[Info] Rechtsstreit zwischen AVM und Huawei, einhergehende Konsequenzen

kurze Nachfrage meinerseits, wurde denn bei jemandem ein "Zwangsupdate" ausgeführt, ohne dessen Zustimmung?
Bin im Moment im Ausland und kann bei meiner Schwiegermutter dies nicht kontrollieren, Deswegen täte mich dies interessieren
 
@zorro0369

ja und nein....

Kaufst du dir eine neue Box, wird dir das Update auf 7.57 angeboten. Da hier nur noch die "neue" Version zur Verfügung steht, bleibt nichts anderes übrig. Vor allem für die breite Masse, wo die Voreinstellungen auf Autoupdate steht. Bei mir wurde damals die "alte" 7.57 auf der 7590 ax (zwangs)installiert, obwohl ich die Einstellung auf "Stufe 1 - nur informieren" stand. Weitere Meldungen über ein identisches Verhalten, findest du von anderen Usern im Forum.

Meine 6690 und 6660 meldet mit der "alten" 7.57 keine neue Version, wenn ich manuell danach suchen lasse - siehe #10

Allerdings sieht es bei der Erstinstallation anders aus, das hat Jürgen in #7 gezeigt.
In seinem Fall zeigt die Box eine installierte Version 7.57 und findet eine neue 7.57.

Gruß

Roland
 
Meine 7590 mit dem alten FritzOS 7.57 sagt immer noch, dass alles aktuell sei.
Allerdings sieht es bei der Erstinstallation anders aus,
Genau das entspricht ja auch der Stellungsnahme von AVM und auch Huawei, dass das die in Betrieb befindlichen Boxen nicht berührt sondern dieses Update nur die neuen Boxen betrifft:
Die Anpassung ist für neu installierte Geräte seit dem 1. Januar 2024 aktiv. Bestandsgeräte sind davon nicht berührt und für den gewohnten Einsatz hat die aktualisierte Firmware keine Auswirkungen", schrieb uns eine AVM-Sprecherin.
In einer Stellungnahme geht Huawei auch auf einen kürzlich gewonnenen Fall gegen Amazon ein:
...
Die Durchsetzung der gerichtlichen Verfügung trägt dazu bei, dass die Entwickler der Wi-Fi-Technologie ihre Arbeit fortsetzen können. Die Vollstreckung wird keine Auswirkungen auf Verbraucher:innen haben, die bereits AVM-Geräte gekauft haben.
 
@3949354


AVM hat bereits Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München eingelegt und zudem eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht eingereicht. Anhörungstermine wurden noch nicht anberaumt. AVM sieht laut eigener Aussage gute Chancen, gegen Huawei zu gewinnen. Amazon dürfte ebenfalls weitere Rechtsmittel einlegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also interpretiere ich es so, alte Boxen altes 7.57, neue das neue 7.57. Und neue Boxen werden nicht mit Mu beworben, wie weiter vorne erwähnt.
Also alles gut in meinen Augen. Die paar Boxen, bei denen es sich überschneidet... geschenkt!
Was die Zukunft mit OS 7.80 oder sonst was bringen wird, werden wir abwarten müssen.
Dass das alte 7.57 zwangsgeupdatet wurde ist verständlich, da extrem sicherheitsrelevant. Fällt bei mir unter Fürsorgepflicht des Herstellers ;)
 
Genau das entspricht ja auch der Stellungsnahme von AVM ...

Was in diesem Zusammenhang noch interessant wäre.

Was passiert, wenn ich eine bestehende Fritzbox auf Werkseinstellung zurücksetze (nicht das Recoverytool, sondern über die GUI), die bereits eine alte Version 7.57 besitzt.
Wird mir beim anschließenden Einrichten dann ebenfalls die "neue" 7.57 angeboten, so wie in #7, oder meldet die Box keine neue Version?

Gruß

Roland
 
->#28
7530 und 4040 haben 802.11ac WAVE1, 7590 hat WAVE2 und MU-MIMO weiterhin. Wo ich mir auch noch Gedanken gemacht habe: warum haben 6660, 7590ax, 5530 keine zweite 7.57 bekommen? Vermutlich, weil der Rechsstreit schon vor der Fertigstellung der 7.57 entbrannt war. Oder gibt es einen anderen Grund?
 
Installier dir halt die sicher schon runtergeladene alte 7.57 manuell drauf nach dem Recovery, dann wird vermutlich nicht die neuere 7.57 angeboten werden wenn schon eine solche drauf ist.

Sind doch sowieso sinnlos alle Diskussionen, ob man Mu-MiMo behalten wird können oder nicht, da spätestens mit dem nächsten Update kein Unterschied mehr gemacht werden wird und Mu-MiMo so wie es dzt. scheint ohnedies verschwunden sein wird.
Und deshalb künftig keine Updates zu machen ist denk ich keine echte Option.
 
@Grisu_

damit wirst du mit einer Kabelbox wenig Erfolg haben :rolleyes:
 
Das ist möglich; 160 MHz deuten immer auf WAVE2 hin (ist aber optional in 802.11ac), 4*4 Streams ist Bedingung für WAVE2. Oben besagte können aber nur 2*2->WAVE1
 
Weil MU-MIMO mit Wave2 eingeführt wurde; also wird WAVE1 niemals MU-MIMO haben (ggf. hat AVM dies jetzt auch erkannt)
 
Das ist möglich; 160 MHz deuten immer auf WAVE2 hin (ist aber optional in 802.11ac), 4*4 Streams ist Bedingung für WAVE2. Oben besagte können aber nur 2*2->WAVE1
Die Möglichkeit von 4x4 wurde in WAVE2 eingeführt, ist aber keine Bedingung. Es gibt genug Wi-Fi 5 2x2 und 3x3 MU-MIMO Geräte.
Aber schon gerade geschrieben , geht es hier darum gar nicht. Das Huawei Patent betrifft ja wohl Wi-Fi 6 und Wi-Fi 7.
 
LANCOM hat ein Wi-Fi 5 2x2 MU-MIMO Gerät, bei boxmatrix wäre die MIMO Spalte zur Hälfte falsch.
Ab 4x4 macht MU-MIMO erst so richtig sinn, da hast du natürlich recht.
Erklärt aber alles nicht, warum AVM den Begriff MU-MIMO jetzt bei einigen Produkten entfernt hat.
 
Sehen wir das doch einmal von der rechtlichen Seite: Wenn ich als Käufer vor einem Jahr eine 7590 AX mit der zugesicherten Eigenschaft "MU-MIMO" (MU = Multi User) gekauft habe und AVM diese Eigenschaft aufgrund von Lizenz Streitigkeiten fallen lässt, habe ich dann nicht das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages? Nicht, dass ich das vor hätte.;) Aber müsste AVM da nicht mit einer Sammelklage aus der User-Szene rechnen? Ich weiß nicht, ob man sich das gefallen lassen sollte. :rolleyes:
 
->#40
Seltsam..ich verstehe mindestens 2 Quellen so, dass MU-MIMO erst ab WAVE2, und damit 4*4 möglich ist. Eine davon ist:
Aber sei's drum, wenn sogar die Hersteller mehr als eine Meinung dazu haben, tut mir das weniger weh ;)
 
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