Kabel: Einfache Erkennbarkeit eines Brandings durch den Verkäufer vor einem Verkauf

dann bekommen ja unzählige unwissende verkäufer auf kleinanzeige.de hohe rückforderungen von vodafone bei ende der laufzeit.
Wahrscheinlich haben sie diese schon früher geleistet, daher der Verkauf von Privat.

Auszug aus den AGB: 2.4 d) Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von vierzehn Tagen nach Vertragsbeendigung, nach Zusendung neuer Hardware bzw. nach Wegzug aus dem Versorgungsgebiet von Vodafone, die ihm von Vodafone bereitgestellte Hardware nebst vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Vodafone zurückzusenden.
 
Fordert also Vodafone jede 20003072 nach Ende der Vertragslaufzeit zurück?
Nein. Manfred hat die Möglichkeit bei vertragskonformer Beendigung gegen eine Übernahmegebühr von 60€ diese zu übernehmen bzw. behalten zu dürfen. Damit erwirbt man auch das Eigentum daran!
Diese Boxen können auch an anderen Vodafone-Anschlüssen erneut provisioniert werden durch den 2nd-Level-Support.
 
Das ist Nonsens VF berechnet einen Schadenersatz, damit erwirbt man kein Eigentum.

Und aktiviert bekommt man die auch nicht wirklich...
Aber zumindest bei den älteren Boxen, ne Deutschland Box bei West ginge.
Und, falls der Deutschland Support ne Deutschland Box manuell provisioniert, gibt's kein Voice und die Aktivierung hält auch nicht dauerhaft.
 
Unwissende Verkäufer - naja, wer ein Mieterät verkauft ist also automatisch unwissend
Ich werte oder rechtfertige nicht, sondern gebe nur wieder, was jeder bei kleinanzeigen.de sehen kann: eine große Anzahl an 20003072 wird verkauft. Und da es ausnahmslos Mietgeräte sind (#76 und #78) sind, kommen also Forderungen auf die Verkäufer von Vodafone zu. Der Wissenstransport von Vodafone zu den Mietgerätbesitzern scheint also nicht gut zu gelingen. Mehr sage ich nicht.
 
Naja, vielleicht sind auch einzelne auf dem Weg zu Vodafone vom LKW gefallen...
 
Der Wissenstransport von Vodafone zu den Mietgerätbesitzern scheint also nicht gut zu gelingen. Mehr sage ich nicht.
Das ist unzweifelhaft so. Wie in der Schule: Den mangelnden Wissenstransport zu den Schülern ist zu 100% den Lehrern anzulasten. Dabei ließe sich ein gehöriger Erkenntnisgewinn schon bei genauem Studium der Vodafone-Schlussrechnung erzielen.
Vodafone macht bei nicht zurückgesendeter Hardware keinen Verlust. Man könnte sogar soweit gehen zu sagen, dass es im Sinne von Vodafone ist, wenn gebrauchte Hardware nicht zurückgeschickt wird.
 
Hat dem nicht ein Gericht einen Riegel vorgeschoben?

Bei Magenta ist es beispielsweise so, dass nach 5 Jahren kein Schadenersatz mehr berechnet wird und vor 5 Jahren anteiliger Schadenersatz...
 
Wie in der Schule: Den mangelnden Wissenstransport zu den Schülern ist zu 100% den Lehrern anzulasten.
Kein Lehrer würde darauf vertrauen, dass sich seine Schüler nach mehreren Jahren daran erinnern, dass ein Objekt ohne Bapperl "Miethardware" also solche erkannt wird. Der Lehrer weiß, dass allein 4 Ziffern dafür nicht reichen.
Ansonsten bin ich ja völlig ein mit dir: klar müssen beide Seiten beitragen.


Dabei ließe sich ein gehöriger Erkenntnisgewinn schon bei genauem Studium der Vodafone-Schlussrechnung erzielen.
Ist es denn nicht so, dass die Box 20003072 öfter auch als Zugabe zu Vertragsverlängerungen ausgegeben wird? Ohne monatliche Gebühr?
Das ist keine rhethorische Frage. Ich kenne das Prozedere der Übergabe und der Vereinbarungen dazu nicht.
 
Bei der Rückgewinnung kann man für eine Homebox Option (Router + weitere mögliche Rufnummern) einen Rabatt i.d.R. bis zu 100 % und bis zu zwei Jahre ausdiskutieren...

Dadurch wird die Box nicht geschenkt.
 
Mir bleibt es ein Rätsel, was die vielen Käufer der gebrandeten 6670 damit machen, da sie ja unbenutzbar sind.
Die sind doch nicht generell unbenutzbar, wurde doch schon (mehrmals) erläutert.

