Mach mit und stoppe die Vorratsdatenspeicherung!

Ich hab schon unterschrieben :D

War auch auf der 1. Demo in Berlin dabei.


Ich finds grausig wennn man aufpassen muss was man sagt weil jemand daraus was stricken könnte oder spätere Regierungen einen für vergangenes verfolgen könnten etc.

Haben die Deutschen nix aus der DDR mit ihrer StaSi gelernt?


Ein weiterer Grund ist das die Enormen Datenmengen auch kosten verursachen und wer hat sie zu tragen,.... der Kunde....

Und dann natürlich noch die Tatsache das andere Leute die Daten Hacken könnten und klauen...
 
Ich finds grausig wennn man aufpassen muss was man sagt
Es geht immer noch um Verbindungsdaten, nicht Inhalte...

Ein weiterer Grund ist das die Enormen Datenmengen auch kosten verursachen und wer hat sie zu tragen,.... der Kunde....
Auch da tut sich ein wenig:
Schwarz-Rot will Telcos für Überwachungsdienste entschädigen

Und dann natürlich noch die Tatsache das andere Leute die Daten Hacken könnten und klauen...
Die Gefahr besteht aber auch momentan und wird immer bestehen. Es ist ja nicht so, als ob jetzt und heute keine Daten gespeichert würden.


Ich bin übrigens nicht für die Vorratsdatenspeicherung. ;-)
 
Es geht immer noch um Verbindungsdaten, nicht Inhalte...
Bei Handy kommt noch der Ort dazu. Und außerdem sind die Verbindungsdaten anscheinend schon so wichtig, daß es sich lohnt (aus Sicht der Befürworter) ein Gesetz durchzudrücken, dessen Verfassungsmäßigkeit zumindest mal zweifelhaft ist.
Da muß man sich schon gut überlegen, mit wem man telefoniert.
Überleg mal:
- Hast Du in letzter Zeit mit jemandem telefoniert, der jemand anderen kennt, dessen Kumpel aus irgend einem Grund verdächtigt wird?
- Hast Du mal in einer Gegend, wo ein Verdächtiger wohnt, mit dem Handy telefoniert? Vielleicht bist Du auch nur durchgefahren, weil es auf Deinem Weg liegt und hast rein zufällig genau vor dessen Haus das Gespräch begonnen.

Die Kosten sind auf jeden Fall vorhanden. Der Unterschied ist nur, ob wir sie über die Telefonrechnung oder über die Steuern bezahlen.
Die Gefahr besteht aber auch momentan und wird immer bestehen. Es ist ja nicht so, als ob jetzt und heute keine Daten gespeichert würden.
Aber sie werden jetzt nicht unbedingt so lang und nicht unbedingt mit einer automatischen Schnittstelle nach außen gespeichert.
Es wurde auch schon gerichtlich entschieden, daß die Speicherung von Verbindungsdaten bei Flat-Tarifen unzulässig ist, da sie für die Abrechnung nicht gebraucht werden und dies der einzig zulässige Grund ist, die Verbindungsdaten zu speichern.

Ansonsten finde ich die Argumentation "Es ist jetzt schon schlecht, etwas schlechter stört dann auch nicht" generell nicht überzeugend. Als nächstes kommt dann "Die Verbindungsdaten werden sowieso schon gespeichert, da kann man auch gleich noch die Inhalte mit speichern". Ich vermute übrigens, daß das bereits geplant ist. Die USA machen es uns ja bereits vor: Dort werden schon seit Jahren illegal die Inhalte aufgezeichnet, und wo es herausgekommen ist, stört sich kaum jemand daran. Warum soll man sich dann noch die Mühe machen, vorher eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen?
Ich bin übrigens nicht für die Vorratsdatenspeicherung. ;-)
Das "Du" oben ist auch nicht persönlich gemeint, sondern an alle Leser gerichtet, hauptsächlich an die, die meinen sie hätten nichts zu befürchten, weil sie meinen, daß sie nichts zu verbergen hätten.

