Kabel: Einfache Erkennbarkeit eines Brandings durch den Verkäufer vor einem Verkauf

ibu

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Ich erwäge eine nicht gebrandete 6670 cable gebraucht zu kaufen.

Gibt es für den Verkäufer eine zuverlässige und einfache Methode präzise herauszubekommen, ob sein Modell gebrandet ist?

Wenn ich richtig recherchiert habe, ist die Abwesenheit eines Namenszusatz wie "Vodafone" auf dem Typenschild am Boden der Box KEIN zuverlässiges Merkmal, richtig?

Mit "einfach für den Verkäufer" meine ich möglichst eine Methode, wo er nicht in das Webinterface seiner Box muss. Das kriegen die meisten Verkäufer vermutlich nicht hin oder haben keinen Bock drauf.

Danke.
 
FRITZ!Box 6670 Cable, ARN 20003047, EAN 4023125030475, UVP 279,00€
 
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Offenbar hält sich Fritz! dort nicht mal an den eigenen UVP.
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Die bestimmen quasi auch den Straßenpreis...
 
Bei Kabelboxen gab es ja noch das Problem das die wenn die schon mal benutzt waren beim gleichen Provider manchmal nicht mehr aktiviert wurden - ist das zwischenzeitlich Geschichte?
 
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Also bei Vodafone braucht es ggf. ein Ticket, wenn das Gerät schonmal bei VF im Einsatz war und noch beim vorherigen Kunden hinterlegt ist.
 
@Karl.

Der Artikel ist ja Wasser auf meine Mühle der Kritik am Gesetzgeber.

Wo war nochmal die Petition zum Unterschreiben für Nachhaltigkeit durch Verbot von Branding?
 
Mal davon abgesehen, dass die Einstweilige Verfügung mittlerweile durch ein ordentliches Gerichtsurteil bestätigt wurde - das ist leider systemisch: Profit geht vor Ressourceneinsparung und Umweltfreundlichkeit.

Daneben hätte mich brennend interessiert, wie der Aufbereiter die zertifikatsgesicherte Kabelmodem-Mac ändern konnte, so dass diese nicht mehr vom Kabelnetzbetreiber als nicht zu aktivierendes ehemaliges Mietgerät erkennbar ist.
(hab noch eine nicht aktivierbare 6490 20002691 rumliegen)
Michael
 
Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Tools, welche dort hilfreich sein können. Mittels eines Tools wie "DieFlashe" können beispielsweise eine ganze Reihe von Anpassungen erfolgen.
 
Hhmm, hätte er evtl. durch eine beigelegte FW und Anleitung zum selbst debranden umgehen können...
 
Wo war nochmal die Petition zum Unterschreiben für Nachhaltigkeit durch Verbot von Branding?
Was würde das bringen? Nichts…

Das Problem ist nicht das Branding (welches Cable-Modelle vom Provider i.d.R. mittlerweile schon gar nicht mehr haben), sondern ggf. blacklisted CM-MACs bei den jeweiligen KNBs. Da hilft dann weder ein Verbot für gebrandete Geräte noch irgendwelche Flash-Tools mit oder ohne GUI.



Daneben hätte mich brennend interessiert, wie der Aufbereiter die zertifikatsgesicherte Kabelmodem-Mac ändern konnte, […]
Wo steht, dass die das überhaupt gemacht haben? Vielleicht wurden diese von UM/Vodafone-West regulär abgekauft und UM/Vodafone-West hat daher die CM-MACs (ganz regulär) aus ihrer Datenbank entfernt.

So wie ich das sehe wurde lediglich die Branding-Variable auf avm gesetzt und die Retail-Firmware aufgespielt. Ggf. (falls bei bestimmten (älteren) Modellen nötig) das CM-Zertifikat per "Upload CM-Zertifikat" aktualisiert (was vorübergehend möglich war bis dieser Zertifikat Update-Service eingestellt wurde).
 