OK, das Thema hatten wir hier noch nicht.
Das entspricht nicht den Tatsachen! Das ist eher ein "Dauerthema". Hier im Thema u.a. s.h. Beitrag #8, #21, #26, #57…

Und könnte man eine Box mit O2-Branding bei Vodafone nutzen?
Vielleicht, vielleicht auch nicht… Kommt halt darauf an ob diese auf eine Blacklist bei seinem KNB steht oder nicht…



Hat dem nicht ein Gericht einen Riegel vorgeschoben?
Imo nein.
 
Das ist Nonsens VF berechnet einen Schadenersatz, damit erwirbt man kein Eigentum
In der Realität sieht es ganz anders aus! Fragt man nach Vertragsende beim Support an, ob man die Box behalten kann, wird einem das Angebot mit 60€ gemacht! Die Bezeichnung dafür Schadenersatz ist eher fragwürdig, Nach Bezahlung desselben dürfte man sich das Eigentum daran erworben haben.
Bei Boxen z.B. 6490 6590 6591, die 4-5Jahre gemietet wurden, werden diese ausdrücklich nicht mehr zurückgefordert,
bei einem Boxen-Upgrade, da Vodafone nichts mehr damit anfangen kann.
 

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Du widersprichst dir dann doch etwas. Dann poste doch mal das "Angebot".
 
Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20)

Die 6590 hat VF nie geführt, mit der 6490 wurden DOCSIS 2 Kunden glücklich gemacht und die 6660 gibt's aktuell als Tausch, wenn eine 6360 oder 6490 ausfällt...
 
Landgericht Düsseldorf (Az. 12 O 83/20) als auch das Landgericht München I (Az. 12 O 7213/20)
Offenbar hatten wir uns bzgl. "Hat dem nicht ein Gericht einen Riegel vorgeschoben" (völlig) missverstanden. Ich dachte du meintest ein Gericht hätte entschieden, dass da grundsätzlich kein Übergang in Eigentum möglich wäre. Dass es dir dagegen "nur" um die überhöhten Pauschalen als Schadenersatz ging, hatte ich tatsächlich nicht vermutet (denn die von dir erwähnten Urteile waren mir aus der Presse durchaus noch erinnerlich)…
 
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Reaktionen: Micha0815
Du widersprichst dir dann doch etwas
Wenn Du meinen Screenshot aufmerksam ließt ... bei Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen ... ist eine telefonische Vereinbarung etwas anderes, als "einfach behalten und nicht zurücksenden!
Dann poste doch mal das "Angebot".
Das ist bei Telefonaten ohne Mitschnitt sehr schwer..
Ein Bsp. aus einem Kleinanzeigenchat.
Der Kleinanzeigenveekäufer hatte bei Vodafone seine 6591 (2000 2827 M134) gegen die o.g. 60€ behalten dürfen. Nachdem ich ihm klargemacht hatte, das selbige mit Gewinn -90€ war sein Wunsch-VK- eher nicht zu erreichen sind. Ich empfahl ihm die Box zurückzusenden und die 60€ besser in ein neues Modell zu investieren. Und ja, Vodafone war zu einer Rückabwicklung bereit und hat ihm die 60€ wieder gutgeschrieben! Ergo kann man per Telefonnachfrage seine Mietbox nach Vertragsende/Vertragsverlängerung auch einvernehmlich übernehmen.
Unlogisch wäre es zudem, wenn "geleisteter Schadenersatz" nicht zum Eigentümer-Wechsel führte. Das wird wohl jede/r hier im Forumaus einem Versicherungsfall kennen, wo der Gegenstand -z.B. Pkw- ins Eigentum der Versicherung übergeht.
 
Das ist doch was komplett anderes...

Leistet die Versicherung Ersatz in Geld für das gestohlene Auto (Unterschlagung ist meist ausgenommen), geht das Eigentum am Auto über.

Hat man eine unterschlagene Mietbox am Anschluss und die ist nach dem Gewitter tot, gibt's mangels Eigentumsnachweis keinen Ersatz.
 
gibt's mangels Eigentumsnachweis keinen Ersatz.
Den Eigentumsnachweis interessiert die Hausratversicherung, sofern Überspannung durch Gewitter inkludiert, gar nicht. Der Wiederbeschaffungswert ist maßgeblich. Sie können zur Begutachtung die Box anfordern, sofern Zweifel bestehen. Da bei Blitzeinschlag auch zumeist Nachbarn betroffen sind, ist es oftmals eindeutig.
Aber genug OT. Herr Kaiser kann Dir dazu besser Auskunft geben!
Wer meinen Ausführungen in #91 keinen Glauben schenken mag, soll als Vodafone-Kunde bei Vertragsende/VVL einfach mal anrufen, falls an der. Übernahme der Miethardware interessiert und hier selbst berichten.
 
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