Was ist eigentlich diese "OME = LGI"-Variable, die im Urteil erwähnt wird? *sncr*
Lese ich das Urteil richtig, wäre es so wohl nicht gefallen, wenn es der (gewerbliche) Anbieter nicht seinerseits versäumt hätte, explizit darauf hinzuweisen, daß es sich um Boxen handelte, die von ihm "nachbearbeitet" wurden.
Dann hätten sicherlich auch die berüchtigten "angesprochenen Verkehrskreise" klar erkennen können, daß es sich nicht um "originale" Geräte handelte und zumindest die Punkte 76 bis 85 in der Begründung würden so nicht greifen, womit auch die Argumentation der Verklagten hinsichtlich Erschöpfungsgrundsatz und Nachhaltigkeit wohl anders gewertet worden wäre oder zumindest genauer in Betracht gezogen werden müßte.
Dadurch, daß aber eben KEINE Unterscheidung in der Werbung zwischen den Provider-Boxen (witzigerweise versucht zumindest die verlinkte Quelle bei openjur.de ja noch zu verschleiern, um welchen Provider es sich dabei handelte, wobei das anhand des "zitierten" LGI-Brandings ohnehin jeder weiß, wer der OEM-Kunde von AVM war, der so viele Boxen auf einen Schlag nicht länger haben wollte) und den Retail-Modellen gemacht wurde, konnte hier eben auf die Verletzung des Markenrechts geklagt werden.
Was etwas vollkommen anderes ist, als eine Verletzung des Urheberrechts … wer will, kann die AVM-Firmware auch auf einem beliebigen anderen Gerät installieren (ob sie dort läuft, ist ebenfalls wieder eine vollkommen andere Frage), solange sie Bestandteile beinhaltet, die nach der GPLv2 lizenziert sind … (für mich) bezeichnenderweise hat AVM (und damals hießen die auch noch so) ja auch nicht mit einer Verletzung ihrer Urheberrechte argumentiert.
EDIT:
Und auch beim "Zertifikat-Update-Service" von AVM (der hörte auf c4.avm.de und Port 51443 mit HTTPS und war ansonsten praktisch nicht weiter gesichert - zumindest nicht beim Zugriff aus dem Netz eines KNB) sollte man vielleicht noch einmal daran erinnern, daß dessen Einrichtung erst dadurch erforderlich wurde, daß AVM vollkommen unnötigerweise (und unter Verstoß gg. die DOCSIS-Spezifikationen) eine Funktion in der Firmware hatte, mit der für die aktuelle CM-MAC ein neues Zertifikat erstellt wurde, wenn diese sich geändert hatte bzw. noch kein solches Zertifikat vorlag.
Da hierfür auch der "private key" des Herstellers erforderlich war, befand sich auch dieser in der Firmware … damit war dann das "Klonen" von DOCSIS-CM nur noch eine Fingerübung und daß sich das nicht zum "Volkssport" entwickelte bei AVM-Cable-Boxen, lag damals auch nur daran, daß die Firmware für diese Geräte eben NICHT zur Verfügung gestellt wurde (auch nicht auf explizite Nachfrage beim Hersteller), was auch damals schon ein Verstoß gg. die Lizenzbestimmungen der GPLv2 war.