n) bestritten werden, wenn der Vertrag etwas anderes festlegt hinsichtlich Zeitpunkt und/oder Art einer Kündigungsmöglichkeit. Insofern besteht das Kündigungsrecht per se tatsächlich auch unabhängig - die Frage bleibt nur, zu welchem Zeitpunkt diese Kündigung wirksam wird bzw. vom Vertragspartner zu akzeptieren ist.

Damit mag ein Sonderkündigungsrecht zwar nicht als Paragraph in irgendeinem Gesetz enthalten sein, aber in den Rechten und Pflichten jeder Partei innerhalb eines Vertrages ist das nun mal im Deutschen dasselbe Nomen und es signalisiert hier nur, daß der Vertragspartner, dem dieses Recht eingeräumt wird unter den beschriebenen Bedingungen, den Vertrag auch ohne Einhaltung der ansonsten vereinbarten Mindestvertragslaufzeiten kündigen kann.

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Ansonsten läßt sich die Erhöhung der monatlichen TAL-Anschlußgebühren zum 01.07.2019 ja durchaus auch nachlesen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE...-19-0001_Tenor_des_Beschlusses.html?nn=350370 - zuvor waren es anstelle der 11,19 EUR/Monat nur 10,02 EUR/Monat.

Schaut man jetzt auf diese Differenz von 1,17 EUR und rechnet da noch die Umsatz-/Mehrwertsteuer von 19% drauf, ergibt sich ziemlich genau der von Vodafone als Erhöhung (auch bei einem Vertrag, den ich habe) angekündigte Betrag. Man sollte also auch mal die Kirche im Dorf lassen und sich genau überlegen, was man an Pauschalierungen und Verschwörungstheorien so äußert.

Wem die 1,17 EUR/Monat sauer aufstoßen, die von der BNetzA genehmigt wurden, der kann sich ja an die Verantwortlichen aus der Beschlußkammer 3 der BNetzA wenden und um nähere Erklärung nachsuchen - nach dem IFG müßten hier sogar Infos zu kriegen sein, denn das können nicht alles Geschäftsgeheimnisse der Telekom nach §6 IFG sein.

Hier findet man als Interessent das Organigramm der BNetzA, näher als bis zur Nebenstelle 4630 (Amtsanschluß in Bonn: 0228 14-0) oder zum Postfach [email protected] bin ich der Besetzung der Beschlußkammer 3 (generell sind diese Kammern in §132 TKG begründet und hinsichtlich ihrer Besetzung beschrieben) auch noch nicht gekommen (EDIT: In den Beschlüssen der Kammer finden sich dann doch noch die Namen der Beteiligten - und einige Sitzungen der Kammer sind wohl sogar öffentlich, wenn jemand zum richtigen Zeitpunkt in Bonn ist.)

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Wer Vodafone tatsächlich ans Bein pinkeln will, der kann sich ja mal darüber beschweren (auch gleich bei der BNetzA), daß man dort keinen Tarif anbietet (zumindest habe ich keinen gefunden, trotz intensiver Suche unter vodafone.de und auch deren "Infofax" enthält nichts in dieser Richtung: https://www.vodafone.de/infofaxe/120.pdf), der die Bedingungen aus §43b Satz 2 TKG erfüllt und eine maximale Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten aufweist. Sollte es doch einen geben, hat man den wohl so gut versteckt, daß zumindest keine echte Gefahr besteht, daß irgendein Kunde ihn jemals finden könnte und auch bei telefonischer Bestellung haben die Leute bei Vodafone in dieser Hinsicht keinen Schimmer, wie ich selbst bei einem Telefonat feststellen mußte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich jedenfalls nutze für alle meine Kunden und Betroffenen (siehe auch andere Threads) die Chance, jetzt kurzfristig endlich auszusteigen.
Alle (-1) werden zu easybell wechseln, weil sie persönlich von den Leistungen überzeugt sind. Und nicht, weil ich sie dazu dränge! Entscheiden tut immer der Kunde selbst, mein Auftrag ist es, ihm alle Grundlagen dafür zu bieten und nicht "zielgerichtet" Wichtiges vorzuenthalten.
Ein einziger Kunde wird zu O2 gehen, weil er dort dank eines bereits vorhandenen Mobilfunkvertrages in den Genuß des "Mehrvertrags-Rabattes" von 10 € kommt. Aber eben auch selbstverständlich den monatlich kündbaren Vertrag von O2 nehmen wird.
 
@All: Mal ganz ehrlich gesagt, welcher Privatnutzer "verbrät" wirklich 500GB Daten im Monat? Auch mit intensiver Nutzung Filme, Musik, Downloads komme ich nie und nimmer in den Bereich. Mein Bereich liegt so zwischen 75 und 120 GB. Ich hatte mal einen Kumpel, der meinte "Flat" bedeutet, das er berechtigt ist seine Datenleitung voll auszuschöpfen. Da wurden auch wenn er schläft irgendwelche sinnlos Downloads per Batchjob ausgeführt, nur um sich wohl selbst zu beweisen, wie toll man doch ist. Ich persönlich halte solch ein Verhalten für assozial. Aber das ist meine Meinung ...