Wer kann wissen, ob jemand, mit dem man jetzt telefoniert, irgendwann mal verdächtigt wird (zu Recht oder zu Unrecht).
Oder man wählt aus Versehen die falsche Nummer. Einmal falsch getippt, und schon ist man verdächtig.
Wer kann wissen, ob das, was heute legal ist, in Zukunft mal illegal wird. Regierungen und Gesetze können sich ändern.
Vielleicht hat man Streit mit dem Nachbarn und der ist bei der Polizei oder kennt jemanden bei der Polizei, der ihm mal Zugriff auf die Daten gewährt.
 
Es geht immer noch um Verbindungsdaten, nicht Inhalte...

Ok, dann eben nicht "was" man sagt, sondern "wem" man was sagt. Macht nicht wirklich den entscheidenden Unterschied.

Außerdem, wenn man heute die Verbindungsdaten speichert, dann hat man in 5 Jahren auch locker die Möglichkeit, gleich die Inhalte mitzuspeicher. Ist doch nur eine kleine Gesetzesänderung, denn das Gesetz ist ja schon da.

Und wenn man auf Grund von terroristischer Bedrohung Verbindungsdaten speichern muss, wer soll dann dagegen sein, aus dem gleichen Grund auch die Inhalte zu speichern ?
 
Dazu mal ein kleiner Nachschlag, da mir nicht klar ist, woher Du o.g. Behauptung nimmst:
Gern.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf
[OT]Vorsicht BT!!![OT]
Seite 24, rechte Spalte:
Der vom Arbeitskreis erarbeitete Regelungsvorschlag sieht ein Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot für verdeckte Ermittlungsmaßnahmen vor, durch die Informationen erlangt würden, auf die sich die Zeugnisverweigerungsrechte der Verteidiger, Abgeordneten und Pressemitarbeiter einschließlich der jeweiligen Berufshelfer (§ 53a StPO) erstrecken, und ein Beweisverwertungsverbot für solche Erkenntnisse, auf die sich die Zeugnisverweigerungsrechte der Geistlichen, Rechtsanwälte, Ärzte und der anderen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 bis 3b StPO genannten Personen, ebenfalls einschließlich der jeweiligen Berufshelfer, erstrecken.
Das wird hier http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/693750/ so kommentiert:
Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete genießen in Zukunft absoluten Schutz, nicht aber sonstige Anwälte, Ärzte, Psychotherapeuten oder Journalisten.

Die EU-Richtlinie kam mit Hilfe Deutschlands zustande*:
https://ssl.bmj.de/enid/0,f4029c6b6...lungen_58.html?pmc_id=4813&year=2007&month=09
Der Verabschiedung der EU-Richtlinie gingen lange, zähe Verhandlungen auf europäischer Ebene voraus, in deren Verlauf es Deutschland gegen den Widerstand vieler anderer Mitgliedstaaten gelungen ist, möglichst grundrechtsschonende Regelungen zu vereinbaren.
So wurde die Mindestspeicherdauer auf 6 Monate (statt der ursprünglich auf EU-Ebene diskutierten 36 Monate) beschränkt. Auch bei der Frage, welche Daten gespeichert werden, hat sich Deutschland mit seiner restriktiven Linie durchgesetzt. So wurde verhindert, dass Angaben über aufgerufene Internetseiten gespeichert werden müssen.
Meistens reichen die IP-Adressen um sich über die Inhalte der Seiten zu informieren ...
Schönes Wort: Grundrechtsschonend.
Ebenso hat die Bundesregierung erfolgreich verhindert, dass Verkehrsdaten bei erfolglosen Anrufen stets gespeichert werden müssen.
Tja, würde die Daten nur unnötig aufblähen und wäre total nutzlos.
Es ist sicher ganz fix ein Tool zu programmieren, welches wie wild zigtausende Verbindungen herstellt und dann wieder abbricht ...
Gleiches gilt für die von vielen EU-Mitgliedstaaten geforderte umfassende Speicherpflicht von Standortdaten bei der Mobilfunktelefonie, um bei längeren Telefonaten mit Ortswechseln Bewegungsbilder von Mobiltelefonierenden erstellen zu können. Die Bundesregierung hat dagegen durch intensive Verhandlungen erreicht, dass nur das Standortdatum bei Beginn des Mobiltelefonats gespeichert werden muss.
Klar. Aus dem Ort und der Länge des Gesprächs lassen sich ein Bewegungsradius abschätzen.

