Wenn das Grandstream IGD oder PCP beherrschen würde, wäre es - nach der Konfiguration in #1, die sich tatsächlich von der letztendlichen Lösung unterscheidet, das kam aber erst danach - immer noch die 7590, in der es zuerst die Ports freischalten müßte. Und ob das dann bis in die 7530 "durchschlagen" würde, hängt exakt von der gezeigten Einstellung ab.
Was genau hat das jetzt mit der Feststellung:
, die sich ja nur auf die 7530 beziehen kann, denn für die 7590 weißt Du ja gar nicht (wie alle anderen hier auch), was da eingestellt wurde, zu tun? Exakt diese setzt Du im nächsten zitierten Satz dann in Beziehung zu der Frage, ob das Telefon nun UPnP beherrscht oder nicht.
Die gezeigte Einstellung erlaubt es aber der 7590 nur, die bei ihr selbst freigegebenen bzw. freizugebenden Ports (sowohl für lokale Dienste auf der 7590 als auch für Services auf den Clients hinter dieser 7590) auch in der 7530 "durchzuschalten" ... wobei eben eine 1:1-Weiterleitung bei PCP generell nicht garantiert ist.
Wie diese Freigaben in der 7590 am Ende zustande gekommen sind (statisch oder dynamisch), interessiert dabei nicht die Bohne - kann man ja (sofern man zwei Versionen hat, deren PCP-Implementierungen zueinander passen) jederzeit selbst bei sich ausprobieren mit zwei kaskadierten Boxen.
Und dabei ist es vollkommen Bummi, ob die Geräte hinter dem zweiten Router in der Kaskade ihre Freigabewünsche dynamisch bei diesem (zweiten) Router anmelden oder nicht - beide Formen sollten zu einer (hier natürlich nur noch dynamischen) Freigabe im ersten Router in der Kaskade führen. Auch eine statische Freigabe im zweiten Router wird also dynamisch an den ersten weitergegeben ... und nicht etwa (wie bei Telefonie im Mesh o.ä. denkbar, je nachdem, wer da Master und wer Slave ist) die Einstellungen in der ersten Box ebenfalls statisch übernommen.
Die neue Prämisse, daß das Telefon jetzt, wo es direkt an der 7530 angeschlossen ist, sich seine Ports auch per UPnP in der 7530 freischalten könnte (sofern es das beherrscht), interessiert doch gar nicht ... die hat ja mit den Einstellungen aus #1, auf die Du Dich bezogen hast, nichts zu tun.
Wenn das Grandstream UPnP (oder PCP) hätte, könnte es diese Forwarding-Rule (in der 7530) nutzen, um sich die Ports freizuschalten
Das kann es auch kaum gewesen sein, was Du in #8 gemeint hast ... denn dort empfiehlst Du ja im Anschluß selbst noch, von der 7530 ausgehend, über die 7590 bis zum Telefon alles als "exposed host" freizugeben (wenn auch nur zum Test) und die Änderung der Topologie erfolgte erst in #14.
Ich weiß aber auch nicht so 100%ig, wie Du aus der Feststellung:
Ich habe das VoIP-Telefon nun über die Fritzbox verbunden.
jetzt schließt, daß als Registrar die 7530 dient:
das Grandstream direkt in die FRITZ!box angemeldet hat – also gar kein NAT bzw. Firewall mehr im Spiel ist. Ideal.
Ich lese da nichts, was dagegen sprechen würde, daß er immer noch die 7590 als Registrar verwendet. Da deren "SIP-Client" in Richtung Provider dann tatsächlich wieder ohne Freigaben auskommt (weil die Box als ein solcher UA all das kann, was dazu erforderlich ist, eine UDP-Connection eben nicht vorzeitig zu verlieren), würde das (erst recht mit der Erlaubnis für die 7590 zur automatischen Freigabe, auch wenn die hier wohl nicht benutzt wird) ebenso funktionieren.
Und da wäre dann sehr wohl noch NAT und auch eine Firewall - nämlich die in der 7530 - im Spiel ... ich sehe jedenfalls in diesem Thread nichts, was eine der beiden Annahmen ausschließen würde nach #14 und nur darauf kann ich mich hier beziehen (ggf. hast Du ja weitere Infos).