Klar, das der Provider kündigt. Vollstes Verständnis ...
 
@mipo

Das sehe ich grundsätzlich ähnlich. Es ist schon eine stolze Leistung 500GB Traffic zu generieren. Und viele Provider sprechen ja von der "fair-use-policy". Dieser Begriff erklärt sich in diesem Zusammenhang eigentlich von selbst.

Allerdings muss man auch sehen, dass auf einen Anschluss nicht zwangsläufig nur ein Privatnutzer kommen muss. In einem Privathaushalt leben ja gerne auch mal mehr als ein oder zwei Personen. Und was ist bei FullHD und 4K Streaming, HD-Videotelefonie, Cloudnutzung, dem Download der neuesten Games usw. ein GB. Nicht viel. Und bei Uploadgeschwindigkeiten von 40 MBit und mehr (jetzt mal unabhängig von dem verwendeten Zugangsverfahren DSL oder LTE) ist der Uploadtraffic auch nicht zu unterschätzen. Und dann können sich 500GB Gesamtdatenverbrauch auch schon wieder relativieren.
 
@pw2812: Nun, mein Traffic war der Traffic von einem zweipersonen Haushalt, währenddessen ich noch nebenbruflich IT mäßig unterwegs bin. Vor ein paar Jahren, lag der Traffic ähnlich, als die beiden Kinder noch im Haus waren. Natürlich hast Du Recht, dass man dies ein wenig relativieren muss und sich nach der Anzahl der User im Haus richtet. Doch wir wissen doch alle, dass sich die Bandbreite in einer LTE Funkzelle alle Nutzer teilen. Im Jahr 2019 käme ich nicht auf die Idee, mir einen LTE Router anzuschaffen und vielleicht ein halbes Studentenwohnheim oder kleine Firma daran anzuschließen. - Aber okay, ich bin noch in Zeiten der Modemnutzung mit 300 Baud groß geworden. In Zeiten wo man sich überlegt hat, wieviel Daten man mit DATEX-P überträgt und vor allem, wieviel man sich leisten kann. Wenn ich natürlich viel Freizeit hätte, da ich (Dauer-) arbeitslos bin, dann sind sichlich auch 1TB möglich. Mit Fair-Use und dergleichen hat das das dann aber nichts mehr zu tun ...

--

Aber mal eine andere Frage: Was macht Freenet eigentlich im O2 Bereich?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Anbieter es stört sollen die halt keine Flatrate anbieten sondern große Datenpakete. Unlimited ist unlimited und nicht nach X gleich Missbrauch. Sollen die halt 300GB oder 1TB usw. anbieten mit 10.000 Freiminuten oder ähnliches.
 
HabNeFritzbox: Richtig und doch falsch. Wenn ich eine echte Flatrate anbiete, locke ich natürlich dieses assoziale Schmarotzervolk an. Biete ich es nicht an, habe ich die Möglichkeit des "Unlimited" Zugangs denjenigen verbaut, die nur ein, zweimal im Jahr über das akzeptable Limit hinausschießen. Wenn ich so an meine T-Mobile "Flat" denke. Habe 10GB im Monat frei und nutze vielleicht nur 4 GB ... Bin ich aber mal im Urlaub wäre es schon toll auch mal 20 GB "verbraten" zu können und nicht nach 10 GB auf unerträgliche 64kBit gedrosselt zu werden. Wieviel mal habe ich Volumen im Monat "verschenkt"?
 
Ehrlich wären größere Pakete. Unlimited und hintenherum doch nicht ist für den Eimer.

Klar gibt es immer Poweruser, aber die gab es schon immer.

Kollege ballert TB weise im Monat weg mit sinnlosen Speedtest und so im Mobilfunk, aber bei Telekom. Im Festnetz via Kabel sogar fast drei stellige TB. Also im Jahr etwa ein PB. Providers Liebling. ;-)

Denke bald kommen eh nur noch unlimited Tarife und unterscheiden sich nur in maximaler Geschwindigkeit.

Und dann könnte Freenet schon fast wieder teuer sein. Für meisten dürfte es trotzdem gutes Angebot sein. Und bei der kurzen Vertragslaufzeit fällt auch Schadenersatz weg durch sonst lange Laufzeit wenn man entgegen der AGB noch Router betreibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer versucht soviel wie möglich an Datenverbrauch zu erreichen um Mobilcom-Debitel zu schädigen handelt missbräuchlich und da kann ich die Kündigungen nachvollziehen.
Gut wäre wenn freenet Funk da klare Regeln aufstellt.
 
Und klar wäre nicht unlimited mit Hintertür, sondern konkrete Zahlen für Volumen und Minuten.

Beim Gespräch mit einem Bekannten welcher bei Telekom arbeitet, liegen TB Volumen wohl im Cent Bereich. Zudem würde es wohl sogar für andere Kunden gut sei mit paar solcher Poweruser da dieses einen Ausbau begründen kann beim Netzbetreiber.

Bei solchen billig Provider kann es wohl anders aussehen wenn eben nur bestimmte Kontingente einmieten.
 

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