Mein Kommentar:
Da hat deutsche Rationalität und Effizienz mal wieder einen entscheidenen Beitrag zu einem gelungenen Gesetz geliefert. (Jaja, wir verstehen was von Überwachung...)
Und dann wird frech und frei behauptet, schlimmeres wurde verhindert.



* Zu dieser Aussage sollte folgende Quelle zu Rate gezogen sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtl...g#Klage_vor_dem_Europ.C3.A4ischen_Gerichtshof
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht immer noch um Verbindungsdaten, nicht Inhalte...

Ist doch eigentlich das Gleiche oder muss man wirklich den Inhalt kennen:

Lebenslauf.doc
Henkel_bewerbung.doc
mp3_sammlung.xls
de.wikipedia.org/wiki/Bundesnachrichtendienst
0800-1110222

Allein aus solchen Dingen kann man sich das Leben eines anderen zusammenreimen, aber was noch viel schlimmer ist: Man daraus sogar falsche Schlussfogerungen ziehen und dann hat man richtig Pech.

voipd.
 
Im Prinzip hast du recht, dass Verbindungsdaten schon sensibel genug sind. Aber in welchen Fällen werden nach deiner Ansicht die folgenden Dinge gespeichert (Dateinamen und besuchte URLs)?

Lebenslauf.doc
Henkel_bewerbung.doc
mp3_sammlung.xls
de.wikipedia.org/wiki/Bundesnachrichtendienst
 
Das war nur ein Hinweis, dass man den Inhalt der Kommunikation nicht kennen muss um zu wissen worum es geht.

Fiktive eMails:

[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]

Allein wenn du das liest, wohin "ER" eine Mail geschickt hat weckt das vielleicht schon Interesse zu pruefen was er macht. Oder? Wuerde es nicht einen reizen mal zu sehen was jemand macht, der an diese Stellen eine eMail schreibt. Vielleicht habe ich die ein oder andere Mail noch vergessen. ;-)

Sollen bei den emails eigentlich nicht auch die Betreffzeielen mitgespeichert werden? :)
Dann wuerde "mp3_sammlung.xls" wieder interessant.

voipd.
 
Dazu mal ein kleiner Nachschlag, da mir nicht klar ist, woher Du o.g. Behauptung nimmst:
Dort werden ausdrücklich auch Abgeordnete genannt.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/058/1605846.pdf dort S. 24
Ausgenommen sind also Strafverteidiger, Journalisten und Abgeordnete.

Schön, dass die Abgeordnete sich selbst ausgenommen haben. Warum eigentlich? Die Daten werden u.a. auch für die Verfolgung von Abgeordnetenbestechung gespeichert <-> die Verbindungsdaten der Abgeordneten dürfen aber nicht gespeichert werden. Wie soll das dann funktionieren?

Und der Herr Wiefelspütz schafft es durch eine m. E. gezielte Verharmlosung (vgl. die Aussage von "die 3, 4, 5 Monate gespeichert sind, jetzt 6 Monate zu speichern"), die Leute in Sicherheit zu wiegen ("ist doch alles nicht so schlimm"). Meine Verbidnungsdaten werden umgehend mit Abrechnung (Telefonabrechnung) gelöscht bzw. gar nicht erhoben (Internetverbindungen).
Heute ist es noch für die "schweren" Straftaten gedacht, morgen für Lapalien ("die Daten sidn doch eh schon da"). Das erleben wir doch immer wieder, vgl. nur die Diskussion der Mautüberwachung. Auch hier hieß es früher: Nur für Lkw-Abrechnunge, dann der Abgleich der Nummernschilder zu Fahndungszwecken und irgendwann kommt dann auch die Pkw Maut. So war und ist das immer.
 
Nein, das ist derzeit jedenfalls nicht geplant. :cool:

Du meinst, das steht derzeit nicht im Gesetz. Was da geplant ist (also schon in der Schublade liegt), ist nochmal was anderes.

So ein grundlegendes Gesetz ist immer erst der 1. Schritt. Danach kommt dann Novelle 1, 2, 3...
 
Re.Es geht immer noch um Verbindungsdaten, nicht Inhalte...
Das ist erst der Anfang und wo endet sowas
 

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