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Daneben hätte mich brennend interessiert, wie der Aufbereiter die zertifikatsgesicherte Kabelmodem-Mac ändern konnte, so dass diese nicht mehr vom Kabelnetzbetreiber als nicht zu aktivierendes ehemaliges Mietgerät erkennbar ist.
Haben sie nicht, die entsorgten Boxen sind nicht mehr im VF West System gewesen
 
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Was ist eigentlich diese "OME = LGI"-Variable, die im Urteil erwähnt wird? *sncr*

Lese ich das Urteil richtig, wäre es so wohl nicht gefallen, wenn es der (gewerbliche) Anbieter nicht seinerseits versäumt hätte, explizit darauf hinzuweisen, daß es sich um Boxen handelte, die von ihm "nachbearbeitet" wurden.

Dann hätten sicherlich auch die berüchtigten "angesprochenen Verkehrskreise" klar erkennen können, daß es sich nicht um "originale" Geräte handelte und zumindest die Punkte 76 bis 85 in der Begründung würden so nicht greifen, womit auch die Argumentation der Verklagten hinsichtlich Erschöpfungsgrundsatz und Nachhaltigkeit wohl anders gewertet worden wäre oder zumindest genauer in Betracht gezogen werden müßte.

Dadurch, daß aber eben KEINE Unterscheidung in der Werbung zwischen den Provider-Boxen (witzigerweise versucht zumindest die verlinkte Quelle bei openjur.de ja noch zu verschleiern, um welchen Provider es sich dabei handelte, wobei das anhand des "zitierten" LGI-Brandings ohnehin jeder weiß, wer der OEM-Kunde von AVM war, der so viele Boxen auf einen Schlag nicht länger haben wollte) und den Retail-Modellen gemacht wurde, konnte hier eben auf die Verletzung des Markenrechts geklagt werden.

Was etwas vollkommen anderes ist, als eine Verletzung des Urheberrechts … wer will, kann die AVM-Firmware auch auf einem beliebigen anderen Gerät installieren (ob sie dort läuft, ist ebenfalls wieder eine vollkommen andere Frage), solange sie Bestandteile beinhaltet, die nach der GPLv2 lizenziert sind … (für mich) bezeichnenderweise hat AVM (und damals hießen die auch noch so) ja auch nicht mit einer Verletzung ihrer Urheberrechte argumentiert.

EDIT:
Und auch beim "Zertifikat-Update-Service" von AVM (der hörte auf c4.avm.de und Port 51443 mit HTTPS und war ansonsten praktisch nicht weiter gesichert - zumindest nicht beim Zugriff aus dem Netz eines KNB) sollte man vielleicht noch einmal daran erinnern, daß dessen Einrichtung erst dadurch erforderlich wurde, daß AVM vollkommen unnötigerweise (und unter Verstoß gg. die DOCSIS-Spezifikationen) eine Funktion in der Firmware hatte, mit der für die aktuelle CM-MAC ein neues Zertifikat erstellt wurde, wenn diese sich geändert hatte bzw. noch kein solches Zertifikat vorlag.

Da hierfür auch der "private key" des Herstellers erforderlich war, befand sich auch dieser in der Firmware … damit war dann das "Klonen" von DOCSIS-CM nur noch eine Fingerübung und daß sich das nicht zum "Volkssport" entwickelte bei AVM-Cable-Boxen, lag damals auch nur daran, daß die Firmware für diese Geräte eben NICHT zur Verfügung gestellt wurde (auch nicht auf explizite Nachfrage beim Hersteller), was auch damals schon ein Verstoß gg. die Lizenzbestimmungen der GPLv2 war.
 
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Gebrauchte Boxen von Vodafone mit Artikelnummer 20003072 sind recht häufig auf dem Markt.

Verstehe ich Folgendes richtig? Korrigiert mich bitte, wenn nötig.

1 So eine Box kann problemlos von jedem Kunden von Vodafone Kabel verwendet werden.
Man muss per Telefonanruf bei Vodafone darum bitten, die MacAdresse zu "registrieren".

2 Man bekommt nur die Firmwareupdates, die Vodafone freigibt

3 Alternativ kann man mit "Hacker Tools" die neueste Firmware von AVM auf das "gebrandete" Gerät bringen.


PS:
Ein Händler auf kleinanzeigen.de bietet übrigens neue Geräte ohne Aufkleber auf der Unterseite an.


Das Etikett auf der Rückseite fehlt. Aus Lizenz gründen darf ich es nicht mit Etikett verkaufen.
 
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